Arbeitsassistenz,
damit Sie Ihren Beruf ausüben können.
Regelmäßige, persönliche Unterstützung direkt am Arbeitsplatz — im Job, im Beamtenverhältnis oder in der Selbstständigkeit. Die fachliche Arbeit erbringen Sie selbst; die Assistenz schafft die Voraussetzungen dafür. Finanziert in der Regel über das Integrations- bzw. Inklusionsamt.

Was ist Arbeitsassistenz?
Arbeitsassistenz ist die regelmäßige Unterstützung schwerbehinderter Beschäftigter durch eine Assistenzkraft bei der Ausführung ihrer Arbeit. Die Assistenzkraft erledigt nach Ihren Anweisungen Hilfstätigkeiten. Rechtsgrundlage ist § 185 Abs. 5 SGB IX (Integrations- bzw. Inklusionsamt), beim Weg in eine neue Stelle § 49 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX (Rehabilitationsträger).
Arbeit heißt Selbstbestimmung, Einkommen und Teilhabe. Die Arbeitsassistenz sorgt dafür, dass eine Behinderung dem nicht im Weg steht: mit regelmäßiger, persönlicher Unterstützung direkt am Arbeitsplatz.
Wichtig: Die Assistenz übernimmt nicht Ihre Aufgabe — die Fachleistung erbringen Sie selbst. Sie schafft nur die Voraussetzungen dafür.
Unterstützung rund um Ihre Arbeit
Arbeitsassistenz ist immer individuell — abgestimmt auf Ihre Tätigkeit und Ihren konkreten Bedarf.
Vorlesen & Strukturieren
Die Assistenzkraft liest Unterlagen vor, strukturiert Aufgaben und unterstützt bei der Organisation des Arbeitstags — die fachliche Arbeit erbringen Sie weiterhin selbst.
Mobilität im Betrieb
Unterstützung bei Wegen im Unternehmen, zwischen Arbeitsplatz, Besprechungsraum und Pausenbereich — damit Sie überall dabei sind, wo es zählt.
Handreichungen
Praktische Unterstützung dort, wo eine Behinderung Tätigkeiten erschwert — vom Bereitlegen von Material bis zu kleinen Handgriffen am Arbeitsplatz.
Organisation & Kommunikation
Hilfe bei Terminen, Schriftverkehr und der Kommunikation im Team — so können Sie sich auf Ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren.
Im Job, im Amt, selbstständig
Arbeitsassistenz gibt es für Angestellte, für Beamtinnen und Beamte und für Selbstständige. Im Studium heißt die Hilfe anders: Dort kommen Hilfen zur hochschulischen Ausbildung aus der Eingliederungshilfe in Frage (§ 112 SGB IX).
Diskret im Hintergrund
Eine gute Arbeitsassistenz passt sich dem Arbeitsumfeld an und tritt im Hintergrund auf. Ziel ist, dass Sie Ihren Job gut machen — ohne dass die Unterstützung im Vordergrund steht.
Was wir am Arbeitsplatz tun
Eine Auswahl typischer Aufgaben unserer Arbeitsassistenzkräfte:
Voraussetzungen für Arbeitsassistenz
Diese Punkte prüfen Integrationsamt oder Rehabilitationsträger. Ob der Bedarf in Ihrem Fall anerkannt wird, entscheidet das Amt im Einzelfall.
Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 (§ 2 Abs. 2 SGB IX) oder die Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit ab einem GdB von 30 (§ 2 Abs. 3 SGB IX).
Ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis mit mindestens 15 Wochenstunden, bei befristeten Stellen ab acht Wochen Dauer — oder eine Selbstständigkeit.
Sie brauchen die Hilfe nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig und wiederkehrend bei der Ausführung Ihrer Arbeit.
Sie bringen die fachliche Qualifikation mit und leiten die Assistenzkraft an. Sie übernimmt Hilfstätigkeiten, nicht Ihren Job.
Technische Arbeitshilfen, eine andere Arbeitsorganisation oder der Zuschnitt der Aufgaben lösen das Problem nicht allein.
Der Arbeitgeber stellt die Unterstützung nicht selbst, etwa durch eine Kollegin oder einen Kollegen.
Eine betriebsfremde Assistenzkraft darf nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder Dienstherrn in den Betrieb. Er wird deshalb früh beteiligt.
Die Kosten der Assistenz sollen in einem vertretbaren Verhältnis zum Arbeitseinkommen stehen. Das prüft das Amt im Einzelfall.
Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell
Auftraggeber der Arbeitsassistenz sind immer Sie selbst. Sie entscheiden, ob Sie die Assistenzkraft selbst anstellen oder einen Dienst beauftragen.
Dienstleistungsmodell
Sie beauftragen einen Assistenzdienst wie BeHome Care. Wir stellen eine feste, eingearbeitete Assistenzkraft und kümmern uns um Arbeitsvertrag, Einsatzplanung und Vertretung. Sie bleiben Auftraggeber und leiten die Assistenz am Arbeitsplatz selbst an. Man spricht auch vom Auftragsmodell.
Arbeitgebermodell
Sie stellen die Assistenzkraft selbst ein und sind ihr Arbeitgeber — mit Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Sozialversicherung und eigener Vertretungsregelung. Für die Abwicklung, etwa über ein Steuerbüro, kann das Integrationsamt eine monatliche Pauschale übernehmen.
Wer zahlt die Arbeitsassistenz?
Das hängt davon ab, ob Sie einen Arbeitsplatz erhalten oder erst erlangen wollen — wir helfen bei der Einordnung.
Integrations- bzw. Inklusionsamt
Nach § 185 Abs. 5 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer als notwendig festgestellten Arbeitsassistenz, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Zuständig ist das Amt, in dessen Bezirk Ihr Arbeitsplatz liegt. Den Anbieter wählen Sie selbst.
Rehabilitationsträger
Geht es darum, einen Arbeitsplatz zu erlangen, trägt ein Rehabilitationsträger die Kosten, zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung (§ 49 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX). Das gilt für höchstens drei Jahre; danach kann das Integrationsamt übernehmen.
Persönliches Budget
Auch die Arbeitsassistenz lässt sich als Persönliches Budget beziehen — Sie erhalten das Geld direkt und organisieren die Unterstützung am Arbeitsplatz selbst. In der Praxis zahlt das Amt die Arbeitsassistenz meist ohnehin als monatliches Budget an Sie aus.
Unsicher, wer zuständig ist? Das Gesetz sieht die Übernahme der vollen Kosten einer als notwendig festgestellten Arbeitsassistenz vor; was notwendig ist, legt das Amt im Bescheid fest. Wir beraten Sie kostenfrei, helfen beim Antrag und klären, ob die Arbeitsassistenz oder das Budget für Arbeit besser zu Ihrer Situation passt.
Arbeitsassistenz beantragen: so geht es
Wir begleiten Sie von der Bedarfsbeschreibung über den Antrag bis zum Start am Arbeitsplatz.
Bedarf & Unterlagen
Gemeinsam beschreiben wir, bei welchen Tätigkeiten Sie wie viele Stunden am Tag Unterstützung brauchen. Dazu kommen Schwerbehindertenausweis oder Bescheid, Arbeitsvertrag und Ihre Angaben zur Stelle.
Antrag stellen
Bei bestehender Stelle beim Integrations- bzw. Inklusionsamt am Ort Ihres Arbeitsplatzes, bei einer neuen Stelle beim Rehabilitationsträger. Am besten vor dem Start — wir unterstützen Sie dabei.
Prüfung & Bewilligung
Das Amt bezieht Ihren Arbeitgeber ein und bewilligt in der Regel ein monatliches Budget, bemessen am täglichen Assistenzbedarf, für einen festen Zeitraum.
Start & Nachweis
Sie lernen Ihre Assistenzkraft vorab kennen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weisen Sie die Ausgaben mit Belegen nach — unsere Rechnungen dienen als Beleg.

Im Hintergrund stark — bundesweit für Sie da.
Eine gute Arbeitsassistenz tritt zurück und ermöglicht Ihnen, Ihren Job gut zu machen. BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum und ist mit der Arbeitsassistenz bundesweit für Sie da — Sie wählen den Anbieter frei, unabhängig von Ihrem Wohnort.
- Feste, eingearbeitete Assistenzkraft
- Diskrete Abstimmung mit Ihnen und dem Betrieb
- In Bochum und Umgebung: Pflege und Assistenz aus einer Hand
Arbeitsassistenz, auf die Verlass ist
Was uns als Pflege- und Assistenzdienst in der Arbeitsassistenz ausmacht.
Diskret & verlässlich
Unsere Assistenzkräfte passen sich dem Arbeitsumfeld an, treten im Hintergrund auf und sorgen für Verlässlichkeit — damit Ihr Berufsalltag rundläuft.
Feste Assistenzkraft
Sie bekommen eine feste, eingearbeitete Kraft und kennen die Vertretung — keine ständig wechselnden Gesichter am Arbeitsplatz.
Pflege & Assistenz aus einer Hand
Wir sind zugleich zugelassener Pflegedienst. In Bochum und Umgebung decken wir auch pflegerische Bedarfe über Pflege- und Krankenkasse ab; die Arbeitsassistenz bieten wir bundesweit an.
Wir begleiten den Antrag
Integrationsamt oder Rehabilitationsträger? Welche Unterlagen? Wir kennen den Weg und begleiten Sie bis zur Bewilligung.
Arbeitsassistenz — klar beantwortet
Was ist eine Arbeitsassistenz?
Wer hat Anspruch auf Arbeitsassistenz?
Wer zahlt die Arbeitsassistenz?
Wie beantrage ich Arbeitsassistenz?
Welches Integrationsamt ist zuständig?
Wie hoch ist die Leistung und wie wird sie ausgezahlt?
Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell — was ist der Unterschied?
Gibt es Arbeitsassistenz auch für Selbstständige, Beamte oder im Studium?
Was ist der Unterschied zum Budget für Arbeit?
Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wie diskret arbeitet die Assistenz im Betrieb?
Mit Assistenz arbeiten?
Wir unterstützen Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz und beraten Sie kostenfrei zu Anspruch und Antrag.