Reiseassistenz
für Urlaub ohne Barrieren.
Verlässliche Begleitung für Menschen mit Behinderung oder Unterstützungsbedarf — von der Planung über die An- und Abreise bis zum Alltag am Urlaubsort. Bundesweit als persönliche Assistenz nach SGB IX, meist finanziert über die Eingliederungshilfe. Damit Erholung für alle möglich wird.

Was ist Reiseassistenz?
Reiseassistenz, auch Urlaubsassistenz genannt, ist persönliche Assistenz auf Reisen: Eine Assistenzkraft begleitet Sie und übernimmt unterwegs die Unterstützung, die Sie auch im Alltag brauchen. Das Bundessozialgericht hat 2022 klargestellt: Notwendige behinderungsbedingte Mehrkosten einer angemessenen Urlaubsreise sind als Teilhabeleistung zu übernehmen.
Jeder Mensch braucht einen Tapetenwechsel. Unsere Reise- und Urlaubsassistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung oder Unterstützungsbedarf sichere, unbeschwerte Reisen — Ihre Assistenz läuft auch fernab der Heimat weiter.
Wir sind zugleich zugelassener Pflegedienst. Behandlungspflege wie Injektionen oder Wundversorgung erbringen wir in Bochum und Umgebung; für den Urlaubsort klären wir mit Ihnen rechtzeitig, wer sie dort übernimmt.
Begleitung auf der ganzen Reise
Von der Planung bis zur Rückkehr — abgestimmt auf Ihren Bedarf und Ihr Reiseziel.
Reisevorbereitung & Planung
Auf Wunsch unterstützen wir schon bei der Planung — von der Recherche barrierefreier Unterkünfte bis zur Organisation geeigneter Transportmittel und der Klärung der Finanzierung.
An- & Abreise
Wir begleiten Sie auf der gesamten Strecke — sicher und entspannt von der Haustür bis zum Urlaubsziel und wieder zurück.
Körperpflege & Mobilität unterwegs
Hilfe beim Waschen, Anziehen und Essen, bei Transfers und auf Wegen — Ihre Assistenzkraft unterstützt Sie im Urlaub bei dem, wobei Sie auch zu Hause Unterstützung brauchen.
Tagesgestaltung & Ausflüge
Wir strukturieren den Urlaubsalltag mit Ihnen und begleiten zu Ausflügen und Aktivitäten — damit Erholung und Erlebnis im Mittelpunkt stehen.
Medikamente & Behandlungspflege
An verordnete Medikamente erinnern und sie anreichen gehört zur Assistenz. Behandlungspflege nach § 37 SGB V wie Injektionen oder Wundversorgung erbringt ein Pflegedienst auf ärztliche Verordnung — unserer in Bochum und Umgebung; für den Urlaubsort klären wir die Versorgung vor Ort mit Ihnen.
Entlastung für Angehörige
Während unsere Assistenzkraft die Unterstützung übernimmt, gewinnen pflegende Angehörige Freiräume zum Durchatmen — die gemeinsame Ferienzeit wird wieder unbeschwert.
Was wir auf Reisen für Sie tun
Eine Auswahl typischer Aufgaben unserer Reise- und Urlaubsassistenz:
Wer zahlt die Reiseassistenz?
Je nach Situation kommen verschiedene Finanzierungswege in Frage — wir beraten Sie vorab transparent.
Eingliederungshilfe
Der Hauptweg bei Behinderung: Assistenz zur Freizeitgestaltung gehört zur sozialen Teilhabe. Notwendige Fahrkosten und weitere Aufwendungen der Assistenz werden ergänzend übernommen (§ 78 Abs. 4 SGB IX). Je nach Einkommen und Vermögen kann ein Eigenbeitrag anfallen (§ 92 SGB IX).
Persönliches Budget
Teilhabe-orientierte Begleitung kann über das Persönliche Budget finanziert werden — Sie organisieren die Reiseassistenz selbst und entscheiden, wer mitkommt.
Verhinderungspflege
Pflegen Angehörige Sie zu Hause (ab Pflegegrad 2) und sind während der Reise verhindert, kann die Begleitung als Ersatzpflege gelten: bis zu acht Wochen im Jahr, bezahlt aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI). Wir prüfen mit Ihnen, ob das passt.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse (bis zu 131 Euro im Monat) kann ergänzend für anerkannte Angebote eingesetzt werden — ab Pflegegrad 2 nicht für Hilfe bei der Selbstversorgung durch Pflegedienste. Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung bezahlt die Krankenkasse, bei Erwachsenen mit gesetzlicher Zuzahlung.
Welcher Weg passt zu Ihnen? Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenfrei und kombinieren die Leistungen sinnvoll — mehr dazu auf unseren Seiten zur Eingliederungshilfe und zur Verhinderungspflege.
Was bei der Urlaubsassistenz übernommen wird
Übernommen werden die behinderungsbedingten Mehrkosten; Ihre eigenen Reise- und Urlaubskosten tragen Sie selbst — so hat es das Bundessozialgericht entschieden (Urteil vom 19.05.2022, B 8 SO 13/20 R).
Reiseassistenz beantragen und planen
Je früher Sie anfragen, desto besser — wir begleiten Sie von der Idee über den Antrag bis zur Rückkehr.
Anfrage & Bedarf
Sie sagen uns Ziel, Zeitraum und Bedarf — je früher, desto besser, vor allem bei barrierefreien Unterkünften oder Transporten.
Antrag beim Träger
Wir prüfen mit Ihnen den Finanzierungsweg und stellen eine Aufstellung der Mehrkosten zusammen. Den Antrag stellen Sie rechtzeitig vor der Reise — Träger brauchen oft sechs bis acht Wochen.
Planung & Besetzung
Wir planen die Dienste, recherchieren bei Bedarf barrierefreie Angebote und klären, wer vor Ort pflegerische Leistungen übernimmt.
Reise mit fester Begleitung
Eine vertraute Bezugskraft begleitet Sie — von der Abreise bis zur Rückkehr. Bei Bedarf rund um die Uhr wechseln sich mehrere Kräfte ab.

Mit Wurzeln in Bochum — bis ans Urlaubsziel.
Ob Nordsee, Berge oder Städtereise: Wir begleiten Sie sicher ans Ziel und sorgen dafür, dass Ihre Assistenz auch unterwegs verlässlich weiterläuft. BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum — Ihre Reise geht, wohin Sie möchten.
- Feste, vertraute Bezugskraft auf der ganzen Reise
- Hilfe bei Körperpflege und Mobilität durch Ihre Assistenzkraft
- Entlastung für mitreisende Angehörige
Reisen mit gutem Gefühl
Was uns als Pflege- und Assistenzdienst auf Reisen ausmacht.
Pflege-Kompetenz im Haus
Wir sind zugleich zugelassener Pflegedienst. In Bochum und Umgebung übernehmen wir auch Grund- und Behandlungspflege; für Reisen klären wir mit Ihnen frühzeitig, wer vor Ort pflegerische Leistungen übernimmt.
Feste Bezugskraft
Sie reisen mit einem vertrauten Gesicht, nicht mit wechselnden Kräften — das gibt Sicherheit und macht den Urlaub entspannt.
Angehörige entlasten
Auch pflegende Angehörige sollen Urlaub als Erholung erleben. Unsere Assistenzkraft übernimmt die Unterstützung, damit die Familie gemeinsam abschalten kann.
Wir beraten zur Finanzierung
Verhinderungspflege, Persönliches Budget oder Entlastungsbetrag? Wir prüfen mit Ihnen die Möglichkeiten und beraten transparent, bevor es losgeht.
Assistenzdienst wechseln, ohne Versorgungslücke
Ihre Assistenz ist bewilligt, aber Ihr Dienst findet kein Personal oder schickt ständig neue Kräfte? Dann wechseln Sie. Die Bewilligung bleibt, ein neuer Antrag ist nicht nötig.
- Erst den Stichtag planen, dann kündigen
- Schreiben an den Träger bereiten wir vor
- Ihr neues Team lernen Sie vorher kennen
Reise- & Urlaubsassistenz — klar beantwortet
Was ist Reiseassistenz?
Was leistet die Reise- und Urlaubsassistenz?
Wer zahlt die Reiseassistenz?
Welche Kosten werden übernommen?
Wie beantrage ich Urlaubsassistenz?
Geht Reiseassistenz auch ins Ausland?
Kann die Assistenz rund um die Uhr dabei sein?
Können auch pflegende Angehörige mit auf die Reise?
Wie kann eine Reisebegleitung finanziert werden?
Wird am Urlaubsort auch Behandlungspflege geleistet?
Wie früh sollte ich eine Reiseassistenz anfragen?
Bereit für eine Reise ohne Sorgen?
Wir beraten Sie kostenfrei, planen mit Ihnen und stellen die Assistenz — damit Sie einfach Urlaub machen können.