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Ratgeber · Pflege & Pflegegrade

Entlastungsbetrag 2026: 131 € im Monat richtig nutzen

Entlastungsbetrag 2026: 131 EUR/Monat nach § 45b SGB XI - wofuer nutzbar, wie viele Stunden das sind, der 40-Prozent-Umwandlungsanspruch und die Frist 30. Juni.

L Lisa Richter ca. 5 Min. Lesezeit
Entlastungsbetrag 2026: 131 € im Monat richtig nutzen

Auf einen Blick: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € im Monat — 1.572 € im Jahr — und steht jedem Menschen mit Pflegegrad zu, schon ab Pflegegrad 1. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet. Nicht genutzte Beträge lassen sich ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen. Wer ab Pflegegrad 2 mehr braucht, kann zusätzlich bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung in Alltagsunterstützung umwandeln (§ 45a SGB XI).

Es sind 131 € im Monat, die Pflegebedürftigen zustehen — und die jedes Jahr millionenfach verfallen, weil sie nicht abgerufen werden. Der Entlastungsbetrag ist eine der unkompliziertesten Leistungen der Pflegeversicherung, wenn man weiß, wofür er gilt.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt seit dem 1. Januar 2025 131 € pro Monat und steht jedem Menschen mit einem Pflegegrad in häuslicher Versorgung zu — ab Pflegegrad 1.

Er ist zweckgebunden: kein Bargeld zur freien Verfügung, sondern ein Erstattungsbudget für bestimmte Unterstützungsleistungen. Eine gesonderte Beantragung ist nicht nötig; der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad.

Wofür kann ich ihn verwenden?

Erstattungsfähig sind anerkannte Angebote — nicht jede beliebige Hilfe:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuung, Alltagsbegleitung, Hauswirtschaft durch anerkannte Anbieter
  • Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Ambulante Pflegesachleistungen — bei Pflegegrad 1 auch für Grundpflege, ab Pflegegrad 2 für Betreuung und Hauswirtschaft, nicht für die körperbezogene Grundpflege

Entscheidend ist die Anerkennung des Anbieters nach Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen richtet sie sich nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO); zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, die Anerkennung erfolgt per Verwaltungsakt über das Landesverfahren PfAD.uia. Ein zugelassener Pflegedienst erfüllt diese Voraussetzung und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Prüffrage an jeden Anbieter: „Sind Sie für Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt, und rechnen Sie direkt mit meiner Pflegekasse ab?" Zwei Mal Ja — dann müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.

Was kaufen 131 € konkret?

Das ist die Frage, die in keiner Broschüre steht. Nordrhein-Westfalen sieht für Unterstützungsleistungen im Alltag einen Höchstpreis von 39,50 € je Leistungsstunde als angemessen an; für Betreuungsgruppen nennt das Land 108,00 € pro Tag.

Entlastungsbetrag 2026: 131 € im Monat richtig nutzen

Daraus ergibt sich die realistische Rechnung: Die 131 € reichen für rund drei Stunden Alltagsunterstützung im Monat — etwa einen wöchentlichen Einsatz von 45 Minuten oder eine längere Begleitung alle zwei Wochen.

Das klingt nach wenig. In der Praxis ist es oft genau der Unterschied, der eine Woche trägt: der Einkauf, der nicht mehr an der Tochter hängt; die zwei Stunden, in denen die pflegende Ehefrau zum eigenen Arzttermin kommt.

Wer mehr braucht, kombiniert — dazu der nächste Abschnitt.

Der Umwandlungsanspruch: 40 % on top

Kaum jemand kennt ihn, dabei verdoppelt er den Spielraum. Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie bis zu 40 % des nicht genutzten Pflegesachleistungsbetrags in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln (§ 45a SGB XI).

Ein Beispiel: Wer bei Pflegegrad 3 die Pflegesachleistung nur zur Hälfte ausschöpft, kann von dem ungenutzten Rest bis zu 40 % für Betreuung und Hauswirtschaft einsetzen — zusätzlich zu den 131 €. Für Familien, die den Pflegedienst nur morgens brauchen, aber nachmittags Entlastung, ist das der wirksamste Hebel im ganzen SGB XI.

Wichtig: Umgewandelt wird nur, was nicht schon verbraucht ist. Wer die Sachleistung voll ausschöpft, hat nichts zum Umwandeln.

Wie kommt das Geld zu Ihnen?

Der Entlastungsbetrag läuft über das Erstattungsprinzip. Zwei Wege:

  1. Sie beauftragen einen anerkannten Anbieter, zahlen die Rechnung und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Erstattet werden bis zu 131 € im Monat.
  2. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Dann fließt kein Geld über Ihr Konto — der übliche und einfachere Weg.

Bar ausgezahlt wird nichts. Wer eine Nachbarin für die Einkäufe bezahlt, kann das über den Entlastungsbetrag nur abrechnen, wenn diese als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist — in NRW ist auch die Anerkennung von Einzelpersonen möglich, aber sie muss vorliegen.

Ansparen: der 30. Juni ist die Grenze

Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort. Sie lassen sich ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich nutzen; danach verfällt der Restanspruch.

Praktisch heißt das: Wer 2026 nichts abgerufen hat, kann das angesparte Budget noch bis zum 30. Juni 2027 einsetzen — bis zu 1.572 € gebündelt, etwa für eine intensive Phase nach einem Krankenhausaufenthalt.

Es heißt aber auch, dass am 1. Juli jedes Jahres ein Restbetrag endgültig weg ist. Ein Blick in die Abrechnung im Mai lohnt sich deshalb mehr als jeder gute Vorsatz im Januar.

Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege?

Beide entlasten, aber sie beantworten verschiedene Fragen:

Entlastungsbetrag Verhinderungspflege
Wofür laufende Alltagsunterstützung Ausfall der Pflegeperson
Höhe 131 € im Monat aus dem gemeinsamen Jahresbetrag, bis 3.539 €
Ab Pflegegrad 1 Pflegegrad 2
Rhythmus monatlich, ansparbar anlassbezogen

Sie schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Der Entlastungsbetrag trägt die Wochenstruktur, die Verhinderungspflege die Urlaubswoche. Wie letztere funktioniert, steht in Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2026.

Der häufigste Fehler

Der Entlastungsbetrag wird am häufigsten dadurch verschenkt, dass er gar nicht erst abgerufen wird — aus Unwissen oder weil der Aufwand abschreckt. Dabei genügt ein anerkannter Anbieter, der direkt abrechnet.

Der zweithäufigste Fehler: Familien nutzen ihn für Leistungen, die ohnehin über die Pflegesachleistung laufen, und lassen die Betreuung liegen, für die er eigentlich gedacht ist.

BeHome Care ist als Pflegedienst in Bochum, Wattenscheid und dem angrenzenden Ruhrgebiet zugelassen und rechnet anerkannte Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — siehe Alltagsassistenz und Hauswirtschaft.

Hinweis zur Pflegereform

Der Gesetzgeber plant, den Entlastungsbetrag ab 2027 in ein „Sozialraumbudget" zu überführen. Bis dahin gilt die hier beschriebene Regelung; bei Änderungen lohnt der Blick auf den aktuellen Stand Ihrer Pflegekasse.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026? 131 € pro Monat, also 1.572 € im Jahr (§ 45b SGB XI).

Wer hat Anspruch? Jeder Mensch mit einem Pflegegrad in häuslicher Versorgung — bereits ab Pflegegrad 1.

Wird er bar ausgezahlt? Nein. Er ist zweckgebunden und wird gegen Rechnung anerkannter Anbieter erstattet oder direkt mit der Kasse abgerechnet.

Verfällt er, wenn ich ihn nicht nutze? Nicht sofort. Restbeträge lassen sich ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen, danach verfallen sie.

Kann ich ihn für einen Pflegedienst nutzen? Ja — für Betreuung und Hauswirtschaft, bei Pflegegrad 1 auch für Grundpflege, wenn der Dienst anerkannt ist.

Wie viele Stunden bekomme ich dafür? In Nordrhein-Westfalen gilt ein Höchstpreis von 39,50 € je Leistungsstunde als angemessen; damit sind es rund drei Stunden im Monat.

Kann ich Entlastungsbetrag und Pflegegeld gleichzeitig beziehen? Ja. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Was ist der Umwandlungsanspruch? Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung zusätzlich für Alltagsunterstützung einsetzen (§ 45a SGB XI).


Unsicher, wie Sie die 131 € einsetzen? Wir sagen Ihnen in einem kurzen Gespräch, was in Ihrem Fall abrechenbar ist — kostenlos und unverbindlich. Telefon 02327 4177490 oder über das Kontaktformular. Vorab rechnen können Sie mit dem Pflegekosten-Rechner.

Weiterführend:

Quellen:

Stand: September 2026. Der Monatsbetrag liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 131 €; die NRW-Höchstpreise folgen den Vorgaben des Landes. Wir prüfen diesen Ratgeber bei jeder Änderung nach.

Portrait von Lisa Richter
Fachbeitrag von

Lisa Richter

Zertifizierte Pflegeberaterin

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Fachlich geprüft von Manuela Storek, Pflegedienstleitung · Stand: September 2026
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