Jeden Werktag werden in den Bochumer Krankenhäusern dutzende Menschen entlassen, die zu Hause weiter Pflege brauchen. Im Knappschaft Klinikum Universitätsklinikum, im Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil, im Katholischen Klinikum mit allen Standorten, im St. Elisabeth-Hospital, in der Augusta-Kranken-Anstalt — überall läuft der gleiche Prozess: Der Stationsarzt entscheidet über die Entlassung, der Sozialdienst meldet sich bei der Familie, ein Pflegedienst wird gesucht. Für die Angehörigen sind es oft die anstrengendsten 48 Stunden seit langem. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was passiert, was Sie organisieren müssen, was die Krankenkasse zahlt und worauf Sie bei der Wahl des Pflegedienstes in Bochum achten sollten.
Was bedeutet "Entlassmanagement" — und was steht Ihnen zu?
Seit der Gesundheitsreform 2017 sind Krankenhäuser nach § 39 Abs. 1a SGB V verpflichtet, die Pflege nach der Entlassung vorzubereiten. Das heißt konkret: Der Sozialdienst der Klinik muss frühzeitig auf Sie zukommen, den weiteren Versorgungsbedarf abklären und Sie bei der Organisation unterstützen. Sie haben einen rechtlichen Anspruch darauf, nicht "einfach so" nach Hause geschickt zu werden.
In der Praxis ist die Qualität dieses Entlassmanagements von Haus zu Haus verschieden. Manche Bochumer Sozialdienste arbeiten sehr proaktiv und stellen den Erstkontakt zum Pflegedienst noch während des Klinikaufenthalts her. Andere wirken eher verwaltungsorientiert. Wenn Sie das Gefühl haben, der Sozialdienst kümmert sich zu wenig — fragen Sie aktiv nach. Folgende Fragen sind zulässig und werden erwartet:
- Wer schreibt die Verordnung für die häusliche Krankenpflege, das Krankenhaus oder der Hausarzt?
- Brauchen wir ein Pflegebett, einen Rollator, einen Toilettenstuhl — und wer organisiert das?
- Welche Wundversorgung läuft weiter, mit welchen Materialien?
- Wann genau ist die Entlassung geplant — Vormittag, Nachmittag, ein bestimmter Wochentag?
- Welche Medikamente sind neu, welche bleiben?
Erfahrungsgemäß lohnt es sich, eines dieser Gespräche zu zweit zu führen — eine Person hört zu, eine schreibt mit. Sozialdienst-Termine sind oft kurz, und am Entlassungstag wird man mit einer Mappe nach Hause geschickt, die viele Familien zum ersten Mal in Ruhe in der eigenen Küche durchblättern.
Schritt 1: Was zahlt die Krankenkasse direkt nach der Entlassung?
Die ersten Wochen nach einer Klinikentlassung sind die Hochphase der Pflege zu Hause. Für genau diese Phase hat der Gesetzgeber besondere Leistungen geschaffen:
Häusliche Krankenpflege (§ 37 Abs. 2 SGB V): Verbandwechsel, Spritzen, Medikamentengabe, Blutzucker-Kontrollen, das Absaugen bei Tracheostoma — alles, was eine medizinische Fachpflege erfordert. Die Krankenkasse zahlt diese Leistung vollständig auf Verordnung. Sie zahlen lediglich 10 Euro Rezeptgebühr je Verordnungsblatt, gedeckelt durch die jährliche Belastungsgrenze.
Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 Abs. 1 SGB V): Eine besondere Form der häuslichen Krankenpflege für bis zu vier Wochen nach der Entlassung — und sie umfasst zusätzlich die Grundpflege (Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen). Diese Leistung greift, wenn die Versorgung zu Hause unsicher wäre und sonst ein erneuter Klinikaufenthalt droht. Die Verordnung erstellt der Krankenhausarzt direkt zum Entlassungstag — sprechen Sie das im Sozialdienstgespräch konkret an.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Falls ein Pflegegrad bereits besteht und die übliche Pflegeperson nach der Entlassung verhindert ist, übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.685 Euro pro Jahr für Ersatz-Pflege. Diese Leistung lässt sich besonders gut nutzen, um in den ersten Wochen nach Entlassung eine Pflege aufzubauen, bis Routinen sich eingespielt haben.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI): 42 Euro pro Monat für Materialien wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel. Ab Pflegegrad 1, ohne Eigenanteil. Antrag formlos bei der Pflegekasse.
Welche dieser Leistungen für Sie sinnvoll sind, hängt vom Pflegegrad und der individuellen Situation ab. Ein guter Pflegedienst klärt das im Erstgespräch und lässt Sie nicht mit einer ungenauen Rechnung im Briefkasten überraschen.
Schritt 2: Die ersten 48 Stunden zu Hause vorbereiten
Im Krankenhaus tun viele Hände viele Dinge gleichzeitig. Zu Hause wird sichtbar, wie viel davon plötzlich fehlt. Eine Checkliste hilft, die wichtigsten Dinge VOR der Entlassung zu klären:
Ausstattung der Wohnung
- Steht das Bett am richtigen Platz? Reicht Bewegungsraum für eine Pflegekraft an einer Seite?
- Ist das Badezimmer mit dem aktuellen Pflegebedarf erreichbar? Eventuell Duschhocker, Haltegriff, Toilettensitz-Erhöhung organisieren — das Sanitätshaus liefert auf Rezept.
- Gibt es Stolperfallen? Lose Teppiche, Schwellen, Verkabelung quer durch den Flur?
- Bei mehrstöckigen Wohnungen in den Bochumer Altbauten: Wo schläft die Person die ersten Wochen? Manchmal hilft ein Behelfsbett im Wohnzimmer.
Medikamente und Verbände
- Liegt der aktualisierte Medikationsplan vor? Sind alle Medikamente in der Hausapotheke (oder kommt das Rezept noch)?
- Wann genau ist der nächste Verbandwechsel fällig?
- Welches Verbandmaterial wird gebraucht, ist es verschrieben und in der Apotheke verfügbar?
Soziales Netz
- Wer kommt am ersten Tag? Wer am zweiten?
- Wer hat einen Schlüssel?
- Wer kann kurzfristig einspringen, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert (Sturz, Kreislauf, Verwirrtheit)?
Kontakte griffbereit
- Hausarzt-Praxis: Notfallnummer + reguläre Sprechzeiten
- Pflegedienst: Notfall-Telefon + PDL-Direktdurchwahl
- Apotheke mit Notdienst
- Falls Pflegegrad: Pflegekassen-Sachbearbeiter, Aktenzeichen
Diese Liste klingt banal — aber genau an diesen Details entscheidet sich, ob die Genesung zu Hause gelingt oder ob eine vermeidbare Komplikation in der Nacht zur erneuten Notaufnahme führt.
Schritt 3: Pflegegrad jetzt beantragen oder später?
Wenn noch kein Pflegegrad besteht und die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate anhalten wird, ist ein Antrag bei der Pflegekasse sinnvoll. Wichtig zu wissen: Ab dem Tag des Antrags läuft der Anspruch. Auch wenn die Begutachtung durch den MDK erst Wochen später stattfindet — die Leistungen werden rückwirkend ab Antragstag gezahlt.
Antrag stellen geht formlos. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, ein schriftlicher Antrag folgt. Bei ambulantem Pflegebedarf nach Krankenhaus ist meistens Pflegegrad 2 oder 3 das Ergebnis.
Wer noch unsicher ist, ob ein Pflegegrad-Antrag im Einzelfall sinnvoll ist und wie er sich am besten vorbereitet, findet bei uns einen separaten Ratgeber Pflegegrad beantragen Schritt für Schritt mit allen Details zur MDK-Begutachtung.
Schritt 4: Pflegedienst in Bochum auswählen — worauf achten?
In Bochum gibt es über 80 zugelassene ambulante Pflegedienste. Viele sind seit Jahrzehnten am Markt, einige sind klein und nah an ihren Klienten, andere groß und ressourcenstark. Eine gute Wahl orientiert sich an folgenden Kriterien:
Aufnahme-Kapazität ehrlich klären. Fragen Sie konkret: "Können Sie meine Mutter nächste Woche Dienstag aufnehmen, zwei Mal täglich, Grundpflege plus Verbandwechsel?" Wenn die Antwort nach mehr als zwei Telefonaten immer noch "wir prüfen das" lautet, ist Vorsicht angebracht. Gute Pflegedienste haben eine realistische Kapazitäts-Übersicht und sagen klar, was geht und was nicht.
Skill-Match prüfen. Nach einer Wunde aus dem Bergmannsheil brauchen Sie einen Pflegedienst mit echter Wundexpertise (idealerweise Wundexperte ICW im Team). Nach einer Operation mit anschließender Antikoagulanzien-Einstellung brauchen Sie regelmäßige Laborabnahmen. Fragen Sie aktiv nach den Qualifikationen — gute Dienste antworten transparent.
Termin-Pünktlichkeit. Ein Pflegedienst, der morgens zwei Stunden zu spät kommt, weil die Tour-Planung nicht stimmt, ist im Alltag eine Belastung. Fragen Sie nach: Wie wird der Tour-Plan erstellt, wer kommt zu welcher ungefähren Zeit, was passiert bei Krankenfall einer Pflegekraft?
Tag-vor-Entlassung-Kontakt anbieten. Ein engagierter Pflegedienst kommt am Tag vor oder am Tag der Entlassung kurz ins Krankenhaus oder zu Ihnen nach Hause, um die Wundsituation zu sehen, sich mit der Station abzustimmen, die Medikamente durchzugehen. Das ist kein Standard — aber es zeigt, ob der Dienst Übergänge ernst nimmt.
Kostenvoranschlag schwarz auf weiß. Ein seriöser Pflegedienst legt Ihnen vor dem ersten Einsatz einen Kostenvoranschlag vor. Darin steht: Welche Leistung wann erbracht wird, wer sie bezahlt (Krankenkasse, Pflegekasse, Eigenanteil) und welcher Betrag bei Ihnen ankommt. Wenn dieser Schritt fehlt, fragen Sie aktiv danach.
Was kostet die Pflege zu Hause nach einer Klinikentlassung?
Das hängt vom Pflegegrad und vom Leistungsumfang ab — hier eine grobe Orientierung für 2026:
- Behandlungspflege auf Verordnung (§ 37 SGB V): für Sie kostenfrei, abgesehen von 10 Euro Rezeptgebühr je Verordnungsblatt
- Krankenhausvermeidungspflege (4 Wochen) inkl. Grundpflege: für Sie kostenfrei
- Sachleistung nach Pflegegrad ab PG 2: zwischen 796 € (PG 2) und 2.299 € (PG 5) pro Monat, vollständig von der Pflegekasse getragen
- Was darüber hinaus an Pflegeleistung entsteht: wird als Eigenanteil berechnet, typischerweise im niedrigen dreistelligen Bereich pro Monat, je nach Umfang
Wer den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ergänzend nutzen möchte: 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1, einsetzbar für Hauswirtschaft, Betreuung, Begleitung zum Arzt.
Häufige Fragen aus unserer Beratungspraxis
Wir wissen noch nicht, wie es nach der Entlassung weitergeht — können wir den Pflegedienst trotzdem schon kontaktieren? Ja, das ist sogar dringend empfohlen. Ein gutes Erstgespräch findet idealerweise vor der Entlassung statt. Der Pflegedienst kann dann mit dem Sozialdienst abstimmen, den Bedarf einschätzen und einen Aufnahme-Plan vorbereiten. Bei BeHome Care kommen wir auf Wunsch in die Klinik mit, um den Übergang gemeinsam zu planen.
Wir wohnen in einem Bochumer Altbau im dritten Stock ohne Aufzug. Welche Pflege ist überhaupt möglich? Mehr als Sie vermutlich denken. Treppen sind für die Pflegekräfte normaler Arbeitsalltag. Für die zu pflegende Person stellt sich vor allem die Frage: Wie kommen Sie selbst nach Arzt-Terminen wieder nach Hause? Hier hilft oft ein Treppensteiger (vom Sanitätshaus auf Rezept) oder der Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € Zuschuss.
Was, wenn wir merken, dass der Pflegedienst nicht passt? Ein Pflegevertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden, oft sogar früher bei einvernehmlicher Lösung. Niemand wird gezwungen, bei einem Dienst zu bleiben, der nicht zufriedenstellend ist. Sprechen Sie Probleme früh an — viele Konflikte lassen sich klären. Wenn nicht, ist ein Wechsel jederzeit möglich.
Können wir die Pflege selbst übernehmen und nur Verbandwechsel vom Pflegedienst machen lassen? Ja, das ist eine sehr verbreitete Konstellation. Häusliche Krankenpflege (Verbandwechsel, Medikamente, Spritzen) wird vom Pflegedienst übernommen, Grundpflege erbringen die Angehörigen selbst. Pflegegeld nach SGB XI gleicht den Mehraufwand teilweise aus. Sie können das Pflegegeld auch nutzen, um eine Vertrauensperson zu entlohnen.
So begleitet BeHome Care den Übergang aus dem Krankenhaus
Wir sind seit über zehn Jahren ambulanter Pflegedienst in Bochum mit Schwerpunkt Wattenscheid, Stiepel, Weitmar, Eppendorf und Werne. Mit den Bochumer Krankenhäusern und vielen Hausärzten arbeiten wir routiniert zusammen. Für anstehende Entlassungen erreichen Sie uns werktags 08–18 Uhr über unser Kontaktformular mit Rückruf-Zusage binnen 60 Minuten. Telefonisch sind wir unter 02327 - 4177490 ansprechbar.
Wenn Sie vor einer Entlassung stehen oder gerade aus der Klinik nach Hause gekommen sind und nicht wissen, wie es weitergeht: Melden Sie sich. Das Erstgespräch ist kostenlos, unverbindlich, und Sie wissen am Ende, wie der nächste Schritt aussieht. Ob Sie sich dann für uns oder einen anderen Pflegedienst entscheiden — Hauptsache, die Pflege zu Hause beginnt geordnet.
Weiterführend:
- Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinieren
- Eingliederungshilfe beim LWL beantragen (für Menschen mit Behinderung)
- Blog-Erfahrungsbericht: Nach dem Krankenhaus — wie die Pflege zu Hause in Bochum weitergeht
Rechtsgrundlagen:
- § 37 SGB V (Häusliche Krankenpflege)
- § 39 Abs. 1a SGB V (Entlassmanagement)
- § 39 SGB XI (Verhinderungspflege)
- § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel)
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
Geprüft am 16. Mai 2026 von Lisa Richter, Pflegeberaterin BeHome Care.