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Alltagsassistenz · Teilhabe nach SGB IX

Alltagsassistenz
für Menschen mit Behinderung

Alltagsassistenz ist persönliche Unterstützung im täglichen Leben für Menschen mit Behinderung, damit sie selbstbestimmt wohnen, arbeiten und ihre Freizeit gestalten können. Im Gesetz heißt sie Assistenzleistung (§ 78 SGB IX) und wird meist über die Eingliederungshilfe oder das Persönliche Budget finanziert. Wir leisten sie bundesweit, von wenigen Stunden bis rund um die Uhr im Schichtsystem.

Über die Eingliederungshilfe finanziert Auch als Persönliches Budget Kostenlose Beratung, bundesweit
Junger Mann im Rollstuhl wird von seiner Assistenzkraft begleitet — Alltagsassistenz nach SGB IX
★★★★★
5,0 auf Googlevon echten Familien bewertet
Festes TeamSie kennen auch die Vertretung

Kostenlose Erstberatung anfragen

Name und Telefonnummer genügen — wir rufen Sie zurück, meist am selben Werktag.

Kassenzugelassen § 72 SGB XI · § 132a SGB V
Festes Team mit echtem Vetorecht
Schnell beraten Erstgespräch in 5 Werktagen
Bundesweit tätig Sitz in Bochum
Teilhabe statt Bevormundung

Selbstbestimmt leben mit Alltagsassistenz

Alltagsassistenz heißt: Wir sind da, wenn Sie uns brauchen — und treten zurück, sobald Sie selbst können. Im Mittelpunkt steht immer Ihre Entscheidung. Unterstützung soll nicht einschränken, sondern Türen öffnen: zu Arbeit, Freizeit, Familie und gesellschaftlicher Teilhabe.

Das Gesetz kennt zwei Formen (§ 78 Abs. 2 SGB IX): Die unterstützende Assistenz übernimmt Handlungen im Alltag ganz oder teilweise und begleitet Sie. Die qualifizierte Assistenz befähigt Sie durch Anleitung und Übung, Ihren Alltag selbst zu bewältigen, und wird von Fachkräften erbracht.

Anders als Pflege ist Alltagsassistenz eine Teilhabe-Leistung nach SGB IX — und beides lässt sich bei uns in Bochum und Umgebung kombinieren. Wird der Unterstützungsbedarf durchgehend, geht Alltagsassistenz nahtlos in eine 24-Stunden-Assistenz über.

Alltagsassistenz (SGB IX)Teilhabe-Leistung: Begleitung im Alltag, zur Arbeit, in der Freizeit — finanziert über die Eingliederungshilfe oder das Persönliche Budget.
Pflege (SGB XI / SGB V)Körperbezogene Pflege und ärztlich verordnete Behandlungspflege — über die Pflege- bzw. Krankenkasse.
In Bochum und Umgebung beides aus einer Hand — ein Team, ein Ansprechpartner.
Anspruch & Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf Alltagsassistenz?

Alltagsassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (§§ 78, 113 SGB IX). Diese vier Punkte entscheiden:

Eine Behinderung, die Teilhabe einschränkt

Körperlich, geistig, seelisch oder eine Sinnesbeeinträchtigung — entscheidend ist, dass sie Ihre gleichberechtigte Teilhabe wesentlich einschränkt oder dies droht (§ 99 SGB IX). Auch eine chronische Erkrankung kann dazu führen.

Unterstützungsbedarf im Alltag

Sie brauchen Hilfe bei Haushalt, Terminen, Tagesstruktur, Freizeit oder sozialen Kontakten, um Ihren Alltag selbstbestimmt zu bewältigen (§ 78 Abs. 1 SGB IX). Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Ein Antrag beim Träger

Eingliederungshilfe gibt es nur auf Antrag — und frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem Sie ihn stellen (§ 108 SGB IX). Deshalb lohnt es sich, früh zu beantragen.

Einkommen und Vermögen

Die Eingliederungshilfe prüft Einkommen und Vermögen. Liegen sie über bestimmten Grenzen, kann ein Eigenbeitrag anfallen (§ 92 SGB IX). Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, worauf es ankommt.

Unsicher, ob das auf Sie zutrifft? Unser Anspruchs-Check gibt Ihnen in zwei Minuten eine erste Einschätzung — kostenlos und ohne Anmeldung.

Konkrete Beispiele

Was wir als Alltagsassistenz für Sie tun

Alltagsassistenz ist immer individuell — hier eine Auswahl typischer Aufgaben unserer Assistenzkräfte:

Begleitung zur Arbeit oder Werkstatt — hinfahren, abholen, Übergabe an das Werkstatt-Team
Arzt-, Therapie- und Behördentermine — organisieren, hinfahren, im Gespräch unterstützen
Einkaufen und Haushaltsführung — gemeinsam planen, einkaufen, Wäsche, Kochen
Freizeitbegleitung — Kino, Konzert, Sportverein, Café oder Spaziergang im Park
Schriftverkehr und Anträge — Briefe lesen, Anträge ausfüllen, Telefonate mit Ämtern
Tagesstrukturierung — den Tag gemeinsam planen, an Medikamente und Termine erinnern
Begleitung zu Familienfesten und Urlaub — auf Wunsch auch mehrtägig außerhalb des Zuhauses
Kombinierte Pflege + Assistenz — in Bochum und Umgebung morgens Pflege (Pflegekasse), tagsüber Assistenz aus einer Hand
Was Alltagsassistenz leistet

Unterstützung, die Freiräume schafft

Verlässlich, flexibel und immer mit dem Ziel, Selbstständigkeit zu erhalten — nicht zu ersetzen.

Verlässliche Hilfe für jede Lebensphase

Ob Kinder, Jugendliche, Erwachsene mit Behinderung oder Familien, die Entlastung suchen: Wir schaffen Sicherheit, Verlässlichkeit und Freiräume — mit festen Bezugskräften, damit Vertrauen entstehen kann.

Unterstützung, die sich anpasst

Punktuelle Hilfe von wenigen Stunden pro Woche bis zur 1:1-Assistenz rund um die Uhr (im Schichtsystem, kein Live-In). Bedarfsermittlung gemeinsam mit dem Eingliederungshilfeträger, danach flexible Stundenplanung — auch kurzfristig anpassbar.

Entlastung für Angehörige

Alltagsassistenz entlastet auch Familien spürbar. Wenn Termine, Hausarbeit oder Freizeitbegleitung geteilt werden, entstehen Freiräume — Eltern können wieder Eltern sein, Partner wieder Partner.

Hilfe im täglichen Leben

Praktische Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Ärzten, Therapie, Schule, Arbeit oder Freizeit. Unterstützung beim Schriftverkehr mit Behörden, Krankenkasse, Werkstatt — und bei Einkauf und Bankgängen.

Flexible Hilfe nach Bedarf

Art und Umfang richten sich nach Ihrem Hilfeplan und Ihren Zielen. Stundenplan und Aufgaben planen wir gemeinsam — und passen sie an, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert (Schulwechsel, Umzug, neuer Arbeitsplatz).

Pflege-Kompetenz inklusive

Wir sind nicht nur Assistenzdienst, sondern auch zugelassener Pflegedienst (§ 132a SGB V, § 72 SGB XI). Kommen Medikamentengabe, Wundversorgung oder körperbezogene Pflege dazu, leisten wir das in Bochum und Umgebung aus einer Hand — ein Ansprechpartner statt drei.

Wer zahlt?

Drei Wege zur Finanzierung

In den meisten Fällen übernimmt die Eingliederungshilfe die Kosten — auf Antrag und nach Ermittlung Ihres Bedarfs.

§ 78 SGB IX

Eingliederungshilfe

Der häufigste Weg. Sie stellen einen Antrag beim Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts (in Westfalen z. B. der LWL, im Rheinland der LVR). Nach der Bedarfsermittlung bewilligt der Träger ein Stundenkontingent. Sie wählen einen Anbieter wie uns, der Träger rechnet direkt mit uns ab. Ein Eigenbeitrag fällt nur an, wenn Einkommen oder Vermögen bestimmte Grenzen übersteigen (§ 92 SGB IX).

§ 29 SGB IX

Persönliches Budget

Mehr Selbstbestimmung: Sie bekommen das Geld direkt vom Träger und entscheiden selbst, wer die Assistenz leistet — wir, eine andere Einrichtung, eine selbst angestellte Kraft (Arbeitgebermodell) oder eine Mischung. Wir beraten zu den Vor- und Nachteilen.

sofort möglich

Privatzahlung

Wenn Sie keine Eingliederungshilfe beantragen wollen oder schneller starten möchten, ist Alltagsassistenz auch als Selbstzahler-Leistung möglich. Die Kosten besprechen wir transparent im Erstgespräch — und helfen auf Wunsch parallel beim Antrag.

Unsicher, welcher Weg passt? Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich — und helfen beim Antrag, wenn Sie das wünschen. Wie lange die Bewilligung dauert, ist von Träger zu Träger verschieden; in der Zwischenzeit können wir als Selbstzahler-Leistung schon starten. Wer Anspruch hat, prüfen Sie vorab im Anspruchs-Check.

Antrag

Alltagsassistenz beantragen in vier Schritten

Der Weg über die Eingliederungshilfe ist in jedem Bundesland ähnlich — nur die Formulare und Namen der Träger unterscheiden sich.

1

Anspruch prüfen

In zwei Minuten mit unserem Anspruchs-Check — kostenlos, ohne Anmeldung.

2

Antrag stellen

Beim Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts, am besten schriftlich. Leistungen gibt es frühestens ab dem Antragsmonat (§ 108 SGB IX).

3

Bedarf ermitteln

Der Träger ermittelt Ihren Bedarf (§ 118 SGB IX) und plant mit Ihnen Ziele und Stunden im Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX).

4

Bescheid und Anbieter

Nach der Bewilligung wählen Sie einen Anbieter wie uns — oder nehmen das Persönliche Budget. Mehr zur Eingliederungshilfe.

Assistenzkraft begleitet einen Menschen mit Behinderung selbstbestimmt durch den AlltagKI-generiertes Bild
Nah dran, wo es zählt

Mit Wurzeln in Bochum — für Sie da.

BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum und ist im Ruhrgebiet flächendeckend tätig. Je nach Stundenumfang und Versorgungsform organisieren wir Alltagsassistenz darüber hinaus deutschlandweit — gerade beim Persönlichen Budget sind wir nicht an eine Region gebunden.

  • Erstgespräch bei Ihnen zu Hause innerhalb von 5 Werktagen
  • Festes Stamm-Team statt wechselnder Gesichter
  • Pflege und Assistenz aus einer Hand (Pflege in Bochum und Umgebung)
So einfach geht's

So starten Sie mit BeHome Care

Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zum Start — auch durch den Antrag, wenn Sie möchten.

1

Kontakt

Anruf oder Formular — wir melden uns meist innerhalb von 1 Werktag bei Ihnen.

2

Kostenloses Erstgespräch

Bei Ihnen zu Hause lernen wir Sie kennen, klären den Bedarf und sprechen über die Finanzierungs-Wege.

3

Bedarf & Bewilligung

Wir begleiten Sie durch die Bedarfsermittlung beim Eingliederungshilfeträger — und können in der Zwischenzeit als Selbstzahler starten.

4

Start mit festem Team

Sie lernen Ihre Assistenzkräfte vorab kennen — die Chemie muss stimmen, bevor es losgeht.

Warum BeHome Care?

Assistenz, auf die Verlass ist

Was uns als Pflege- und Assistenzdienst ausmacht.

Teilhabe im Mittelpunkt

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen — und treten zurück, sobald Sie selbst können. Unterstützung soll Türen öffnen, nicht bevormunden.

Festes Stamm-Team

Pro Klient ein festes Team (typisch 2-3 Hauptkräfte), das sich gegenseitig vertritt. Selbst im Krankheitsfall bleibt die Verlässlichkeit erhalten — anders als bei Einzel-Assistenzkräften.

Passgenaue Chemie

Alltagsassistenz braucht kein Pflege-Examen — wichtig sind Zuverlässigkeit, Empathie und Übereinstimmung. Sie lernen die Kandidaten vorab kennen.

Pflege & Assistenz aus einer Hand

Als zugelassener Pflege- und Assistenzdienst verbinden wir in Bochum und Umgebung Teilhabe-Leistung und pflegerische Versorgung — Sie haben einen Ansprechpartner statt drei.

Nicht verwechseln

Alltagsassistenz oder Alltagsbegleitung?

Die Begriffe klingen ähnlich, meinen aber verschiedene Leistungen. Alltagsassistenz ist Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung — unabhängig vom Alter, ohne Pflegegrad, mit dem Ziel Teilhabe.

Alltagsbegleitung für Senioren richtet sich an ältere Menschen mit Pflegegrad und wird meist über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse bezahlt (§ 45b SGB XI, schon ab Pflegegrad 1). Suchen Sie Begleitung für einen älteren Angehörigen zum Arzt, zum Einkauf oder zu Ämtern? Das bieten wir als Alltagsbegleitung in Bochum und Umgebung an.

Alltagsassistenz (SGB IX)Für Menschen mit Behinderung jeden Alters. Eingliederungshilfe oder Persönliches Budget, bundesweit.
Alltagsbegleitung (SGB XI)Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Entlastungsbetrag der Pflegekasse, bei uns in Bochum und Umgebung.
Schon bewilligt?

Assistenzdienst wechseln, ohne Versorgungslücke

Ihre Assistenz ist bewilligt, aber Ihr Dienst findet kein Personal oder schickt ständig neue Kräfte? Dann wechseln Sie. Die Bewilligung bleibt, ein neuer Antrag ist nicht nötig.

  • Erst den Stichtag planen, dann kündigen
  • Schreiben an den Träger bereiten wir vor
  • Ihr neues Team lernen Sie vorher kennen
Häufige Fragen

Alltagsassistenz — klar beantwortet

Was umfasst Alltagsassistenz konkret?
Alltagsassistenz begleitet Menschen mit Behinderung — auch wenn sie aus einer chronischen Erkrankung entsteht — bei allem, was im täglichen Leben anfällt: Einkaufen, Behörden- und Arztbesuche, Haushaltsführung, Freizeitaktivitäten, Begleitung zur Arbeit oder zur Tagesstruktur, Hilfe bei der Tagesplanung, Begleitung zu Therapien. Sie ist keine Pflegeleistung im engeren Sinn (das wäre die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI), sondern eine Teilhabe-Leistung nach SGB IX — im Gesetz heißt sie Assistenzleistung (§ 78 SGB IX). Ziel ist Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Wer hat Anspruch auf Alltagsassistenz?
Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Menschen, deren Teilhabe an der Gesellschaft durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder eine Sinnesbeeinträchtigung wesentlich eingeschränkt ist oder bei denen das droht (§ 99 SGB IX). Ein Pflegegrad ist nicht nötig, eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Ob Ihr Bedarf passt, klärt der Eingliederungshilfeträger in der Bedarfsermittlung. Eine erste Einschätzung bekommen Sie in zwei Minuten über unseren Anspruchs-Check.
Wie beantrage ich Alltagsassistenz?
Stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe beim Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts — am besten schriftlich. Leistungen gibt es nur auf Antrag und frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem Sie ihn stellen (§ 108 SGB IX). Danach ermittelt der Träger Ihren Bedarf mit dem Instrument Ihres Bundeslandes (§ 118 SGB IX) und plant mit Ihnen im Gesamtplanverfahren Ziele, Art und Umfang der Leistungen (§ 117 SGB IX); eine Vertrauensperson darf dabei sein. Nach dem Bescheid wählen Sie einen Anbieter oder nehmen die Leistung als Persönliches Budget. Wir helfen auf Wunsch beim Antrag.
Was ist der Unterschied zwischen unterstützender und qualifizierter Assistenz?
Das Gesetz unterscheidet zwei Formen (§ 78 Abs. 2 SGB IX). Die unterstützende Assistenz übernimmt Handlungen im Alltag ganz oder teilweise und begleitet Sie — zum Beispiel beim Einkauf, beim Arzttermin oder in der Freizeit. Die qualifizierte Assistenz befähigt Sie, Ihren Alltag selbst zu bewältigen, etwa durch Anleitung und Übungen; sie wird von Fachkräften erbracht. Welche Form Sie in welchem Umfang bekommen, steht im Bescheid Ihres Trägers.
Wer übernimmt die Kosten für Alltagsassistenz?
In den meisten Fällen die Eingliederungshilfe nach §§ 78, 113 SGB IX. Zuständig ist der Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts — in Westfalen z. B. der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), im Rheinland der LVR; in anderen Bundesländern die jeweils zuständigen überörtlichen Träger. Den Antrag stellen Sie selbst oder mit unserer Unterstützung. Nach der Bedarfsermittlung bewilligt der Träger ein Stundenkontingent. Alternativ über das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) — Sie bekommen das Geld direkt und entscheiden selbst, wer die Assistenz leistet. Liegen Einkommen oder Vermögen über bestimmten Grenzen, kann ein Eigenbeitrag anfallen (§ 92 SGB IX).
Was ist der Unterschied zwischen Alltagsassistenz und Pflege?
Pflege (Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI, häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V) ist medizinisch-pflegerisch und auf körperbezogene Verrichtungen ausgerichtet. Alltagsassistenz ist Teilhabe-Leistung nach SGB IX und auf Selbstbestimmung + gesellschaftliche Teilhabe ausgerichtet — z. B. Begleitung zu einem Konzert, Vereinsabend oder Behördentermin. Beide Leistungen können parallel laufen: In Bochum und Umgebung übernehmen wir morgens die Pflege über die Pflegekasse und mittags die Alltagsassistenz über die Eingliederungshilfe. Außerhalb davon bleibt für die Pflege Ihr Pflegedienst vor Ort zuständig.
Ist Alltagsassistenz dasselbe wie Alltagsbegleitung für Senioren?
Nein. Alltagsassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX), unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad. Alltagsbegleitung oder Alltagshilfe für ältere Menschen mit Pflegegrad wird meist über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse bezahlt (§ 45b SGB XI, bis zu 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1). Diese Begleitung zu Arzt, Einkauf und Ämtern bieten wir als Alltagshilfe in Bochum und Umgebung an.
Wie viele Assistenz-Stunden kann ich bekommen?
Das richtet sich nach Ihrem individuellen Hilfebedarf, der im Bedarfsermittlungsverfahren Ihres Bundeslandes ermittelt wird. Der zuständige Träger setzt sich mit Ihnen und ggf. uns als Anbieter zusammen und legt ein Stundenkontingent fest — typischerweise zwischen wenigen Stunden pro Woche bis zu 1:1-Assistenz rund um die Uhr (z. B. bei jüngeren Menschen mit hohem Teilhabebedarf; bei uns immer im Schichtsystem, kein Live-In). Das Kontingent kann bei veränderter Lebenssituation neu festgelegt werden.
Wie schnell kann BeHome Care mit der Assistenz starten?
Erstgespräch in der Regel innerhalb von 5 Werktagen — bei akuten Notlagen (Krankenhausentlassung, plötzlicher Ausfall der bisherigen Versorgung) auch deutlich schneller. Wenn die Bewilligung noch läuft, können wir auf Wunsch schon als Selbstzahler-Leistung starten. Wichtig: Die Eingliederungshilfe zahlt frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben (§ 108 SGB IX) — stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich. Wir bringen die ersten Stunden in einem festen Stamm-Team — Sie lernen Ihre Assistenzkräfte vorab kennen, damit die Chemie stimmt.
Was passiert, wenn meine Assistenzkraft krank wird?
Wir arbeiten mit einem festen Stamm-Team pro Klient (typisch 2-3 Hauptkräfte), die sich gegenseitig vertreten können — Sie kennen also auch die Vertretung schon. Im Krankheitsfall springt zuerst das Stamm-Team ein, danach eine eingearbeitete Reservekraft aus unserem Pool. So bleibt die Verlässlichkeit selbst bei Krankheitswellen erhalten — eine echte Stärke gegenüber Einzel-Assistenzkräften, die im Krankheitsfall einen Totalausfall bedeuten.
Welche Qualifikation haben Ihre Assistenzkräfte?
Alltagsassistenz braucht keinen Pflege-Examen-Abschluss — wichtig sind Zuverlässigkeit, Empathie und passgenaue Übereinstimmung mit dem assistierten Menschen. Wir setzen vorrangig erfahrene Assistenzkräfte und Pflegehilfskräfte ein, die genau zu Ihren Anforderungen passen. Sie lernen die Kandidaten vorab kennen — die Chemie muss stimmen. In Bochum und Umgebung übernehmen auf Wunsch zusätzlich Pflegefachkräfte behandlungspflegerische Aufgaben (z. B. Medikamentengabe als häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V, auf ärztliche Verordnung).
Bieten Sie Alltagsassistenz auch in meiner Region an?
BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum und ist im Ruhrgebiet flächendeckend tätig. Je nach Stundenumfang und Versorgungsform organisieren wir Assistenz darüber hinaus deutschlandweit — gerade beim Persönlichen Budget sind wir nicht an eine Region gebunden. Fragen Sie einfach an: Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir Sie an Ihrem Wohnort unterstützen können.

Mehr Selbstbestimmung im Alltag?

Wir beraten Sie kostenfrei und helfen beim Antrag — ohne dass Sie sich festlegen müssen.

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