Auf einen Blick: Menschen mit Querschnittlähmung haben in aller Regel einen klaren Anspruch auf persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe (§§ 78, 113 SGB IX) — bei hohem Bedarf bis zur 24-Stunden-Assistenz. Parallel möglich sind ein Pflegegrad (SGB XI), bei Beatmung die außerklinische Intensivpflege (§ 37c SGB V) und ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen. Wer den Bedarf über einen normalen Tag dokumentiert und das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) kennt, gestaltet die Versorgung selbstbestimmt.
Nach einer Querschnittlähmung verändert sich das Leben von einem Tag auf den anderen — aber die Selbstständigkeit ist nicht verloren, sie wird neu organisiert. Die entscheidende Frage lautet selten „ob" Unterstützung zusteht, sondern „in welchem Umfang" und „wer sie bezahlt". Anders als bei unsichtbaren Erkrankungen ist die Beeinträchtigung hier klar dokumentierbar. Der eigentliche Streit dreht sich fast immer um die Stundenzahl und um die Abgrenzung zwischen Pflege und Teilhabe. Dieser Beitrag zeigt, welche Leistungen parallel infrage kommen und wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen.
Warum bei Querschnittlähmung fast immer ein Anspruch besteht — und woran es trotzdem hakt
Eine Querschnittlähmung führt je nach Höhe der Läsion zu einer Para- oder Tetraplegie mit dauerhaftem, umfassendem Unterstützungsbedarf — von Transfers und Blasen-/Darmmanagement bis zur Mobilität außer Haus. Damit liegt regelmäßig eine wesentliche Behinderung im Sinne des § 99 SGB IX vor, die den Zugang zur Eingliederungshilfe eröffnet.
Der häufigste Konflikt ist nicht das „Ob", sondern der Umfang: Kostenträger bewilligen anfangs oft weniger Stunden als nötig oder verweisen Teilhabebedarf fälschlich auf die Pflegeversicherung. Wichtig ist deshalb, Assistenz (Teilhabe am Leben) und Pflege (körperbezogene Verrichtungen) sauber auseinanderzuhalten — beides steht nebeneinander zu und darf nicht gegeneinander aufgerechnet werden.
1. Persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe (§§ 78, 113 SGB IX)
Das Herzstück ist die Assistenzleistung nach § 78 SGB IX: Unterstützung, um den Alltag selbstbestimmt zu bewältigen und am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben — Mobilität, Einkäufe, Behördengänge, Freizeit, soziale Kontakte, Arbeit und Ausbildung. Bei hohem Bedarf kann daraus eine 24-Stunden-Assistenz werden.
Zuständig sind die Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX, in der Praxis meist der Träger der Eingliederungshilfe (in NRW LWL bzw. LVR). Die Leistung wird nach dem individuellen Bedarf bemessen, den ein Teilhabeplanverfahren (§ 19 SGB IX) ermittelt.
2. Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX)
Statt Sachleistungen können Sie die Assistenz als Persönliches Budget erhalten und selbst organisieren — etwa im Arbeitgebermodell (Sie stellen Ihre Assistenzkräfte selbst an) oder über einen Dienst wie BeHome Care. Das Bundessozialgericht hat klargestellt: Besteht ein Anspruch auf eine budgetfähige Teilhabeleistung, besteht auch ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget (BSG, Urteil vom 28.01.2021 – B 8 SO 9/19 R). Das Budget gibt maximale Selbstbestimmung darüber, wer Sie wann und wie unterstützt.
3. Pflegegrad und Pflegeleistungen (SGB XI)
Parallel zur Assistenz steht bei Querschnittlähmung fast immer ein Pflegegrad zu — bei Tetraplegie häufig ein hoher. Daraus ergeben sich Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a SGB XI). Diese Pflegeleistungen decken körperbezogene Hilfen ab — den Teilhabebedarf (Arbeit, Freizeit, soziale Teilhabe) mindern sie nicht.
4. Bei hoher Läsion: außerklinische Intensivpflege (§ 37c SGB V)
Ist bei einer hohen Querschnittlähmung eine Beatmung oder ein ständiger Absaugbedarf gegeben, kommt zusätzlich außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V über die Krankenkasse in Betracht. Sie sichert die medizinisch-pflegerische Rund-um-die-Uhr-Versorgung ab und lässt sich mit Assistenz zur Teilhabe kombinieren — die Krankenkasse trägt den intensivpflegerischen Teil, die Eingliederungshilfe die Teilhabe.
5. Schwerbehindertenausweis, GdB und Merkzeichen
Bei Querschnittlähmung wird regelmäßig ein hoher Grad der Behinderung (GdB) festgestellt, oft bis 100. Entscheidend sind die Merkzeichen: aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), H (hilflos), B (Begleitung), teils G und RF. Sie schalten konkrete Nachteilsausgleiche frei — vom Behindertenparkausweis über KFZ-Steuerbefreiung bis zu erhöhten Steuerpauschbeträgen. Der Ausweis ist zugleich ein wichtiger Beleg in Assistenz- und Pflegeanträgen.
Wie sieht Assistenz bei Querschnittlähmung konkret aus?
Der Alltag bestimmt den Bedarf. Typische Bausteine sind:
- Morgen- und Abendroutine: Transfer aus dem Bett, Körperpflege, An- und Auskleiden, Blasen- und Darmmanagement (z. B. Katheterisierung).
- Mobilität: Begleitung außer Haus, im Rollstuhl, mit dem ÖPNV oder Fahrdienst — zu Terminen, Einkäufen, Freizeit.
- Haushalt und Organisation: Einkäufe, Kochen, Post, Behörden, Hilfsmittel-Management.
- Teilhabe und Arbeit: Assistenz am Arbeitsplatz oder in der Ausbildung, soziale Kontakte, Ehrenamt.
- Bei hohem Bedarf: durchgehende Präsenz bis zur 24-Stunden-Assistenz, ggf. kombiniert mit Intensivpflege.
Als bundesweit tätiger Assistenzdienst arbeitet BeHome Care mit einem festen Stamm-Team statt wechselndem Personal-Pool — gerade bei so persönlichen Hilfen wie Transfer und Körperpflege ein entscheidender Unterschied.
So setzen Sie Ihren Anspruch durch — Schritt für Schritt
- GdB und Pflegegrad feststellen lassen — beides sind wichtige Belege und laufen parallel.
- Bedarf dokumentieren: Führen Sie über eine typische Woche Buch, welche Unterstützung wann nötig ist. Diese Tagesstruktur ist die Grundlage jeder Bewilligung — je konkreter, desto besser.
- Assistenz beantragen beim Träger der Eingliederungshilfe (LWL/LVR). Ausdrücklich Teilhabeassistenz nach § 78 SGB IX benennen und, falls gewünscht, das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX).
- Teilhabeplanverfahren (§ 19 SGB IX): Der Träger muss den Bedarf koordiniert ermitteln. Bereiten Sie sich vor und lassen Sie sich begleiten.
- Widerspruch bei Ablehnung oder zu wenig Stunden: Eine erste Bewilligung unter Bedarf ist häufig — der Widerspruch ist oft erfolgreich. Fristen (ein Monat) unbedingt wahren.
Häufige Fragen
Ist eine 24-Stunden-Assistenz möglich? Ja, wenn der Bedarf es erfordert — insbesondere bei hoher Läsion. Entscheidend ist die nachvollziehbare Herleitung aus dem Tagesbedarf.
Assistenz oder Pflege — was gilt? Beides. Pflege (SGB XI) deckt körperbezogene Verrichtungen, Assistenz (SGB IX) die Teilhabe. Die Leistungen stehen nebeneinander.
Was gilt während eines Krankenhausaufenthalts? Hier ist die Kostenübernahme eingeschränkt: Außerhalb des Arbeitgebermodells besteht laut Rechtsprechung nicht automatisch ein Anspruch auf Assistenzkosten in der Klinik (BayLSG, BeckRS 2023, 1917). Prüfen Sie den Einzelfall frühzeitig.
Gibt es Assistenz am Arbeitsplatz? Ja — als Teil der Teilhabe am Arbeitsleben; hier können auch das Integrationsamt und die Rentenversicherung Träger sein.
Weiterführend
- Persönliche Assistenz — der Überblick
- Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX
- Arbeitgebermodell in der Assistenz: Rechte & Pflichten
- 24-Stunden-Assistenz: Anspruch und Kosten


