Alltagsassistenz
für Menschen mit Behinderung
Alltagsassistenz ist persönliche Unterstützung im täglichen Leben für Menschen mit Behinderung, damit sie selbstbestimmt wohnen, arbeiten und ihre Freizeit gestalten können. Im Gesetz heißt sie Assistenzleistung (§ 78 SGB IX) und wird meist über die Eingliederungshilfe oder das Persönliche Budget finanziert. Wir leisten sie bundesweit, von wenigen Stunden bis rund um die Uhr im Schichtsystem.

Kostenlose Erstberatung anfragen
Name und Telefonnummer genügen — wir rufen Sie zurück, meist am selben Werktag.
Selbstbestimmt leben mit Alltagsassistenz
Alltagsassistenz heißt: Wir sind da, wenn Sie uns brauchen — und treten zurück, sobald Sie selbst können. Im Mittelpunkt steht immer Ihre Entscheidung. Unterstützung soll nicht einschränken, sondern Türen öffnen: zu Arbeit, Freizeit, Familie und gesellschaftlicher Teilhabe.
Das Gesetz kennt zwei Formen (§ 78 Abs. 2 SGB IX): Die unterstützende Assistenz übernimmt Handlungen im Alltag ganz oder teilweise und begleitet Sie. Die qualifizierte Assistenz befähigt Sie durch Anleitung und Übung, Ihren Alltag selbst zu bewältigen, und wird von Fachkräften erbracht.
Anders als Pflege ist Alltagsassistenz eine Teilhabe-Leistung nach SGB IX — und beides lässt sich bei uns in Bochum und Umgebung kombinieren. Wird der Unterstützungsbedarf durchgehend, geht Alltagsassistenz nahtlos in eine 24-Stunden-Assistenz über.
Wer hat Anspruch auf Alltagsassistenz?
Alltagsassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (§§ 78, 113 SGB IX). Diese vier Punkte entscheiden:
Eine Behinderung, die Teilhabe einschränkt
Körperlich, geistig, seelisch oder eine Sinnesbeeinträchtigung — entscheidend ist, dass sie Ihre gleichberechtigte Teilhabe wesentlich einschränkt oder dies droht (§ 99 SGB IX). Auch eine chronische Erkrankung kann dazu führen.
Unterstützungsbedarf im Alltag
Sie brauchen Hilfe bei Haushalt, Terminen, Tagesstruktur, Freizeit oder sozialen Kontakten, um Ihren Alltag selbstbestimmt zu bewältigen (§ 78 Abs. 1 SGB IX). Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
Ein Antrag beim Träger
Eingliederungshilfe gibt es nur auf Antrag — und frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem Sie ihn stellen (§ 108 SGB IX). Deshalb lohnt es sich, früh zu beantragen.
Einkommen und Vermögen
Die Eingliederungshilfe prüft Einkommen und Vermögen. Liegen sie über bestimmten Grenzen, kann ein Eigenbeitrag anfallen (§ 92 SGB IX). Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, worauf es ankommt.
Unsicher, ob das auf Sie zutrifft? Unser Anspruchs-Check gibt Ihnen in zwei Minuten eine erste Einschätzung — kostenlos und ohne Anmeldung.
Was wir als Alltagsassistenz für Sie tun
Alltagsassistenz ist immer individuell — hier eine Auswahl typischer Aufgaben unserer Assistenzkräfte:
Unterstützung, die Freiräume schafft
Verlässlich, flexibel und immer mit dem Ziel, Selbstständigkeit zu erhalten — nicht zu ersetzen.
Verlässliche Hilfe für jede Lebensphase
Ob Kinder, Jugendliche, Erwachsene mit Behinderung oder Familien, die Entlastung suchen: Wir schaffen Sicherheit, Verlässlichkeit und Freiräume — mit festen Bezugskräften, damit Vertrauen entstehen kann.
Unterstützung, die sich anpasst
Punktuelle Hilfe von wenigen Stunden pro Woche bis zur 1:1-Assistenz rund um die Uhr (im Schichtsystem, kein Live-In). Bedarfsermittlung gemeinsam mit dem Eingliederungshilfeträger, danach flexible Stundenplanung — auch kurzfristig anpassbar.
Entlastung für Angehörige
Alltagsassistenz entlastet auch Familien spürbar. Wenn Termine, Hausarbeit oder Freizeitbegleitung geteilt werden, entstehen Freiräume — Eltern können wieder Eltern sein, Partner wieder Partner.
Hilfe im täglichen Leben
Praktische Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Ärzten, Therapie, Schule, Arbeit oder Freizeit. Unterstützung beim Schriftverkehr mit Behörden, Krankenkasse, Werkstatt — und bei Einkauf und Bankgängen.
Flexible Hilfe nach Bedarf
Art und Umfang richten sich nach Ihrem Hilfeplan und Ihren Zielen. Stundenplan und Aufgaben planen wir gemeinsam — und passen sie an, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert (Schulwechsel, Umzug, neuer Arbeitsplatz).
Pflege-Kompetenz inklusive
Wir sind nicht nur Assistenzdienst, sondern auch zugelassener Pflegedienst (§ 132a SGB V, § 72 SGB XI). Kommen Medikamentengabe, Wundversorgung oder körperbezogene Pflege dazu, leisten wir das in Bochum und Umgebung aus einer Hand — ein Ansprechpartner statt drei.
Drei Wege zur Finanzierung
In den meisten Fällen übernimmt die Eingliederungshilfe die Kosten — auf Antrag und nach Ermittlung Ihres Bedarfs.
Eingliederungshilfe
Der häufigste Weg. Sie stellen einen Antrag beim Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts (in Westfalen z. B. der LWL, im Rheinland der LVR). Nach der Bedarfsermittlung bewilligt der Träger ein Stundenkontingent. Sie wählen einen Anbieter wie uns, der Träger rechnet direkt mit uns ab. Ein Eigenbeitrag fällt nur an, wenn Einkommen oder Vermögen bestimmte Grenzen übersteigen (§ 92 SGB IX).
Persönliches Budget
Mehr Selbstbestimmung: Sie bekommen das Geld direkt vom Träger und entscheiden selbst, wer die Assistenz leistet — wir, eine andere Einrichtung, eine selbst angestellte Kraft (Arbeitgebermodell) oder eine Mischung. Wir beraten zu den Vor- und Nachteilen.
Privatzahlung
Wenn Sie keine Eingliederungshilfe beantragen wollen oder schneller starten möchten, ist Alltagsassistenz auch als Selbstzahler-Leistung möglich. Die Kosten besprechen wir transparent im Erstgespräch — und helfen auf Wunsch parallel beim Antrag.
Unsicher, welcher Weg passt? Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich — und helfen beim Antrag, wenn Sie das wünschen. Wie lange die Bewilligung dauert, ist von Träger zu Träger verschieden; in der Zwischenzeit können wir als Selbstzahler-Leistung schon starten. Wer Anspruch hat, prüfen Sie vorab im Anspruchs-Check.
Alltagsassistenz beantragen in vier Schritten
Der Weg über die Eingliederungshilfe ist in jedem Bundesland ähnlich — nur die Formulare und Namen der Träger unterscheiden sich.
Anspruch prüfen
In zwei Minuten mit unserem Anspruchs-Check — kostenlos, ohne Anmeldung.
Antrag stellen
Beim Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts, am besten schriftlich. Leistungen gibt es frühestens ab dem Antragsmonat (§ 108 SGB IX).
Bedarf ermitteln
Der Träger ermittelt Ihren Bedarf (§ 118 SGB IX) und plant mit Ihnen Ziele und Stunden im Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX).
Bescheid und Anbieter
Nach der Bewilligung wählen Sie einen Anbieter wie uns — oder nehmen das Persönliche Budget. Mehr zur Eingliederungshilfe.

Mit Wurzeln in Bochum — für Sie da.
BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum und ist im Ruhrgebiet flächendeckend tätig. Je nach Stundenumfang und Versorgungsform organisieren wir Alltagsassistenz darüber hinaus deutschlandweit — gerade beim Persönlichen Budget sind wir nicht an eine Region gebunden.
- Erstgespräch bei Ihnen zu Hause innerhalb von 5 Werktagen
- Festes Stamm-Team statt wechselnder Gesichter
- Pflege und Assistenz aus einer Hand (Pflege in Bochum und Umgebung)
So starten Sie mit BeHome Care
Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zum Start — auch durch den Antrag, wenn Sie möchten.
Kontakt
Anruf oder Formular — wir melden uns meist innerhalb von 1 Werktag bei Ihnen.
Kostenloses Erstgespräch
Bei Ihnen zu Hause lernen wir Sie kennen, klären den Bedarf und sprechen über die Finanzierungs-Wege.
Bedarf & Bewilligung
Wir begleiten Sie durch die Bedarfsermittlung beim Eingliederungshilfeträger — und können in der Zwischenzeit als Selbstzahler starten.
Start mit festem Team
Sie lernen Ihre Assistenzkräfte vorab kennen — die Chemie muss stimmen, bevor es losgeht.
Assistenz, auf die Verlass ist
Was uns als Pflege- und Assistenzdienst ausmacht.
Teilhabe im Mittelpunkt
Wir sind da, wenn Sie uns brauchen — und treten zurück, sobald Sie selbst können. Unterstützung soll Türen öffnen, nicht bevormunden.
Festes Stamm-Team
Pro Klient ein festes Team (typisch 2-3 Hauptkräfte), das sich gegenseitig vertritt. Selbst im Krankheitsfall bleibt die Verlässlichkeit erhalten — anders als bei Einzel-Assistenzkräften.
Passgenaue Chemie
Alltagsassistenz braucht kein Pflege-Examen — wichtig sind Zuverlässigkeit, Empathie und Übereinstimmung. Sie lernen die Kandidaten vorab kennen.
Pflege & Assistenz aus einer Hand
Als zugelassener Pflege- und Assistenzdienst verbinden wir in Bochum und Umgebung Teilhabe-Leistung und pflegerische Versorgung — Sie haben einen Ansprechpartner statt drei.
Alltagsassistenz oder Alltagsbegleitung?
Die Begriffe klingen ähnlich, meinen aber verschiedene Leistungen. Alltagsassistenz ist Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung — unabhängig vom Alter, ohne Pflegegrad, mit dem Ziel Teilhabe.
Alltagsbegleitung für Senioren richtet sich an ältere Menschen mit Pflegegrad und wird meist über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse bezahlt (§ 45b SGB XI, schon ab Pflegegrad 1). Suchen Sie Begleitung für einen älteren Angehörigen zum Arzt, zum Einkauf oder zu Ämtern? Das bieten wir als Alltagsbegleitung in Bochum und Umgebung an.
Assistenzdienst wechseln, ohne Versorgungslücke
Ihre Assistenz ist bewilligt, aber Ihr Dienst findet kein Personal oder schickt ständig neue Kräfte? Dann wechseln Sie. Die Bewilligung bleibt, ein neuer Antrag ist nicht nötig.
- Erst den Stichtag planen, dann kündigen
- Schreiben an den Träger bereiten wir vor
- Ihr neues Team lernen Sie vorher kennen
Alltagsassistenz — klar beantwortet
Was umfasst Alltagsassistenz konkret?
Wer hat Anspruch auf Alltagsassistenz?
Wie beantrage ich Alltagsassistenz?
Was ist der Unterschied zwischen unterstützender und qualifizierter Assistenz?
Wer übernimmt die Kosten für Alltagsassistenz?
Was ist der Unterschied zwischen Alltagsassistenz und Pflege?
Ist Alltagsassistenz dasselbe wie Alltagsbegleitung für Senioren?
Wie viele Assistenz-Stunden kann ich bekommen?
Wie schnell kann BeHome Care mit der Assistenz starten?
Was passiert, wenn meine Assistenzkraft krank wird?
Welche Qualifikation haben Ihre Assistenzkräfte?
Bieten Sie Alltagsassistenz auch in meiner Region an?
Mehr Selbstbestimmung im Alltag?
Wir beraten Sie kostenfrei und helfen beim Antrag — ohne dass Sie sich festlegen müssen.