Alltagshilfe über den
Entlastungsbetrag.
Wer zu Hause gepflegt wird, hat schon ab Pflegegrad 1 Anspruch auf 131 € im Monat für Entlastung im Alltag. Wir setzen den Betrag für Begleitung, Haushalt und stundenweise Betreuung ein und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Der Entlastungsbetrag auf einen Blick
- Höhe
- 131 € im Monat (§ 45b SGB XI)
- Anspruch
- ab Pflegegrad 1, bei Pflege zu Hause
- Wofür bei uns
- Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, stundenweise Betreuung
- Nicht genutzt
- geht ins nächste Kalenderhalbjahr über, also bis 30. Juni des Folgejahres
- Abrechnung
- direkt mit Ihrer Pflegekasse
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag bei uns
- 1
Pflegegrad klären
Den Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 1. Haben Sie noch keinen Pflegegrad, stellen wir den Antrag mit Ihnen. Eine erste Einschätzung gibt unser Pflegegrad-Check.
- 2
Erstgespräch
Wir klären, was im Alltag fehlt, wie oft wir kommen und wie viel davon der Entlastungsbetrag trägt. Sie erfahren vorher, was eine Stunde kostet.
- 3
Start und Abrechnung
Eine feste Alltagsbegleitung kommt zu den vereinbarten Zeiten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab; Sie müssen nichts vorstrecken.
Was der Entlastungsbetrag abdeckt und was nicht
Der Entlastungsbetrag ist für Entlastung im Alltag gedacht: Begleitung, Hilfe im Haushalt, Betreuung zu Hause. Ab Pflegegrad 2 darf er bei einem Pflegedienst nicht für die Selbstversorgung eingesetzt werden, also nicht für Waschen, Anziehen oder das Anreichen von Essen. Dafür ist die Pflegesachleistung da. Für Alltagshilfe passt er genau.
Die Pflegekasse zahlt je Monat höchstens, was bis dahin angespart ist. Wer in einem Monat mehr Stunden braucht, als angespart ist, zahlt den Rest selbst. Das besprechen wir vorher, damit es keine Überraschung gibt.
Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Leistungen dazu, etwa die Verhinderungspflege. Welche Kombination für Sie passt, rechnen wir im Erstgespräch mit Ihnen durch. Die Einzelheiten zum Betrag selbst stehen im Ratgeber Entlastungsbetrag 2026 richtig nutzen.
Entlastungsbetrag und Alltagshilfe: Ihre Fragen
Bekomme ich den Entlastungsbetrag schon mit Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht allen Pflegebedürftigen zu, die zu Hause gepflegt werden, auch mit Pflegegrad 1.
Was passiert mit Beträgen, die ich nicht nutze?
Sie werden angespart. Was in einem Kalenderjahr übrig bleibt, geht in das folgende Kalenderhalbjahr über und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt es.
Wie viele Stunden Alltagshilfe bekomme ich für 131 €?
Das hängt vom Stundensatz ab, den wir Ihnen im Erstgespräch nennen. Wir rechnen Ihnen vorher genau aus, wie viele Stunden im Monat der Entlastungsbetrag trägt und ob Sie etwas dazuzahlen.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch für die Körperpflege nutzen?
Mit Pflegegrad 1 ja. Ab Pflegegrad 2 darf er bei einem Pflegedienst nicht für die Selbstversorgung eingesetzt werden, also nicht für Körperpflege, Anziehen oder Essen. Dafür gibt es ab Pflegegrad 2 die Pflegesachleistung.
Muss ich Rechnungen vorstrecken und einreichen?
Nein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Was Sie dafür einmal unterschreiben, legen wir Ihnen im Erstgespräch vor.
Den Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen
Wir beraten Sie kostenlos, rechnen den Betrag mit Ihnen durch und starten in Bochum und Umgebung meist innerhalb von zwei Wochen.