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Arbeitsassistenz · Teilhabe am Arbeitsleben

Arbeitsassistenz,
damit Sie Ihren Beruf ausüben können.

Regelmäßige, persönliche Unterstützung direkt am Arbeitsplatz — im Job, im Beamtenverhältnis oder in der Selbstständigkeit. Die fachliche Arbeit erbringen Sie selbst; die Assistenz schafft die Voraussetzungen dafür. Finanziert in der Regel über das Integrations- bzw. Inklusionsamt.

Über das Integrationsamt finanziert Auch als Persönliches Budget Kostenlose Beratung
Assistenzkraft unterstützt eine Frau im Rollstuhl am Arbeitsplatz — Arbeitsassistenz nach SGB IX
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5,0 auf Googlevon echten Familien bewertet
Teilhabe am Jobdiskret & verlässlich
Kassenzugelassen § 72 SGB XI · § 132a SGB V
Festes Team mit echtem Vetorecht
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Bundesweit tätig Sitz in Bochum
Arbeiten mit Assistenz

Was ist Arbeitsassistenz?

Arbeitsassistenz ist die regelmäßige Unterstützung schwerbehinderter Beschäftigter durch eine Assistenzkraft bei der Ausführung ihrer Arbeit. Die Assistenzkraft erledigt nach Ihren Anweisungen Hilfstätigkeiten. Rechtsgrundlage ist § 185 Abs. 5 SGB IX (Integrations- bzw. Inklusionsamt), beim Weg in eine neue Stelle § 49 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX (Rehabilitationsträger).

Arbeit heißt Selbstbestimmung, Einkommen und Teilhabe. Die Arbeitsassistenz sorgt dafür, dass eine Behinderung dem nicht im Weg steht: mit regelmäßiger, persönlicher Unterstützung direkt am Arbeitsplatz.

Wichtig: Die Assistenz übernimmt nicht Ihre Aufgabe — die Fachleistung erbringen Sie selbst. Sie schafft nur die Voraussetzungen dafür.

ArbeitsassistenzPersönliche Unterstützung am Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt — in der Regel über das Integrations- bzw. Inklusionsamt finanziert.
Budget für ArbeitLohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber plus Anleitung und Begleitung (§ 61 SGB IX) — für Menschen mit Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln.
Beides kann sich ergänzen — wir beraten zum passenden Weg.
Was die Assistenz leistet

Unterstützung rund um Ihre Arbeit

Arbeitsassistenz ist immer individuell — abgestimmt auf Ihre Tätigkeit und Ihren konkreten Bedarf.

Vorlesen & Strukturieren

Die Assistenzkraft liest Unterlagen vor, strukturiert Aufgaben und unterstützt bei der Organisation des Arbeitstags — die fachliche Arbeit erbringen Sie weiterhin selbst.

Mobilität im Betrieb

Unterstützung bei Wegen im Unternehmen, zwischen Arbeitsplatz, Besprechungsraum und Pausenbereich — damit Sie überall dabei sind, wo es zählt.

Handreichungen

Praktische Unterstützung dort, wo eine Behinderung Tätigkeiten erschwert — vom Bereitlegen von Material bis zu kleinen Handgriffen am Arbeitsplatz.

Organisation & Kommunikation

Hilfe bei Terminen, Schriftverkehr und der Kommunikation im Team — so können Sie sich auf Ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren.

Im Job, im Amt, selbstständig

Arbeitsassistenz gibt es für Angestellte, für Beamtinnen und Beamte und für Selbstständige. Im Studium heißt die Hilfe anders: Dort kommen Hilfen zur hochschulischen Ausbildung aus der Eingliederungshilfe in Frage (§ 112 SGB IX).

Diskret im Hintergrund

Eine gute Arbeitsassistenz passt sich dem Arbeitsumfeld an und tritt im Hintergrund auf. Ziel ist, dass Sie Ihren Job gut machen — ohne dass die Unterstützung im Vordergrund steht.

Konkrete Beispiele

Was wir am Arbeitsplatz tun

Eine Auswahl typischer Aufgaben unserer Arbeitsassistenzkräfte:

Unterlagen vorlesen und Aufgaben strukturieren
Im Betrieb begleiten und Wege unterstützen
Bei Handreichungen am Arbeitsplatz helfen
Termine und Schriftverkehr organisieren
In Besprechungen und im Team-Kontakt unterstützen
Zu Außenterminen und auf Dienstreisen begleiten
Sich diskret dem Arbeitsumfeld anpassen
Eng mit Ihnen und dem Betrieb abstimmen
Anspruch

Voraussetzungen für Arbeitsassistenz

Diese Punkte prüfen Integrationsamt oder Rehabilitationsträger. Ob der Bedarf in Ihrem Fall anerkannt wird, entscheidet das Amt im Einzelfall.

Schwerbehinderung oder Gleichstellung
Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 (§ 2 Abs. 2 SGB IX) oder die Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit ab einem GdB von 30 (§ 2 Abs. 3 SGB IX).
Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis mit mindestens 15 Wochenstunden, bei befristeten Stellen ab acht Wochen Dauer — oder eine Selbstständigkeit.
Regelmäßiger Unterstützungsbedarf
Sie brauchen die Hilfe nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig und wiederkehrend bei der Ausführung Ihrer Arbeit.
Die Kernaufgaben erledigen Sie selbst
Sie bringen die fachliche Qualifikation mit und leiten die Assistenzkraft an. Sie übernimmt Hilfstätigkeiten, nicht Ihren Job.
Andere Hilfen reichen nicht aus
Technische Arbeitshilfen, eine andere Arbeitsorganisation oder der Zuschnitt der Aufgaben lösen das Problem nicht allein.
Keine Hilfe durch den Betrieb
Der Arbeitgeber stellt die Unterstützung nicht selbst, etwa durch eine Kollegin oder einen Kollegen.
Einverständnis des Arbeitgebers
Eine betriebsfremde Assistenzkraft darf nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder Dienstherrn in den Betrieb. Er wird deshalb früh beteiligt.
Vertretbares Verhältnis
Die Kosten der Assistenz sollen in einem vertretbaren Verhältnis zum Arbeitseinkommen stehen. Das prüft das Amt im Einzelfall.
Wie die Assistenz organisiert wird

Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell

Auftraggeber der Arbeitsassistenz sind immer Sie selbst. Sie entscheiden, ob Sie die Assistenzkraft selbst anstellen oder einen Dienst beauftragen.

so arbeiten wir

Dienstleistungsmodell

Sie beauftragen einen Assistenzdienst wie BeHome Care. Wir stellen eine feste, eingearbeitete Assistenzkraft und kümmern uns um Arbeitsvertrag, Einsatzplanung und Vertretung. Sie bleiben Auftraggeber und leiten die Assistenz am Arbeitsplatz selbst an. Man spricht auch vom Auftragsmodell.

Sie stellen selbst an

Arbeitgebermodell

Sie stellen die Assistenzkraft selbst ein und sind ihr Arbeitgeber — mit Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Sozialversicherung und eigener Vertretungsregelung. Für die Abwicklung, etwa über ein Steuerbüro, kann das Integrationsamt eine monatliche Pauschale übernehmen.

Wer trägt die Kosten?

Wer zahlt die Arbeitsassistenz?

Das hängt davon ab, ob Sie einen Arbeitsplatz erhalten oder erst erlangen wollen — wir helfen bei der Einordnung.

bestehender Arbeitsplatz

Integrations- bzw. Inklusionsamt

Nach § 185 Abs. 5 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer als notwendig festgestellten Arbeitsassistenz, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Zuständig ist das Amt, in dessen Bezirk Ihr Arbeitsplatz liegt. Den Anbieter wählen Sie selbst.

neuer Arbeitsplatz

Rehabilitationsträger

Geht es darum, einen Arbeitsplatz zu erlangen, trägt ein Rehabilitationsträger die Kosten, zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung (§ 49 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX). Das gilt für höchstens drei Jahre; danach kann das Integrationsamt übernehmen.

§ 29 SGB IX

Persönliches Budget

Auch die Arbeitsassistenz lässt sich als Persönliches Budget beziehen — Sie erhalten das Geld direkt und organisieren die Unterstützung am Arbeitsplatz selbst. In der Praxis zahlt das Amt die Arbeitsassistenz meist ohnehin als monatliches Budget an Sie aus.

Unsicher, wer zuständig ist? Das Gesetz sieht die Übernahme der vollen Kosten einer als notwendig festgestellten Arbeitsassistenz vor; was notwendig ist, legt das Amt im Bescheid fest. Wir beraten Sie kostenfrei, helfen beim Antrag und klären, ob die Arbeitsassistenz oder das Budget für Arbeit besser zu Ihrer Situation passt.

Schritt für Schritt

Arbeitsassistenz beantragen: so geht es

Wir begleiten Sie von der Bedarfsbeschreibung über den Antrag bis zum Start am Arbeitsplatz.

1

Bedarf & Unterlagen

Gemeinsam beschreiben wir, bei welchen Tätigkeiten Sie wie viele Stunden am Tag Unterstützung brauchen. Dazu kommen Schwerbehindertenausweis oder Bescheid, Arbeitsvertrag und Ihre Angaben zur Stelle.

2

Antrag stellen

Bei bestehender Stelle beim Integrations- bzw. Inklusionsamt am Ort Ihres Arbeitsplatzes, bei einer neuen Stelle beim Rehabilitationsträger. Am besten vor dem Start — wir unterstützen Sie dabei.

3

Prüfung & Bewilligung

Das Amt bezieht Ihren Arbeitgeber ein und bewilligt in der Regel ein monatliches Budget, bemessen am täglichen Assistenzbedarf, für einen festen Zeitraum.

4

Start & Nachweis

Sie lernen Ihre Assistenzkraft vorab kennen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weisen Sie die Ausgaben mit Belegen nach — unsere Rechnungen dienen als Beleg.

Frau im Rollstuhl arbeitet selbstbestimmt im Büro — Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz
Diskret & verlässlich

Im Hintergrund stark — bundesweit für Sie da.

Eine gute Arbeitsassistenz tritt zurück und ermöglicht Ihnen, Ihren Job gut zu machen. BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum und ist mit der Arbeitsassistenz bundesweit für Sie da — Sie wählen den Anbieter frei, unabhängig von Ihrem Wohnort.

  • Feste, eingearbeitete Assistenzkraft
  • Diskrete Abstimmung mit Ihnen und dem Betrieb
  • In Bochum und Umgebung: Pflege und Assistenz aus einer Hand
Warum BeHome Care?

Arbeitsassistenz, auf die Verlass ist

Was uns als Pflege- und Assistenzdienst in der Arbeitsassistenz ausmacht.

Diskret & verlässlich

Unsere Assistenzkräfte passen sich dem Arbeitsumfeld an, treten im Hintergrund auf und sorgen für Verlässlichkeit — damit Ihr Berufsalltag rundläuft.

Feste Assistenzkraft

Sie bekommen eine feste, eingearbeitete Kraft und kennen die Vertretung — keine ständig wechselnden Gesichter am Arbeitsplatz.

Pflege & Assistenz aus einer Hand

Wir sind zugleich zugelassener Pflegedienst. In Bochum und Umgebung decken wir auch pflegerische Bedarfe über Pflege- und Krankenkasse ab; die Arbeitsassistenz bieten wir bundesweit an.

Wir begleiten den Antrag

Integrationsamt oder Rehabilitationsträger? Welche Unterlagen? Wir kennen den Weg und begleiten Sie bis zur Bewilligung.

Häufige Fragen

Arbeitsassistenz — klar beantwortet

Was ist eine Arbeitsassistenz?
Eine Arbeitsassistenz ist die regelmäßige, persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz, die einem Menschen mit Behinderung ermöglicht, seinen Beruf auszuüben. Die Assistenzkraft übernimmt unterstützende Tätigkeiten (z. B. Vorlesen, Mobilität, Handreichungen, Organisation), nicht aber die eigentliche Arbeitsaufgabe – die Fachleistung erbringt der Mensch mit Behinderung weiterhin selbst.
Wer hat Anspruch auf Arbeitsassistenz?
Anspruch haben schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung ab 50) und ihnen gleichgestellte Menschen, die bei der Ausführung ihrer Arbeit regelmäßig Unterstützung brauchen. Voraussetzung ist ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis mit mindestens 15 Wochenstunden oder eine Selbstständigkeit. Die Kernaufgaben müssen Sie selbst erledigen können, vorrangige Hilfen wie technische Ausstattung oder eine andere Arbeitsorganisation müssen ausgeschöpft sein, und der Arbeitgeber muss dem Einsatz einer Assistenzkraft zustimmen. Ob der Bedarf im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet das zuständige Amt.
Wer zahlt die Arbeitsassistenz?
Für einen bestehenden Arbeitsplatz das Integrations- bzw. Inklusionsamt: Nach § 185 Abs. 5 SGB IX richtet sich der Anspruch auf die vollen Kosten einer als notwendig festgestellten Arbeitsassistenz, bezahlt aus der Ausgleichsabgabe. Geht es darum, einen Arbeitsplatz zu erlangen, ist für bis zu drei Jahre ein Rehabilitationsträger zuständig, etwa die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung (§ 49 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX). Den Anbieter wählen Sie selbst.
Wie beantrage ich Arbeitsassistenz?
Sie stellen den Antrag, meist auf dem Formular des Amtes, beim Integrations- bzw. Inklusionsamt, in dessen Bezirk Ihr Arbeitsplatz liegt; bei einer neuen Stelle beim Rehabilitationsträger. Übliche Unterlagen sind der Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid (bzw. der Gleichstellungsbescheid), der Arbeitsvertrag und eine Beschreibung, bei welchen Tätigkeiten Sie wie viel Unterstützung brauchen. Stellen Sie den Antrag möglichst vor Arbeitsbeginn. Landet er beim falschen Träger, muss dieser ihn weiterleiten (§ 14 SGB IX). Wir helfen Ihnen, den Bedarf nachvollziehbar zu beschreiben.
Welches Integrationsamt ist zuständig?
Für die Arbeitsassistenz ist das Integrations- bzw. Inklusionsamt zuständig, in dessen Bezirk Ihr Arbeitsplatz liegt — nicht automatisch das Amt Ihres Wohnorts. So steht es in der Zuständigkeitsübersicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH). In einigen Ländern heißt die Stelle Inklusionsamt; gemeint ist dieselbe Aufgabe.
Wie hoch ist die Leistung und wie wird sie ausgezahlt?
Die Höhe richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Üblicherweise bewilligt das Amt ein monatliches Budget, das sich am täglichen Assistenzbedarf am Arbeitsplatz bemisst, und zahlt es monatlich im Voraus an Sie aus. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weisen Sie die Ausgaben mit Belegen nach; zu viel gezahlte Beträge werden zurückgefordert oder verrechnet.
Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell — was ist der Unterschied?
Im Arbeitgebermodell stellen Sie die Assistenzkraft selbst an und übernehmen alle Arbeitgeberpflichten. Im Dienstleistungsmodell, auch Auftragsmodell genannt, beauftragen Sie einen Assistenzdienst: Er stellt die Kraft, regelt Vertretung und Abrechnung, und Sie bezahlen ihn aus dem bewilligten Budget. BeHome Care arbeitet im Dienstleistungsmodell. In beiden Fällen sind Sie der Auftraggeber und leiten die Assistenz am Arbeitsplatz an.
Gibt es Arbeitsassistenz auch für Selbstständige, Beamte oder im Studium?
Für Selbstständige und für Beamtinnen und Beamte ja — die Voraussetzungen sind im Kern dieselben; bei Selbstständigen wird zusätzlich die wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft. Im Studium ist die Arbeitsassistenz nicht der passende Weg: Dort kommen Hilfen zur hochschulischen Ausbildung aus der Eingliederungshilfe in Frage (§ 112 SGB IX).
Was ist der Unterschied zum Budget für Arbeit?
Die Arbeitsassistenz ist die persönliche Unterstützung an einem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) richtet sich an Menschen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben: Es besteht aus einem Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber und der Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz und soll den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt öffnen. Mehr dazu in unserem Ratgeber „Budget für Arbeit".
Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen; die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Kostenlose, unabhängige Beratung bieten die Stellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Wir helfen Ihnen, den Bedarf am Arbeitsplatz genauer zu beschreiben.
Wie diskret arbeitet die Assistenz im Betrieb?
So unauffällig wie möglich. Eine gute Arbeitsassistenz passt sich dem Arbeitsumfeld an, stimmt sich mit Ihnen und – soweit gewünscht – mit dem Betrieb ab und tritt im Hintergrund auf. Ziel ist, dass Sie Ihren Job gut machen können, ohne dass die Unterstützung im Vordergrund steht.

Mit Assistenz arbeiten?

Wir unterstützen Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz und beraten Sie kostenfrei zu Anspruch und Antrag.

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