Sie kommen mit Ihrem Vater aus dem Krankenhaus nach Hause, der Entlassbrief in der Tasche. Darin steht: „Wundversorgung täglich, Kompressionsverband, Thrombosespritze über zehn Tage." Zu Hause stellt sich dann die nüchterne Frage: Wer macht das jetzt eigentlich – und zahlt die Krankenkasse das? Genau dafür gibt es die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Viele Familien in Bochum kennen die Leistung nicht beim Namen, obwohl ihnen klar zusteht.
Was häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V genau ist
Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse – nicht der Pflegeversicherung. Das ist der wichtigste Unterschied: Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad. Es genügt eine ärztliche Verordnung, weil eine medizinische Behandlung zu Hause abgesichert werden muss.
Im Mittelpunkt steht bei einem Pflegedienst die Behandlungspflege, also ärztlich angeordnete Maßnahmen wie:
- Medikamentengabe und Richten der Medikamente
- Injektionen, zum Beispiel Thrombosespritzen
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder -verbänden
- Versorgung von Kathetern, Infusionen oder Sonden
Voraussetzung ist, dass weder Sie selbst noch eine im Haushalt lebende Person die Maßnahme übernehmen kann.
Krankenhausvermeidungspflege oder Sicherungspflege – wo ist der Unterschied?
Das Gesetz unterscheidet zwei Formen, und die Abgrenzung entscheidet über Dauer und Umfang:
- § 37 Abs. 1 – Krankenhausvermeidungspflege: Sie greift, wenn ein Krankenhausaufenthalt geboten, aber nicht durchführbar ist, oder durch die Versorgung zu Hause vermieden oder verkürzt werden kann. Sie umfasst neben der Behandlungspflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung – ist aber grundsätzlich auf längstens vier Wochen je Krankheitsfall begrenzt (in begründeten Ausnahmen, mit Feststellung des Medizinischen Dienstes, auch länger).
- § 37 Abs. 2 – Sicherungspflege: Sie sichert das Ziel der ärztlichen Behandlung ab, etwa nach einer Operation, bei chronischen Wunden oder bei dauerhaft notwendigen Spritzen. Diese Form kann über längere Zeit verordnet werden.
Wie kommen Sie an die Leistung?
Der Weg ist überschaubar:
- Arzt verordnet die häusliche Krankenpflege auf dem Formular Muster 12 – mit Art, Umfang und Dauer der Maßnahmen. Bei einer Klinik-Entlassung in Bochum stellt das oft schon der Krankenhausarzt im Rahmen des Entlassmanagements aus.
- Pflegedienst wählen, der die Versorgung übernimmt.
- Krankenkasse genehmigt die Verordnung vor der Kostenübernahme – der Pflegedienst reicht sie in der Regel für Sie ein.
Was kostet Sie das?
Die Behandlungspflege selbst zahlt die Krankenkasse. Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten je Verordnung plus 10 € je Verordnung an – allerdings nur für die ersten 28 Kalendertage im Jahr. Wer die persönliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen; bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung ganz.
Damit ist die häusliche Krankenpflege keine unbegrenzte „Pflege nach Bedarf", sondern eine klar geregelte, ärztlich verordnete Leistung mit Grenzen bei Dauer und Zweck. Wer das weiß, gerät nach der Entlassung nicht in Panik.
Genau in dieser Phase – die ersten Tage nach der Klinik – springt die ambulante Pflege von BeHome Care in Bochum ein: Wir übernehmen die verordnete Behandlungspflege, klären die Verordnung mit der Kasse und sind zu festen Zeiten da. Wenn bei Ihnen ein Entlassbrief mit „Behandlungspflege" auf dem Tisch liegt: Rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen in fünf Minuten, was zu tun ist.
Welche Leistungen verordnet werden können
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V umfasst deutlich mehr, als die meisten Familien vermuten. Verordnungsfähig sind unter anderem:
- Medikamentengabe — Richten für einen Zeitraum und Verabreichen zu festen Zeiten
- Injektionen, etwa Insulin oder Heparin
- Wundversorgung einschließlich Verbandwechsel
- Kompressionsversorgung — An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Katheterversorgung und Stomapflege
- Absaugen bei Sekretproblemen
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
- Inhalation und Unterstützung bei der Atemtherapie
Entscheidend ist: Diese Leistungen laufen über die Krankenkasse, nicht über das Pflegesachleistungsbudget der Pflegekasse. Sie verbrauchen also nicht das Budget, das Sie für Grundpflege und Betreuung brauchen — ein Unterschied, der in der Praxis viel Geld ausmacht.
So kommt die Verordnung zustande
- In der Arztpraxis ansprechen. Die Verordnung erfolgt auf dem Formular für häusliche Krankenpflege; beschreiben Sie, welche Maßnahme wie oft nötig ist.
- Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Verordnung geht an die Kasse; bis zur Entscheidung darf der Dienst in der Regel bereits tätig werden.
- Befristung beachten. Verordnungen laufen aus. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Folgeverordnung — eine Lücke bedeutet, dass die Leistung nicht abgerechnet werden kann.
- Zuzahlung einplanen. Für Erwachsene fällt die übliche Zuzahlung nach § 61 SGB V an, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr je Verordnung.
Der häufigste Fehler
Familien beantragen einen höheren Pflegegrad, obwohl das eigentliche Problem eine fehlende ärztliche Verordnung ist. Wundversorgung, Insulin und Kompression gehören nicht in die Pflegesachleistung — sie gehören verordnet.
Wenn Ihnen jemand sagt, das Budget reiche nicht, prüfen Sie zuerst, ob die Behandlungspflege korrekt über die Krankenkasse läuft. Häufig ist danach wieder Luft im Pflegebudget.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad für häusliche Krankenpflege? Nein. Behandlungspflege nach § 37 SGB V setzt eine ärztliche Verordnung voraus, keinen Pflegegrad.
Verbraucht Behandlungspflege mein Pflegesachleistungsbudget? Nein. Sie läuft über die Krankenkasse und ist vom Budget der Pflegekasse getrennt.
Wie lange gilt eine Verordnung? Sie wird befristet ausgestellt. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Folgeverordnung, sonst entsteht eine Lücke.
Was kostet mich das? Für Erwachsene die übliche Zuzahlung nach § 61 SGB V, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr je Verordnung. Wer die Belastungsgrenze überschreitet, kann sich befreien lassen.
Kann der Pflegedienst auch nur einmal wöchentlich kommen? Ja. Der Umfang richtet sich nach der Verordnung — von einmal wöchentlich bis mehrmals täglich.
Was, wenn die Kasse die Verordnung ablehnt? Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich. Häufig fehlt lediglich eine genauere Begründung der medizinischen Notwendigkeit.
Weiterführend:
- Pflege nach dem Krankenhaus in Bochum – der Leitfaden
- Behandlungspflege – unsere Leistungen
- Krankenpflege zu Hause
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs. 1 SGB V (Krankenhausvermeidungspflege), § 37 Abs. 2 SGB V (Sicherungspflege), § 61 SGB V (Zuzahlung).
Geprüft am 3. Juni 2026 von Lisa Richter, Pflegeberaterin bei BeHome Care.
Stand: September 2026. Wir prüfen diesen Ratgeber bei jeder Änderung nach.


