Auf einen Blick: Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keine Haushaltshilfe. Es gibt trotzdem vier Wege: Die Krankenkasse übernimmt bei schwerer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt bis zu vier Wochen Haushaltshilfe (§ 38 SGB V), mit einem Kind unter zwölf Jahren bis zu 26 Wochen. Bei geringem Einkommen hilft das Sozialamt (§ 70 SGB XII), bei einer Behinderung die Eingliederungshilfe. Wer selbst zahlt, bekommt 20 % der Kosten über die Steuer zurück, höchstens 4.000 € im Jahr. Und oft lohnt der Antrag auf einen Pflegegrad, denn schon Pflegegrad 1 bringt 131 € im Monat.
Eine Frau ruft uns an, Mitte siebzig, gerade aus dem Krankenhaus zurück. Hüfte operiert, zu Hause kein Mensch, der einkauft oder die Wäsche macht. „Einen Pflegegrad habe ich nicht. Bekomme ich dann gar nichts?" Diese Frage stellen uns viele. Die gute Nachricht: Es gibt Hilfe, sie kommt nur von anderen Stellen, als die meisten erwarten. Dieser Ratgeber zeigt, welche das sind, wer was bezahlt und wie Sie vorgehen.
Warum zahlt die Pflegekasse ohne Pflegegrad nichts?
Die Pflegeversicherung leistet erst, wenn ein Pflegegrad festgestellt ist. Ohne Bescheid gibt es weder Pflegesachleistung noch Entlastungsbetrag, auch nicht für Hilfe im Haushalt. Hilfe im Haushalt ist deshalb aber nicht ausgeschlossen. Sie läuft dann über eine der folgenden Stellen:
| Weg | Zuständig | Wann | Dauer |
|---|---|---|---|
| Haushaltshilfe der Krankenkasse | Krankenkasse | schwere Krankheit, akute Verschlimmerung, nach Krankenhaus oder ambulanter OP | bis 4 Wochen, mit Kind unter 12 bis 26 Wochen |
| Hilfe zur Weiterführung des Haushalts | Sozialamt | niemand im Haushalt kann ihn führen, Einkommen und Vermögen reichen nicht | in der Regel vorübergehend |
| Assistenz im Haushalt | Träger der Eingliederungshilfe | dauerhafte Behinderung, die Teilhabe einschränkt | nach Bedarf, auch dauerhaft |
| Selbst zahlen | Sie selbst, Steuerermäßigung über das Finanzamt | jederzeit | so lange Sie möchten |
Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Sie greift, wenn Sie wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung den Haushalt nicht weiterführen können, besonders nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Voraussetzung ist, dass kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Mit Pflegegrad 1 haben Sie den Anspruch also weiterhin.
Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V
§ 38 SGB V
Ohne Kind im Haushalt
4 Wochen
bei schwerer Krankheit oder nach dem Krankenhaus
§ 38 SGB V
Mit Kind unter 12 Jahren
26 Wochen
auch bei einem Kind mit Behinderung
§ 61 SGB V
Zuzahlung je Tag
5–10 €
10 % der Kosten, ab 18 Jahren
Drei Bedingungen prüft die Kasse:
- Eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt wegen Ihrer Erkrankung nicht führen können. Das stellt der Hausarzt oder schon das Krankenhaus beim Entlassmanagement aus.
- Niemand im Haushalt kann einspringen. Lebt Ihr Partner mit Ihnen und kann den Haushalt übernehmen, besteht kein Anspruch (§ 38 Abs. 3 SGB V).
- Kein Pflegegrad 2 bis 5. Ab Pflegegrad 2 ist die Pflegeversicherung zuständig.
Stellt die Kasse selbst keine Kraft, erstattet sie die Kosten einer selbst beschafften Haushaltshilfe in angemessener Höhe. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, also etwa Kinder, Enkel oder Geschwister, zahlt sie keinen Stundenlohn, kann aber Fahrkosten und Verdienstausfall erstatten.
Tipp: Viele Krankenkassen leisten über ihre Satzung mehr als das Gesetz verlangt, zum Beispiel länger oder auch ohne Krankenhausaufenthalt (§ 38 Abs. 2 SGB V). Fragen Sie konkret nach der Satzungsleistung Haushaltshilfe. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt den Anspruch auf gesund.bund.de.
So beantragen Sie die Haushaltshilfe der Krankenkasse
- Bescheinigung holen: Lassen Sie sich vom Arzt oder im Krankenhaus bestätigen, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können.
- Antrag stellen: Das Formular gibt es bei der Krankenkasse, oft auch online. Tragen Sie ein, wer im Haushalt lebt und warum niemand einspringen kann.
- Anbieter klären: Fragen Sie, ob die Kasse eine Kraft stellt oder ob Sie einen Anbieter selbst wählen dürfen.
- Vor dem Start genehmigen lassen: Beginnen Sie möglichst erst nach der Zusage. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht sicher.
- Rechnungen sammeln: Bei selbst beschaffter Hilfe reichen Sie Stundennachweise und Rechnungen ein.
Wer hilft, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?
Die Haushaltshilfe der Krankenkasse ist auf wenige Wochen begrenzt. Wer länger Hilfe braucht und keinen Pflegegrad hat, kann sich an zwei weitere Stellen wenden.
Das Sozialamt zahlt die „Hilfe zur Weiterführung des Haushalts", wenn weder Sie noch jemand in Ihrem Haushalt ihn führen kann und Einkommen und Vermögen nicht reichen. Die Leistung ist in der Regel vorübergehend gedacht. Länger geht es, wenn sie einen Umzug ins Heim vermeidet oder hinausschiebt (§ 70 Abs. 1 SGB XII). Das Sozialamt prüft zuerst, ob Kranken- oder Pflegekasse zuständig sind.
Die Eingliederungshilfe ist für Menschen mit einer Behinderung da, die ihre Teilhabe am Leben dauerhaft einschränkt, etwa durch eine chronische Erkrankung, eine psychische Erkrankung oder eine Sinnesbehinderung. Zu den Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX gehört ausdrücklich die Haushaltsführung. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände LWL und LVR zuständig. Wie der Antrag läuft, erklärt unser Ratgeber Eingliederungshilfe beantragen.
Was erstattet das Finanzamt, wenn Sie selbst zahlen?
Wer keine Leistung bekommt oder mehr Hilfe möchte, kann eine Haushaltshilfe privat beauftragen. Die Kosten hängen von Anbieter, Umfang und Region ab. Seriöse Anbieter nennen den Stundensatz vorher schriftlich.
Ein Teil kommt über die Steuer zurück: Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Für einen Minijob im Haushalt sind es 20 %, höchstens 510 € im Jahr. Wichtig dafür: eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, nicht bar. Wie das in der Steuererklärung aussieht, zeigt unser Ratgeber Pflegekosten steuerlich absetzen.
Lohnt sich der Antrag auf einen Pflegegrad?
Oft ja. Wer dauerhaft Hilfe im Haushalt braucht, weil Kraft, Beweglichkeit oder Gedächtnis nachlassen, erfüllt nicht selten schon die Voraussetzungen für Pflegegrad 1. Damit gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat (§ 45b SGB XI). Sie können ihn für Hilfe im Haushalt bei einem anerkannten Alltagshelfer oder einem Pflegedienst einsetzen, bei Pflegegrad 1 sogar für Körperpflege durch den Pflegedienst. Ab Pflegegrad 2 kommt die Pflegesachleistung hinzu, aus der auch Hilfe im Haushalt bezahlt werden kann.
Der Antrag kostet nichts, ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt. Die Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung, auch wenn der Bescheid erst Wochen später kommt. Für Pflegegrad 1 bedeutet das bis zu 1.572 € im Jahr für Entlastung.
Beachten Sie die Pflegereform: Laut Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen. Beschlossen ist das noch nicht. Was ein Antrag noch in diesem Jahr bedeutet, erklärt Pflegegrad 2026 beantragen, vor der Reform.
Wie Sie den Antrag stellen und die Begutachtung vorbereiten, steht in Pflegegrad beantragen. Ob ein Pflegegrad infrage kommt, zeigt in wenigen Minuten unser Pflegegrad-Check.
Hilfe im Haushalt in Bochum: Wie BeHome Care unterstützt
Unsere Alltagshilfe übernimmt in Bochum, Wattenscheid und Umgebung, was im Haushalt liegen bleibt: putzen, Wäsche, einkaufen, kochen, Begleitung zum Arzt. Mit Pflegegrad rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Ohne Pflegegrad sagen wir Ihnen ehrlich, welcher der Wege oben zu Ihnen passt, und helfen beim Antrag auf einen Pflegegrad, wenn er Aussicht hat. Mehr dazu auf der Seite Alltagshilfe.
Häufige Fragen
Bekomme ich ohne Pflegegrad eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?
Ja, wenn Sie wegen einer schweren Krankheit, einer akuten Verschlimmerung oder nach einem Krankenhausaufenthalt den Haushalt nicht führen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Die Krankenkasse zahlt bis zu vier Wochen, mit einem Kind unter zwölf Jahren bis zu 26 Wochen.
Was muss ich bei der Haushaltshilfe der Krankenkasse zuzahlen?
Erwachsene zahlen 10 % der Kosten je Tag, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Zahlt die Krankenkasse, wenn meine Tochter den Haushalt übernimmt?
Einen Stundenlohn für Verwandte bis zum zweiten Grad zahlt sie nicht. Sie kann aber Fahrkosten und Verdienstausfall erstatten, wenn das günstiger ist als eine fremde Kraft.
Habe ich mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Haushaltshilfe?
Ja, auf zwei Wegen: Die Haushaltshilfe der Krankenkasse ist bei Pflegegrad 1 nicht ausgeschlossen, und zusätzlich steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat zu.
Kann ich eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?
Ja. Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 € im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung.
Sie wissen nicht, welcher Weg für Sie passt? Rufen Sie unsere Alltagshilfe an: 02327 4177492. Wir klären das in einem kurzen Gespräch, kostenlos und ohne Verpflichtung. Oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Weiterführend:
- Entlastungsbetrag 2026 richtig nutzen
- Pflegegrad 1: Was steht mir zu?
- Alltagshilfe in Bochum: Haushalt, Begleitung, Betreuung
- Pflege nach dem Krankenhaus in Bochum
Rechtsgrundlagen: § 38 SGB V — Haushaltshilfe · § 70 SGB XII — Hilfe zur Weiterführung des Haushalts · § 78 SGB IX — Assistenzleistungen · § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag · § 35a EStG — haushaltsnahe Dienstleistungen
Quellen: gesund.bund.de — Haushaltshilfe · Bundesministerium für Gesundheit — Leistungen bei Pflegegrad 1
Stand: November 2026.
Fragen zu Pflege oder Assistenz? Kostenlos beraten lassen 02327 4177490


