Auf einen Blick
Alltagshilfe ist nicht ein neuer Job-Titel, sondern ein Leistungsbegriff der Pflegeversicherung: Wer Pflegegrad 1 bis 5 hat, kann monatlich 131 € Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI für anerkannte Angebote im Haushalt, in der Begleitung und in der stundenweisen Betreuung einsetzen — und ab Pflegegrad 2 zusätzlich bis zu 40 % seines Pflegesachleistungs-Anspruchs nach § 36 SGB XI für genau diese Leistungen umwidmen. Wichtig in Bochum und im ganzen Ruhrgebiet: nur Anbieter, die nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFöVO) beim zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt anerkannt sind, dürfen über die Pflegekasse abrechnen.
In Kürze: Alltagshilfe ist Haushalt, Begleitung und Betreuung — bezahlt aus dem Entlastungsbetrag (131 €/Mo) und optional aus 40 % des Sachleistungs-Anspruchs. Anbieter muss in NRW über die AnFöVO anerkannt sein. Körperbezogene Pflege gehört nicht in diesen Topf — das läuft separat über § 36 SGB XI.
Frau K. aus Bochum-Wattenscheid sitzt nach einem Sturz im Treppenhaus mit Pflegegrad 2 und einer halb verheilten Hüfte zu Hause. Selbst kochen geht nicht, einkaufen erst recht nicht, und der Wäschekorb stapelt sich seit Wochen. Eine Pflegekraft kommt morgens und abends — aber zwischendurch fehlt jemand für all das, was kein Pflegedienst übernehmen darf, weil es nicht „Pflege im engeren Sinn" ist. Genau diese Lücke füllt die Alltagshilfe.
Was ist Alltagshilfe eigentlich — und was nicht?
Alltagshilfe (offiziell: „Angebote zur Unterstützung im Alltag", abgekürzt AzUiA) umfasst nach § 45a SGB XI drei Säulen:
- Hauswirtschaftliche Unterstützung — Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche, Bügeln, Bett beziehen
- Betreuung und Begleitung — Spaziergänge, Vorlesen, Gespräche, Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen, Beschäftigung bei Demenz
- Entlastung pflegender Angehöriger — stundenweise Übernahme der Versorgung, damit die Hauptpflegeperson durchschnaufen kann
Was NICHT in den Topf gehört: körperbezogene Pflege — also Waschen, Ankleiden, Medikamentengabe, Mobilisation. Das sind Leistungen der Grundpflege nach § 36 SGB XI bzw. der Behandlungspflege nach § 37 SGB V, die ein zugelassener Pflegedienst erbringt und separat über die Pflege- oder Krankenkasse abrechnet.
Diese Trennung ist gesetzlich gewollt: Alltagshilfe soll keine billigere Pflege sein, sondern eine zusätzliche Unterstützungsschiene, die andere Bedarfe abdeckt.
Welches Geld können Sie konkret nutzen?
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € pro Monat
Jeder Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5 hat darauf Anspruch — unabhängig davon, ob er Pflegegeld oder Pflegesachleistung bezieht. Ungenutzte Beträge sind bis zu 12 Monate übertragbar.
Beispiel: Frau K. nutzt den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat voll. Aus den drei nicht ausgeschöpften Monaten im Frühjahr stehen ihr im Mai 524 € zur Verfügung — genug für einen großen Frühjahrsputz, mehrere Begleit-Termine und vier Wochen Wäsche-Service.
Umwidmung nach § 45a Abs. 4 SGB XI: bis zu 40 % der Sachleistung
Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat und einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, kann bis zu 40 % seines § 36-Budgets für anerkannte Alltagshilfe-Angebote einsetzen — anstelle von Pflegesachleistung. Beispiel: Pflegegrad 3 hat 1.497 € Sachleistung pro Monat, daraus dürfen bis zu 598,80 € für Alltagshilfe umgewidmet werden.
Diese Umwidmung muss schriftlich bei der Pflegekasse beantragt werden; die meisten Kassen handhaben das unkompliziert.
Anerkannte Stundensätze in NRW
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) nennt als angemessene Orientierungswerte für die Anerkennung von Anbietern:
- bis 39,50 € pro Leistungsstunde bei Unterstützungsleistungen im Alltag
- 108 € pro Tag bei Betreuungsgruppen
- bis 22 € pro Einzelstunde bei punktuellen Hilfen
Die zuständigen Kreise (in Bochum die Stadtverwaltung als kreisfreie Stadt) veröffentlichen oft eigene Sätze leicht unter den Höchstwerten. Wer einen Anbieter über den Höchstsätzen bezahlt, muss die Differenz aus eigener Tasche tragen.
Wer darf in NRW Alltagshilfe anbieten?
Hier liegt der häufigste Stolperstein: Nicht jede gutgemeinte Nachbarschaftshilfe ist auch abrechenbar. Die Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFöVO) verlangt für die Anerkennung eines Anbieters:
- eine Basisqualifikation der ausführenden Personen (mindestens ein Pflege-Basiskurs)
- fachliche Begleitung durch eine qualifizierte Person
- ein schriftliches Leistungskonzept (Zielgruppe, Inhalte, Qualitätssicherung)
- ausreichender Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht)
- Zuverlässigkeit der Anbieter und der Mitarbeitenden
Anträge laufen in NRW über das elektronische System PfAD.uia beim zuständigen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt — in Bochum bei der Stadt Bochum, Bereich Pflegeplanung. Einzelkräfte (etwa eine Nachbarin, die regelmäßig hilft) brauchen zudem ein vorgeschaltetes Beratungsgespräch bei einem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz NRW und einen Beratungsschein, bevor sie über § 45b abrechnen können.
Wichtig vor dem Vertragsschluss: Fragen Sie den Anbieter ausdrücklich nach der Anerkennungsnummer. Ohne diese kann er nicht über die Pflegekasse abrechnen — und Sie müssten alles aus eigener Tasche zahlen.
So setzen Sie den Topf strategisch ein
Familien, die das Instrument verstehen, kombinieren oft so:
- Regelmäßige wöchentliche Hauswirtschaft über vier Stunden pro Monat (~140 €) — finanziert aus 131 € Entlastungsbetrag plus 9 € aus dem umgewidmeten § 36-Budget
- Monatlicher Begleitservice zum Arzt — zwei Termine je zwei Stunden (~155 €), allein aus dem Entlastungsbetrag
- Stundenweise Betreuung bei Demenz — drei Vormittage pro Woche je zwei Stunden, aus dem umgewidmeten § 36-Budget
Wer den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat voll braucht, kann ihn ansparen und in „Wellen" einsetzen — etwa für einen einmaligen großen Frühjahrsputz oder mehrere Begleit-Termine in einer arbeitsreichen Phase.
Anbieter in Bochum: Worauf achten?
Die typischen Fragen vor einem Vertragsschluss:
- Ist Ihr Angebot über die AnFöVO anerkannt? Anerkennungsnummer geben lassen.
- Wer kommt konkret? Feste Bezugspersonen sind besser als ständig wechselnde.
- Wie ist die Vertretung geregelt bei Krankheit oder Urlaub des Anbieters?
- Was passiert, wenn der Bedarf sich ändert? Kurzfristige Anpassung möglich?
- Wie läuft die Abrechnung — direkt mit der Pflegekasse oder müssen Sie vorstrecken?
- Welche Versicherung trägt im Schadensfall (Glas zerbrochen, Sturz beim Begleiten)?
In Bochum und im Ruhrgebiet bieten sowohl etablierte Pflegedienste (oft mit eigenem Schwesterunternehmen für Alltagshilfe) als auch reine Alltagshilfe-Anbieter ihre Leistungen an. Beide Wege sind legitim — die Frage ist, wer in Ihrer konkreten Situation die zuverlässigere Vertretung organisieren kann.
Häufige Stolpersteine
Anbieter rechnen erst nach Anerkennung ab. Manche Anbieter starten „auf Vertrauen" und kassieren erst rückwirkend, sobald die Anerkennung da ist. Wenn die Anerkennung scheitert, sitzen Sie auf den Kosten.
Eigenanteil bei Überschreiten der Sätze. Wer einen besonders qualifizierten Anbieter über 40 €/h bucht, zahlt die Differenz selbst.
Verwechslung Pflegegrad ↔ GdB. Für Alltagshilfe über § 45b ist nur der Pflegegrad maßgeblich, nicht der Grad der Behinderung. Wer „nur" einen GdB von 50 ohne Pflegegrad hat, kann den Topf nicht nutzen.
Körperpflege schleicht sich ein. Wenn die Alltagshilfe regelmäßig „nur kurz beim Anziehen" hilft, wird daraus über die Wochen eine Grauzone, die rechtlich nicht über § 45b abrechenbar wäre. Klare Trennung halten.
Häufige Fragen
Können wir Alltagshilfe mit Verhinderungspflege kombinieren? Ja. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI wird seit dem 1.7.2025 gemeinsam mit der Kurzzeitpflege aus einem Jahresbetrag von bis zu 3.539 € finanziert (§ 42a SGB XI) und wird oft an Tagen genutzt, an denen die Hauptpflegeperson ganz ausfällt. Alltagshilfe füllt die Wochenroutine.
Was ist mit Tagespflege? Tagespflege nach § 41 SGB XI ist eigenständig und hat ein eigenes Budget. Sie konkurriert nicht mit dem Entlastungsbetrag und kann parallel laufen.
Mein Anbieter wird in einem anderen Kreis anerkannt — gilt das auch in Bochum? Nein, die Anerkennung gilt pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt. Ein in Recklinghausen anerkannter Anbieter braucht für Einsätze in Bochum eine zusätzliche Anerkennung — es sei denn, der NRW-Pass für Tätigkeit in mehreren Gebieten greift.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei einem Pflegedienst, der gleichzeitig Alltagshilfe anbietet? Wenn der Pflegedienst beides aus einer Hand abdeckt, läuft die Pflegesachleistung über § 36 (mit Eigenanteil-Risiko falls Budget überschritten) und Alltagshilfe über § 45b und ggf. umgewidmete § 36-Anteile. Saubere Rechnungs-Trennung ist Pflicht — das prüft die Pflegekasse.
So unterstützt BeHome Care in Bochum
BeHome Care ist ein in Bochum ansässiger ambulanter Pflegedienst, der die klassische Pflege nach § 36 SGB XI erbringt und die Alltagshilfe in Bochum entweder selbst über eine zugelassene Schwester-Struktur abdeckt oder mit verlässlichen Partner-Anbietern aus dem Ruhrgebiet zusammenarbeitet. Wir helfen Ihnen, die richtige Kombination aus Pflege, Alltagshilfe und Verhinderungspflege zu finden — und beantragen mit Ihnen gemeinsam die Umwidmung des § 36-Budgets, wenn das in Ihrer Situation sinnvoll ist.
→ Kostenloses Erstgespräch in Bochum vereinbaren → Pflegeleistungen 2026 im Überblick
Weiterführend:
- Entlastungsbetrag 2026: 131 € im Monat richtig nutzen
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinieren
- Hauswirtschaftliche Unterstützung — was sie umfasst
- Angehörige entlasten — von Bochum aus
Stand: Juli 2026. Sätze nach NRW-AnFöVO (Stand 19.02.2026). Bei jeder Anpassung der Verordnung aktualisieren wir den Beitrag.
Quellen: § 45a SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag) · § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag 131 €) · § 36 SGB XI (Pflegesachleistung) · § 37 SGB V (Behandlungspflege) · § 39 SGB XI (Verhinderungspflege) · § 41 SGB XI (Tagespflege) · Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFöVO, Stand 19.02.2026) · MAGS NRW (Orientierungssätze AzUiA) · Stadt Bochum, Bereich Pflegeplanung · Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW


