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Ratgeber · Assistenz & Teilhabe

24-Stunden-Assistenz: Anspruch, Kosten & Weg zum Bescheid

Assistenz rund um die Uhr im festen Schichtteam: wer nach § 78 SGB IX Anspruch hat, wer zahlt (LWL/LVR, Persönliches Budget) und wie Sie ohne Eigenanteil zum Bescheid kommen.

L Lisa Richter ca. 5 Min. Lesezeit
24-Stunden-Assistenz: Anspruch, Kosten & Weg zum Bescheid

Auf einen Blick

24-Stunden-Assistenz heißt: Ein festes Team angestellter Assistenzkräfte ist im Schichtdienst rund um die Uhr bei Ihnen — zu Hause, im eigenen Leben, nach Ihren Regeln. Rechtsgrundlage ist § 78 SGB IX (Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe). Bezahlt wird sie in der Regel vom Eingliederungshilfe-Träger — in Westfalen dem LWL, im Rheinland dem LVR, anderswo dem örtlich zuständigen Träger — als Sachleistung mit Direktabrechnung oder über das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz gilt: Partnereinkommen bleibt unangetastet, Vermögen ist bis rund 71.000 Euro geschützt — viele Leistungsberechtigte zahlen keinen Eigenbeitrag. Der Weg zum Bescheid läuft über die Bedarfsermittlung im Gesamtplanverfahren und dauert in der Praxis oft mehrere Monate; bei Eilbedarf sind vorläufige Leistungen möglich. Dieser Ratgeber zeigt, wer Anspruch hat, wer zahlt und wie Sie den Antrag anpacken.

Was ist 24-Stunden-Assistenz — und was ist sie nicht?

Bei der 24-Stunden-Assistenz im Schichtsystem wechseln sich mehrere fest angestellte Assistenzkräfte ab, sodass immer jemand da ist — tagsüber, nachts, am Wochenende. Sie unterstützen bei allem, was zur selbstbestimmten Alltagsbewältigung gehört: Aufstehen, Körperpflege, Haushalt, Kommunikation, Begleitung zu Terminen, Freizeit, Teilhabe am sozialen Leben. Die Leitidee des § 78 SGB IX: Sie entscheiden über Ablauf, Ort und Zeitpunkt — die Assistenz folgt Ihrem Leben, nicht umgekehrt.

Davon zu unterscheiden sind zwei Modelle, die oft im selben Atemzug genannt werden:

  • Die sogenannte „24-Stunden-Pflege" mit einer Live-In-Kraft, die im Haushalt wohnt — meist über Vermittlungsagenturen aus Osteuropa organisiert. Das ist ein völlig anderes Modell mit rechtlichen Grauzonen; warum wir es nicht anbieten, erklären wir offen in unserem Beitrag zur 24-Stunden-Pflege.
  • Die außerklinische Intensivpflege, etwa bei Beatmung: Das ist medizinische Behandlungspflege, die über die Krankenkasse läuft. Sie kann mit Assistenz kombiniert werden — dazu unten mehr.

Wer hat Anspruch auf Assistenz rund um die Uhr?

Anspruch auf Assistenzleistungen haben Menschen mit einer wesentlichen Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe (§ 99 SGB IX), wenn die Assistenz für eine selbstbestimmte und eigenständige Alltagsbewältigung erforderlich ist. Ob daraus ein Rund-um-die-Uhr-Umfang wird, entscheidet nicht eine Diagnose, sondern der individuell ermittelte Bedarf. Typische Situationen, in denen ein 24-Stunden-Umfang bewilligt wird:

  • hoher körperlicher Unterstützungsbedarf, etwa bei Querschnittlähmung, fortgeschrittener MS, ALS oder Muskelerkrankungen, wenn Hilfe auch nachts jederzeit erreichbar sein muss
  • Beatmung oder ständige Überwachung in Kombination mit Teilhabebedarf
  • Situationen, in denen ohne durchgehende Assistenz nur der Umzug in eine besondere Wohnform bliebe — die Assistenz sichert dann das Leben in der eigenen Wohnung

Wichtig: Es gibt keine pauschale Stundenobergrenze. Der Bedarf wird in allen Lebensbereichen erhoben — Wohnen, Selbstversorgung, Mobilität, Kommunikation, soziale Beziehungen, Tagesstruktur. Wenn dabei herauskommt, dass Sie rund um die Uhr Unterstützung brauchen, ist genau das zu bewilligen.

Wer bezahlt die 24-Stunden-Assistenz?

Hauptkostenträger ist die Eingliederungshilfe. Zuständig ist je nach Bundesland ein überörtlicher oder örtlicher Träger — in Nordrhein-Westfalen der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beziehungsweise der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Für die Umsetzung gibt es zwei Wege:

  1. Sachleistung über einen Assistenzdienst: Der Dienst erbringt die bewilligten Stunden und rechnet direkt mit dem Träger ab. Sie haben mit Geld nichts zu tun.
  2. Persönliches Budget (§ 29 SGB IX): Sie erhalten den Gegenwert als Geldleistung und organisieren die Assistenz selbst — mit einem Dienstleister Ihrer Wahl oder im Arbeitgebermodell mit selbst angestellten Kräften. Details dazu im Ratgeber Persönliches Budget: Vertrag und Kosten.

Liegt zusätzlich medizinischer Behandlungspflege-Bedarf vor (etwa Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung oder Intensivpflege), kommen Kranken- und Pflegekasse als weitere Träger ins Spiel. Die Leistungen werden dann kombiniert: Die Kasse trägt den medizinisch-pflegerischen Teil, die Eingliederungshilfe die Teilhabe-Assistenz. Gute Dienste und die Träger stimmen diese Schnittstelle im Gesamtplanverfahren ab — Sie müssen die Abgrenzung nicht selbst lösen, sollten aber wissen, dass es sie gibt.

Muss ich Einkommen oder Vermögen einsetzen?

Das ist die Sorge, die viele vom Antrag abhält — und sie ist meist unbegründet. Seit dem Bundesteilhabegesetz gilt in der Eingliederungshilfe:

  • Einkommen und Vermögen von Partnerin oder Partner bleiben vollständig unberücksichtigt.
  • Ihr eigenes Vermögen ist bis zu einem Freibetrag von rund 71.000 Euro geschützt (150 Prozent der jährlichen Bezugsgröße, Stand 2026 — der Wert steigt jährlich).
  • Beim Einkommen wird erst oberhalb großzügiger Grenzen ein Beitrag fällig, der sich am Bruttoeinkommen des Vorvorjahres orientiert. Wer Grundsicherung bezieht oder darunter liegt, zahlt nichts.

In der Praxis heißt das: Ein großer Teil der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer zahlt keinen Eigenbeitrag — und niemand muss erst sein Erspartes aufbrauchen, um Assistenz zu bekommen.

Wie komme ich zum Bescheid? Der Weg in fünf Schritten

Der Weg zur bewilligten 24-Stunden-Assistenz Antrag stellen Formlos an den Eingliederungshilfe- Träger, § 78 SGB IX Bedarf ermitteln Persönliches Gespräch, in NRW mit BEI_NRW Gesamtplan erstellen Ziele und Stundenumfang werden festgelegt Bescheid erhalten Meist drei bis sechs Monate, Eilbedarf ansprechen Dienst wählen Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX
Der Weg zur bewilligten 24-Stunden-Assistenz in fünf Schritten
  1. Antrag stellen — formlos genügt. Ein Satz an den Eingliederungshilfe-Träger („Ich beantrage Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX") setzt das Verfahren in Gang. Ab Antragseingang laufen die Fristen des § 14 SGB IX: Der Träger muss seine Zuständigkeit binnen zwei Wochen klären.
  2. Bedarfsermittlung. Der Träger ermittelt Ihren Bedarf mit einem standardisierten Instrument (in NRW: BEI_NRW) — in einem persönlichen Gespräch, zu dem Sie eine Vertrauensperson mitbringen dürfen. Bereiten Sie einen typischen Tages- und Nachtverlauf vor: Was brauchen Sie wann? Gerade die Nacht wird oft unterschätzt — benennen Sie jede nächtliche Unterstützung ausdrücklich.
  3. Gesamtplanverfahren (§§ 117 ff. SGB IX). Auf Basis der Bedarfsermittlung wird der Gesamtplan erstellt: Ziele, Leistungen, Umfang. Hier entscheidet sich der Stundenumfang — bleiben Sie beteiligt und widersprechen Sie, wenn der Plan Ihren Alltag nicht abbildet.
  4. Bescheid. Realistisch dauert das Verfahren bei hohen Stundenumfängen mehrere Monate — drei bis sechs sind keine Seltenheit. Wichtig zu wissen: Bei Eilbedürftigkeit kann der Träger vorläufige Leistungen bewilligen (§ 120 SGB IX), etwa wenn eine Krankenhausentlassung ansteht und ohne Assistenz nur das Pflegeheim bliebe. Sprechen Sie Eilbedarf aktiv an.
  5. Dienst wählen und starten. Mit dem Bescheid wählen Sie den Assistenzdienst — das ist Ihr Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX). Der Dienst baut das Team auf; ein guter nimmt sich dafür Zeit und gibt Ihnen ein echtes Vetorecht bei der Auswahl der Kräfte.

Kostenlose, unabhängige Unterstützung im ganzen Verfahren bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) — von der Antragsformulierung bis zur Begleitung im Bedarfsgespräch.

Wie sieht der Alltag mit einem Schichtteam aus?

Ein 24-Stunden-Team besteht typischerweise aus vier bis sechs festen Assistenzkräften, die sich in Schichten abwechseln — inklusive Nachtdiensten und Wochenenden. Entscheidend für die Lebensqualität ist die Kontinuität: dieselben Gesichter, eingespielte Abläufe, keine ständig wechselnden Fremden in der eigenen Wohnung. Fragen Sie jeden Dienst konkret: Wie groß ist mein Team? Habe ich ein Vetorecht bei der Auswahl? Was passiert bei Krankheit einer Kraft? Wer nachts kommt, ohne dass Sie die Person je gesehen haben, ist das falsche Modell.

Häufige Fragen

Kann ich mit 24-Stunden-Assistenz das Pflegeheim vermeiden?

Ja — genau dafür ist die Leistung da. Die Eingliederungshilfe soll ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen; der Wunsch, nicht in eine besondere Wohnform zu ziehen, ist im Gesamtplanverfahren ausdrücklich zu berücksichtigen.

Wie lange dauert es bis zur bewilligten 24-Stunden-Assistenz?

Vom Antrag bis zum Bescheid vergehen in der Praxis meist drei bis sechs Monate. Bei Eilbedarf — etwa vor einer Krankenhausentlassung — sind vorläufige Leistungen nach § 120 SGB IX möglich.

Was kostet mich die Assistenz selbst?

Viele Leistungsberechtigte zahlen nichts. Partnereinkommen zählt nicht, Vermögen ist bis rund 71.000 Euro geschützt, und ein Einkommensbeitrag wird erst oberhalb großzügiger Grenzen fällig.

Kann ich meine Assistenzkräfte selbst aussuchen?

Ja. Im Persönlichen Budget sowieso — aber auch im Dienstleistungsmodell sollte der Dienst Ihnen ein echtes Mitsprache- und Vetorecht geben. Bei uns ist das Standard.

Was mache ich, wenn der Antrag abgelehnt oder zu wenig bewilligt wird?

Widerspruch einlegen — binnen eines Monats, formlos möglich. Viele Ablehnungen und Kürzungen halten einer Prüfung nicht stand. Wie das geht, zeigt unser Beitrag Persönliches Budget abgelehnt — was jetzt?; die Argumentation gilt für Assistenzleistungen genauso.

24-Stunden-Assistenz mit BeHome Care

Wir bauen 24-Stunden-Versorgungen bundesweit auf — mit festen Schichtteams aus eigenen, angestellten Assistenzkräften, echtem Vetorecht bei der Auswahl und Direktabrechnung mit dem Kostenträger. Wir begleiten Sie durch Antrag und Bedarfsermittlung, ohne Vertragsdruck vor der Bewilligung — und wenn Sie bereits versorgt sind und wechseln möchten, geben wir eine verbindliche Startzusage, bevor Sie kündigen: Assistenzdienst wechseln ohne Versorgungslücke.

24-Stunden-Assistenz: Anspruch, Kosten & Weg zum Bescheid

Ob Ihr Bedarf zu uns passt, sehen Sie in zwei Minuten im Assistenz-Anspruchs-Check — oder Sie rufen an: 02327 4177490.

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Weiterführend:


Stand: Juli 2026. Gesetzliche Grundlagen, Freibeträge und Verfahrenspraxis können sich ändern — wir aktualisieren diesen Beitrag bei jeder relevanten Änderung.

Quellen: § 78 SGB IX (Assistenzleistungen) · § 29 SGB IX (Persönliches Budget) · § 99 SGB IX (Leistungsberechtigter Personenkreis) · § 8 SGB IX (Wunsch- und Wahlrecht) · § 14 SGB IX (Zuständigkeitsklärung) · §§ 117 ff. SGB IX (Gesamtplanverfahren) · § 120 SGB IX (vorläufige Leistungen) · §§ 135, 139 SGB IX (Einkommens- und Vermögenseinsatz, Freibeträge) · Deutscher Verein, Empfehlungen zu Assistenzleistungen (2024) · Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 6-084/22 · Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

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Fachbeitrag von

Lisa Richter

Zertifizierte Pflegeberaterin

Lisa Richter berät täglich Familien in Bochum rund um Pflegegrade, Entlastungsangebote und optimale Wohnlösungen im Alter.

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Fachlich geprüft von Manuela Storek, Pflegedienstleitung · Stand: August 2026
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