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Eingliederungshilfe · Teilhabe nach §§ 78, 113 SGB IX

Eingliederungshilfe,
die Teilhabe möglich macht.

Eingliederungshilfe finanziert die Assistenz, die Menschen mit Behinderung gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht — in Wohnen, Schule, Arbeit und Freizeit. Über den Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts oder als Persönliches Budget. Selbstbestimmt leben, mit Unterstützung genau dort, wo sie gebraucht wird.

Über die Eingliederungshilfe finanziert Auch als Persönliches Budget Kostenlose Erstberatung
Assistenzkraft hält die Hand eines Menschen mit Behinderung — Eingliederungshilfe nach SGB IX
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5,0 auf Googlevon echten Familien bewertet
Antrag begleitetWir gehen den Weg mit Ihnen

Kostenlose Erstberatung anfragen

Name und Telefonnummer genügen — wir rufen Sie zurück, meist am selben Werktag.

Kassenzugelassen § 72 SGB XI · § 132 SGB V
Festes Team mit echtem Vetorecht
Schnell beraten Erstgespräch in 5 Werktagen
Bundesweit tätig Sitz in Bochum
Teilhabe statt Pflege

Was die Eingliederungshilfe leistet

Die Eingliederungshilfe nach SGB IX hat ein klares Ziel: die volle, gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Sie setzt nicht bei der körperlichen Pflege an, sondern dort, wo Teilhabe sonst scheitert — bei Arbeit, Bildung, Wohnen und Freizeit.

Das unterscheidet sie von der Pflege — und beides lässt sich bei uns kombinieren, weil wir zugleich zugelassener Pflegedienst sind.

Eingliederungshilfe (SGB IX)Teilhabe-Leistung: Assistenz in Wohnen, Schule, Arbeit und Freizeit — über den Eingliederungshilfeträger oder das Persönliche Budget.
Pflege (SGB XI / SGB V)Körperbezogene Grundpflege und ärztlich verordnete Behandlungspflege — über die Pflege- bzw. Krankenkasse.
Beides aus einer Hand — ein Team, ein Ansprechpartner.
Lebensbereiche

Wo Eingliederungshilfe unterstützt

Was bewilligt wird, richtet sich nach Ihrem individuellen Teilhabebedarf — in der Praxis vor allem in diesen Bereichen:

Wohnen & eigener Alltag

Assistenz in der eigenen Wohnung statt im Heim: Struktur in den Tag bringen, Haushalt organisieren, selbstständig leben — mit Unterstützung genau dort, wo sie nötig ist.

Schule & Bildung

Begleitung im Unterricht und im Schulalltag, damit Kinder und Jugendliche gleichberechtigt am Lernen teilnehmen können — an Regel- wie an Förderschulen.

Arbeit & Beruf

Unterstützung am Arbeitsplatz, in Ausbildung oder Studium — damit eine Behinderung der Teilhabe am Arbeitsleben nicht im Weg steht.

Freizeit & soziale Teilhabe

Kontakte pflegen, Vereine und Veranstaltungen besuchen, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen — gegen Isolation, für ein selbstbestimmtes Miteinander.

Mobilität, Behörden & Termine

Begleitung zu Ärzten, Therapien und Ämtern, Unterstützung bei Schriftverkehr und Anträgen, Hilfe bei Wegen — verlässlich und auf Augenhöhe.

Pflege & Assistenz aus einer Hand

Wir sind zugelassener Pflege- und Assistenzdienst (§ 132 SGB V, § 72 SGB XI). Kommen Medikamentengabe, Wundversorgung oder Grundpflege dazu, leisten wir das mit — ein Ansprechpartner statt drei.

Konkrete Beispiele

Was Eingliederungshilfe konkret finanzieren kann

Eingliederungshilfe ist immer individuell — hier eine Auswahl typischer bewilligter Leistungen:

Assistenz im eigenen Zuhause — selbstbestimmt leben statt Einrichtung
Schulbegleitung / Integrationshilfe im Unterricht
Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz oder in der Ausbildung
Begleitung zu Freizeit, Verein, Kultur und sozialen Anlässen
Hilfe bei Behörden, Anträgen und Schriftverkehr
Unterstützung bei Mobilität und Wegen zu Terminen
Anleitung zur selbstständigen Lebensführung
Persönliches Budget zur eigenen Organisation der Assistenz
So erhalten Sie die Leistung

Sachleistung, Budget — oder beides mit Pflege

Eingliederungshilfe wird in aller Regel nicht selbst bezahlt — der Träger übernimmt. Es gibt zwei Wege, sie zu erhalten:

§§ 78, 113 SGB IX

Sachleistung

Der häufigste Weg. Nach der Bedarfsermittlung bewilligt der Eingliederungshilfeträger ein Stundenkontingent. Sie wählen einen Anbieter wie uns, der Träger rechnet direkt mit uns ab — Sie zahlen nichts dazu.

§ 29 SGB IX

Persönliches Budget

Mehr Selbstbestimmung: Sie erhalten die bewilligte Leistung als Geldbetrag und entscheiden selbst, wer Sie unterstützt — wir, eine andere Einrichtung oder eine selbst angestellte Kraft. Wir beraten zu den Vor- und Nachteilen.

SGB XI / SGB V

Kombination mit Pflege

Eingliederungshilfe deckt die Teilhabe, die Pflegeversicherung die körperliche Pflege — beides läuft parallel. Wir verbinden Teilhabe-Assistenz und pflegerische Versorgung aus einer Hand.

Unsicher, welcher Weg passt? Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich — und begleiten den Antrag, wenn Sie das wünschen. Solange die Bewilligung läuft, können wir auf Wunsch schon als Selbstzahler-Leistung starten und später rückwirkend mit dem Träger abrechnen.

Schritt für Schritt

Der Weg zur Eingliederungshilfe

Der Antrag wirkt aufwendig — ist aber gut zu schaffen. Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zum Start.

1

Antrag stellen

Beim Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts — ein formloses Schreiben genügt zunächst. Auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei.

2

Bedarfsermittlung

In einem Gespräch werden Ihre Ziele und Ihr Unterstützungsbedarf erfasst und in einem Teilhabe- bzw. Gesamtplan festgehalten.

3

Bewilligung

Der Träger bewilligt ein konkretes Stunden- oder Leistungskontingent, das bei veränderter Lebenssituation neu festgelegt werden kann.

4

Anbieter wählen & starten

Sie entscheiden frei, wer die Assistenz leistet. Sie lernen Ihr Team vorab kennen — die Chemie muss stimmen, bevor es losgeht.

Assistenzkraft begleitet einen Menschen im Rollstuhl selbstbestimmt durch den Alltag im Freien
Nah dran, wo es zählt

Mit Wurzeln in Bochum — bundesweit für Sie da.

BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum. Unsere Assistenz nach SGB IX leisten wir jedoch bundesweit — unabhängig von Ihrem Wohnort. Gerade beim Persönlichen Budget sind wir nicht an eine Region gebunden.

  • Erstgespräch innerhalb von 5 Werktagen
  • Festes Stamm-Team statt wechselnder Gesichter
  • Pflege und Assistenz aus einer Hand
Warum BeHome Care?

Assistenz, auf die Verlass ist

Was uns als Pflege- und Assistenzdienst ausmacht.

Teilhabe im Mittelpunkt

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen — und treten zurück, sobald Sie selbst können. Unterstützung soll Türen öffnen, nicht bevormunden.

Festes Stamm-Team

Pro Klient ein festes Team (typisch 2-3 Hauptkräfte), das sich gegenseitig vertritt. Selbst im Krankheitsfall bleibt die Verlässlichkeit erhalten.

Pflege & Assistenz aus einer Hand

Als zugelassener Pflege- und Assistenzdienst verbinden wir Teilhabe-Leistung und pflegerische Versorgung — Sie haben einen Ansprechpartner statt drei.

Wir begleiten den Antrag

Der Weg durch Antrag und Bedarfsermittlung wirkt aufwendig — wir kennen ihn und begleiten Sie Schritt für Schritt, bis die Bewilligung steht.

Häufige Fragen

Eingliederungshilfe — klar beantwortet

Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?
Anspruch haben Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die ohne Unterstützung nicht oder nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Rechtsgrundlage sind die §§ 78 und 113 SGB IX. Anders als bei der Pflegeversicherung steht hier nicht die körperliche Pflege im Vordergrund, sondern die Teilhabe — also Arbeit, Schule, Freizeit und soziale Kontakte. Es gibt keine Altersgrenze.
Wer ist der Kostenträger der Eingliederungshilfe?
Zuständig ist der Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts. In Westfalen ist das zum Beispiel der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), im Rheinland der Landschaftsverband Rheinland (LVR), in anderen Bundesländern der jeweils zuständige überörtliche Träger (etwa der Bezirk, das Land oder der Landkreis). Den Antrag stellen Sie bei diesem Träger; auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei. Nach der Bedarfsermittlung bewilligt der Träger ein passendes Leistungspaket.
Wie läuft die Bedarfsermittlung ab?
Der individuelle Hilfebedarf wird in einem Bedarfsermittlungsverfahren des zuständigen Trägers erhoben (in NRW zum Beispiel mit dem Instrument BEI_NRW, in anderen Bundesländern mit vergleichbaren Verfahren). In einem Gespräch mit Ihnen, dem Träger und gegebenenfalls uns als Anbieter werden Ihre Ziele und Ihr Unterstützungsbedarf erfasst. Daraus leitet der Träger ein konkretes Stunden- oder Leistungskontingent ab, das bei veränderter Lebenssituation neu festgelegt werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen?
Eingliederungshilfe nach SGB IX zielt auf Teilhabe und Selbstbestimmung — etwa Begleitung zu Arbeit, Schule oder Freizeit. Pflegeleistungen wie die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI (PG 2 bis 5: 796, 1.497, 1.859 und 2.299 Euro pro Monat in 2026) oder die Behandlungspflege nach § 37 SGB V decken den körperlich-pflegerischen Bedarf. Beide Leistungen können parallel laufen, weil sie unterschiedliche Bedarfe abdecken.
Kann ich die Eingliederungshilfe auch als Geldleistung selbst verwalten?
Ja. Über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX erhalten Sie die bewilligte Leistung als Geldbetrag direkt und entscheiden selbst, wer Sie unterstützt — wir, eine andere Einrichtung oder eine selbst angestellte Assistenzkraft. Das gibt Ihnen maximale Selbstbestimmung; wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen und unterstützen bei der Organisation.
Wie schnell kann BeHome Care mit der Begleitung starten?
Ein Erstgespräch findet in der Regel innerhalb von 5 Werktagen statt. Solange die Bewilligung des Trägers noch läuft, können wir auf Wunsch bereits als Selbstzahler-Leistung beginnen und später, sobald die Bewilligung vorliegt, rückwirkend mit dem Träger abrechnen. So entstehen für Sie keine Versorgungslücken. Unsere Assistenz nach SGB IX leisten wir bundesweit; die ambulante Pflege ist auf Bochum und Umgebung begrenzt.

Bereit für mehr Teilhabe?

Wir beraten Sie kostenfrei und begleiten den Antrag — ohne dass Sie sich festlegen müssen.

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