Zum Hauptinhalt springen
Pflegekraft und Seniorin lachen gemeinsam — ambulante Pflege mit Herz in Bochum

Pflege-Glossar.

Die wichtigsten Begriffe rund um Pflege und Assistenz – kurz und verständlich erklärt.

Für wen suchen Sie Unterstützung?

Pflege bringt viele Fachbegriffe mit sich. Hier finden Sie die wichtigsten kurz erklärt – aus der Praxis eines ambulanten Pflegedienstes. Zu vielen Begriffen führt ein Link zu einem ausführlichen Ratgeber. Das Glossar wächst nach und nach weiter.

A

AEDL / ATL

Pflegemodelle, die den Alltag eines Menschen in Bereiche wie Essen, Körperpflege, Bewegung, Schlafen oder soziale Kontakte gliedern. „AEDL" steht für „Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens", „ATL" für „Aktivitäten des täglichen Lebens". Pflegekräfte nutzen sie, um den Hilfebedarf systematisch zu erfassen.

B

Behandlungspflege

Medizinische Pflegeleistungen auf ärztliche Verordnung – zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung oder Kompressionsverbände. Sie wird über die Krankenkasse nach § 37 Abs. 2 SGB V abgerechnet.

Mehr erfahren

Bezugspflege

Ein Organisationsprinzip, bei dem möglichst dieselbe Pflegekraft eine pflegebedürftige Person betreut. Das schafft Vertrauen und Kontinuität und lässt Veränderungen früher erkennen.

D

Dekubitus

Ein Druckgeschwür – eine Schädigung von Haut und darunterliegendem Gewebe durch anhaltenden Druck, etwa bei Menschen, die viel liegen oder sitzen. Unbehandelt können tiefe Wunden entstehen.

Dekubitusprophylaxe

Alle Maßnahmen zur Vorbeugung eines Druckgeschwürs: regelmäßige Lagerungswechsel, druckentlastende Hilfsmittel, Hautbeobachtung und Bewegungsförderung. Ein Kernbestandteil guter häuslicher Pflege.

Demenz

Überbegriff für Erkrankungen, die Gedächtnis, Denkvermögen und Orientierung fortschreitend beeinträchtigen. Menschen mit Demenz brauchen meist eine besonders geduldige, klar strukturierte Begleitung.

Mehr erfahren

E

Eigenanteil

Der Teil der Pflegekosten, den Pflegebedürftige selbst tragen, weil die Leistungen der Pflegekasse gedeckelt sind. Höhe und mögliche Zuschüsse hängen von Pflegegrad und Leistungsart ab.

Mehr erfahren

Eingliederungshilfe

Leistungen nach dem SGB IX, die Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen – etwa durch persönliche Assistenz in Schule, Beruf oder Freizeit. Kostenträger ist der Eingliederungshilfeträger des Wohnorts.

Mehr erfahren

Entlastungsbetrag

Ein zweckgebundener monatlicher Betrag nach § 45b SGB XI, den Pflegebedürftige für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen können – zum Beispiel Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfe.

Mehr erfahren

G

Grundpflege

Pflegerische Hilfe bei den täglichen Verrichtungen wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung und Mobilität. Sie wird im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI) erbracht.

Mehr erfahren

H

Häusliche Krankenpflege

Pflege, die auf ärztliche Verordnung zu Hause stattfindet, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen. Sie umfasst Behandlungspflege und – je nach Lage – Grund- und hauswirtschaftliche Pflege nach § 37 SGB V.

Mehr erfahren

Hauswirtschaftliche Versorgung

Unterstützung im Haushalt: Einkaufen, Kochen, Reinigung und Wäsche. Sie hilft, den eigenen Haushalt trotz Einschränkungen weiterzuführen, und kann je nach Situation bezuschusst werden.

Mehr erfahren

I

Inkontinenzversorgung

Die fachgerechte Versorgung bei unkontrolliertem Urin- oder Stuhlverlust – mit passenden Hilfsmitteln, Hautschutz und einem würdevollen Umgang. Ziel sind Sicherheit und Lebensqualität im Alltag.

K

Kompressionstherapie

Behandlung mit Kompressionsstrümpfen oder -verbänden, etwa bei Venenleiden oder Lymphödemen. Das fachgerechte An- und Ausziehen kann Teil der ärztlich verordneten Behandlungspflege sein.

Kontraktur

Eine dauerhafte Verkürzung von Muskeln, Sehnen oder Bändern, die ein Gelenk in seiner Beweglichkeit einschränkt. Regelmäßige Bewegung und richtige Lagerung beugen Kontrakturen vor.

Kurzzeitpflege

Vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Die Pflegekasse beteiligt sich nach § 42 SGB XI.

Mehr erfahren

M

Medizinischer Dienst (MD)

Der unabhängige Dienst (früher „MDK"), der im Auftrag der Pflegekasse den Pflegegrad begutachtet. Auf Basis seines Gutachtens wird der Pflegegrad festgelegt.

Mehr erfahren

Mobilisation

Pflegerische Unterstützung dabei, in Bewegung zu bleiben – vom Aufstehen über das Gehen bis zum sicheren Transfer (etwa vom Bett in den Rollstuhl). Sie erhält Selbstständigkeit und beugt Folgeschäden vor.

P

Persönliche Assistenz

Individuelle Unterstützung, die Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht – in Alltag, Schule, Beruf oder Freizeit. Rechtsgrundlage ist das SGB IX.

Mehr erfahren

Persönliches Budget

Eine Alternative zur Sachleistung: Statt direkt erbrachter Leistungen erhalten Betroffene einen Geldbetrag, mit dem sie ihre Unterstützung selbst organisieren und bezahlen (§ 29 SGB IX).

Mehr erfahren

Pflegeberatung

Eine kostenlose, unabhängige Beratung zu Leistungen und Organisation der Pflege (§ 7a SGB XI). Sie hilft, Ansprüche zu klären und die passende Versorgung zu finden.

Mehr erfahren

Pflegegeld

Eine Geldleistung der Pflegekasse für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden. Es steht für die Organisation der Pflege zur Verfügung.

Mehr erfahren

Pflegegrad

Die Einstufung des Pflegebedarfs in fünf Stufen (Pflegegrad 1 bis 5). Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen der Pflegeversicherung zustehen, und wird vom Medizinischen Dienst begutachtet.

Mehr erfahren

Pflegehilfsmittel

Produkte, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern – von zum Verbrauch bestimmten Mitteln (etwa Handschuhe oder Betteinlagen) bis zu technischen Hilfsmitteln wie dem Pflegebett.

Mehr erfahren

Pflegesachleistung

Pflege, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet (§ 36 SGB XI). Anders als beim Pflegegeld fließt kein Geld an die pflegebedürftige Person selbst.

Mehr erfahren

Pflegevisite

Ein regelmäßiger Qualitäts- und Beratungsbesuch der Pflegedienstleitung bei den Klientinnen und Klienten. Sie prüft die Pflegequalität und stimmt die Versorgung mit Klient und Angehörigen ab.

S

Strukturierte Informationssammlung (SIS)

Das Einstiegsinstrument der modernen Pflegedokumentation. Aus Sicht des pflegebedürftigen Menschen werden Situation, Wünsche und Risiken erfasst – daraus entsteht die individuelle Pflegeplanung.

V

Verhinderungspflege

Eine Ersatzpflege für Zeiten, in denen die private Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit). Die Pflegekasse übernimmt die Kosten in bestimmtem Umfang nach § 39 SGB XI.

Mehr erfahren

Redaktion & pflegefachliche Prüfung: Pflegedienstleitung BeHome Care. Dieser Überblick dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder pflegefachliche Beratung im Einzelfall. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Sie haben eine Frage zur Pflege? Sprechen Sie uns an oder stöbern Sie in unserem Ratgeber.

Pflege-Rechner
02327 4177490 Kostenlose Beratung