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24h Assistenz · rund um die Uhr · bundesweit

24-Stunden-Assistenz zu Hause,
Tag und Nacht an Ihrer Seite.

Lückenlose, persönliche Assistenz im eigenen Zuhause — am Tag, in der Nacht und am Wochenende. Ein festes Schichtteam statt wechselnder Pool und statt Live-in. Finanziert über Eingliederungshilfe (SGB IX), Pflegegrad und das Persönliche Budget.

Assistenz nach SGB IX Festes Schichtteam Kostenlose Beratung
Assistenzkraft unterstützt eine Frau im Rollstuhl zuhause — 24-Stunden-Assistenz rund um die Uhr
★★★★★
5,0 auf Googlevon echten Familien bewertet
Rund um die UhrTag, Nacht & Wochenende
Kassenzugelassen § 72 SGB XI · § 132a SGB V
Festes Team mit echtem Vetorecht
Schnell beraten Erstgespräch in 5 Werktagen
Bundesweit tätig Sitz in Bochum
Assistenz rund um die Uhr

Wenn Unterstützung keine Pause kennt

Manche Menschen brauchen nicht stundenweise Hilfe, sondern eine durchgehende Begleitung und Betreuung rund um die Uhr — am Tag, in der Nacht und am Wochenende. Die 24-Stunden-Assistenz macht ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause möglich, statt im Heim.

Rund um die Uhr heißt nicht eine Person, die nie schläft: Ein festes Schichtteam wechselt sich ab. Das ist persönliche Assistenz 24 Stunden am Tag — keine Betreuung durch eine einzelne, im Haushalt lebende Kraft.

24-Stunden-AssistenzMehrere regulär beschäftigte Kräfte im geplanten Schichtwechsel, mit eingehaltenen Arbeits- und Ruhezeiten. Nach SGB IX — Sie gestalten Ablauf und Zeiten mit.
„24-Stunden-Pflege" (Live-in)Meist eine Betreuungskraft, die für einige Wochen im Haushalt mitlebt. Auch sie braucht Schlaf, Pausen und freie Zeit. Ein anderes Modell mit eigener Finanzierung — wir bieten es nicht an.
Wir bieten ausschließlich geplante Schichtassistenz an — und beraten Sie ehrlich, was zu Ihnen passt.
Was die Assistenz leistet

Begleitung, die nicht abbricht

24-Stunden-Assistenz ist immer individuell — abgestimmt auf Ihren Bedarf am Tag und in der Nacht.

Rund um die Uhr da

Lückenlose Begleitung im eigenen Zuhause — am Tag, in der Nacht und am Wochenende. Die Unterstützung bricht nicht ab, wenn der Bedarf bleibt.

Nachtbereitschaft & Nachtwache

Je nach Bedarf wache Begleitung durch die Nacht oder eine Bereitschaft in Rufnähe — damit auch nachts jemand da ist, wenn Sie es brauchen.

Pflege & Assistenz aus einer Hand

In Bochum und Umgebung verbinden wir pflegerische Versorgung — etwa Medikamente, Lagerung, Körperpflege — und Teilhabe in einem Team. Andernorts stimmen wir uns eng mit Ihrem Pflegedienst ab. Beatmung übernimmt eine spezialisierte Intensivpflege.

Festes Schichtteam

Rund um die Uhr heißt nicht eine Person, die nie schläft: Mehrere eingearbeitete Assistenzkräfte wechseln sich im geplanten Schichtdienst ab — verlässlich abgedeckt.

Teilhabe & Alltag

Haushalt, Mobilität, Körperpflege, Termine, Arbeit und Freizeit — Sie bestimmen, wie Ihr Tag läuft, die Assistenz macht ihn möglich.

Verlässlich organisiert

Dienstplanung, Vertretung bei Ausfall und eine feste Ansprechperson — die Koordination der Rund-um-die-Uhr-Versorgung übernehmen wir für Sie.

Konkrete Beispiele

Was wir rund um die Uhr tun

Eine Auswahl typischer Aufgaben in der 24-Stunden-Assistenz:

Begleitung am Tag, in der Nacht und am Wochenende
Nachtwache oder Nachtbereitschaft je nach Bedarf
Pflegerische Versorgung (z. B. Medikamente, Lagerung) — in Bochum und Umgebung
Unterstützung bei Körperpflege und Mobilität
Haushalt, Einkäufe und Mahlzeiten
Begleitung zu Terminen, Arbeit und Freizeit
Geplanter Schichtwechsel mit festen Kräften
Vertretung organisiert, wenn jemand ausfällt
So funktioniert das Schichtsystem

Tag, Nacht, Bereitschaft: die Schichtmodelle

24h Assistenz setzt sich aus Schichten zusammen. Welche Form Sie nachts brauchen, klären wir mit Ihnen und dem Träger in der Bedarfsermittlung.

aktive Assistenz

Tagdienst

Über den Tag verteilt ist immer eine Assistenzkraft bei Ihnen und arbeitet aktiv mit: Körperpflege, Haushalt, Mobilität, Termine, Arbeit und Freizeit. Die Schichten wechseln zu festen Zeiten, mit kurzer Übergabe.

wach durch die Nacht

Aktive Nachtwache

Die Assistenz bleibt die ganze Nacht wach — etwa wenn Sie regelmäßig umgelagert werden müssen, nachts oft Hilfe brauchen oder jemand ständig ein Auge auf Sie haben soll.

in Rufnähe

Nachtbereitschaft

Die Assistenz ist nachts vor Ort und schläft, ist aber jederzeit ansprechbar, wenn Sie Hilfe brauchen. Passt, wenn nachts nur ab und zu etwas anfällt, Sie aber nicht allein sein sollen.

Wie viele Assistenzkräfte braucht man? Eine volle Woche hat 168 Stunden. Die deckt keine einzelne Person ab — dazu kommen Urlaub, Krankheit und Fortbildung. Wie groß Ihr festes Team wird, hängt vom bewilligten Umfang, vom Schichtmodell und von Voll- oder Teilzeit der Kräfte ab. Die Vertretung planen wir von Anfang an mit.

Für wen?

Wann 24-Stunden-Assistenz in Frage kommt

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder die davon bedroht sind (§ 99 SGB IX). Typische Situationen:

Sie brauchen auch nachts Hilfe oder jemanden in Rufnähe
Ihr Bedarf verteilt sich über den ganzen Tag, nicht auf einzelne Einsätze
Sie leben mit einer körperlichen Behinderung, etwa bei Querschnittlähmung, Muskelerkrankung oder MS
Sie leben mit den Folgen einer neurologischen Erkrankung, etwa nach Schädel-Hirn-Trauma oder Schlaganfall
Sie möchten in der eigenen Wohnung leben, nicht im Heim
Angehörige können die Versorgung rund um die Uhr nicht mehr allein tragen

Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für die Assistenz, wird bei hohem Bedarf aber zusätzlich genutzt. Ob und in welchem Umfang Rund-um-die-Uhr-Assistenz bewilligt wird, entscheidet der Träger nach Ihrem individuellen Bedarf — prüfen Sie Ihren Anspruch oder lassen Sie sich kostenlos beraten.

Wer trägt die Kosten?

Mehrere Träger, ein Team

24-Stunden-Assistenz wird in der Regel aus mehreren Leistungen finanziert — wir helfen, sie zu bündeln.

Teilhabe · SGB IX

Eingliederungshilfe

Die assistiven Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung laufen über die Eingliederungshilfe. Den Antrag stellen Sie beim Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts; den Anbieter wählen Sie frei.

SGB XI · SGB XII

Pflege & Hilfe zur Pflege

An den pflegerischen Anteilen beteiligt sich die Pflegeversicherung — je nach Pflegegrad mit festen Beträgen. Reicht das bei hohem Bedarf nicht aus, kann die Hilfe zur Pflege über das Sozialamt ergänzen.

§ 29 SGB IX

Persönliches Budget

Leistungen mehrerer Träger lassen sich als Persönliches Budget bündeln — Sie erhalten das Geld direkt und organisieren Ihre 24-Stunden-Assistenz selbstbestimmt.

Unsicher, welche Leistungen zusammenpassen? Wir beraten Sie kostenfrei, bündeln Eingliederungshilfe, Pflege und ggf. das Persönliche Budget und begleiten Sie durch die Anträge bei den zuständigen Trägern.

Wer organisiert?

Dienst, Budget oder Arbeitgebermodell

Die bewilligte 24-Stunden-Assistenz lässt sich auf drei Wegen organisieren — mit mehr oder weniger eigener Verantwortung.

Sachleistung

Assistenzdienst

Der Träger bewilligt die Stunden, ein Dienst wie BeHome Care erbringt sie. Anstellung der Kräfte, Dienstplan, Vertretung und Abrechnung liegen beim Dienst — Sie haben keine Arbeitgeberpflichten.

§ 29 SGB IX

Persönliches Budget

Sie erhalten das Geld monatlich selbst und kaufen die Assistenz ein — zum Beispiel bei uns. Mehr Gestaltungsfreiheit; dafür schließen Sie mit dem Träger eine Zielvereinbarung und weisen die Verwendung nach.

Sie stellen selbst an

Arbeitgebermodell

Mit dem Budget stellen Sie Ihre Assistenzkräfte selbst an. Das gibt die meiste Kontrolle, bringt aber Arbeitgeberpflichten mit sich: Verträge, Lohn, Sozialversicherung, Dienstplan und Ersatz bei Ausfall. Mischformen sind möglich.

Was passt zu Ihnen? Rund um die Uhr heißt viele Schichten, viele Dienstpläne und immer wieder Vertretung. Wir erklären Ihnen ehrlich, was jedes Modell im Alltag bedeutet — und übernehmen die Organisation, wenn Sie das möchten.

Schritt für Schritt

So kommen Sie zur 24-Stunden-Assistenz

Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zum eingespielten Schichtteam.

1

Erstgespräch

Wir klären gemeinsam Ihren Rund-um-die-Uhr-Bedarf und die Situation bei Ihnen zuhause — kostenfrei und unverbindlich.

2

Anträge bündeln

Eingliederungshilfe, Pflege und ggf. Hilfe zur Pflege gehören zusammen — wir begleiten Sie durch das Verfahren. Stellen Sie den Antrag früh: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung.

3

Bewilligung & Umfang

Der Träger ermittelt Ihren Bedarf im Gesamtplanverfahren und bewilligt den Stundenumfang für Tag und Nacht — passend zu Ihrem konkreten Bedarf.

4

Team aufbauen

Wir stellen ein festes Schichtteam zusammen, das Sie vorab kennenlernen — und das verlässlich rund um die Uhr für Sie da ist.

Frau im Rollstuhl zuhause mit Assistenzkraft — selbstbestimmt leben mit 24-Stunden-Assistenz
Zuhause statt Heim

Selbstbestimmt leben — auch bei hohem Bedarf.

Ein hoher Unterstützungsbedarf bedeutet nicht, dass ein Leben in den eigenen vier Wänden unmöglich ist. BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum und organisiert 24-Stunden-Assistenz bundesweit — mit einem festen Team, das zu Ihnen passt.

  • Festes Schichtteam statt wechselnder Pool
  • Pflege und Teilhabe aus einer Hand in Bochum und Umgebung
  • Dienstplan und Vertretung organisieren wir
Warum BeHome Care?

Rund-um-die-Uhr-Assistenz, auf die Verlass ist

Was uns als Pflege- und Assistenzdienst bei hohem, durchgehendem Bedarf ausmacht.

Pflege & Assistenz aus einer Hand

Bei 24-Stunden-Bedarf entscheidend: In Bochum und Umgebung ein Team für pflegerische Versorgung und Teilhabe, andernorts enge Abstimmung mit Ihrem Pflegedienst — ohne Reibungsverluste.

Festes Schichtteam

Mehrere eingearbeitete Kräfte im geplanten Wechsel — Sie kennen Ihre Assistenz und die Vertretung. Kein ständig wechselnder Pool.

Nacht zuverlässig abgedeckt

Nachtwache oder Nachtbereitschaft, lückenlos geplant — auch am Wochenende und an Feiertagen. Die Versorgung endet nicht um 18 Uhr.

Wir organisieren den Dienstplan

Schichtplanung, Ausfallvertretung und eine feste Ansprechperson — Sie müssen nicht koordinieren, sondern können einfach leben.

Häufige Fragen

24-Stunden-Assistenz — klar beantwortet

Was ist 24-Stunden-Assistenz?
24-Stunden-Assistenz ist eine durchgehende, persönliche Unterstützung im eigenen Zuhause — am Tag, in der Nacht und am Wochenende. Sie ermöglicht Menschen mit hohem, fortlaufendem Hilfebedarf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden statt im Heim. Geleistet wird sie nicht von einer einzelnen Person, sondern von einem festen Schichtteam, das sich abwechselt.
Was ist der Unterschied zur „24-Stunden-Pflege"?
Mit „24-Stunden-Pflege" ist umgangssprachlich meist eine Betreuungskraft gemeint, die für einige Wochen im Haushalt mitlebt (Live-in), häufig vermittelt über Agenturen aus Mittel- und Osteuropa. Auch diese Kraft braucht Schlaf, Pausen und freie Zeit — eine einzelne Person kann nicht 24 Stunden am Stück einsatzbereit sein. Die 24-Stunden-Assistenz ist ein anderes Modell: mehrere regulär beschäftigte Assistenzkräfte im geplanten Schichtwechsel, die nach ihrem Dienst nach Hause gehen, auf Grundlage des SGB IX. Live-in-Betreuung bieten wir nicht an.
Wer zahlt die 24-Stunden-Assistenz?
In der Regel mehrere Träger zusammen: Die assistiven Teilhabe-Anteile übernimmt die Eingliederungshilfe (SGB IX), an den pflegerischen Anteilen beteiligt sich die Pflegeversicherung — bei hohem Bedarf kann die Hilfe zur Pflege (Sozialamt) ergänzen. Häufig werden diese Leistungen als Persönliches Budget gebündelt. Den Antrag stellen Sie beim Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts; wir helfen Ihnen, die Leistungen zusammenzuführen.
Was kostet 24-Stunden-Assistenz?
Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Die Kosten ergeben sich aus der bewilligten Stundenzahl — eine volle Woche hat 168 Stunden —, aus dem Schichtmodell (aktive Nachtwache oder Nachtbereitschaft) und aus der Vergütung, die mit dem Träger vereinbart ist. Weil ein solcher Umfang privat kaum zu stemmen ist, wird 24-Stunden-Assistenz in der Regel über Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung und ggf. Hilfe zur Pflege finanziert. Im Erstgespräch klären wir mit Ihnen, welcher Umfang realistisch ist.
Muss ich etwas dazuzahlen?
Das hängt von Einkommen und Vermögen ab. In der Eingliederungshilfe kann ein Eigenbeitrag anfallen, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen übersteigt (§ 92 und § 136 SGB IX); gezählt wird dabei Ihr eigenes Einkommen, bei Minderjährigen das der Eltern. Vermögen wird erst oberhalb eines Freibetrags berücksichtigt (§ 139 SGB IX). Für die Hilfe zur Pflege gelten die Regeln der Sozialhilfe, bei denen auch Ehe- oder Lebenspartner einbezogen werden (§ 61 SGB XII). Wir sehen uns Ihre Lage im Erstgespräch an.
Ab wann übernimmt der Träger die Kosten?
Eingliederungshilfe gibt es nur auf Antrag — frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wenn die Voraussetzungen da schon vorlagen (§ 108 SGB IX). Für die Zeit davor zahlt der Träger nicht. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich; Unterlagen lassen sich nachreichen.
Wie läuft die Bedarfsermittlung ab?
Der Eingliederungshilfeträger ermittelt Ihren Bedarf im Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX) mit einem Instrument, das sich an der internationalen Klassifikation ICF orientiert (§ 118 SGB IX). Sind mehrere Träger beteiligt, stimmen sie sich häufig in einer Gesamtplankonferenz ab. Auf Wunsch ist eine Person Ihres Vertrauens dabei. Hilfreich ist eine ehrliche Aufstellung über Tag und Nacht: wann Sie wobei Hilfe brauchen — gerade auch nachts.
Kann mich der Träger aus Kostengründen auf ein Heim verweisen?
Nicht ohne Weiteres. Ihren Wünschen zur Gestaltung der Leistung ist zu entsprechen, soweit sie angemessen sind (§ 104 SGB IX). Bevor Kosten verglichen werden, muss der Träger prüfen, ob Ihnen eine abweichende Leistung überhaupt zumutbar ist — mit Blick auf Ihre persönlichen, familiären und örtlichen Umstände. Ist sie unzumutbar, findet kein Kostenvergleich statt. Kommt ein Wohnen außerhalb besonderer Wohnformen in Betracht und wünschen Sie es, ist ihm der Vorzug zu geben.
Wie passen Pflegegrad und Eingliederungshilfe zusammen?
Beide Leistungen stehen nebeneinander: Die Eingliederungshilfe ist gegenüber der Pflegeversicherung nicht nachrangig (§ 13 Abs. 3 SGB XI, § 91 Abs. 3 SGB IX). Die Leistungen nach Ihrem Pflegegrad decken pflegerische Anteile, die Eingliederungshilfe Assistenz und Teilhabe. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für die Assistenz. Haben Sie schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze Eingliederungshilfe erhalten, umfasst sie zu Hause auch die häusliche Pflege der Sozialhilfe, solange die Teilhabeziele erreichbar sind (§ 103 Abs. 2 SGB IX).
Muss nachts immer jemand wach sein?
Nein. Ob nachts eine aktive Nachtwache nötig ist oder eine Nachtbereitschaft in Rufnähe genügt, hängt von Ihrem Bedarf ab und wird in der Bedarfsermittlung festgelegt. Auch die bloße Erreichbarkeit einer Ansprechperson kann als Assistenzleistung bewilligt werden, wenn es im Einzelfall erforderlich ist (§ 78 Abs. 6 SGB IX).
Brauche ich eine oder mehrere Assistenzkräfte?
Mehrere. Eine durchgehende Versorgung über 24 Stunden lässt sich nicht von einer einzelnen Person leisten — schon aus arbeitsrechtlichen Gründen. Deshalb arbeiten wir mit einem festen Schichtteam: mehrere eingearbeitete Kräfte im geplanten Wechsel, die Sie kennen, mit organisierter Vertretung bei Ausfall. Wie groß das Team wird, hängt vom bewilligten Umfang, vom Schichtmodell und von Urlaub und Vertretung ab.
Vermitteln Sie Betreuungskräfte, die bei mir einziehen?
Nein. Wir vermitteln keine Live-in-Kräfte und keine Betreuungskräfte aus dem Ausland. Unsere 24-Stunden-Assistenz ist ein Schichtdienst mit festen Kräften. In Bochum und Umgebung kann zusätzlich unser ambulanter Pflegedienst mehrmals täglich kommen.
Geht 24-Stunden-Assistenz auch bei mir zuhause — und wer organisiert das?
Ja. Die Assistenz findet in Ihrem eigenen Zuhause statt, bundesweit. Die Organisation übernehmen wir: Schichtplanung, Vertretung bei Krankheit und eine feste Ansprechperson. In Bochum und Umgebung decken wir als zugelassener Pflege- und Assistenzdienst pflegerische und assistive Bedarfe in einem Team ab; andernorts stimmen wir uns mit Ihrem Pflegedienst ab.

Rund um die Uhr begleitet leben?

Wir organisieren 24-Stunden-Assistenz im eigenen Zuhause und beraten Sie kostenfrei zu Anspruch, Finanzierung und Antrag.

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