Pflegekosten 2026:
Was kostet Pflege — und wer zahlt?
Pflegesachleistung, Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Eigenanteil — verständlich erklärt, mit echten Zahlen für jeden Pflegegrad und Rechenbeispielen aus Bochum.
Pflege ist bezahlbar — wenn man die Töpfe kennt
Die wenigsten Pflegekosten zahlt man komplett selbst. Den größten Teil übernehmen Pflege- und Krankenkasse — vorausgesetzt, man weiß, welche Leistung aus welchem Topf kommt. Auf dieser Seite schlüsseln wir alle Beträge für 2026 transparent auf: was die Kasse zahlt, was Sie selbst tragen, und wie Sie alle Fördertöpfe optimal kombinieren.
Wichtig vorab: Die Pflegeleistungen sind 2026 unverändert gegenüber 2025 — die nächste gesetzliche Erhöhung kommt erst zum 1. Januar 2028. Alle Zahlen hier sind also auch im kommenden Jahr gültig.
Wie viel zahlt die Pflegekasse 2026?
Diese monatlichen Beträge stehen Ihnen je nach Pflegegrad zu. Die Pflegesachleistung nutzen Sie für einen Pflegedienst, das Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige — beides lässt sich auch kombinieren.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung § 36 — für den Pflegedienst | Pflegegeld § 37 — für Angehörige | Entlastungsbetrag § 45b — Betreuung |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | –/Monat | –/Monat | 131 €/Monat |
| Pflegegrad 2 | 796 €/Monat | 347 €/Monat | 131 €/Monat |
| Pflegegrad 3 | 1.497 €/Monat | 599 €/Monat | 131 €/Monat |
| Pflegegrad 4 | 1.859 €/Monat | 800 €/Monat | 131 €/Monat |
| Pflegegrad 5 | 2.299 €/Monat | 990 €/Monat | 131 €/Monat |
Pflegegrad 1 erhält keine Pflegesachleistung und kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € sowie Pflegehilfsmittel und Zuschüsse. Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V (z. B. Wundversorgung, Injektionen) ist budgetlos und läuft zusätzlich über die Krankenkasse.
Die Bausteine Ihrer Pflegefinanzierung
Pflege zu Hause wird selten aus einem einzigen Topf bezahlt. Typischerweise greifen mehrere Leistungen ineinander — hier sehen Sie, welcher Kostenträger welchen Teil übernimmt.
So sieht die Finanzierung in der Praxis aus
Zahlen werden greifbar, wenn man sie an konkreten Fällen durchrechnet. Zwei typische Situationen aus unserem Alltag in Bochum:
Frau Schmidt, Pflegegrad 3, lebt allein
Frau Schmidt hat Diabetes und braucht morgens Hilfe bei der Körperpflege sowie täglich eine Insulingabe. Ihre Tochter wohnt weiter weg.
- Grundpflege durch den Dienst: aus der Pflegesachleistung nach § 36 — bis zu 1.497 €/Monat stehen zur Verfügung.
- Insulingabe: als Behandlungspflege nach § 37 SGB V budgetlos über die Krankenkasse, nur geringe gesetzliche Zuzahlung.
- Betreuung & Hauswirtschaft: über den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.
Ergebnis: Solange die Einsätze im Sachleistungsbudget bleiben, trägt Frau Schmidt keinen Eigenanteil für die Pflege — nur die kleine Zuzahlung zur Behandlungspflege.
Familie Müller, Pflegegrad 2, Angehörige pflegen
Herr Müller wird von seiner Frau gepflegt. Sie bekommt Pflegegeld, möchte aber zwei Wochen in den Urlaub fahren.
- Pflege durch die Ehefrau: Pflegegeld nach § 37 von 347 €/Monat.
- Urlaubsvertretung durch den Dienst: aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege — bis zu 3.539 €/Jahr, möglich für bis zu 8 Wochen.
- Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
- Zusätzlich: Entlastungsbetrag 131 €/Monat für stundenweise Betreuung.
Ergebnis: Frau Müller kann ohne zusätzliche Kosten in den Urlaub — die Vertretung zahlt die Pflegekasse.
Zu Hause bleiben
ist oft günstiger.
Der durchschnittliche Eigenanteil in einem NRW-Pflegeheim liegt 2026 im ersten Jahr bei rund 3.582 € pro Monat — Tendenz steigend mit jeder Pflegereform. Bei ambulanter Pflege zu Hause zahlt die Pflegekasse die Pflegeleistungen, und privat tragen Sie nur, was über die Budgets hinausgeht.
So bleibt nicht nur mehr vom Ersparten — Ihr Angehöriger bleibt auch in der vertrauten Umgebung, mit festen Bezugspersonen statt wechselndem Heimpersonal.
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Was kostet ein ambulanter Pflegedienst pro Monat?
Eine feste Monatspauschale gibt es nicht — die Kosten richten sich nach Pflegegrad, Leistungsumfang und Häufigkeit der Einsätze. Den größten Teil trägt die Pflegekasse: Bei Pflegegrad 2 stehen bis zu 796 € Pflegesachleistung pro Monat zur Verfügung, bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 €. Solange die Einsätze innerhalb dieses Budgets bleiben, entsteht kein Eigenanteil für die pflegerische Versorgung. Erst wenn der Bedarf das Sachleistungsbudget übersteigt, zahlen Sie die Differenz privat.
Wer zahlt die ambulante Pflege zu Hause?
Die häusliche Pflege wird von mehreren Kostenträgern gemeinsam finanziert: Die Pflegekasse (SGB XI) übernimmt die Grundpflege über die Pflegesachleistung nach § 36 oder zahlt Pflegegeld nach § 37. Die Krankenkasse (SGB V) übernimmt ärztlich verordnete Behandlungspflege nach § 37 SGB V budgetlos. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat nach § 45b. Reicht das eigene Einkommen nicht aus, springt das Sozialamt nach SGB XII ein.
Wie hoch sind die Pflegeleistungen 2026?
Im Jahr 2026 bleiben die Beträge unverändert auf dem Stand von 2025; die nächste gesetzliche Erhöhung greift erst zum 1. Januar 2028. Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI beträgt je nach Pflegegrad 796 €, 1.497 €, 1.859 € oder 2.299 € im Monat. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI liegt bei 347 €, 599 €, 800 € oder 990 €. Der Entlastungsbetrag nach § 45b beträgt für alle Pflegegrade einheitlich 131 € im Monat.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn Angehörige oder andere private Personen die Pflege übernehmen. Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI ist dagegen ein höheres Budget, das ausschließlich für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst wie BeHome Care verwendet wird und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird. Beides lässt sich als Kombinationsleistung nach § 38 anteilig mischen — wer 50 % der Sachleistung nutzt, erhält noch 50 % des Pflegegeldes.
Muss ich für die häusliche Krankenpflege zuzahlen?
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V — etwa Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe — wird auf ärztliche Verordnung budgetlos von der Krankenkasse übernommen. Versicherte ab 18 Jahren zahlen lediglich 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr zuzüglich 10 € je Verordnung. Diese Zuzahlung ist durch die gesetzliche Belastungsgrenze gedeckelt, und chronisch Kranke sowie Menschen mit geringem Einkommen können sich befreien lassen.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag und wofür kann ich ihn nutzen?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 2026 unverändert 131 € im Monat und steht allen Pflegegraden zu — auch Pflegegrad 1. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern nur gegen Nachweis anerkannter Betreuungs- und Entlastungsangebote erstattet, zum Beispiel für Betreuung, Hauswirtschaft oder Alltagsbegleitung. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
Ist ambulante Pflege günstiger als ein Pflegeheim?
Für viele Familien ja. Der durchschnittliche Eigenanteil in einem Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen liegt 2026 im ersten Jahr bei rund 3.582 € im Monat. Bei ambulanter Pflege zu Hause übernimmt die Pflegekasse die Pflegeleistungen, und private Kosten entstehen nur für das, was über das Budget hinausgeht. Hinzu kommt, dass die vertraute häusliche Umgebung erhalten bleibt. Den genauen Vergleich rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch für Ihren konkreten Fall durch.
Was zahlt die Pflegekasse bei Verhinderungspflege?
Seit dem 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (ab Pflegegrad 2). Daraus übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Pflegedienst, wenn die übliche Pflegeperson ausfällt — etwa durch Urlaub oder Krankheit. Verhinderungspflege ist für bis zu 8 Wochen pro Jahr möglich; die früher nötige sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Bekomme ich Pflegehilfsmittel bezahlt?
Ja. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Abrechnung läuft unbürokratisch über die Pflegekasse oder einen Lieferanten. Wir beraten Sie, welche Hilfsmittel sinnvoll sind und wie Sie den Anspruch geltend machen.
Übernimmt das Sozialamt die Pflegekosten, wenn das Geld nicht reicht?
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu tragen, übernimmt das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII die ungedeckten Kosten. Voraussetzung ist eine Bedürftigkeitsprüfung. Wir unterstützen Sie dabei, die nötigen Anträge zu stellen, und arbeiten bei der Abrechnung direkt mit dem Sozialamt zusammen, damit für Sie keine Versorgungslücke entsteht.