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Ratgeber · Pflege & Pflegegrade

Pflegegrad 1: Was steht mir zu? Leistungen 2026

Pflegegrad 1 2026: 131 EUR Entlastungsbetrag, 42 EUR Hilfsmittel, 4.180 EUR Wohnumfeld-Zuschuss - was Ihnen zusteht und wie es mit Arztfahrten ist.

J Jan Becker ca. 5 Min. Lesezeit
Pflegegrad 1: Was steht mir zu? Leistungen 2026

Auf einen Blick: Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld und keine reguläre Pflegesachleistung — dafür fünf Ansprüche, die zusammen mehr wert sind, als die meisten vermuten: 131 € Entlastungsbetrag im Monat (§ 45b SGB XI), bis 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ein Zuschuss von bis zu 4.180 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme, der Wohngruppenzuschlag von 224 € und die kostenlose Pflegeberatung. Wichtig für den Alltag: Fahrten zur ambulanten Behandlung sind auch bei Pflegegrad 1 genehmigungspflichtig — der Pflegegrad allein begründet keinen Anspruch.

Pflegegrad 1 wird oft unterschätzt. „Nur" geringe Beeinträchtigung, klingt nach wenig — und viele Familien lassen die Ansprüche deshalb jahrelang liegen. Nach unserer Erfahrung in der Beratung ist der Entlastungsbetrag der am häufigsten verschenkte Anspruch im gesamten Pflegerecht.

Dieser Ratgeber zeigt, was Ihnen 2026 bei Pflegegrad 1 zusteht, was bewusst nicht — und wann sich der Schritt zu Pflegegrad 2 lohnt.

Wann bekommt man Pflegegrad 1?

Den Pflegegrad ermittelt der Medizinische Dienst mit einem Punktesystem, dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Pflegegrad 1 wird bei 12,5 bis unter 27 Punkten vergeben — die Einstiegsstufe.

Bewertet wird der Hilfebedarf in sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsgestaltung. Entscheidend ist die Selbstständigkeit, nicht die Diagnose. Wer eine schwere Diagnose hat, den Alltag aber weitgehend allein bewältigt, landet bei Pflegegrad 1 — und umgekehrt.

Wie der Antrag läuft, erklärt Pflegegrad beantragen; wie Sie sich auf den Begutachtungstermin vorbereiten, steht in MDK-Begutachtung vorbereiten. Ob Pflegegrad 1 überhaupt wahrscheinlich ist, zeigt der Pflegegrad-Check.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Leistung Betrag 2026 Rechtsgrundlage
Entlastungsbetrag 131 € / Monat § 45b SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € / Monat § 40 Abs. 2 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis 4.180 € je Maßnahme § 40 Abs. 4 SGB XI
Wohngruppenzuschlag 224 € / Monat § 45f SGB XI
Pflegeberatung kostenlos § 7a SGB XI
Pflegekurse für Angehörige kostenlos § 45 SGB XI

Dazu kommen technische Pflegehilfsmittel wie ein Hausnotruf, die auf Antrag leihweise oder bezuschusst gestellt werden.

Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt: Pflegegeld, die reguläre Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese Leistungen beginnen erst ab Pflegegrad 2.

Merksatz: Auch der verpflichtende Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI entfällt bei Pflegegrad 1 — die Pflicht hängt am Bezug von Pflegegeld, und das gibt es hier nicht.

Freiwillig können Sie eine Beratung jederzeit in Anspruch nehmen; die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht Ihnen ohnehin kostenlos zu. Was in so einem Termin passiert, beschreibt Beratungsbesuch nach § 37.3.

Der Entlastungsbetrag: der eigentliche Hebel

Die 131 € im Monat — 1.572 € im Jahr — sind bei Pflegegrad 1 die wichtigste Leistung. Damit bezahlen Sie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuung, Begleitung, Hauswirtschaft.

Pflegegrad 1: Was steht mir zu? Leistungen 2026

Drei Eigenheiten machen ihn wertvoller, als er wirkt:

Er verfällt nicht sofort. Nicht genutztes Geld lässt sich ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen. Wer im Januar merkt, dass er das Vorjahr nicht ausgeschöpft hat, hat also noch ein halbes Jahr Zeit.

Bei Pflegegrad 1 ist er breiter einsetzbar. Anders als bei den höheren Pflegegraden dürfen Sie ihn zusätzlich für ambulante Pflegesachleistungen verwenden — also für einen Pflegedienst, der Grundpflege oder Hauswirtschaft übernimmt. Das ist die einzige Möglichkeit, bei Pflegegrad 1 überhaupt einen Pflegedienst über die Kasse zu finanzieren.

Er wird nicht ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag ist eine Kostenerstattung. Sie beauftragen einen anerkannten Anbieter, reichen die Rechnung ein — oder der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Bar auf das Konto kommt nichts.

Wie Sie ihn richtig ausschöpfen, steht ausführlich in Entlastungsbetrag 2026 richtig nutzen.

Fahrten zum Arzt bei Pflegegrad 1

Eine der häufigsten Fragen — und eine, bei der viel falsche Hoffnung im Umlauf ist: Pflegegrad 1 allein begründet keinen Anspruch auf bezahlte Krankenfahrten.

Fahrten zur ambulanten Behandlung sind nach § 60 SGB V grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Krankenkasse übernimmt sie nur, wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig sind und die Fahrt vorab genehmigt wurde. Ein niedriger Pflegegrad reicht dafür nicht.

Faustregel: Der Pflegegrad entscheidet nicht über die Fahrt, die medizinische Notwendigkeit tut es. Erst danach schaut die Kasse auf Pflegegrad und Merkzeichen.

Es gibt allerdings Konstellationen, in denen die Genehmigung regelmäßig erteilt wird — etwa bei hochfrequenten Behandlungen wie Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung, und bei bestimmten Pflegegraden in Verbindung mit Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Welche das genau sind und wie der Transportschein (Muster 4) auszufüllen ist, steht in Transportschein: wann die Kasse Ihre Fahrt bezahlt.

Wenn keine Kostenübernahme zustande kommt, bleibt die Fahrt als Selbstzahlerleistung — dafür gibt es unseren Krankenfahrdienst im Ruhrgebiet, auch mit Rollstuhl. Und ein Punkt, der oft übersehen wird: Begleitung zu einem Termin ist etwas anderes als der Transport dorthin — und Begleitung lässt sich über den Entlastungsbetrag finanzieren.

Was bei Pflegegrad 1 am häufigsten liegen bleibt

Aus der Beratungspraxis, in dieser Reihenfolge:

  1. Der Entlastungsbetrag wird gar nicht abgerufen — weil niemand erklärt hat, dass er existiert oder wie man ihn einlöst.
  2. Die 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden nicht beantragt. Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen kauft die Familie stattdessen selbst im Drogeriemarkt.
  3. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wird erst nach dem Umbau entdeckt. Er muss aber vorher beantragt werden — nachträglich zahlt die Kasse in der Regel nicht.
  4. Eine Höherstufung wird zu spät gestellt, obwohl sich der Zustand längst verschlechtert hat.

Punkt 3 ist der teuerste Fehler: Wer das Bad umbaut, ohne vorher den Antrag zu stellen, verliert bis zu 4.180 €.

Pflegegrad 1 oder 2 — wann lohnt eine Höherstufung?

Wird die Unterstützung spürbar aufwendiger, lohnt der Blick auf Pflegegrad 2. Dort kommen Pflegegeld und die volle Pflegesachleistung hinzu, außerdem Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — der Sprung ist deutlich größer als der zwischen zwei höheren Graden.

Sinnvoll ist ein Antrag auf Höherstufung, wenn:

  • der Hilfebedarf über mehrere Lebensbereiche zugenommen hat, nicht nur in einem,
  • eine neue Erkrankung hinzugekommen ist,
  • nach einem Krankenhausaufenthalt dauerhaft mehr Unterstützung nötig ist,
  • oder eine Demenz fortschreitet und die Alltagsgestaltung betrifft.

Wie Sie das anstoßen, steht in Höherstufung des Pflegegrads beantragen. Wichtig: Bei der erneuten Begutachtung wird der gesamte Zustand neu bewertet.

Hinweis zur Pflegereform

Der Gesetzgeber plant Änderungen; unter anderem soll der Entlastungsbetrag perspektivisch in ein „Sozialraumbudget" überführt werden. Beträge und Regeln können sich ändern — im Zweifel gilt der aktuelle Stand Ihrer Pflegekasse. Was sich zum Jahreswechsel bereits geändert hat, fasst Pflegeleistungen 2026 im Überblick zusammen.

BeHome Care erbringt die ambulante Unterstützung bei Pflegegrad 1 in Bochum, Wattenscheid und im angrenzenden Ruhrgebiet — und rechnet anerkannte Leistungen direkt über den Entlastungsbetrag ab, damit nichts liegen bleibt.

Häufige Fragen

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 1? 131 € Entlastungsbetrag pro Monat plus bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Ein Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht, und ausgezahlt wird der Entlastungsbetrag ebenfalls nicht — er wird gegen Rechnung erstattet.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld? Nein. Pflegegeld und die reguläre Pflegesachleistung beginnen erst ab Pflegegrad 2.

Zahlt die Kasse bei Pflegegrad 1 Fahrten zum Arzt? Nicht allein wegen des Pflegegrads. Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung müssen medizinisch notwendig und vorab genehmigt sein. Die Begleitung zum Termin lässt sich dagegen über den Entlastungsbetrag finanzieren.

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 einen Transportschein? Nur, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen — der Pflegegrad allein genügt nicht. Die Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber zum Transportschein.

Wofür kann ich die 131 € verwenden? Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — Betreuung, Hauswirtschaft, Alltagsbegleitung. Bei Pflegegrad 1 zusätzlich für einen ambulanten Pflegedienst.

Verfällt der Entlastungsbetrag? Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen.

Zahlt Pflegegrad 1 einen Pflegedienst? Über den Entlastungsbetrag ja — bis 131 € im Monat für Grundpflege oder Hauswirtschaft durch einen zugelassenen Dienst.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1? 12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsassessment des Medizinischen Dienstes.

Muss ich bei Pflegegrad 1 den Beratungsbesuch machen? Nein. Die Pflicht nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt nur für Pflegegeldbeziehende.


Unsicher, wie Sie die 131 € einsetzen? Wir schauen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen, welche Ansprüche offen sind — kostenlos und unverbindlich. Telefon 02327 4177490 oder über das Kontaktformular. Ob Pflegegrad 1 überhaupt vorliegt, zeigt vorab der Pflegegrad-Check.

Weiterführend:

Quellen:

Stand: September 2026. Die genannten Beträge gelten nach der Leistungsanpassung zum 01.01.2025; wir prüfen diesen Ratgeber bei jeder Änderung nach.

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Mit seiner langjährigen Erfahrung auf der Intensivstation und in der ambulanten Betreuung ist Jan Becker der fachliche Ansprechpartner für komplexe Pflegesituationen.

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Fachlich geprüft von Katja Niedzwecki, Stellv. Pflegedienstleitung · Stand: September 2026
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