Verhinderungspflege
& Kurzzeitpflege berechnen
Ihr Anspruch auf bis zu 3.539 €/Jahr nach dem neuen Entlastungsbudget § 39c SGB XI — in 2 Minuten geklärt.
Was steht Ihnen zu?
Seit 01.07.2025 gibt es das neue Entlastungsbudget § 39c SGB XI — 3.539 €/Jahr gemeinsamer Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, frei kombinierbar. Wir zeigen Ihnen in 4 Fragen, wie viel davon Sie konkret nutzen können.
Unverbindliche Vorab-Berechnung nach aktuellem Rechtsstand 2026. Keine Cookies, keine Newsletter.
Was Sie über das Entlastungsbudget § 39c SGB XI wissen sollten
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat der Bundestag 2024 die Töpfe für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Seit dem 1.7.2025 gibt es ein gemeinsames Entlastungsbudget von 3.539 €/Jahr — flexibel einsetzbar. Vorher waren die zwei Töpfe getrennt mit 1.685 € + 1.854 €.
Verhinderungspflege § 39
Die Pflege findet zuhause statt — eine Ersatzperson (Pflegedienst, Angehörige, Freunde) übernimmt für ein paar Stunden, Tage oder mehrere Wochen. Maximal 8 Wochen/Jahr (= 56 Tage).
Kurzzeitpflege § 42
Die Pflege findet stationär in einer Pflegeeinrichtung statt — z. B. nach Krankenhausentlassung, zur Entlastung der Angehörigen oder bei Wohnungsanpassung. Maximal 8 Wochen/Jahr.
Entlastungsbudget § 39c
Seit 7/2025 sind beide Töpfe kombiniert flexibel einsetzbar. Sie können das gesamte Geld (3.539 €) entweder ganz ambulant, ganz stationär oder gemischt nutzen — keine Trennung mehr.
Familie Mustermann, Pflegegrad 3 — Beispielfall
Hinweis: Frei erfundenes Beispiel zur Veranschaulichung der Berechnungslogik — keine reale Person. Angenommene Situation: Frau Mustermann (78, PG 3) wird zuhause von ihrer Tochter gepflegt. Die Tochter möchte 2 Wochen Urlaub machen.
- BeHome Care Verhinderungspflege: 2 Wochen × 14 Tage × ca. 8h/Tag = ca. 2.240 € (typische Kostenstruktur).
- Anspruch aus § 39c: 3.539 €/Jahr — die 2.240 € fallen vollständig in das Budget.
- Restbudget für später: 1.299 €. Kann z. B. für eine 1-wöchige Kurzzeitpflege im Herbst genutzt werden.
- Pflegegeld: halbiert auf 50 % während der 14 Tage (Standardregel § 39 Abs. 1 SGB XI).
- Eigenanteil: 0 €, weil Budget reicht.
Verhinderungspflege — Antworten auf die wichtigsten Fragen
Was ist Verhinderungspflege überhaupt?
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Ersatzpflege für die Zeit, in der die übliche Pflegeperson (Angehörige) ausfällt — wegen Urlaub, eigener Krankheit, Erholung oder anderer Verpflichtungen. Seit dem 01.07.2025 ist die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zum gemeinsamen Jahresbetrag nach § 39c SGB XI zusammengelegt: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben dadurch insgesamt bis zu 3.539 €/Jahr zur Verfügung, frei zwischen beiden Leistungen aufteilbar.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege wird zuhause geleistet (ambulant) — die Pflegeperson übernimmt vor Ort, wenn die Angehörigen weg sind. Kurzzeitpflege findet stationär in einer Einrichtung statt (z. B. nach Krankenhausentlassung oder zur Entlastung). Beide Töpfe sind seit dem Entlastungsbudget § 39c SGB XI komplett kombinierbar — Sie können das gesamte Geld (3.539 €/Jahr) flexibel zwischen beiden Formen aufteilen.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch hat jeder mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5, der zuhause durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Nachbarn, Freunde) gepflegt wird; die früher nötige 6-monatige Vorpflegezeit ist seit dem 01.07.2025 entfallen. Wichtig: Die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst zählt NICHT als „Pflege durch Angehörige" — das ist eine Sachleistung nach § 36. Verhinderungspflege ergänzt diese, ersetzt sie aber nicht.
Wie wird der Rechner berechnet?
Der Rechner nutzt die offiziellen Sätze aus § 39c SGB XI (Entlastungsbudget 2025/2026): 3.539 €/Jahr Gesamtbudget. Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister) gilt eine Sonderregelung: maximal 50 % der Kosten + Aufwandsentschädigung. Plus: anteiliges Pflegegeld läuft bis zu 8 Wochen/Jahr weiter (50 %). Der Rechner berücksichtigt automatisch, ob „nahe Angehörige" oder „externe Person" pflegt.
Was passiert mit dem Pflegegeld in dieser Zeit?
Das volle Pflegegeld wird beim ersten Tag der Verhinderungspflege halbiert (50 %). Maximal 8 Wochen/Jahr (= 56 Tage) gilt dieser Anteil. Ab Tag 1 der Vertretungspflege bis zum letzten Tag wird also nur 50 % Pflegegeld ausgezahlt — danach läuft alles normal weiter. Bei der Berechnung im Tool ist das mit eingerechnet.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse (AOK, TK, Barmer, BKK etc.). Sie brauchen: Pflegegrad-Bescheid, Personalien der Vertretungsperson, Zeitraum, geschätzte Kosten. Bei Pflege durch nahe Angehörige reicht die Aufwandsentschädigung als „Kosten" (kein Rechnungsbeleg nötig). Bei einem Pflegedienst oder externer Person: Rechnung beilegen. Bewilligung dauert typisch 2-4 Wochen. Bei rückwirkender Beantragung (z. B. nach einem Notfall) Frist 4 Wochen nach Pflegeende.
Bietet BeHome Care Verhinderungspflege in Bochum an?
Ja — wir übernehmen sowohl die Verhinderungspflege (ambulant, bei Ihnen zuhause) als auch die Organisation der Kurzzeitpflege (stationär). Bei der ambulanten Verhinderungspflege kommen unsere Pflegekräfte zu Ihnen, übernehmen die volle Pflegeverantwortung über mehrere Tage oder Wochen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab — Sie zahlen nichts dazu, solange das Budget reicht. Wir helfen auch beim Antrag.