Auf einen Blick: Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) zahlt Ihnen bewilligte Leistungen als Geld aus — Sie organisieren Ihre Assistenz dann selbst. Beantragt wird es formlos beim Leistungsträger Ihres Wohnorts; mehrere Träger lassen sich zu einem trägerübergreifenden Budget bündeln. Es bringt maximale Selbstbestimmung, aber auch mehr Organisation und Nachweispflichten. Wer den Rücken frei haben möchte, fährt mit der direkt abgerechneten Sachleistung oft einfacher — wir beraten Sie ehrlich, welcher Weg zu Ihnen passt.
Das Persönliche Budget verschiebt die Entscheidung dorthin, wo sie hingehört: zu Ihnen. Statt eine zugewiesene Sachleistung anzunehmen, erhalten Sie die bewilligte Hilfe als Geldbetrag und organisieren Ihre Assistenz selbst — mit den Menschen, Zeiten und Abläufen, die zu Ihrem Leben passen. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX beantragen — bundesweit gültig, unabhängig von Ihrem Wohnort.
Was ist das Persönliche Budget — und für wen lohnt es sich?
Das Persönliche Budget ist keine eigene Leistung, sondern eine Form der Auszahlung: Leistungen, die Ihnen ohnehin zustehen (etwa Eingliederungshilfe nach SGB IX, aber auch Leistungen der Pflege- oder Krankenversicherung), bekommen Sie als Geld ausgezahlt und kaufen die Unterstützung damit selbst ein. Geregelt ist das in § 29 SGB IX.
Es lohnt sich vor allem, wenn Ihnen Selbstbestimmung wichtig ist: Sie wählen Ihre Assistenzkräfte aus, legen die Einsatzzeiten fest und können wechseln, wenn die Chemie nicht stimmt. Im Gegenzug übernehmen Sie ein Stück Organisation — bei der wir Sie unterstützen. Wer diesen Aufwand nicht möchte, ist mit der Sachleistung gut bedient: Dort rechnet der Träger direkt mit dem Anbieter ab, und Sie haben mit Verwaltung nichts zu tun (mehr dazu im Ratgeber Eingliederungshilfe beantragen).
Wo stelle ich den Antrag auf das Persönliche Budget?
Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Leistungsträger Ihres Wohnorts. Für Teilhabeleistungen ist das der Eingliederungshilfeträger (in Westfalen zum Beispiel der LWL, im Rheinland der LVR, in anderen Bundesländern der jeweils zuständige überörtliche Träger). Wichtig: Sie müssen nicht selbst herausfinden, wer alles zuständig ist. Es genügt ein Antrag bei einem Träger — geht es um Leistungen mehrerer Träger (etwa Teilhabe plus Pflege), wird daraus ein trägerübergreifendes Persönliches Budget gebündelt. Der erstangegangene Träger koordiniert die anderen.
Ein formloses Schreiben reicht für den Start: „Hiermit beantrage ich meine Leistungen als Persönliches Budget nach § 29 SGB IX."
Persönliches Budget beantragen: die Schritte
- Antrag stellen — formlos beim Leistungsträger Ihres Wohnorts. Datum nicht vergessen; es ist der Stichtag.
- Bedarfsermittlung — in einem Gespräch wird Ihr individueller Unterstützungsbedarf erhoben. Beschreiben Sie konkret, wobei und wie oft Sie Hilfe brauchen.
- Zielvereinbarung — Budgethöhe, Ziele und der Nachweis der Verwendung werden schriftlich festgehalten. Diese Vereinbarung ist das Herzstück; lassen Sie sich Zeit, sie genau zu prüfen.
- Bescheid — der Träger bewilligt das Budget. Gegen einen ablehnenden oder zu niedrigen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
- Budget nutzen — Sie organisieren Ihre Assistenz: über einen Dienst wie uns, eine selbst angestellte Kraft oder eine Mischung.
Welche Unterlagen brauche ich?
Hilfreich sind Nachweise, die Ihren Bedarf belegen: ärztliche oder therapeutische Stellungnahmen, ein Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden), Berichte über bisherige Unterstützung und eine eigene Beschreibung Ihres Alltags. Je nachvollziehbarer Sie Ihren Bedarf darstellen, desto realistischer fällt das Budget aus. Auf Wunsch helfen wir Ihnen, den Bedarf strukturiert aufzubereiten.
Wie hoch ist das Budget — und wie wird es ausgezahlt?
Die Höhe richtet sich allein nach Ihrem individuellen Bedarf — es gibt keinen Pauschalbetrag. Maßstab ist, was die entsprechende Sachleistung kosten würde; das Budget soll diesen Bedarf decken, nicht darunter liegen. Ausgezahlt wird in der Regel monatlich im Voraus auf Ihr Konto. Aus diesem Geld bezahlen Sie dann Ihre Assistenz. Eine ausführliche Beispielrechnung finden Sie im Ratgeber Persönliches Budget berechnen (NRW).
Was muss ich über die Verwendung nachweisen?
Sie weisen nach, dass Sie das Budget zweckentsprechend für Ihre Assistenz eingesetzt haben — meist über Rechnungen oder Arbeitsverträge. Der genaue Umfang steht in Ihrer Zielvereinbarung. Wenn Sie BeHome Care beauftragen, erhalten Sie von uns ordentliche, prüffeste Rechnungen, die Sie unkompliziert beim Träger einreichen können.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bewilligung des Persönlichen Budgets?
Das hängt vom Träger und der Komplexität ab — von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Über die Bedarfsermittlung und die Zielvereinbarung wird die Dauer wesentlich bestimmt. Solange die Bewilligung läuft, können wir die Assistenz auf Wunsch bereits als Selbstzahler-Leistung beginnen und später rückwirkend abrechnen, damit keine Versorgungslücke entsteht.
Kann ich das Persönliche Budget wieder zurück in eine Sachleistung wandeln?
Ja. Das Persönliche Budget ist freiwillig. Stellen Sie fest, dass Ihnen die Organisation zu viel wird, können Sie zur klassischen Sachleistung zurückkehren. Die Zielvereinbarung wird in der Regel befristet und regelmäßig überprüft, sodass Anpassungen möglich sind.
Muss ich mit dem Persönlichen Budget Arbeitgeber werden?
Nein. Sie können eine Assistenzkraft selbst anstellen (Arbeitgebermodell), müssen es aber nicht. Genauso können Sie mit dem Budget einen Dienst wie uns beauftragen (Dienstleistungsmodell) oder beides kombinieren. Welcher Weg passt, klären wir gemeinsam.
Wird mein Einkommen oder Vermögen angerechnet?
Das hängt von der zugrunde liegenden Leistung ab. Seit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz sind die Anrechnungsgrenzen in der Eingliederungshilfe deutlich entschärft worden; viele Teilhabeleistungen sind einkommens- und vermögensunabhängiger als früher. Den Einzelfall klärt der Träger — wir beraten Sie vorab ehrlich dazu.
Weiterführend
- Persönliche Assistenz mit dem Persönlichen Budget — wie wir Sie als Anbieter unterstützen
- Persönliches Budget berechnen (NRW) — Höhe und Beispielrechnung
- Eingliederungshilfe beantragen — bundesweit erklärt — die häufigste Leistung hinter dem Budget
- Arbeitsassistenz — Unterstützung am Arbeitsplatz, auch per Budget
- Unabhängige, kostenlose Beratung: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Rechtsgrundlagen
Paragrafen im Volltext beim Bundesministerium der Justiz: SGB IX auf gesetze-im-internet.de · Budgetverordnung (BudgetV).
- § 29 SGB IX — Persönliches Budget
- § 105 SGB IX — Leistungsformen der Eingliederungshilfe
- Budgetverordnung (BudgetV) — Verfahren und trägerübergreifendes Budget
- §§ 117–122 SGB IX — Gesamt- und Teilhabeplanverfahren
Zuletzt aktualisiert am 23. Juni 2026 · fachlich geprüft von Manuela Storek, Pflegedienstleitung (examinierte Pflegefachkraft). Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — gern beraten wir Sie kostenfrei und persönlich.


