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Schul- & Freizeitassistenz · SGB IX / § 35a SGB VIII

Teilhabe in
Schule und Freizeit.

Persönliche Begleitung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung — im Unterricht und darüber hinaus: im Verein, bei Hobbys, mit Freunden. Damit Ihr Kind überall dabei sein kann, mit einer festen Bezugsperson.

Für die Familie kostenfrei Schule & Freizeit aus einer Hand Kostenlose Beratung
Kind mit Behinderung nimmt mit Unterstützung am Unterricht teil — Schul- und Freizeitassistenz
★★★★★
5,0 auf Googlevon echten Familien bewertet
Eine Bezugspersonfür Schule und Freizeit
Kassenzugelassen § 72 SGB XI · § 132 SGB V
Festes Team mit echtem Vetorecht
Schnell beraten Erstgespräch in 5 Werktagen
Bundesweit tätig Sitz in Bochum
Mehr als nur Schule

Teilhabe hört nach dem Unterricht nicht auf

Kinder und Jugendliche mit Behinderung brauchen Unterstützung oft nicht nur im Klassenzimmer, sondern auch danach — im Verein, bei Hobbys, mit Freunden. Unsere Schul- und Freizeitassistenz begleitet beide Welten.

Der große Vorteil: eine feste Bezugsperson für Schule und Freizeit — das gibt Ihrem Kind Sicherheit und Ihnen Verlässlichkeit.

SchulassistenzBegleitung im Unterricht: Orientierung, Struktur, Mobilität, Kommunikation — damit Teilhabe an Bildung gelingt.
FreizeitassistenzBegleitung bei Hobbys, im Verein und mit Freunden — für Erlebnisse, Kontakte und Selbstvertrauen.
Beides von einer vertrauten Bezugsperson.
Was die Begleitung leistet

Unterstützung in Schule und Freizeit

Immer individuell — abgestimmt auf Ihr Kind, die Schule, die Vereine und den konkreten Bedarf.

Begleitung im Unterricht

Orientierung, Struktur, Bereitlegen von Materialien, Mobilität im Gebäude — damit Ihr Kind gleichberechtigt am Unterricht teilnimmt. Die Lerninhalte vermitteln weiterhin die Lehrkräfte.

Freizeit & Hobbys

Begleitung im Sportverein, in der Musikschule, bei Freunden oder Ausflügen — damit Ihr Kind Interessen entdecken und soziale Kontakte pflegen kann.

Soziale Teilhabe

Unterstützung im Kontakt mit anderen Kindern, in Gruppen und bei gemeinsamen Aktivitäten — gegen Ausgrenzung, für echtes Dazugehören.

Mobilität & Wege

Hin- und Rückwege, Begleitung zu Terminen und Aktivitäten, sichere Wege zwischen Schule, Zuhause und Freizeitorten.

Pflegerische Handgriffe

Wo nötig, übernehmen wir auch pflegerische Tätigkeiten (z. B. Toilettengang, Medikamentengabe) — als zugelassener Pflegedienst aus einer Hand.

Verlässlich für Eltern

Eine feste Bezugsperson entlastet auch die Familie spürbar — Sie wissen Ihr Kind in Schule und Freizeit gut begleitet und gewinnen selbst Freiräume.

Konkrete Beispiele

Was wir für Ihr Kind tun

Eine Auswahl typischer Aufgaben unserer Schul- und Freizeitassistenz:

Im Unterricht orientieren und Materialien bereitlegen
In Pausen und bei Gruppenarbeiten unterstützen
Zum Sportverein oder zur Musikschule begleiten
Bei Ausflügen und Ferienaktivitäten dabei sein
Kontakte zu anderen Kindern unterstützen
Mobilität und Wege sicher begleiten
Pflegerische Handgriffe übernehmen, wo nötig
Eng mit Eltern, Schule und Vereinen abstimmen
Wer trägt die Kosten?

Finanziert, nicht von Ihnen bezahlt

Welcher Träger zuständig ist, hängt von der Art der Behinderung ab — wir helfen bei der Einordnung.

§§ 78, 113 SGB IX

Eingliederungshilfe

Bei körperlicher oder geistiger Behinderung über den Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts (in Westfalen z. B. der LWL, im Rheinland der LVR, sonst der zuständige überörtliche Träger).

§ 35a SGB VIII

Jugendhilfe

Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung ist das Jugendamt Ihres Wohnorts zuständig. Im Zweifel beraten wir Sie, an welche Stelle Ihr Antrag gehört.

§ 29 SGB IX

Persönliches Budget

Schul- und Freizeitassistenz lässt sich auch als Persönliches Budget beziehen — Sie erhalten das Geld direkt und organisieren die Begleitung selbst.

Nicht sicher, wer zuständig ist? Die Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und Jugendhilfe ist oft knifflig. Wir helfen Ihnen, den Antrag an die richtige Stelle zu richten — und begleiten das Verfahren.

Schritt für Schritt

So beantragen Sie die Begleitung

Am besten einige Monate im Voraus — wir begleiten Sie durch das Verfahren.

1

Antrag stellen

Beim zuständigen Träger Ihres Wohnorts (Eingliederungshilfe oder Jugendamt). Wir unterstützen Sie dabei und klären, welche Stelle zuständig ist.

2

Bedarf beschreiben

Gemeinsam halten wir fest, wo Ihr Kind in Schule und Freizeit Unterstützung braucht — die Grundlage für die Bewilligung.

3

Bewilligung

Der Träger bewilligt den Umfang der Begleitung — für Unterricht, Freizeit oder beides.

4

Start mit fester Person

Ihr Kind lernt seine Begleitperson vorab kennen. Beziehung und Kontinuität sind der Schlüssel — kein ständiger Wechsel.

Jugendliche begleiten einen Freund im Rollstuhl im Park — Freizeitassistenz
Beziehung & Verlässlichkeit

Vertraut, verlässlich — bundesweit für Sie da.

Eine gute Begleitung lebt von Beziehung und Kontinuität. Wir achten auf die menschliche Passung zwischen Kind und Begleitperson und stimmen uns eng mit Eltern, Schule und Vereinen ab. BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum und ist bundesweit für Sie da.

  • Eine feste Bezugsperson für Schule und Freizeit
  • Enge Abstimmung mit Eltern, Schule und Vereinen
  • Pflegerische Aufgaben aus einer Hand abgedeckt
Warum BeHome Care?

Begleitung mit Herz und Fachlichkeit

Was uns als Pflege- und Assistenzdienst in der Schul- und Freizeitassistenz ausmacht.

Schule und Freizeit aus einer Hand

Eine Begleitperson für beide Welten — das gibt Kontinuität und vermeidet, dass Sie mehrere Dienste koordinieren müssen.

Feste Bezugsperson

Wir achten auf menschliche Passung und Kontinuität — Ihr Kind und Sie bekommen ein vertrautes Gesicht statt wechselnder Kräfte.

Pflege-Kompetenz inklusive

Als zugelassener Pflegedienst decken wir auch pflegerische Aufgaben ab — Sie brauchen nicht zusätzlich einen Pflegedienst.

Wir begleiten den Antrag

Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe? Wir kennen den Weg und unterstützen Sie vom ersten Schreiben bis zur Bewilligung.

Häufige Fragen

Schul- & Freizeitassistenz — klar beantwortet

Was ist eine Schulassistenz (Schulbegleitung)?
Eine Schulassistenz — oft auch Schulbegleitung oder Integrationshelfer genannt — unterstützt ein Kind oder einen Jugendlichen mit Beeinträchtigung im Schulalltag, damit es gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen kann. Die Assistenzkraft hilft bei der Orientierung, der Organisation und bei praktischen Tätigkeiten, übernimmt aber nicht die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte. Ziel ist Teilhabe an Bildung, nicht Nachhilfe.
Wer zahlt die Schul- und Freizeitassistenz?
Schul- und Freizeitassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach §§ 78, 113 SGB IX. Zuständiger Kostenträger ist der Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts (in Westfalen z. B. der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), im Rheinland der LVR, in anderen Bundesländern der jeweils zuständige überörtliche Träger). Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung kann auch die Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII (Jugendamt) zuständig sein. Den Antrag stellen die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten; auf Wunsch unterstützen wir dabei. Nach der Bedarfsermittlung wird der Umfang der Begleitung bewilligt.
Welche Aufgaben übernimmt die Assistenzkraft im Unterricht?
Die Assistenzkraft unterstützt individuell nach Bedarf: bei der Strukturierung des Tages, beim Bereitlegen von Materialien, bei der Mobilität im Schulgebäude, bei der Kommunikation oder bei pflegerischen Handgriffen. Die Vermittlung von Lerninhalten bleibt Aufgabe der Lehrkräfte. So sorgt die Assistenz für die Rahmenbedingungen, unter denen das Kind dem Unterricht folgen und am Schulleben teilnehmen kann.
Was umfasst die Freizeitassistenz für Kinder und Jugendliche?
Die Freizeitassistenz begleitet junge Menschen bei Aktivitäten außerhalb der Schule — etwa im Sportverein, in der Musikschule, bei Freunden oder bei Ausflügen. Sie ermöglicht Erlebnisse und soziale Kontakte, die ohne Unterstützung schwer erreichbar wären, und fördert so Selbstvertrauen und Eigenständigkeit. Auch die Freizeitassistenz wird in der Regel über die Eingliederungshilfe nach SGB IX finanziert.
Wie eng arbeitet BeHome Care mit Schule und Eltern zusammen?
Sehr eng — eine gelingende Schulassistenz lebt von guter Abstimmung. Wir verstehen uns als verbindendes Element zwischen Familie und Bildungseinrichtung und stimmen uns regelmäßig mit Eltern, Lehrkräften und weiteren Beteiligten ab. So entsteht Klarheit über Rollen und Ziele. Ein erstes Beratungsgespräch ist in der Regel innerhalb von 5 Werktagen möglich.

Begleitung für Ihr Kind gesucht?

Wir beraten Sie kostenfrei und unterstützen auf Wunsch beim Antrag — für Teilhabe in Schule und Freizeit.

Pflege-Rechner
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