Eingliederungshilfe,
die Teilhabe möglich macht.
Eingliederungshilfe finanziert die Assistenz, die Menschen mit Behinderung gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht — in Wohnen, Schule, Arbeit und Freizeit. Über den Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts oder als Persönliches Budget. Selbstbestimmt leben, mit Unterstützung genau dort, wo sie gebraucht wird.

Kostenlose Erstberatung anfragen
Name und Telefonnummer genügen — wir rufen Sie zurück, meist am selben Werktag.
Was die Eingliederungshilfe leistet
Die Eingliederungshilfe nach SGB IX hat ein klares Ziel: die volle, gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Sie setzt nicht bei der körperlichen Pflege an, sondern dort, wo Teilhabe sonst scheitert — bei Arbeit, Bildung, Wohnen und Freizeit.
Das unterscheidet sie von der Pflege — und beides lässt sich bei uns kombinieren, weil wir zugleich zugelassener Pflegedienst sind.
Wo Eingliederungshilfe unterstützt
Was bewilligt wird, richtet sich nach Ihrem individuellen Teilhabebedarf — in der Praxis vor allem in diesen Bereichen:
Wohnen & eigener Alltag
Assistenz in der eigenen Wohnung statt im Heim: Struktur in den Tag bringen, Haushalt organisieren, selbstständig leben — mit Unterstützung genau dort, wo sie nötig ist.
Schule & Bildung
Begleitung im Unterricht und im Schulalltag, damit Kinder und Jugendliche gleichberechtigt am Lernen teilnehmen können — an Regel- wie an Förderschulen.
Arbeit & Beruf
Unterstützung am Arbeitsplatz, in Ausbildung oder Studium — damit eine Behinderung der Teilhabe am Arbeitsleben nicht im Weg steht.
Freizeit & soziale Teilhabe
Kontakte pflegen, Vereine und Veranstaltungen besuchen, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen — gegen Isolation, für ein selbstbestimmtes Miteinander.
Mobilität, Behörden & Termine
Begleitung zu Ärzten, Therapien und Ämtern, Unterstützung bei Schriftverkehr und Anträgen, Hilfe bei Wegen — verlässlich und auf Augenhöhe.
Pflege & Assistenz aus einer Hand
Wir sind zugelassener Pflege- und Assistenzdienst (§ 132 SGB V, § 72 SGB XI). Kommen Medikamentengabe, Wundversorgung oder Grundpflege dazu, leisten wir das mit — ein Ansprechpartner statt drei.
Was Eingliederungshilfe konkret finanzieren kann
Eingliederungshilfe ist immer individuell — hier eine Auswahl typischer bewilligter Leistungen:
Sachleistung, Budget — oder beides mit Pflege
Eingliederungshilfe wird in aller Regel nicht selbst bezahlt — der Träger übernimmt. Es gibt zwei Wege, sie zu erhalten:
Sachleistung
Der häufigste Weg. Nach der Bedarfsermittlung bewilligt der Eingliederungshilfeträger ein Stundenkontingent. Sie wählen einen Anbieter wie uns, der Träger rechnet direkt mit uns ab — Sie zahlen nichts dazu.
Persönliches Budget
Mehr Selbstbestimmung: Sie erhalten die bewilligte Leistung als Geldbetrag und entscheiden selbst, wer Sie unterstützt — wir, eine andere Einrichtung oder eine selbst angestellte Kraft. Wir beraten zu den Vor- und Nachteilen.
Kombination mit Pflege
Eingliederungshilfe deckt die Teilhabe, die Pflegeversicherung die körperliche Pflege — beides läuft parallel. Wir verbinden Teilhabe-Assistenz und pflegerische Versorgung aus einer Hand.
Unsicher, welcher Weg passt? Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich — und begleiten den Antrag, wenn Sie das wünschen. Solange die Bewilligung läuft, können wir auf Wunsch schon als Selbstzahler-Leistung starten und später rückwirkend mit dem Träger abrechnen.
Der Weg zur Eingliederungshilfe
Der Antrag wirkt aufwendig — ist aber gut zu schaffen. Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zum Start.
Antrag stellen
Beim Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts — ein formloses Schreiben genügt zunächst. Auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei.
Bedarfsermittlung
In einem Gespräch werden Ihre Ziele und Ihr Unterstützungsbedarf erfasst und in einem Teilhabe- bzw. Gesamtplan festgehalten.
Bewilligung
Der Träger bewilligt ein konkretes Stunden- oder Leistungskontingent, das bei veränderter Lebenssituation neu festgelegt werden kann.
Anbieter wählen & starten
Sie entscheiden frei, wer die Assistenz leistet. Sie lernen Ihr Team vorab kennen — die Chemie muss stimmen, bevor es losgeht.

Mit Wurzeln in Bochum — bundesweit für Sie da.
BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum. Unsere Assistenz nach SGB IX leisten wir jedoch bundesweit — unabhängig von Ihrem Wohnort. Gerade beim Persönlichen Budget sind wir nicht an eine Region gebunden.
- Erstgespräch innerhalb von 5 Werktagen
- Festes Stamm-Team statt wechselnder Gesichter
- Pflege und Assistenz aus einer Hand
Assistenz, auf die Verlass ist
Was uns als Pflege- und Assistenzdienst ausmacht.
Teilhabe im Mittelpunkt
Wir sind da, wenn Sie uns brauchen — und treten zurück, sobald Sie selbst können. Unterstützung soll Türen öffnen, nicht bevormunden.
Festes Stamm-Team
Pro Klient ein festes Team (typisch 2-3 Hauptkräfte), das sich gegenseitig vertritt. Selbst im Krankheitsfall bleibt die Verlässlichkeit erhalten.
Pflege & Assistenz aus einer Hand
Als zugelassener Pflege- und Assistenzdienst verbinden wir Teilhabe-Leistung und pflegerische Versorgung — Sie haben einen Ansprechpartner statt drei.
Wir begleiten den Antrag
Der Weg durch Antrag und Bedarfsermittlung wirkt aufwendig — wir kennen ihn und begleiten Sie Schritt für Schritt, bis die Bewilligung steht.
Eingliederungshilfe — klar beantwortet
Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?
Wer ist der Kostenträger der Eingliederungshilfe?
Wie läuft die Bedarfsermittlung ab?
Was ist der Unterschied zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen?
Kann ich die Eingliederungshilfe auch als Geldleistung selbst verwalten?
Wie schnell kann BeHome Care mit der Begleitung starten?
Bereit für mehr Teilhabe?
Wir beraten Sie kostenfrei und begleiten den Antrag — ohne dass Sie sich festlegen müssen.