Eingliederungs-
hilfe.
Individuelle Förderung und Begleitung im Alltag.
Unterstützung für Teilhabe und Selbstbestimmung
Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Sie richtet sich an Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen und setzt dort an, wo individuelle Unterstützung notwendig ist, um Lebensqualität und Eigenständigkeit zu fördern.
Individuelle Hilfe im Alltag
Eingliederungshilfe begleitet Menschen in unterschiedlichen Lebensbereichen des Alltags. Ziel ist es, bestehende Fähigkeiten zu erhalten, weiterzuentwickeln und neue Handlungsspielräume zu eröffnen. Die Unterstützung orientiert sich dabei immer an der persönlichen Lebenssituation und den individuellen Bedürfnissen der unterstützten Person.
Die Hilfe kann im häuslichen Umfeld, unterwegs oder in sozialen Zusammenhängen stattfinden. Sie unterstützt bei alltäglichen Aufgaben, bei der Organisation des Lebens oder bei der Orientierung im Alltag. Dabei steht nicht die Einschränkung, sondern die Möglichkeit zur Teilhabe im Mittelpunkt.
Durch eine bedarfsgerechte und flexible Gestaltung wird Eingliederungshilfe zu einer verlässlichen Unterstützung, die den Alltag erleichtert und gleichzeitig Selbstständigkeit stärkt.
Förderung persönlicher Entwicklung
Eingliederungshilfe trägt dazu bei, persönliche Entwicklung zu ermöglichen und individuelle Potenziale zu entfalten. Sie unterstützt Menschen dabei, eigene Ziele zu verfolgen, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen.
Durch kontinuierliche Begleitung entstehen Sicherheit und Stabilität. Dies schafft die Grundlage für Lernen, persönliche Weiterentwicklung und soziale Teilhabe. Eingliederungshilfe wirkt damit langfristig und unterstützt Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen.
Der Fokus liegt stets darauf, Fähigkeiten zu fördern und Ressourcen zu stärken – angepasst an Tempo, Wünsche und Möglichkeiten der jeweiligen Person.
Unterstützung nach individuellem Bedarf
Art und Umfang der Eingliederungshilfe richten sich nach dem persönlichen Unterstützungsbedarf. Die Leistungen werden individuell geplant und regelmäßig überprüft, um eine passgenaue Begleitung zu gewährleisten.
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Eingliederungshilfe unterstützt dabei, soziale Kontakte zu pflegen, Freizeitangebote wahrzunehmen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. So werden Isolation reduziert und soziale Einbindung gestärkt.
Fachlich begleitet und verlässlich umgesetzt
Die Unterstützung erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte, die sensibel, respektvoll und strukturiert arbeiten. Ziel ist eine verlässliche Begleitung, die Vertrauen schafft und Stabilität im Alltag bietet.
Perspektiven schaffen und Lebensqualität stärken
Eingliederungshilfe schafft die Grundlage für mehr Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebensqualität. Sie begleitet Menschen mit Behinderung dabei, ihren Alltag aktiv zu gestalten und ihre persönlichen Möglichkeiten auszuschöpfen – individuell, respektvoll und nachhaltig.
Eingliederungshilfe nach SGB IX — Antworten auf die wichtigsten Fragen
Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?
Anspruch haben Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die ohne Unterstützung nicht oder nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Rechtsgrundlage sind die §§ 78 und 113 SGB IX. Anders als bei der Pflegeversicherung steht hier nicht die körperliche Pflege im Vordergrund, sondern die Teilhabe — also Arbeit, Schule, Freizeit und soziale Kontakte. Es gibt keine Altersgrenze.
Wer ist in Bochum der Kostenträger der Eingliederungshilfe?
In Westfalen — und damit auch in Bochum — ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Im Rheinland übernimmt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) diese Rolle. Den Antrag stellen Sie beim LWL; auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei. Nach der Bedarfsermittlung bewilligt der Träger ein passendes Leistungspaket.
Wie läuft die Bedarfsermittlung ab?
In Nordrhein-Westfalen wird der individuelle Hilfebedarf mit dem Instrument BEI_NRW (Bedarfsermittlungsinstrument NRW) erhoben. In einem Gespräch mit Ihnen, dem LWL und gegebenenfalls uns als Anbieter werden Ihre Ziele und Ihr Unterstützungsbedarf erfasst. Daraus leitet der Träger ein konkretes Stunden- oder Leistungskontingent ab, das bei veränderter Lebenssituation neu festgelegt werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen?
Eingliederungshilfe nach SGB IX zielt auf Teilhabe und Selbstbestimmung — etwa Begleitung zu Arbeit, Schule oder Freizeit. Pflegeleistungen wie die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI (PG 2 bis 5: 796, 1.497, 1.859 und 2.299 Euro pro Monat in 2026) oder die Behandlungspflege nach § 37 SGB V decken den körperlich-pflegerischen Bedarf. Beide Leistungen können parallel laufen, weil sie unterschiedliche Bedarfe abdecken.
Kann ich die Eingliederungshilfe auch als Geldleistung selbst verwalten?
Ja. Über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX erhalten Sie die bewilligte Leistung als Geldbetrag direkt und entscheiden selbst, wer Sie unterstützt — wir, eine andere Einrichtung oder eine selbst angestellte Assistenzkraft. Das gibt Ihnen maximale Selbstbestimmung; wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen und unterstützen bei der Organisation.
Wie schnell kann BeHome Care mit der Begleitung starten?
Ein Erstgespräch findet in der Regel innerhalb von 5 Werktagen statt. Solange die Bewilligung des LWL noch läuft, können wir auf Wunsch bereits als Selbstzahler-Leistung beginnen und später, sobald die Bewilligung vorliegt, rückwirkend mit dem Träger abrechnen. So entstehen für Sie keine Versorgungslücken. Wir sind in Bochum, Wattenscheid und dem näheren Umland tätig.