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Ratgeber · Pflege & Pflegegrade

Pflegegrad 1: Was steht mir zu? Leistungen 2026

Pflegegrad 1 2026: Welche Leistungen Ihnen zustehen - 131 EUR Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Co. - und was es bewusst nicht gibt.

J Jan Becker ca. 5 Min. Lesezeit
Pflegegrad 1: Was steht mir zu? Leistungen 2026

Pflegegrad 1 wird oft unterschätzt – „nur" geringe Beeinträchtigung, klingt nach wenig. Tatsächlich öffnet er aber konkrete Ansprüche, die viele Familien verschenken, weil sie sie nicht kennen. Dieser Ratgeber zeigt klar: Was steht Ihnen 2026 bei Pflegegrad 1 zu, was bewusst nicht – und wann sich der Schritt zu Pflegegrad 2 lohnt.

Wann bekommt man Pflegegrad 1?

Den Pflegegrad ermittelt der Medizinische Dienst (MD) mit einem Punktesystem, dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Pflegegrad 1 wird bei 12,5 bis unter 27 Punkten vergeben – die Einstiegsstufe. Bewertet wird der Hilfebedarf in sechs Lebensbereichen (Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Alltagsgestaltung), nicht die Diagnose. Wie der Antrag läuft, erklärt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen; ob Pflegegrad 1 wahrscheinlich ist, zeigt der Pflegegrad-Check.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1? (Stand 2026)

Pflegegrad 1 ist anders als die höheren Grade: Es gibt kein Pflegegeld und keine reguläre Pflegesachleistung. Dafür stehen Ihnen zu:

Pflegegrad 1: Was steht mir zu? Leistungen 2026
  • Entlastungsbetrag: 131 € / Monat (§ 45b SGB XI) – der zentrale Anspruch bei Pflegegrad 1, für Betreuung, Hauswirtschaft und Alltagshilfe.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € / Monat (§ 40) – z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4) – z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift.
  • Zuschuss für ambulant betreute Wohngruppen: 224 € / Monat (§ 38a).
  • Hausnotruf-Zuschuss, kostenlose Pflegeberatung (§ 7a) und Pflegekurse für Angehörige.

Was es bei Pflegegrad 1 NICHT gibt: Pflegegeld, volle Pflegesachleistung sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – diese beginnen erst ab Pflegegrad 2.

Was bringt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 konkret?

Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 das wichtigste Instrument. Mit den 131 € im Monat (1.572 € im Jahr) bezahlen Sie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuung, Begleitung, Hauswirtschaft. Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie ihn zusätzlich für ambulante Pflegesachleistungen einsetzen – also für einen Pflegedienst, der Grundpflege oder Hauswirtschaft übernimmt. Nicht genutztes Geld verfällt nicht sofort: Es lässt sich ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen. Hier setzt die ambulante Unterstützung von BeHome Care an – wir rechnen anerkannte Leistungen direkt über den Entlastungsbetrag ab, damit nichts liegen bleibt.

Pflegegrad 1 oder 2 – wann lohnt eine Höherstufung?

Wird die Unterstützung spürbar aufwendiger, lohnt der Blick auf Pflegegrad 2: Dort kommen Pflegegeld (347 €) und Pflegesachleistung (bis 796 €) hinzu. Wie Sie eine Anpassung anstoßen, lesen Sie im Ratgeber Höherstufung des Pflegegrads beantragen.

Hinweis zur Pflegereform

Der Gesetzgeber plant Änderungen – unter anderem soll der Entlastungsbetrag ab 2027 in ein „Sozialraumbudget" überführt werden. Beträge und Regeln können sich ändern; im Zweifel hilft der aktuelle Stand bei Ihrer Pflegekasse.

Häufige Fragen

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 1?

131 € Entlastungsbetrag pro Monat plus bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Stand 2026. Ein Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld und reguläre Pflegesachleistung beginnen erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die zentrale Geldleistung.

Wofür kann ich die 131 € verwenden?

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuung, Hauswirtschaft, Alltagsbegleitung) – bei Pflegegrad 1 zusätzlich für einen ambulanten Pflegedienst.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?

12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsassessment des Medizinischen Dienstes.

Zahlt Pflegegrad 1 einen Pflegedienst?

Über den Entlastungsbetrag ja – bis 131 € im Monat für Grundpflege oder Hauswirtschaft durch einen zugelassenen Dienst.

Anspruch unkompliziert prüfen

Sie sind unsicher, ob Pflegegrad 1 vorliegt oder wie Sie die 131 € am besten einsetzen? Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Check – oder sprechen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie unverbindlich und übernehmen auf Wunsch die ambulante Unterstützung. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Portrait von Jan Becker
Fachbeitrag von

Jan Becker

Pflegedienst Koordination

Mit seiner langjährigen Erfahrung auf der Intensivstation und in der ambulanten Betreuung ist Jan Becker der fachliche Ansprechpartner für komplexe Pflegesituationen.

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Fachlich geprüft von Katja Niedzwecki, Stellv. Pflegedienstleitung · Stand: Juni 2026
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