Aus Altersgründen
Sie möchten aufhören und wollen, dass geordnet weitergeht, was Sie aufgebaut haben.
Wenn ein ambulanter Dienst aufhört, entscheidet sich oft innerhalb weniger Tage, was aus den Patientinnen und Patienten wird und wohin die Mitarbeitenden gehen. Meist verteilt sich beides ungeordnet. Es geht auch anders.
Sie möchten aufhören und wollen, dass geordnet weitergeht, was Sie aufgebaut haben.
Die Pflegedienstleitung ist weg oder fällt aus, und eine Nachfolge ist nicht in Sicht.
Die Zahlen gehen nicht auf, und jeder weitere Monat macht die Lage enger.
Was in allen drei Fällen gleich bleibt: Am Ende stehen Menschen, die versorgt werden müssen, und Pflegekräfte, die weiterarbeiten wollen.
BeHome Care ist ein ambulanter Pflegedienst in Bochum-Wattenscheid mit Versorgungsverträgen nach SGB XI und SGB V, eigener Pflegesoftware und zentraler Verwaltung — Abrechnung, Antragsarbeit und Dienstplanung laufen bei uns an einer Stelle. Wir sind Mitglied im LfK, dem Landesverband freie ambulante Krankenpflege Nordrhein-Westfalen.
Laufende Versorgungen und die Mitarbeitenden, die sie tragen — als Ganzes oder in Teilen, aus dem laufenden Betrieb, aus einer Nachfolgesituation oder aus der Insolvenz.
Kommt das Team mit, gibt es für uns praktisch keine Obergrenze: Wir übernehmen dann auch große Bestände auf einmal.
Jede Patientin und jeder Patient behält die gewohnten Kräfte, soweit diese zu uns kommen.
Wenn Sie das möchten. Es ist keine Bedingung — in keine Richtung.
Vertraulich und direkt von der Geschäftsführung, nicht über einen Verteiler.
Ein Anruf oder drei Zeilen genügen. Wir fragen vorher keine Zahlen ab.
Innerhalb von zwei Werktagen, von der Geschäftsführung.
Wie viele Menschen werden versorgt, wer arbeitet bei Ihnen, wie viel Zeit haben Sie noch.
Wenn beide Seiten weitermachen wollen. Was rechtlich zu regeln ist, klären wir am einzelnen Fall.
Wir kaufen niemanden auf und machen Ihnen kein Angebot, bevor wir Ihre Situation kennen. Wenn am Ende kein gemeinsamer Weg steht, bleibt das unter uns.
Liegt Ihr Dienst weiter weg, sagen wir Ihnen das offen, statt ein Gespräch zu führen, aus dem nichts werden kann.
Sie machen weiter und brauchen nur Entlastung? Dann ist diese Seite die falsche. Für Dienste, die weiterarbeiten und einzelne Leistungen abgeben wollen — etwa die SGB-V-Behandlungspflege oder die § 37.3-Beratungsbesuche —, haben wir ein anderes Angebot: Kooperation für Pflege- und Betreuungsdienste. Dort übernehmen wir ausdrücklich keine Klienten.
Am schnellsten geht es direkt. Sie erreichen Julien Clemens, den Geschäftsführer, ohne Vorzimmer und ohne Weiterleitung.