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Assistenzkraft begleitet einen Rollstuhlfahrer im selbstbestimmten Alltag

Persönliches
Budget.

Selbstbestimmt und individuell.

Für wen suchen Sie eine Assistenz?
Persönliche Planung

Selbstbestimmt entscheiden mit dem Persönlichen Budget

Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung, Unterstützungsleistungen selbst zu organisieren und zu steuern. Statt Sachleistungen zu erhalten, wird eine Geldleistung zur Verfügung gestellt, mit der passende Hilfen individuell ausgewählt werden können. So stärkt das Persönliche Budget die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung im Alltag.

Mehr Freiheit in der Gestaltung von Unterstützung

Mit dem Persönlichen Budget entscheiden Leistungsberechtigte selbst, welche Unterstützung sie benötigen, wann sie in Anspruch genommen wird und von wem. Die Hilfe orientiert sich nicht an starren Vorgaben, sondern an den persönlichen Lebensumständen, Zielen und Wünschen.

Das Budget kann für unterschiedliche Unterstützungsleistungen eingesetzt werden – etwa für Assistenz im Alltag, Freizeit oder bei besonderen Lebenssituationen. Dadurch entsteht eine flexible und bedarfsgerechte Versorgung.

Die eigenständige Organisation ermöglicht mehr Einfluss auf den Alltag und schafft neue Handlungsspielräume. Das Persönliche Budget fördert damit eine aktive und selbstbestimmte Lebensgestaltung.

Individuelle Lösungen statt vorgegebener Angebote

Das Persönliche Budget eröffnet die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen passgenau zusammenzustellen. Leistungsberechtigte können selbst entscheiden, welche Anbieter oder Assistenzpersonen sie beauftragen und wie die Unterstützung gestaltet wird.

Diese Form der Leistungserbringung ermöglicht individuelle Lösungen, die sich an der persönlichen Lebensrealität orientieren. Veränderungen im Bedarf können flexibel berücksichtigt und angepasst werden.

So entsteht eine Unterstützung, die nicht nur funktioniert, sondern zum eigenen Leben passt und langfristig tragfähig ist.

Flexible Nutzung nach persönlichem Bedarf

Das Persönliche Budget kann vielseitig eingesetzt werden und richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf. Art und Umfang der Leistungen lassen sich an unterschiedliche Lebensphasen anpassen.

Mehr Transparenz und Kontrolle

Durch das Persönliche Budget behalten Leistungsberechtigte den Überblick über ihre Unterstützungsleistungen. Entscheidungen werden selbst getroffen und Ausgaben sind transparent nachvollziehbar.

Begleitung bei Planung und Umsetzung

Die Organisation eines Persönlichen Budgets erfordert Planung und Struktur. Fachliche Beratung und Begleitung unterstützen dabei, das Budget sinnvoll einzusetzen und passende Unterstützung zu finden.

Selbstbestimmung im Mittelpunkt

Das Persönliche Budget stärkt die Eigenverantwortung und ermöglicht ein Leben nach eigenen Vorstellungen. Es unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihre Teilhabe aktiv zu gestalten und ihren Alltag selbstbestimmt zu organisieren.

Häufige Fragen

Persönliches Budget — Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist eine Geldleistung statt einer Sachleistung: Anstatt dass ein Kostenträger die Assistenz direkt mit einem Anbieter abrechnet, erhalten Sie das bewilligte Geld selbst und kaufen die Unterstützung damit eigenständig ein. So entscheiden Sie, wer Sie wann und wie unterstützt. Das Persönliche Budget steht grundsätzlich für jede Teilhabe- und Eingliederungshilfe-Leistung offen.

Welche Vorteile hat das Persönliche Budget gegenüber der Sachleistung?

Der größte Vorteil ist Selbstbestimmung: Sie wählen Ihre Assistenzkräfte selbst aus, legen Zeiten und Abläufe fest und können Anbieter wechseln, wenn die Chemie nicht stimmt. Sie können sogar eine Assistenzkraft direkt anstellen (Arbeitgebermodell) oder verschiedene Anbieter mischen. Im Gegenzug übernehmen Sie die Organisation und Abrechnung — wir unterstützen Sie dabei und übernehmen auf Wunsch die Assistenz als verlässlicher Anbieter.

Wo beantrage ich das Persönliche Budget?

Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Leistungsträger. Für die Eingliederungshilfe ist das in Westfalen — und damit in Bochum — der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), im Rheinland der LVR. Nach der Bedarfsermittlung (BEI_NRW) wird der Budgetbetrag festgelegt und in einer Zielvereinbarung schriftlich fixiert. Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim Antrag und bei der Zielvereinbarung.

Muss ich über die Verwendung des Budgets Nachweise führen?

Ja, in der Regel weisen Sie nach, dass Sie das Budget zweckentsprechend für Ihre Assistenz eingesetzt haben — etwa über Rechnungen oder Arbeitsverträge. Der genaue Umfang ist in der Zielvereinbarung mit dem Träger geregelt. Wenn Sie BeHome Care als Anbieter beauftragen, erhalten Sie von uns ordentliche Rechnungen, die Sie unkompliziert beim Träger einreichen können.

Kann ich mit dem Persönlichen Budget auch BeHome Care beauftragen?

Ja. Viele unserer Klientinnen und Klienten finanzieren ihre Assistenz über das Persönliche Budget und beauftragen uns als zugelassenen Pflege- und Assistenzdienst (§ 132 SGB V, § 72 SGB XI). Sie erhalten ein festes Stamm-Team und einen Ansprechpartner, wir rechnen transparent ab. Ein Erstgespräch ist meist innerhalb von 5 Werktagen möglich; auf Wunsch starten wir auch schon vor der Bewilligung.

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