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Pflege & Assistenz · bundesweit

Neurologische Erkrankungen:
Hilfe zu Hause.

MS, Parkinson, ALS, Schlaganfall, Epilepsie und mehr: Wir begleiten Menschen mit neurologischen Erkrankungen im Alltag, bei der Arbeit und in der Familie — mit festen Bezugskräften, die das Krankheitsbild kennen. Und wir prüfen mit Ihnen Pflegegrad und Anspruch auf Assistenz.

Pflegegrad und Assistenz zusammen denken Team wächst mit dem Bedarf Assistenz bundesweit
Ein Mann hält lächelnd die Hand seiner Assistenzkraft — Unterstützung zu Hause bei neurologischer Erkrankung
★★★★★
5,0 auf Googlevon echten Familien bewertet
Feste Bezugskräftestatt wechselndem Pool
Kassenzugelassen § 72 SGB XI · § 132a SGB V
Festes Team mit echtem Vetorecht
Schnell beraten Erstgespräch in 5 Werktagen
Bundesweit tätig Sitz in Bochum
Was diese Erkrankungen gemeinsam haben

Der Bedarf schwankt — die Hilfe muss mitgehen

Neurologische Erkrankungen verlaufen selten gleichmäßig. Es gibt gute und schlechte Tage, Schübe, Off-Phasen oder einen Verlauf, der langsam fortschreitet. Ein starrer Einsatzplan passt dazu nicht.

Wir planen deshalb mit festen Bezugskräften, die Ihr Krankheitsbild und Ihre Routinen kennen, und passen den Umfang an, wenn sich Ihr Bedarf ändert — über Pflegegrad, Assistenz oder beides.

Festes Team (unser Weg)Vertraute Kräfte, die Ihre Abläufe kennen — kein Neu-Erklären an schlechten Tagen.
Wechselnder PoolJedes Mal ein neues Gesicht — gerade bei Sprach-, Gedächtnis- oder Bewegungsproblemen eine zusätzliche Last.
Wächst der Bedarf, wächst das Team mit.
Wer trägt die Kosten?

Pflegegrad und Assistenz — oft beides

Viele Betroffene beantragen nur eins von beiden. Dabei gibt es zwei Wege, die sich ergänzen:

§§ 14, 15 SGB XI

Pflegegrad

Die Pflegekasse zahlt nach dem Grad der Selbstständigkeit, nicht nach der Diagnose. Bei neurologischen Erkrankungen wird der Bedarf oft unterschätzt — etwa wenn die Begutachtung an einem guten Tag stattfindet.

§§ 78, 113 SGB IX

Assistenz (Eingliederungshilfe)

Für Teilhabe — Alltag, Arbeit, Freizeit, Familie — gibt es Assistenz über den Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts, z. B. LWL oder LVR in NRW. Auch als Persönliches Budget nach § 29 SGB IX.

§ 13 Abs. 3 SGB XI

Beides zusammen

Pflegegrad und Eingliederungshilfe schließen sich nicht aus: Die Leistungen der Eingliederungshilfe bleiben neben der Pflegeversicherung bestehen. Wir prüfen mit Ihnen, was zusammenpasst.

Erste Einschätzung gewünscht? Mit dem Pflegegrad-Check sehen Sie in wenigen Minuten, welcher Pflegegrad in Frage kommt. Den Anspruch auf Assistenz prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Schritt für Schritt

So kommen Sie zu Ihrer Unterstützung

Vom ersten Anruf bis zum festen Team — wir gehen den Weg mit Ihnen.

1

Kostenloses Erstgespräch

Telefonisch, schriftlich oder bei Ihnen zu Hause — so lang oder so kurz, wie es Ihnen gerade möglich ist.

2

Ansprüche prüfen

Pflegegrad, Höherstufung, Assistenz, Persönliches Budget: Wir sehen mit Ihnen alle Töpfe durch, nicht nur einen.

3

Antrag begleiten

Wir helfen bei Anträgen und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung — damit Ihr tatsächlicher Bedarf sichtbar wird.

4

Start mit festem Team

Feste Bezugskräfte, die Ihr Krankheitsbild kennen. Wächst der Bedarf, wächst das Team mit.

Eine Assistenzkraft begleitet eine Frau im Rollstuhl im Alltag
Bundesweit & in Bochum

Assistenz überall, Pflege vor Ort.

Persönliche Assistenz nach SGB IX leisten wir bundesweit — auch dort, wo kaum ein Dienst neurologische Erkrankungen kennt. Ambulante Pflege bieten wir in Bochum und Umgebung an. Wo genau und mit welchem Team, klären wir mit Ihnen und Ihrem Kostenträger.

  • Feste, eingearbeitete Bezugskräfte
  • 24-Stunden-Assistenz im Schichtsystem möglich
  • Hilfe bei Anträgen und Begutachtung
Häufige Fragen

Pflegegrad und Assistenz — klar beantwortet

Welchen Pflegegrad bekomme ich bei einer neurologischen Erkrankung?
Das hängt nicht von der Diagnose ab, sondern davon, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind. Die Begutachtung bewertet sechs Lebensbereiche, darunter Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten und die Selbstversorgung (§§ 14, 15 SGB XI). Gerade bei Erkrankungen mit Schwankungen — Schübe, On- und Off-Phasen, Fatigue — wird der Bedarf oft zu niedrig eingeschätzt. Ein Pflegetagebuch über mehrere Wochen hilft, den echten Alltag zu zeigen. Mit unserem kostenlosen Pflegegrad-Check bekommen Sie eine erste Einschätzung.
Kann ich Pflegegrad und Assistenz gleichzeitig bekommen?
Ja. Die Pflegeversicherung und die Eingliederungshilfe verfolgen unterschiedliche Ziele: die eine sichert die Pflege, die andere die Teilhabe am Leben. Nach § 13 Abs. 3 SGB XI bleiben die Leistungen der Eingliederungshilfe neben der Pflegeversicherung bestehen. Welche Kombination für Sie passt, klären wir im Erstgespräch.
Was mache ich, wenn sich die Erkrankung verschlechtert?
Dann können Sie bei der Pflegekasse jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen, und auch der Assistenzbedarf kann neu festgestellt werden. Bei fortschreitenden Erkrankungen wie ALS, Parkinson oder Huntington planen wir von Anfang an so, dass das Team mit dem Bedarf mitwachsen kann — bis zur 24-Stunden-Assistenz im Schichtsystem.
Arbeitet ihr bundesweit?
Die persönliche Assistenz nach SGB IX leisten wir bundesweit. Ambulante Pflege nach SGB XI und SGB V bieten wir in Bochum und Umgebung an. Wo genau und mit welchem Team wir Sie unterstützen, klären wir mit Ihnen und Ihrem Kostenträger.
Übernehmt ihr auch Therapie oder Intensivpflege?
Nein. Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, und sie werden von Therapeuten erbracht — unsere Assistenz kann Übungen im Alltag begleiten, die dort vereinbart wurden. Außerklinische Intensivpflege bieten wir nicht an. Was wir leisten, ist verlässliche Assistenz im Alltag und in Bochum ambulante Pflege.

Hilfe, die mit Ihnen mitgeht?

Wir prüfen Pflegegrad und Anspruch auf Assistenz kostenfrei — und stellen ein Team zusammen, das Ihr Krankheitsbild kennt.

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