Schulbegleitung,
die Teilhabe an Bildung möglich macht.
Persönliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Schulalltag — damit sie dem Unterricht folgen und am Schulleben teilhaben können. An Regel- wie an Förderschulen, für die Familie in der Regel kostenfrei.

Was eine Schulbegleitung leistet
Manche Kinder brauchen Unterstützung, um dem Schultag folgen zu können. Die Schulbegleitung ist genau dafür da: Sie begleitet ein Kind individuell, schafft Sicherheit und Struktur und ermöglicht echte Teilhabe an Bildung.
Wichtig: Sie ersetzt nicht den Unterricht. Die Vermittlung der Lerninhalte bleibt bei den Lehrkräften — die Begleitung schafft die Rahmenbedingungen, unter denen Ihr Kind lernen kann.
Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird
Schulbegleitung ist immer individuell — abgestimmt auf Ihr Kind, die Schule und den konkreten Bedarf.
Orientierung & Tagesstruktur
Die Begleitung hilft Ihrem Kind, dem Tagesablauf zu folgen, sich im Schulalltag zu orientieren und Aufgaben in der richtigen Reihenfolge anzugehen — ruhig, geduldig und individuell.
Materialien & Unterricht
Bereitlegen von Materialien, Mitschreiben, Erklären von Arbeitsaufträgen in eigenen Worten — die Vermittlung der Lerninhalte bleibt bei der Lehrkraft, die Assistenz schafft die Voraussetzungen.
Mobilität im Schulgebäude
Unterstützung bei Wegen im Gebäude, beim Wechsel zwischen Räumen, auf dem Schulhof und bei Ausflügen — damit Ihr Kind überall sicher dabei sein kann.
Kommunikation & soziale Teilhabe
Die Begleitung unterstützt im Kontakt mit Mitschülern und Lehrkräften, hilft in Konfliktsituationen und fördert die Teilhabe in Pausen und Gruppenarbeiten.
Pflegerische Handgriffe
Wo nötig, übernimmt die Begleitung auch pflegerische Tätigkeiten (z. B. Hilfe bei der Toilette, Lagerung, Medikamentengabe) — als zugelassener Pflegedienst können wir das fachlich abdecken.
An jeder Schulform
Schulbegleitung gibt es an Regelschulen wie an Förderschulen — sie soll gerade die inklusive Beschulung ermöglichen. Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf.
Was wir im Schulalltag tun
Eine Auswahl typischer Aufgaben unserer Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter:
Finanziert, nicht von Ihnen bezahlt
Welcher Träger zuständig ist, hängt von der Art der Behinderung ab — wir helfen bei der Einordnung.
Eingliederungshilfe
Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung zahlt die Eingliederungshilfe — über den Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts (in Westfalen z. B. der LWL, im Rheinland der LVR, sonst der zuständige überörtliche Träger).
Jugendhilfe
Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung ist die Jugendhilfe zuständig — also das Jugendamt Ihres Wohnorts. Im Zweifel beraten wir Sie, an welche Stelle Ihr Antrag gehört.
Kostenfrei für die Familie
Weil die Schulbegleitung der Teilhabe an Bildung dient, ist sie für die Familie in aller Regel kostenfrei und zudem einkommens- und vermögensunabhängig. Sie wählen den Anbieter selbst.
Nicht sicher, wer zuständig ist? Das ist normal — die Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und Jugendhilfe ist oft knifflig. Wir helfen Ihnen, den Antrag an die richtige Stelle zu richten, und begleiten das Verfahren.
So beantragen Sie die Schulbegleitung
Am besten einige Monate vor Schuljahresbeginn — wir begleiten Sie durch das Verfahren.
Antrag stellen
Beim zuständigen Träger Ihres Wohnorts (Eingliederungshilfe oder Jugendamt) — idealerweise einige Monate vor Schuljahresbeginn. Wir unterstützen Sie dabei.
Unterlagen & Gutachten
Hilfreich sind ärztliche oder psychologische Stellungnahmen und ein Schulgutachten, das den Unterstützungsbedarf beschreibt.
Bewilligung
Der Träger bewilligt den Umfang der Begleitung — von einzelnen Stunden bis zur durchgehenden Begleitung im Unterricht.
Start mit fester Begleitperson
Ihr Kind lernt seine Schulbegleitung vorab kennen — Beziehung und Kontinuität sind der Schlüssel für einen guten Start.

Vertraut, verlässlich — bundesweit für Sie da.
Eine gute Schulbegleitung lebt von Beziehung und Kontinuität. Wir achten auf die menschliche Passung zwischen Kind und Begleitperson und stimmen uns eng mit Eltern und Schule ab. BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum und ist mit der Schulbegleitung bundesweit für Sie da.
- Feste Begleitperson statt wechselnder Gesichter
- Enge Abstimmung mit Eltern und Lehrkräften
- Pflegerische Aufgaben aus einer Hand abgedeckt
Schulbegleitung mit Herz und Fachlichkeit
Was uns als Pflege- und Assistenzdienst in der Schulbegleitung ausmacht.
Feste Bezugsperson
Schulbegleitung lebt von Beziehung. Wir achten auf menschliche Passung zwischen Kind und Begleitperson und auf Kontinuität — kein ständiger Wechsel.
Enge Abstimmung mit Schule & Eltern
Wir verstehen uns als verbindendes Element zwischen Familie und Schule und stimmen uns regelmäßig mit Eltern, Lehrkräften und Beteiligten ab — Klarheit über Rollen und Ziele.
Pflege-Kompetenz inklusive
Als zugelassener Pflegedienst können wir auch pflegerische Aufgaben in der Schule abdecken — Sie brauchen nicht zusätzlich einen Pflegedienst.
Wir begleiten den Antrag
Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe? Welche Unterlagen? Wir kennen den Weg und unterstützen Sie vom ersten Schreiben bis zur Bewilligung.
Schulbegleitung — klar beantwortet
Was ist eine Schulbegleitung?
Was kostet die Schulbegleitung die Eltern?
Wer ist der Kostenträger?
Geht Schulbegleitung an jeder Schulform?
Wie stelle ich den Antrag?
Ihr Kind braucht eine Schulbegleitung?
Wir beraten Sie kostenfrei und unterstützen auf Wunsch beim Antrag — gemeinsam für die Teilhabe Ihres Kindes.