Alltagshelfer,
die Zeit mitbringen.
Begleitung zum Arzt und beim Einkauf, Hilfe im Haushalt, stundenweise Betreuung zu Hause. Über den Entlastungsbetrag schon ab Pflegegrad 1 abrechenbar, und auf Wunsch aus derselben Hand wie Pflege und Fahrdienst.
Vier Dinge, die den Alltag wieder leicht machen
Alltagshilfe ist keine Pflege und kein Putzdienst. Es ist der Mensch, der kommt, wenn der Tag allein nicht mehr rund läuft.
Alltagsbegleitung
Gemeinsam einkaufen, zum Arzt, in den Park, zum Friedhof oder ins Café. Gesellschaft, Gespräch und ein Mensch, der Zeit mitbringt.
Haushaltshilfe
Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche. Die Aufgaben, die mit dem Alter zur Last werden, übernehmen wir zuverlässig und diskret.
Mehr dazu zu HauseStundenweise Betreuung
Wenn Angehörige arbeiten, einen Termin haben oder einfach Luft brauchen: Betreuung zu Hause, stundenweise und planbar.
Mehr dazu für AngehörigeEntlastung für Angehörige
Pflegende Angehörige sind selbst oft am Limit. Wir nehmen Aufgaben ab, damit die Zeit zusammen wieder Zeit zusammen ist.
Mehr dazuMeist die Pflegekasse, nicht Sie
Die meisten Familien nutzen Beträge, die ihnen längst zustehen und sonst verfallen.
Entlastungsbetrag
131 € im Monat stehen jedem mit Pflegegrad zu, schon ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an.
Verhinderungspflege
ab Pflegegrad 2Wenn die Pflegeperson verhindert ist, zahlt die Pflegekasse die Vertretung. Seit Juli 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege.
Pflegesachleistung
ab Pflegegrad 2Bis zu 40 Prozent der Sachleistung können für Alltagshilfe und Betreuung umgewidmet werden, wenn sie nicht für Pflege gebraucht werden.
Selbstzahler
ohne PflegegradAuch ohne Pflegegrad möglich, mit klarem Stundensatz und ohne Mindestlaufzeit.
Welche Töpfe bei Ihnen zusammenkommen, rechnen wir im Gespräch durch. Beträge nach SGB XI, Stand September 2026.
„Fast eine Halbtagsstelle.“
Viele Familien koordinieren drei Anbieter: einen für die Pflege, einen für die Begleitung, einen für die Fahrten. Bei BeHome Care kommt alles aus einem Haus, mit einem Ansprechpartner und einer Nummer. Wer Alltagshilfe braucht und später Behandlungspflege, wechselt nicht den Dienst, sondern nur die Leistung.
Alltagshilfe: Ihre Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Alltagshelfer, Alltagsbegleiter und Haushaltshilfe?
Im Alltag werden die Begriffe gemischt. Ein Alltagshelfer oder Alltagsbegleiter unterstützt bei allem, was außer Haus und im Miteinander anfällt: Begleitung, Gespräch, Erledigungen. Die Haushaltshilfe kümmert sich um Wohnung und Wäsche. Bei uns kommt oft dieselbe Kraft für beides, das ist für die meisten Familien das Angenehmste.
Wer zahlt die Alltagshilfe?
Mit Pflegegrad meist die Pflegekasse: über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (ab Pflegegrad 1), über die Verhinderungspflege oder die umgewidmete Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2). Wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Ohne Pflegegrad geht es als Selbstzahler.
In welchem Gebiet bieten Sie Alltagshilfe an?
In Bochum und Umgebung mit festen Teams. In anderen Regionen Nordrhein-Westfalens bauen wir die Betreuung um die betreute Person herum auf. Fragen Sie einfach an, wir sagen ehrlich, ob und wann wir bei Ihnen starten können.
Kann die Alltagshilfe mit Pflege kombiniert werden?
Ja, und genau das ist der Punkt. BeHome Care ist zugleich Pflegedienst, Assistenzdienst und Krankenfahrdienst. Wer Alltagshilfe, Behandlungspflege und die Fahrt zum Arzt aus einer Hand bekommt, spart die Abstimmung zwischen drei Anbietern.
Kommt immer dieselbe Person?
So weit es geht, ja. Alltagshilfe lebt vom Vertrauen. Wir planen feste Bezugskräfte und stellen Vertretungen persönlich vor.
Wie schnell kann es losgehen?
In Bochum und Umgebung in der Regel innerhalb von zwei Wochen, bei Bedarf schneller. Rufen Sie an, wir klären in einem Gespräch, was Sie brauchen und was die Kasse übernimmt.
Sprechen wir über Ihren Alltag.
Kostenlos, unverbindlich, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause. Wir sagen Ihnen, was die Kasse übernimmt und wann wir starten können.