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Pflegegrad beantragen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Bochum | BeHome Care
Ratgeber

Pflegegrad beantragen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Bochum | BeHome Care

Lisa Richter · · ca. 5 Min. Lesezeit

Warum ist ein Pflegegrad so wichtig?

Wenn die Bewältigung des Alltags aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung zunehmend schwerfällt, ist schnelle Hilfe gefragt. Ohne einen offiziell festgestellten Pflegegrad (früher Pflegestufe) haben Betroffene jedoch keinen Anspruch auf regelmäßige Zahlungen oder Sachleistungen aus der sozialen Pflegeversicherung.

Viele Familien in Bochum, Wattenscheid und dem Ruhrgebiet zögern den Antrag lange hinaus, da sie die bürokratischen Hürden fürchten oder sich eingestehen müssen, dass sie im Alltag Hilfe benötigen. Doch das ist ein Fehler: Bereits ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag zu. Diese können Sie beispielsweise in einen lokalen Pflegedienst wie BeHome Care investieren, der Sie dann stundenweise direkt bei Ihnen zu Hause im Stadtteil unterstützt.

💡 Unser Experten-Tipp:

Warten Sie mit dem Antrag nicht, bis die Situation akut unerträglich wird oder es zu einem Sturz kommt. Stellen Sie den Antrag präventiv, sobald erste Einschränkungen im Alltag – sei es körperlicher oder geistiger Natur – dauerhaft auftreten.

Was bringt welcher Pflegegrad? Die Beträge 2026 im Überblick

Die Höhe der Leistungen hängt vom festgestellten Pflegegrad ab. Stand 2026 — alle Beträge pro Monat:

Pflegegrad Pflegegeld (zu Hause durch Angehörige) Sachleistung (Pflegedienst) Entlastungsbetrag § 45b
PG 1 131 €
PG 2 347 € bis 796 € 131 €
PG 3 599 € bis 1.497 € 131 €
PG 4 800 € bis 1.859 € 131 €
PG 5 990 € bis 2.299 € 131 €

Zusätzlich pro Jahr: bis zu 1.685 € Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, ab PG 2) und bis zu 1.854 € Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI, ab PG 2) — beide Töpfe sind seit 2025 untereinander kombinierbar zu einem Jahresbudget von rund 3.539 €.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI): 42 € pro Monat, ohne Eigenanteil, ab PG 1. Für Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI): einmaliger Zuschuss bis 4.180 € für barrierefreie Umbauten (Badumbau, Treppenlift, Türverbreiterung) — pro „Maßnahme", bei nachweislicher Verschlechterung erneut möglich.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt? Das Punkte-System

Seit 2017 berechnet sich der Pflegegrad über ein einheitliches Begutachtungsinstrument mit 6 Lebensbereichen (genannt Module). Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit der Person in 64 Einzelpunkten und vergibt insgesamt zwischen 0 und 100 gewichteten Punkten:

Punkte Pflegegrad
12,5 – 26,9 PG 1 (geringe Beeinträchtigung)
27,0 – 47,4 PG 2 (erhebliche Beeinträchtigung)
47,5 – 69,9 PG 3 (schwere Beeinträchtigung)
70,0 – 89,9 PG 4 (schwerste Beeinträchtigung)
90,0 – 100 PG 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)

Die 6 Module mit ihrer Gewichtung:

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  1. Mobilität (10 %) — Aufstehen, Treppensteigen, Umsetzen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %) — Orientierung, Verstehen, Erinnerung
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %, gemeinsam mit Modul 2 gewertet, höherer Wert zählt) — nächtliche Unruhe, Aggression, Wahnvorstellungen
  4. Selbstversorgung (40 %) — Körperpflege, Anziehen, Essen, Toilettengang
  5. Bewältigung von Krankheitsanforderungen (20 %) — Medikamente, Arzttermine, Wundversorgung
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %) — Tagesstruktur, soziale Teilhabe

Wichtig: Modul 4 ist mit 40 % das gewichtigste — wenn die Selbstversorgung deutlich eingeschränkt ist, schlägt das stark auf den Pflegegrad durch. Bei Demenz dominiert oft die Kombination aus Modul 2 und 3.

Schritt 1: Antrag bei der lokalen Pflegekasse (AOK, Knappschaft & Co.)

Der erste Schritt ist erstaunlich unkompliziert. Ein formloser Anruf, eine kurze E-Mail oder ein Brief an die zuständige Pflegekasse genügt, um das Verfahren offiziell zu starten. Die Pflegekasse ist immer bei Ihrer regulären Krankenversicherung angesiedelt. Hier in Bochum sind besonders viele Menschen bei der Knappschaft (deren Hauptverwaltung direkt an der Pieperstraße sitzt) oder der AOK NordWest versichert.

Warum Sie sofort anrufen sollten: Das Datum der ersten Kontaktaufnahme gilt als offizielles Antragsdatum. Das bedeutet, dass Ihnen nach einer Bewilligung die Leistungen ab genau diesem Tag rückwirkend ausgezahlt werden. Jeder Tag, den Sie zögern, kostet Sie bares Geld.

Nach Ihrem formlosen Antrag sendet Ihnen die Pflegekasse ein offizielles Antragsformular per Post zu. Füllen Sie dieses in Ruhe aus und senden Sie es zurück. Falls Sie hierbei Hilfe benötigen, stehen Ihnen unsere BeHome Care Berater gerne zur Seite.

Schritt 2: Pflegetagebuch führen (die wichtigste Vorbereitung)

Nachdem der Antrag eingegangen ist, beauftragt Ihre Pflegekasse den zuständigen Medizinischen Dienst (hier in NRW ist das der MD Westfalen-Lippe) oder bei privat Versicherten Medicproof mit einer Begutachtung in Ihrer Bochumer Wohnung. Bis zu diesem Termin vergehen in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Diese Wartezeit sollten Sie aktiv nutzen! Führen Sie über mindestens 7 bis 14 Tage hinweg ein detailliertes Pflegetagebuch. Notieren Sie extrem kleinteilig, bei welchen alltäglichen Dingen Unterstützung benötigt wird und wie viel Zeit diese in Anspruch nehmen.

Konkrete Vorbereitung, Mustertagebuch und MDK-Fragenliste haben wir in einem eigenen Ratgeber zusammengestellt: MDK-Begutachtung vorbereiten — Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Schritt 3: Der Gutachter-Besuch

Der wichtigste Termin ist der persönliche Hausbesuch des MDK-Gutachters. Dieser entscheidet letztendlich über die Vergabe und die Höhe des Pflegegrads.

Der größte Fehler, den Angehörige machen: Sie räumen das Haus blitzblank auf, ziehen der pflegebedürftigen Person „Sonntagskleidung" an und versuchen, eine gute Stimmung zu verbreiten. Auch die pflegebedürftige Person „reißt sich zusammen" und behauptet dem Gutachter gegenüber oft: „Mir geht es eigentlich ganz gut, ich schaffe das schon!"

Das ist menschlich verständlich (Schamgefühl, falscher Stolz), aber fatal für den Antrag. Der Gutachter muss die reale, ungeschönte und schwerste Alltagssituation sehen. Wenn es chaotisch zugeht, weil die Kraft zum Aufräumen fehlt, muss der Gutachter genau das sehen. Seien Sie bei der Begutachtung als pflegender Angehöriger unbedingt dabei und scheuen Sie sich nicht davor, den Erzählungen des Pflegebedürftigen (sollte dieser seine Defizite herunterspielen) freundlich, aber bestimmt zu widersprechen und den tatsächlichen, realistischen Hilfebedarf darzustellen.

Schritt 4: Bescheid prüfen — und ggf. Widerspruch einlegen

Einige Wochen nach der Begutachtung erhalten Sie den offiziellen Bescheid der Pflegekasse, zusammen mit dem Gutachten des MD. Prüfen Sie dieses Gutachten eingehend. Sind alle Einschränkungen vermerkt worden?

Sollte der Antrag abgelehnt werden oder der Pflegegrad deutlich zu niedrig ausfallen, haben Sie einen Monat Zeit für einen formlosen Widerspruch:

„Hiermit lege ich formell Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Die ausführliche Begründung wird in Kürze nachgereicht."

Diese Zeile genügt, um die Frist zu wahren. Die Begründung schreiben Sie dann in Ruhe innerhalb der nächsten 2–4 Wochen. Erfahrungswerte zeigen: ein nicht geringer Teil der Widersprüche ist erfolgreich, besonders wenn die ursprünglich nicht erwähnten Belastungsmomente (Nacht-Unruhe, Wandern bei Demenz, gestürzte Versorgungen) konkret nachweisbar sind.

Pflegegrad bei Demenz — das oft unterschätzte Thema

Bei Menschen mit Demenz ist die Selbstversorgung körperlich oft noch möglich (die Person kann theoretisch noch alleine essen, sich waschen, sich anziehen), aber faktisch erfolgt es nicht zuverlässig — weil die Person vergisst, wegläuft, unsachgemäß handelt. Genau diese Konstellation ist die häufigste Ursache für zu niedrige Pflegegrade.

Der MD-Gutachter sieht beim Hausbesuch die körperliche Mobilität — aber nicht die nächtliche Unruhe, das Verlaufen, das Vergessen der Medikamente. Hier ist das Pflegetagebuch unverzichtbar. Bei Verdacht auf Demenz sollte zusätzlich ein fachärztliches Attest vom Neurologen oder Hausarzt mit beigefügt werden.

Höherstufung beantragen — wenn sich die Situation verschlechtert

Pflegegrade sind nicht in Stein gemeißelt. Wenn sich die Pflegesituation verschlechtert hat (mehr Sturzgefahr, fortschreitende Demenz, neue Diagnose), können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Das Verfahren läuft analog zum Erstantrag: formloser Antrag bei der Pflegekasse, neue Begutachtung durch den MD.

Auch hier gilt: Das Datum des Antrags zählt für die Leistungen rückwirkend. Wenn Sie also merken, dass der derzeitige Pflegegrad nicht mehr ausreicht, lohnt sich der Antrag sofort.

Häufige Fragen

Mein Vater hat erst einen Krankenhausaufenthalt hinter sich — sollen wir den Pflegegrad jetzt oder erst später beantragen? Jetzt. Auch wenn sich die Pflegesituation noch ändern kann, ist das Datum des Antrags der Stichtag für rückwirkende Leistungen. Bei deutlicher Besserung können Sie den Antrag immer noch zurückziehen oder die Begutachtung verschieben.

Wir bekommen Pflegegeld, würden aber gerne zusätzlich einen Pflegedienst dazuholen. Geht das? Ja, das nennt sich Kombinationspflege. Sie können Pflegegeld und Sachleistung anteilig kombinieren — zum Beispiel 60 % Sachleistung (Pflegedienst) plus 40 % Pflegegeld (für die Angehörigen-Versorgung). Die Pflegekasse rechnet das automatisch aus.

Wie lange dauert der gesamte Prozess? Von formlosem Antrag bis zum Bescheid in der Regel 5–8 Wochen. Die Pflegekasse muss laut Gesetz binnen 25 Arbeitstagen entscheiden. Wenn das deutlich überschritten wird, lohnt sich eine schriftliche Erinnerung mit Fristsetzung — und wenn die ignoriert wird, gilt der Antrag automatisch als bewilligt.

Was kostet die Beratung durch BeHome Care? Die Erstberatung ist kostenlos. Wir helfen mit der Antragsformulierung, der Pflegetagebuch-Anleitung und der MDK-Vorbereitung. Wenn Sie sich anschließend für uns als Pflegedienst entscheiden, ergibt sich daraus die Refinanzierung — aber Sie sind dazu nicht verpflichtet.

Weiterführend

Rechtsgrundlagen

  • §§ 14, 15 SGB XI (Pflegebedürftigkeit, Begutachtung)
  • § 18 SGB XI (Begutachtungsverfahren)
  • §§ 36, 37 SGB XI (Sachleistung und Pflegegeld)
  • § 39 SGB XI (Verhinderungspflege)
  • § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege)
  • § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
  • Begutachtungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbands, Stand 2025

Sie brauchen professionelle Unterstützung beim Antrag in Bochum?

Wir wissen, dass die Pflege einer geliebten Person und die zusätzliche Bürokratie eine extreme Belastung darstellen können. Die zertifizierten Pflegeberater von BeHome Care helfen Familien im gesamten Bochumer Stadtgebiet gerne kostenfrei bei der initialen Einschätzung, geben Tipps zum Hausbesuch des Medizinischen Dienstes und prüfen mit Ihnen gemeinsam die Pflegekassen-Bescheide.

Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen – direkt vor Ort in Ihrem Stadtteil.

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Geprüft am 16. Mai 2026 von Lisa Richter, Pflegeberaterin BeHome Care.

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Fachbeitrag von

Lisa Richter

Zertifizierte Pflegeberaterin

Lisa Richter berät täglich Familien in Bochum rund um Pflegegrade, Entlastungsangebote und optimale Wohnlösungen im Alter.

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