Auf einen Blick: Wer durch Multiple Sklerose dauerhaft eingeschränkt ist, kann mehrere Leistungen parallel erhalten: persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe (§ 78 SGB IX), Arbeitsassistenz über das Integrationsamt (§ 185 SGB IX), einen Pflegegrad (SGB XI) und einen Grad der Behinderung mit Nachteilsausgleichen. Wichtig ist, den Hilfebedarf über einen typischen schlechten Tag zu dokumentieren — sonst wird der schwankende Verlauf bei der Begutachtung oft unterschätzt. Eine erste Ablehnung ist häufig im Widerspruch korrigierbar.
Multiple Sklerose verläuft selten geradlinig: Auf gute Phasen folgen Schübe oder Tage, an denen die Fatigue jede Aufgabe zur Hürde macht. Genau dieser wechselnde Verlauf macht es schwer, den eigenen Unterstützungsbedarf einzuschätzen — und noch schwerer, ihn gegenüber Kostenträgern zu belegen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Leistungen Ihnen bei MS zustehen können und wie Sie Ihren Anspruch prüfen und beantragen.
Warum MS bei der Begutachtung oft unterschätzt wird
Das Tückische an MS ist die Schwankung. Bei einem einzelnen Gutachtertermin — an einem guten Tag, ausgeruht, konzentriert — wirken viele Betroffene „noch ganz fit". Die Erschöpfung nach der Anfahrt, der Konzentrationsabfall am Nachmittag, die schlechten Tage der Woche bleiben unsichtbar.
Der häufigste Fehler im Antrag: den Bedarf am besten Tag zu beschreiben. Entscheidend ist der typische schlechte Tag.
Deshalb werden Anträge oft zu niedrig bewertet. Hilfreich ist ein einfaches Verlaufstagebuch über zwei bis vier Wochen: Wann brauchen Sie wobei Unterstützung, wie lange dauert die Erholung nach Anstrengung, welche Aufgaben bleiben liegen? Diese Dokumentation ist Ihr stärkstes Argument in der Bedarfsermittlung.
1. Assistenz über die Eingliederungshilfe (§ 78 SGB IX)
Persönliche Assistenz bei MS ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Sie ermöglicht Teilhabe dort, wo die Erkrankung sonst im Weg stünde: im Haushalt, bei Wegen und Terminen, in Familie und Freizeit. Der Umfang darf schwanken — eine gute Assistenz fängt an schlechten Tagen mehr auf und tritt an guten zurück.
Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe an Ihrem Wohnort, in NRW die Landschaftsverbände LWL und LVR. Der Antrag ist formlos möglich; danach folgt die Bedarfsermittlung (in NRW mit BEI_NRW). Ist die Leistung bewilligt, rechnet ein Assistenzdienst wie BeHome Care direkt mit dem Träger ab — Sie zahlen nichts dazu, und dank Bundesteilhabegesetz bleiben Partnereinkommen und hohe Vermögensfreibeträge geschützt.
2. Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX)
Statt einer Sachleistung können Sie die Assistenz auch als Persönliches Budget erhalten: Sie bekommen das Geld direkt und bestimmen selbst, wer Sie wann unterstützt. Das passt gut zu einem wechselnden Verlauf, weil Sie flexibel entscheiden, wann Sie mehr Hilfe brauchen. Ein Assistenzdienst ist dabei Ihr Vertragspartner — ein späterer Wechsel des Modells ist jederzeit möglich.
3. Arbeitsassistenz — im Beruf bleiben (§ 185 SGB IX)
Viele Menschen mit MS sind mitten im Berufsleben. Für die persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz ist häufig das Integrationsamt zuständig — als eigene Leistung neben der Eingliederungshilfe. Arbeitsassistenz kann helfen, wenn Fatigue, Feinmotorik oder Wege den Job erschweren. So bleibt Erwerbstätigkeit möglich, statt an vermeidbaren Hürden zu scheitern.
4. Pflegegrad und Schwerbehinderung
Wer körpernahe Hilfe braucht, kann zusätzlich einen Pflegegrad nach SGB XI beantragen; die Leistungen der Pflegekasse lassen sich mit der Assistenz kombinieren. Unabhängig davon lohnt der Antrag auf einen Grad der Behinderung (GdB): Ein Schwerbehindertenausweis bringt Nachteilsausgleiche wie Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz oder Vergünstigungen im Nahverkehr. Auch hier gilt: den Verlauf mit schlechten Tagen dokumentieren.
Wie sieht Assistenz bei MS konkret aus?
Assistenz bei MS ist immer individuell. Typisch sind Begleitung an Fatigue-Tagen, Übernahme von Einkauf und Haushalt, wenn die Energie knapp wird, Wege zu Arbeit oder Therapie, Unterstützung bei Körperpflege und Medikamenten sowie Entlastung im Familienalltag. Entscheidend ist die Verlässlichkeit: feste Bezugskräfte, die Ihren Verlauf kennen und an schlechten Tagen selbstverständlich mehr da sind. Wie das im Detail aussieht, lesen Sie auf unserer Seite zur Assistenz bei Multipler Sklerose.
Der Maßstab guter MS-Assistenz ist nicht ein starrer Wochenplan, sondern Ihr Befinden — Tag für Tag neu.
Verhinderungspflege: auch Angehörige brauchen Pausen
Wenn Angehörige einen Teil der Unterstützung übernehmen, brauchen auch sie Auszeiten. Liegt ein Pflegegrad vor, finanziert die Pflegekasse die Verhinderungspflege — etwa wenn die pflegende Person selbst krank ist oder Urlaub braucht. So lässt sich Assistenz mit familiärer Unterstützung kombinieren, ohne dass jemand ausbrennt.
Gerade bei MS mit ihren guten und schlechten Phasen ist diese Flexibilität wertvoll: In stabilen Zeiten tragen Angehörige mehr, in Schub-Phasen springt der Dienst stärker ein. Wir helfen, diese Bausteine so zu kombinieren, dass Versorgung und Entlastung zusammenpassen — und dass niemand das Gefühl hat, rund um die Uhr allein verantwortlich zu sein.
Eine gute Versorgung denkt auch an die, die mittragen: Angehörige brauchen Pausen, damit sie langfristig da sein können.
So lassen Sie Ihren Anspruch prüfen — Schritt für Schritt
- Verlauf dokumentieren: zwei bis vier Wochen festhalten, wann Sie wobei Unterstützung brauchen — mit Blick auf die schlechten Tage.
- Unabhängig beraten lassen: Die kostenlose EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) hilft beim Einstieg; Stellen finden Sie über teilhabeberatung.de.
- Antrag stellen: formlos beim Eingliederungshilfeträger, für den Arbeitsplatz zusätzlich beim Integrationsamt. Wir begleiten das Verfahren ohne Vertragsdruck.
- Start, notfalls vor dem Bescheid: Läuft die Bewilligung noch, können wir auf Wunsch als Selbstzahler beginnen und später rückwirkend abrechnen.
Am schnellsten wissen Sie es mit unserem Anspruchs-Check: in zwei Minuten, anonym und unverbindlich.
Häufige Fragen
Habe ich mit MS automatisch Anspruch auf Assistenz?
Nicht automatisch, aber häufig. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern ob Sie durch MS dauerhaft in der Teilhabe eingeschränkt sind. Der individuelle Bedarf bestimmt Art und Umfang — und der darf bei MS schwanken.
Kann ich Assistenz bekommen und trotzdem arbeiten?
Ja, das ist ausdrücklich gewollt. Für den Arbeitsplatz gibt es die Arbeitsassistenz über das Integrationsamt, für den privaten Bereich die Eingliederungshilfe. Beides kann nebeneinander bestehen.
Was, wenn mein Antrag wegen „gutem Gesundheitszustand" abgelehnt wird?
Das ist bei MS ein klassisches Missverständnis. Legen Sie Widerspruch ein und belegen Sie den schwankenden Verlauf mit Ihrem Verlaufstagebuch. Sehr oft wird die Entscheidung dann korrigiert.
Arbeitet BeHome Care bundesweit?
Ja. Unsere Assistenz nach SGB IX leisten wir deutschlandweit. Die ambulante Pflege ist dagegen auf Bochum und Umgebung begrenzt.
Was kostet mich die Assistenz?
In der Regel nichts. Assistenz über die Eingliederungshilfe und die Arbeitsassistenz über das Integrationsamt sind Leistungen der Kostenträger — wir rechnen direkt mit ihnen ab. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind zudem Einkommen und Vermögen weitgehend geschützt, sodass Sie in den allermeisten Fällen keinen Eigenanteil tragen.
Wie schnell kann es losgehen?
Ein unverbindliches Erstgespräch richten wir meist innerhalb weniger Werktage ein — telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Die Bewilligung durch den Kostenträger dauert länger; läuft sie noch, können wir auf Wunsch überbrückend als Selbstzahler starten und später rückwirkend abrechnen, damit Sie nicht warten müssen.
Kann ich meine vertrauten Assistenzkräfte behalten?
Wenn Sie von einem anderen Dienst zu uns wechseln, übernehmen wir auf Wunsch Ihre eingespielten Kräfte. Ihr Bewilligungsbescheid bleibt beim Wechsel bestehen, ein neues Verfahren ist nicht nötig. So bleibt Vertrautes erhalten, während sich für Sie im Hintergrund nur der Vertragspartner ändert. Wir geben Ihnen zudem eine verbindliche Startzusage, bevor Sie beim bisherigen Dienst kündigen — so entsteht keine Versorgungslücke, und Sie gehen den Wechsel ohne Risiko an.
Weiterführend:
- Assistenz bei Multipler Sklerose
- Arbeitsassistenz: im Beruf bleiben
- Eingliederungshilfe nach SGB IX
- Anspruchs-Check in zwei Minuten
Quellen: § 78 SGB IX (Assistenzleistungen), § 29 SGB IX (Persönliches Budget), § 185 SGB IX (Arbeitsassistenz/Integrationsamt), SGB XI (Pflegeversicherung), § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege); Bundesteilhabegesetz; Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG).
Stand: Juli 2026


