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Schulbegleitung · Integrationshilfe · SGB IX / § 35a SGB VIII

Schulbegleitung,
die Teilhabe an Bildung möglich macht.

Persönliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Schulalltag — damit sie dem Unterricht folgen und am Schulleben teilhaben können. An Regel- wie an Förderschulen, für die Familie in der Regel kostenfrei.

Für die Familie kostenfrei An Regel- und Förderschulen Kostenlose Beratung
Kind mit Behinderung lernt im Unterricht mit Unterstützung — Schulbegleitung nach SGB IX
★★★★★
5,0 auf Googlevon echten Familien bewertet
Teilhabe an Bildungan jeder Schulform
Kassenzugelassen§ 72 SGB XI · § 132 SGB V
Feste BegleitpersonBeziehung & Kontinuität
Schnell beratenErstgespräch in 5 Werktagen
Bundesweit tätigSitz in Bochum
Teilhabe, nicht Nachhilfe

Was eine Schulbegleitung leistet

Manche Kinder brauchen Unterstützung, um dem Schultag folgen zu können. Die Schulbegleitung ist genau dafür da: Sie begleitet ein Kind individuell, schafft Sicherheit und Struktur und ermöglicht echte Teilhabe an Bildung.

Wichtig: Sie ersetzt nicht den Unterricht. Die Vermittlung der Lerninhalte bleibt bei den Lehrkräften — die Begleitung schafft die Rahmenbedingungen, unter denen Ihr Kind lernen kann.

Schulbegleitung (SGB IX / VIII)Schafft Rahmenbedingungen: Orientierung, Struktur, Mobilität, Kommunikation, pflegerische Hilfe — damit Teilhabe gelingt.
LehrkräfteVermitteln die Lerninhalte und sind für die Pädagogik verantwortlich — das übernimmt die Schulbegleitung ausdrücklich nicht.
Beide arbeiten Hand in Hand — für das Kind.
Was die Begleitung leistet

Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird

Schulbegleitung ist immer individuell — abgestimmt auf Ihr Kind, die Schule und den konkreten Bedarf.

Orientierung & Tagesstruktur

Die Begleitung hilft Ihrem Kind, dem Tagesablauf zu folgen, sich im Schulalltag zu orientieren und Aufgaben in der richtigen Reihenfolge anzugehen — ruhig, geduldig und individuell.

Materialien & Unterricht

Bereitlegen von Materialien, Mitschreiben, Erklären von Arbeitsaufträgen in eigenen Worten — die Vermittlung der Lerninhalte bleibt bei der Lehrkraft, die Assistenz schafft die Voraussetzungen.

Mobilität im Schulgebäude

Unterstützung bei Wegen im Gebäude, beim Wechsel zwischen Räumen, auf dem Schulhof und bei Ausflügen — damit Ihr Kind überall sicher dabei sein kann.

Kommunikation & soziale Teilhabe

Die Begleitung unterstützt im Kontakt mit Mitschülern und Lehrkräften, hilft in Konfliktsituationen und fördert die Teilhabe in Pausen und Gruppenarbeiten.

Pflegerische Handgriffe

Wo nötig, übernimmt die Begleitung auch pflegerische Tätigkeiten (z. B. Hilfe bei der Toilette, Lagerung, Medikamentengabe) — als zugelassener Pflegedienst können wir das fachlich abdecken.

An jeder Schulform

Schulbegleitung gibt es an Regelschulen wie an Förderschulen — sie soll gerade die inklusive Beschulung ermöglichen. Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf.

Konkrete Beispiele

Was wir im Schulalltag tun

Eine Auswahl typischer Aufgaben unserer Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter:

Materialien bereitlegen und Arbeitsaufträge erklären
Beim Wechsel zwischen Räumen und Fächern begleiten
In Pausen und bei Gruppenarbeiten unterstützen
Bei Mobilität und Wegen im Gebäude helfen
In Konfliktsituationen ruhig vermitteln
Pflegerische Handgriffe übernehmen, wo nötig
Bei Ausflügen und Klassenfahrten dabei sein
Eng mit Eltern und Lehrkräften abstimmen
Wer trägt die Kosten?

Finanziert, nicht von Ihnen bezahlt

Welcher Träger zuständig ist, hängt von der Art der Behinderung ab — wir helfen bei der Einordnung.

§§ 78, 113 SGB IX

Eingliederungshilfe

Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung zahlt die Eingliederungshilfe — über den Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts (in Westfalen z. B. der LWL, im Rheinland der LVR, sonst der zuständige überörtliche Träger).

§ 35a SGB VIII

Jugendhilfe

Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung ist die Jugendhilfe zuständig — also das Jugendamt Ihres Wohnorts. Im Zweifel beraten wir Sie, an welche Stelle Ihr Antrag gehört.

in der Regel

Kostenfrei für die Familie

Weil die Schulbegleitung der Teilhabe an Bildung dient, ist sie für die Familie in aller Regel kostenfrei und zudem einkommens- und vermögensunabhängig. Sie wählen den Anbieter selbst.

Nicht sicher, wer zuständig ist? Das ist normal — die Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und Jugendhilfe ist oft knifflig. Wir helfen Ihnen, den Antrag an die richtige Stelle zu richten, und begleiten das Verfahren.

Schritt für Schritt

So beantragen Sie die Schulbegleitung

Am besten einige Monate vor Schuljahresbeginn — wir begleiten Sie durch das Verfahren.

1

Antrag stellen

Beim zuständigen Träger Ihres Wohnorts (Eingliederungshilfe oder Jugendamt) — idealerweise einige Monate vor Schuljahresbeginn. Wir unterstützen Sie dabei.

2

Unterlagen & Gutachten

Hilfreich sind ärztliche oder psychologische Stellungnahmen und ein Schulgutachten, das den Unterstützungsbedarf beschreibt.

3

Bewilligung

Der Träger bewilligt den Umfang der Begleitung — von einzelnen Stunden bis zur durchgehenden Begleitung im Unterricht.

4

Start mit fester Begleitperson

Ihr Kind lernt seine Schulbegleitung vorab kennen — Beziehung und Kontinuität sind der Schlüssel für einen guten Start.

Lehrer unterstützt einen Schüler im Rollstuhl im Klassenzimmer — Schulbegleitung
Beziehung & Verlässlichkeit

Vertraut, verlässlich — bundesweit für Sie da.

Eine gute Schulbegleitung lebt von Beziehung und Kontinuität. Wir achten auf die menschliche Passung zwischen Kind und Begleitperson und stimmen uns eng mit Eltern und Schule ab. BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum und ist mit der Schulbegleitung bundesweit für Sie da.

  • Feste Begleitperson statt wechselnder Gesichter
  • Enge Abstimmung mit Eltern und Lehrkräften
  • Pflegerische Aufgaben aus einer Hand abgedeckt
Warum BeHome Care?

Schulbegleitung mit Herz und Fachlichkeit

Was uns als Pflege- und Assistenzdienst in der Schulbegleitung ausmacht.

Feste Bezugsperson

Schulbegleitung lebt von Beziehung. Wir achten auf menschliche Passung zwischen Kind und Begleitperson und auf Kontinuität — kein ständiger Wechsel.

Enge Abstimmung mit Schule & Eltern

Wir verstehen uns als verbindendes Element zwischen Familie und Schule und stimmen uns regelmäßig mit Eltern, Lehrkräften und Beteiligten ab — Klarheit über Rollen und Ziele.

Pflege-Kompetenz inklusive

Als zugelassener Pflegedienst können wir auch pflegerische Aufgaben in der Schule abdecken — Sie brauchen nicht zusätzlich einen Pflegedienst.

Wir begleiten den Antrag

Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe? Welche Unterlagen? Wir kennen den Weg und unterstützen Sie vom ersten Schreiben bis zur Bewilligung.

Häufige Fragen

Schulbegleitung — klar beantwortet

Was ist eine Schulbegleitung?
Eine Schulbegleitung — auch Schulbegleiter oder Integrationshelfer genannt — unterstützt ein Kind oder einen Jugendlichen mit Behinderung im Schulalltag, damit es gleichberechtigt am Unterricht und am Schulleben teilnehmen kann. Sie hilft bei Orientierung, Struktur, Kommunikation, Mobilität und praktischen Tätigkeiten. Die Vermittlung von Lerninhalten bleibt Aufgabe der Lehrkräfte – die Schulbegleitung schafft die Rahmenbedingungen, unter denen Lernen gelingt.
Was kostet die Schulbegleitung die Eltern?
In der Regel nichts. Die Schulbegleitung wird vom zuständigen Träger finanziert und ist für die Familie kostenfrei. Da sie der Teilhabe an Bildung dient, ist sie zudem in aller Regel einkommens- und vermögensunabhängig.
Wer ist der Kostenträger?
Das hängt von der Art der Behinderung ab: Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung übernimmt die Eingliederungshilfe nach SGB IX (über den Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts). Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung ist die Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII zuständig – also das Jugendamt Ihres Wohnorts. Im Zweifel beraten wir Sie, an welche Stelle Ihr Antrag gehört.
Geht Schulbegleitung an jeder Schulform?
Ja. Schulbegleitung gibt es an Regelschulen wie an Förderschulen – sie soll gerade die inklusive Beschulung ermöglichen. Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Unterstützungsbedarf Ihres Kindes.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird beim zuständigen Träger (Eingliederungshilfe oder Jugendamt) gestellt – am besten einige Monate vor Schuljahresbeginn. Hilfreich sind ärztliche oder psychologische Stellungnahmen und ein Schulgutachten. Den genauen Weg zeigt unser Ratgeber „Schulbegleitung beantragen". Gern unterstützen wir Sie auch persönlich dabei.

Ihr Kind braucht eine Schulbegleitung?

Wir beraten Sie kostenfrei und unterstützen auf Wunsch beim Antrag — gemeinsam für die Teilhabe Ihres Kindes.

Pflege-Rechner
02327 4177490 Kostenlose Beratung