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Persönliches Budget · § 29 SGB IX

Persönliches Budget,
Assistenz selbst in der Hand.

Statt einer zugewiesenen Sachleistung bekommen Sie die bewilligte Leistung als Geldbetrag — und entscheiden selbst, wer Sie wann und wie unterstützt. Maximale Selbstbestimmung; und auf Wunsch sind wir Ihr verlässlicher Partner bei Organisation und Abrechnung.

Geldleistung nach § 29 SGB IX Sie wählen Ihre Assistenz selbst Kostenlose Beratung
Junge Frau im Rollstuhl organisiert selbstbestimmt ihren Alltag — Persönliches Budget nach § 29 SGB IX
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5,0 auf Googlevon echten Familien bewertet
Sie entscheidenwer, wann und wie

Kostenlose Erstberatung anfragen

Name und Telefonnummer genügen — wir rufen Sie zurück, meist am selben Werktag.

Kassenzugelassen § 72 SGB XI · § 132 SGB V
Festes Team mit echtem Vetorecht
Schnell beraten Erstgespräch in 5 Werktagen
Bundesweit tätig Sitz in Bochum
Budget statt Bevormundung

Geldleistung statt Sachleistung

Beim Persönlichen Budget erhalten Sie die bewilligte Leistung als Geld und kaufen Ihre Unterstützung selbst ein. Sie entscheiden über Personen, Zeiten und Anbieter — die Hilfe richtet sich nach Ihrem Leben, nicht nach einem starren Angebot. So organisieren viele auch eine 24-Stunden-Assistenz selbstbestimmt.

Der Preis dafür ist etwas mehr Organisation. Genau hier sind wir an Ihrer Seite — von der Zielvereinbarung bis zur prüffesten Abrechnung.

Persönliches Budget (§ 29 SGB IX)Geld direkt: Sie wählen Assistenz, Zeiten und Anbieter selbst. Maximale Selbstbestimmung, etwas mehr Organisation.
SachleistungDer Träger rechnet direkt mit dem Anbieter ab — weniger Aufwand für Sie, aber auch weniger Wahlfreiheit.
Beides ist möglich — wir beraten, was zu Ihnen passt.
Was das Budget möglich macht

Ihre Assistenz, Ihre Regeln

Das Persönliche Budget verschiebt die Entscheidungen dorthin, wo sie hingehören — zu Ihnen.

Sie wählen Ihre Assistenz selbst

Statt einer zugewiesenen Sachleistung entscheiden Sie, wer Sie unterstützt — wir, eine andere Einrichtung oder eine selbst angestellte Kraft. Sie bestimmen, mit wem die Chemie stimmt.

Zeiten & Abläufe selbst bestimmen

Wann, wie oft und wofür die Assistenz da ist, legen Sie fest — nicht ein starrer Dienstplan. Das Budget passt sich Ihrem Leben an, nicht umgekehrt.

Anbieter mischen oder wechseln

Sie können mehrere Anbieter kombinieren oder wechseln, wenn etwas nicht passt. Sie sind nicht an einen Dienst gebunden — die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

Arbeitgebermodell möglich

Sie können eine Assistenzkraft auch selbst anstellen und werden so zum Arbeitgeber. Das gibt maximale Kontrolle — wir erklären Ihnen ehrlich Vor- und Nachteile gegenüber dem Dienstleistungsmodell.

Trägerübergreifend bündeln

Ein Persönliches Budget kann Leistungen mehrerer Träger bündeln (Eingliederungshilfe, Pflege, Reha) — ein Betrag, eine Zielvereinbarung, weniger Behördenwege.

Wir bleiben Ihr verlässlicher Partner

Viele Klientinnen und Klienten finanzieren ihre Assistenz über das Budget und beauftragen uns als zugelassenen Pflege- und Assistenzdienst. Sie erhalten ein festes Team, einen Ansprechpartner und transparente Rechnungen für den Träger.

Konkrete Beispiele

Wofür Sie Ihr Budget einsetzen können

Das Persönliche Budget ist bewusst flexibel — hier typische Einsatzmöglichkeiten:

Assistenz im Alltag und in der Freizeit selbst organisieren
Begleitung zu Arbeit, Schule oder Studium einkaufen
Pflegerische Unterstützung in Kombination dazunehmen
Feste Assistenzkräfte selbst auswählen
Flexible Zeiten statt starrer Vorgaben festlegen
Anbieter wechseln, wenn die Chemie nicht stimmt
Eine eigene Assistenzkraft anstellen (Arbeitgebermodell)
Mehrere Leistungen aus einem Budget bündeln
Drei Modelle

So nutzen Sie Ihr Budget

Vom einfachsten bis zum selbstbestimmtesten Weg — Sie wählen, wir beraten ehrlich.

am einfachsten

Dienstleistungsmodell

Sie beauftragen mit Ihrem Budget einen zugelassenen Dienst wie BeHome Care. Wir stellen das Team, übernehmen Organisation und Abrechnung und reichen ordentliche Rechnungen ein, die Sie beim Träger nachweisen.

maximale Kontrolle

Arbeitgebermodell

Sie stellen Ihre Assistenzkraft selbst an. Das gibt volle Entscheidungsfreiheit, bringt aber auch Arbeitgeberpflichten mit sich (Verträge, Lohn, Sozialabgaben). Wir beraten ehrlich, ob das zu Ihnen passt.

flexibel

Mischmodell

Sie kombinieren beides — etwa eine eigene Kraft für feste Zeiten plus unseren Dienst für Vertretung und pflegerische Aufgaben. So bekommen Sie Kontrolle und Verlässlichkeit zugleich.

Unsicher, welches Modell passt? Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich — und übernehmen auf Wunsch Organisation und Abrechnung, damit Sie die Freiheit des Budgets ohne den Papierkram genießen.

Schritt für Schritt

So kommen Sie zum Persönlichen Budget

Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zur Zielvereinbarung — und darüber hinaus.

1

Antrag stellen

Sie beantragen das Persönliche Budget beim zuständigen Leistungsträger Ihres Wohnorts — auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei.

2

Bedarfsermittlung

Ihr Unterstützungsbedarf und Ihre Ziele werden erfasst — die Grundlage für die Höhe des Budgets.

3

Zielvereinbarung

Budgethöhe und Verwendung werden schriftlich in einer Zielvereinbarung festgehalten. Wir helfen, dass Ihr Bedarf realistisch abgebildet wird.

4

Budget nutzen

Sie organisieren Ihre Assistenz — selbst, mit uns oder gemischt. Den Nachweis der Verwendung übernehmen wir mit ordentlichen Rechnungen.

Assistenzkraft unterstützt einen Menschen mit Behinderung — selbstbestimmt mit Persönlichem Budget
Nah dran, wo es zählt

Mit Wurzeln in Bochum — bundesweit für Sie da.

BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum. Unsere Assistenz nach SGB IX leisten wir bundesweit — gerade beim Persönlichen Budget sind wir nicht an eine Region gebunden, weil Sie selbst entscheiden, wen Sie beauftragen.

  • Erstgespräch innerhalb von 5 Werktagen
  • Prüffeste Rechnungen für Ihren Verwendungsnachweis
  • Pflege und Assistenz aus einer Hand
Warum BeHome Care?

Der richtige Partner fürs Budget

Was uns als Pflege- und Assistenzdienst beim Persönlichen Budget ausmacht.

Erfahrung mit Budget-Abrechnung

Wir kennen die Anforderungen des Persönlichen Budgets und liefern saubere, prüffeste Rechnungen — damit Ihr Verwendungsnachweis beim Träger reibungslos durchgeht.

Festes Stamm-Team

Pro Klient ein festes Team (typisch 2-3 Hauptkräfte), das sich gegenseitig vertritt — Verlässlichkeit auch im Krankheitsfall, anders als bei einer einzelnen Kraft.

Pflege & Assistenz aus einer Hand

Als zugelassener Pflege- und Assistenzdienst verbinden wir Teilhabe-Assistenz und pflegerische Versorgung — Sie können beides aus Ihrem Budget bei uns bündeln.

Ehrliche Beratung zum Modell

Dienstleistungs-, Arbeitgeber- oder Mischmodell? Wir sagen Ihnen offen, welcher Weg zu Ihrer Situation passt — auch wenn das nicht immer der für uns bequemste ist.

Häufige Fragen

Persönliches Budget — klar beantwortet

Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist eine Geldleistung statt einer Sachleistung: Anstatt dass ein Kostenträger die Assistenz direkt mit einem Anbieter abrechnet, erhalten Sie das bewilligte Geld selbst und kaufen die Unterstützung damit eigenständig ein. So entscheiden Sie, wer Sie wann und wie unterstützt. Das Persönliche Budget steht grundsätzlich für jede Teilhabe- und Eingliederungshilfe-Leistung offen.
Welche Vorteile hat das Persönliche Budget gegenüber der Sachleistung?
Der größte Vorteil ist Selbstbestimmung: Sie wählen Ihre Assistenzkräfte selbst aus, legen Zeiten und Abläufe fest und können Anbieter wechseln, wenn die Chemie nicht stimmt. Sie können sogar eine Assistenzkraft direkt anstellen (Arbeitgebermodell) oder verschiedene Anbieter mischen. Im Gegenzug übernehmen Sie die Organisation und Abrechnung — wir unterstützen Sie dabei und übernehmen auf Wunsch die Assistenz als verlässlicher Anbieter.
Wo beantrage ich das Persönliche Budget?
Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Leistungsträger. Für die Eingliederungshilfe ist das der Eingliederungshilfeträger Ihres Wohnorts (in Westfalen z. B. der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), im Rheinland der LVR, in anderen Bundesländern der jeweils zuständige überörtliche Träger). Nach der Bedarfsermittlung wird der Budgetbetrag festgelegt und in einer Zielvereinbarung schriftlich fixiert. Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim Antrag und bei der Zielvereinbarung.
Muss ich über die Verwendung des Budgets Nachweise führen?
Ja, in der Regel weisen Sie nach, dass Sie das Budget zweckentsprechend für Ihre Assistenz eingesetzt haben — etwa über Rechnungen oder Arbeitsverträge. Der genaue Umfang ist in der Zielvereinbarung mit dem Träger geregelt. Wenn Sie BeHome Care als Anbieter beauftragen, erhalten Sie von uns ordentliche Rechnungen, die Sie unkompliziert beim Träger einreichen können.
Kann ich mit dem Persönlichen Budget auch BeHome Care beauftragen?
Ja. Viele unserer Klientinnen und Klienten finanzieren ihre Assistenz über das Persönliche Budget und beauftragen uns als zugelassenen Pflege- und Assistenzdienst (§ 132 SGB V, § 72 SGB XI). Sie erhalten ein festes Stamm-Team und einen Ansprechpartner, wir rechnen transparent ab. Ein Erstgespräch ist meist innerhalb von 5 Werktagen möglich; auf Wunsch starten wir auch schon vor der Bewilligung.

Assistenz selbst in die Hand nehmen?

Wir beraten Sie kostenfrei zum Persönlichen Budget und begleiten Antrag und Abrechnung.

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