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Reiseassistenz · Urlaubsassistenz · Begleitung auf Reisen

Reiseassistenz
für Urlaub ohne Barrieren.

Verlässliche Begleitung für Menschen mit Behinderung oder Unterstützungsbedarf — von der Planung über die An- und Abreise bis zum Alltag am Urlaubsort. Bundesweit als persönliche Assistenz nach SGB IX, meist finanziert über die Eingliederungshilfe. Damit Erholung für alle möglich wird.

Hilfe bei Körperpflege & Mobilität unterwegs Entlastet auch Angehörige Kostenlose Beratung
Menschen begleiten einen Freund im Rollstuhl bei einem Ausflug — Reise- und Urlaubsassistenz
★★★★★
5,0 auf Googlevon echten Familien bewertet
Bis ans Zielsicher hin und zurück
Kassenzugelassen § 72 SGB XI · § 132a SGB V
Festes Team mit echtem Vetorecht
Schnell beraten Erstgespräch in 5 Werktagen
Bundesweit tätig Sitz in Bochum
Reisen trotz Pflegebedarf

Was ist Reiseassistenz?

Reiseassistenz, auch Urlaubsassistenz genannt, ist persönliche Assistenz auf Reisen: Eine Assistenzkraft begleitet Sie und übernimmt unterwegs die Unterstützung, die Sie auch im Alltag brauchen. Das Bundessozialgericht hat 2022 klargestellt: Notwendige behinderungsbedingte Mehrkosten einer angemessenen Urlaubsreise sind als Teilhabeleistung zu übernehmen.

Jeder Mensch braucht einen Tapetenwechsel. Unsere Reise- und Urlaubsassistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung oder Unterstützungsbedarf sichere, unbeschwerte Reisen — Ihre Assistenz läuft auch fernab der Heimat weiter.

Wir sind zugleich zugelassener Pflegedienst. Behandlungspflege wie Injektionen oder Wundversorgung erbringen wir in Bochum und Umgebung; für den Urlaubsort klären wir mit Ihnen rechtzeitig, wer sie dort übernimmt.

Reiseassistenz — bundesweitBegleitung, Mobilität, Tagesgestaltung und Hilfe bei der Körperpflege — auf der ganzen Reise und am Urlaubsort.
Behandlungspflege (§ 37 SGB V)Auf ärztliche Verordnung, bezahlt von der Krankenkasse (bei Erwachsenen mit Zuzahlung) — durch uns in Bochum und Umgebung, am Urlaubsort durch einen Pflegedienst vor Ort.
Assistenz von einer vertrauten Bezugskraft.
Was wir leisten

Begleitung auf der ganzen Reise

Von der Planung bis zur Rückkehr — abgestimmt auf Ihren Bedarf und Ihr Reiseziel.

Reisevorbereitung & Planung

Auf Wunsch unterstützen wir schon bei der Planung — von der Recherche barrierefreier Unterkünfte bis zur Organisation geeigneter Transportmittel und der Klärung der Finanzierung.

An- & Abreise

Wir begleiten Sie auf der gesamten Strecke — sicher und entspannt von der Haustür bis zum Urlaubsziel und wieder zurück.

Körperpflege & Mobilität unterwegs

Hilfe beim Waschen, Anziehen und Essen, bei Transfers und auf Wegen — Ihre Assistenzkraft unterstützt Sie im Urlaub bei dem, wobei Sie auch zu Hause Unterstützung brauchen.

Tagesgestaltung & Ausflüge

Wir strukturieren den Urlaubsalltag mit Ihnen und begleiten zu Ausflügen und Aktivitäten — damit Erholung und Erlebnis im Mittelpunkt stehen.

Medikamente & Behandlungspflege

An verordnete Medikamente erinnern und sie anreichen gehört zur Assistenz. Behandlungspflege nach § 37 SGB V wie Injektionen oder Wundversorgung erbringt ein Pflegedienst auf ärztliche Verordnung — unserer in Bochum und Umgebung; für den Urlaubsort klären wir die Versorgung vor Ort mit Ihnen.

Entlastung für Angehörige

Während unsere Assistenzkraft die Unterstützung übernimmt, gewinnen pflegende Angehörige Freiräume zum Durchatmen — die gemeinsame Ferienzeit wird wieder unbeschwert.

Konkrete Beispiele

Was wir auf Reisen für Sie tun

Eine Auswahl typischer Aufgaben unserer Reise- und Urlaubsassistenz:

Barrierefreie Unterkünfte und Transporte recherchieren
Auf der gesamten An- und Abreise begleiten
Bei Körperpflege, Anziehen und Transfers helfen
Den Tag gemeinsam planen und gestalten
Zu Ausflügen und Aktivitäten begleiten
An verordnete Medikamente erinnern und sie anreichen
Pflegende Angehörige im Urlaub entlasten
Bei der Finanzierung der Reisebegleitung beraten
Wie wird das finanziert?

Wer zahlt die Reiseassistenz?

Je nach Situation kommen verschiedene Finanzierungswege in Frage — wir beraten Sie vorab transparent.

§§ 78, 113 SGB IX

Eingliederungshilfe

Der Hauptweg bei Behinderung: Assistenz zur Freizeitgestaltung gehört zur sozialen Teilhabe. Notwendige Fahrkosten und weitere Aufwendungen der Assistenz werden ergänzend übernommen (§ 78 Abs. 4 SGB IX). Je nach Einkommen und Vermögen kann ein Eigenbeitrag anfallen (§ 92 SGB IX).

§ 29 SGB IX

Persönliches Budget

Teilhabe-orientierte Begleitung kann über das Persönliche Budget finanziert werden — Sie organisieren die Reiseassistenz selbst und entscheiden, wer mitkommt.

Pflegekasse · § 39 SGB XI

Verhinderungspflege

Pflegen Angehörige Sie zu Hause (ab Pflegegrad 2) und sind während der Reise verhindert, kann die Begleitung als Ersatzpflege gelten: bis zu acht Wochen im Jahr, bezahlt aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI). Wir prüfen mit Ihnen, ob das passt.

§ 45b SGB XI

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse (bis zu 131 Euro im Monat) kann ergänzend für anerkannte Angebote eingesetzt werden — ab Pflegegrad 2 nicht für Hilfe bei der Selbstversorgung durch Pflegedienste. Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung bezahlt die Krankenkasse, bei Erwachsenen mit gesetzlicher Zuzahlung.

Welcher Weg passt zu Ihnen? Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenfrei und kombinieren die Leistungen sinnvoll — mehr dazu auf unseren Seiten zur Eingliederungshilfe und zur Verhinderungspflege.

Welche Kosten zählen?

Was bei der Urlaubsassistenz übernommen wird

Übernommen werden die behinderungsbedingten Mehrkosten; Ihre eigenen Reise- und Urlaubskosten tragen Sie selbst — so hat es das Bundessozialgericht entschieden (Urteil vom 19.05.2022, B 8 SO 13/20 R).

Die Assistenzleistung selbst — die Stunden, die Sie auch unterwegs brauchen
Fahrt- oder Flugkosten der Assistenzkraft
Unterkunft der Assistenzkraft
Eintritte der Assistenzkraft, wenn sie Sie begleiten muss
Maßstab: eine angemessene Reise — das BSG hält eine einwöchige Urlaubsreise im Jahr im Grundsatz für angemessen
Schritt für Schritt

Reiseassistenz beantragen und planen

Je früher Sie anfragen, desto besser — wir begleiten Sie von der Idee über den Antrag bis zur Rückkehr.

1

Anfrage & Bedarf

Sie sagen uns Ziel, Zeitraum und Bedarf — je früher, desto besser, vor allem bei barrierefreien Unterkünften oder Transporten.

2

Antrag beim Träger

Wir prüfen mit Ihnen den Finanzierungsweg und stellen eine Aufstellung der Mehrkosten zusammen. Den Antrag stellen Sie rechtzeitig vor der Reise — Träger brauchen oft sechs bis acht Wochen.

3

Planung & Besetzung

Wir planen die Dienste, recherchieren bei Bedarf barrierefreie Angebote und klären, wer vor Ort pflegerische Leistungen übernimmt.

4

Reise mit fester Begleitung

Eine vertraute Bezugskraft begleitet Sie — von der Abreise bis zur Rückkehr. Bei Bedarf rund um die Uhr wechseln sich mehrere Kräfte ab.

Pflegekraft begleitet einen Menschen im Rollstuhl bei einem Ausflug ins Grüne
Sicher unterwegs

Mit Wurzeln in Bochum — bis ans Urlaubsziel.

Ob Nordsee, Berge oder Städtereise: Wir begleiten Sie sicher ans Ziel und sorgen dafür, dass Ihre Assistenz auch unterwegs verlässlich weiterläuft. BeHome Care hat seinen Sitz in Bochum — Ihre Reise geht, wohin Sie möchten.

  • Feste, vertraute Bezugskraft auf der ganzen Reise
  • Hilfe bei Körperpflege und Mobilität durch Ihre Assistenzkraft
  • Entlastung für mitreisende Angehörige
Warum BeHome Care?

Reisen mit gutem Gefühl

Was uns als Pflege- und Assistenzdienst auf Reisen ausmacht.

Pflege-Kompetenz im Haus

Wir sind zugleich zugelassener Pflegedienst. In Bochum und Umgebung übernehmen wir auch Grund- und Behandlungspflege; für Reisen klären wir mit Ihnen frühzeitig, wer vor Ort pflegerische Leistungen übernimmt.

Feste Bezugskraft

Sie reisen mit einem vertrauten Gesicht, nicht mit wechselnden Kräften — das gibt Sicherheit und macht den Urlaub entspannt.

Angehörige entlasten

Auch pflegende Angehörige sollen Urlaub als Erholung erleben. Unsere Assistenzkraft übernimmt die Unterstützung, damit die Familie gemeinsam abschalten kann.

Wir beraten zur Finanzierung

Verhinderungspflege, Persönliches Budget oder Entlastungsbetrag? Wir prüfen mit Ihnen die Möglichkeiten und beraten transparent, bevor es losgeht.

Schon bewilligt?

Assistenzdienst wechseln, ohne Versorgungslücke

Ihre Assistenz ist bewilligt, aber Ihr Dienst findet kein Personal oder schickt ständig neue Kräfte? Dann wechseln Sie. Die Bewilligung bleibt, ein neuer Antrag ist nicht nötig.

  • Erst den Stichtag planen, dann kündigen
  • Schreiben an den Träger bereiten wir vor
  • Ihr neues Team lernen Sie vorher kennen
Häufige Fragen

Reise- & Urlaubsassistenz — klar beantwortet

Was ist Reiseassistenz?
Reiseassistenz, oft auch Urlaubsassistenz genannt, ist persönliche Assistenz auf Reisen: Eine Assistenzkraft begleitet einen Menschen mit Behinderung oder Unterstützungsbedarf und übernimmt unterwegs die Hilfe, die er auch im Alltag braucht — bei An- und Abreise, Körperpflege, Mobilität, Orientierung und Ausflügen. Rechtlich ist sie meist Teil der Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe (§ 78 SGB IX).
Was leistet die Reise- und Urlaubsassistenz?
Unsere Reise- und Urlaubsassistenz begleitet Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf während der gesamten Reise — von der Vorbereitung über die An- und Abreise bis zur Begleitung am Urlaubsort. Die Assistenzkraft hilft bei Körperpflege, Mobilität und Tagesgestaltung und erinnert an verordnete Medikamente. Behandlungspflege wie Injektionen oder Wundversorgung ist Sache eines Pflegedienstes; unserer arbeitet in Bochum und Umgebung.
Wer zahlt die Reiseassistenz?
Bei einer Behinderung meist die Eingliederungshilfe. Das Bundessozialgericht hat am 19.05.2022 entschieden (B 8 SO 13/20 R): Behinderungsbedingte Mehrkosten einer angemessenen Urlaubsreise, etwa die Reisekosten einer notwendigen Begleitperson, sind als Teilhabeleistung zu übernehmen. Heute nennt § 78 Abs. 4 SGB IX notwendige Fahrkosten und weitere Aufwendungen der Assistenz ausdrücklich. Je nach Einkommen und Vermögen kann ein Eigenbeitrag anfallen (§ 92 SGB IX). Mit Pflegegrad kommen zusätzlich Leistungen der Pflegekasse in Frage.
Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden die behinderungsbedingten Mehrkosten: die Assistenzleistung selbst und die notwendigen Kosten der Assistenzkraft, etwa für Fahrt, Unterkunft und Eintritte. Ihre eigenen Urlaubskosten tragen Sie selbst. Maßstab ist eine angemessene Reise; eine einwöchige Urlaubsreise im Jahr hält das Bundessozialgericht im Grundsatz für angemessen. Ob günstigere, gleichwertige Alternativen möglich gewesen wären, kann der Träger prüfen.
Wie beantrage ich Urlaubsassistenz?
Beim Träger, der Ihre Assistenz schon bewilligt hat — meist der Träger der Eingliederungshilfe an Ihrem Wohnort. Legen Sie den laufenden Bescheid, die Reisedaten, eine Aufstellung der Mehrkosten und eine kurze Begründung bei, warum Sie auf der Reise Assistenz brauchen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Reisebeginn, am besten sechs bis acht Wochen vorher: Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung (§ 108 SGB IX). Wir helfen bei der Kostenaufstellung.
Geht Reiseassistenz auch ins Ausland?
Grundsätzlich ja. Leistungen der Eingliederungshilfe können auch im Ausland erbracht werden, wenn dies im Interesse der Aufgabe der Eingliederungshilfe geboten ist, die Leistungen dadurch nicht wesentlich länger dauern und keine unvertretbaren Mehraufwendungen entstehen (§ 104 Abs. 5 SGB IX). Für die Assistenzkraft klären wir zusätzlich die arbeitsrechtliche Seite, im EU-Ausland etwa die A1-Bescheinigung. Pflegerische Leistungen der Kranken- und Pflegekasse gelten im Ausland nur eingeschränkt — fragen Sie vorab bei Ihrer Kasse nach.
Kann die Assistenz rund um die Uhr dabei sein?
Ja, wenn Ihr Bedarf das erfordert — dann im Schichtsystem: Mehrere feste Kräfte wechseln sich ab, damit Ruhezeiten eingehalten werden. Eine einzelne Kraft, die Tag und Nacht im Dienst ist (Live-In), bieten wir nicht an.
Können auch pflegende Angehörige mit auf die Reise?
Ja. Unsere Assistenz entlastet gerade pflegende Angehörige, damit auch sie den Urlaub als Erholung erleben. Während unsere Assistenzkraft die Unterstützung übernimmt, gewinnen Angehörige Freiräume zum Durchatmen und Abschalten. Die gemeinsame Ferienzeit wird so wieder unbeschwert — ohne dass die Verantwortung allein auf der Familie lastet.
Wie kann eine Reisebegleitung finanziert werden?
Je nach Situation kommen verschiedene Wege in Frage. Bei einer Behinderung ist die Eingliederungshilfe der Hauptweg (§§ 78, 113 SGB IX), auch als Persönliches Budget nach § 29 SGB IX. Ab Pflegegrad 2 und bei Pflege durch Angehörige kann die Begleitung als Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI bezahlt werden. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von bis zu 131 Euro pro Monat kann ergänzend für anerkannte Angebote eingesetzt werden. Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ist dagegen ein Aufenthalt in einer stationären Einrichtung und finanziert keine Reisebegleitung. Wir beraten Sie vorab transparent zu Ihren Möglichkeiten.
Wird am Urlaubsort auch Behandlungspflege geleistet?
Nicht durch uns. BeHome Care ist ein zugelassener Pflegedienst nach § 132a SGB V und § 72 SGB XI, unsere ambulante Pflege gibt es aber nur in Bochum und Umgebung. Behandlungspflege nach § 37 SGB V, etwa Injektionen oder Wundversorgung, erbringt auf ärztliche Verordnung ein zugelassener Pflegedienst; die Kosten trägt die Krankenkasse, bei Erwachsenen abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Für eine Reise innerhalb Deutschlands klären Sie am besten vorab mit Arztpraxis und Krankenkasse, welcher Pflegedienst am Urlaubsort übernimmt — wir helfen bei der Planung. Ihre Assistenzkraft begleitet Sie dabei und erinnert an verordnete Medikamente.
Wie früh sollte ich eine Reiseassistenz anfragen?
Je früher, desto besser — vor allem, wenn barrierefreie Unterkünfte, geeignete Transportmittel oder eine Klärung der Finanzierung nötig sind. Auf Wunsch unterstützen wir Sie schon bei der Reiseplanung und der Recherche barrierefreier Angebote. Ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch ist in der Regel innerhalb von 5 Werktagen möglich.

Bereit für eine Reise ohne Sorgen?

Wir beraten Sie kostenfrei, planen mit Ihnen und stellen die Assistenz — damit Sie einfach Urlaub machen können.

Pflege-Rechner
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