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Habe ich Anspruch auf persönliche Assistenz?

Vier kurze Fragen — Sie erhalten sofort eine Ersteinschätzung zu Anspruch und Finanzierung nach SGB IX. Auf Wunsch ruft unser Assistenz-Team Sie zurück.

Teilhabe nach SGB IX Persönliches Budget möglich Bundesweit für Sie da
Frage 1 von 4

Für wen suchen Sie Assistenz?

Damit wir Ihre Situation richtig einordnen können.

Lieber direkt sprechen? 02327 4177490 · Mo–Fr 8:00–16:00 Uhr

Häufige Fragen

Anspruch & Finanzierung — kurz erklärt

Wer hat Anspruch auf persönliche Assistenz?
Menschen mit einer (drohenden) Behinderung oder chronischen Erkrankung, die Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben brauchen — geregelt in §§ 78, 113 SGB IX. Das Alter spielt keine Rolle: Assistenz gibt es für Kinder (z. B. Schulbegleitung) genauso wie für Erwachsene im Beruf oder Alltag. Der individuelle Bedarf wird im Bedarfsermittlungsverfahren des Trägers festgestellt.
Wer bezahlt die Assistenz?
In der Regel der Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts (in Westfalen der LWL, im Rheinland der LVR, andernorts der jeweils zuständige Träger). Für Sie entstehen im Regelfall keine Kosten. Alternativ kann die Leistung als Persönliches Budget nach § 29 SGB IX bewilligt werden — dann erhalten Sie das Geld direkt und beauftragen den Assistenzdienst selbst.
Wie lange dauert es bis zur bewilligten Assistenz?
Das Antragsverfahren mit Bedarfsermittlung dauert je nach Träger einige Wochen bis Monate. Wir begleiten das Verfahren und können auf Wunsch zur Überbrückung bereits vor der Bewilligung starten, damit keine Versorgungslücke entsteht. Liegt schon ein Bescheid vor, ist der Start meist kurzfristig möglich.
Ist der Check verbindlich?
Nein. Der Check ist eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben — die Entscheidung über den Anspruch trifft der Eingliederungshilfeträger. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihre Situation genauer und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Sie passt.
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