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Ratgeber · Pflege & Pflegegrade

Pflegereform 2027 bei Pflegegrad 1: Was wegfallen soll

Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 € ab 2027 ersatzlos entfallen. Was laut Entwurf bleibt und was Sie 2026 noch tun können.

L Lisa Richter ca. 5 Min. Lesezeit
Pflegereform 2027 bei Pflegegrad 1: Was wegfallen soll

Auf einen Blick (Stand: November 2026): Bei Pflegegrad 1 soll die Pflegereform am stärksten eingreifen. Nach dem Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz soll der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ab 2027 für Pflegegrad 1 ersatzlos entfallen. Beratung, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zum Wohnungsumbau sollen bleiben. Für neue Anträge soll Pflegegrad 1 erst ab 15 statt ab 12,5 Punkten gelten. Wer Pflegegrad 1 schon hat, behält ihn. Wer Guthaben aus dem Entlastungsbetrag hat, sollte es 2026 nutzen; wer mehr Hilfe braucht, sollte eine Höherstufung noch in diesem Jahr prüfen. Beschlossen ist die Reform noch nicht.

Für viele Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die einzige Geldleistung der Pflegekasse: zweimal im Monat jemand, der putzt, einkauft oder zum Arzt begleitet. „Und das soll jetzt einfach wegfallen?" So reagieren viele, wenn wir die Pläne erklären. Dieser Ratgeber zeigt, was der Entwurf bei Pflegegrad 1 vorsieht, was bleibt und was Sie in den letzten Wochen des Jahres tun können.

Was ändert sich bei Pflegegrad 1? Heute und Entwurf im Vergleich

Die Seitenzahlen beziehen sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 (Bundesministerium für Gesundheit).

Leistung bei Pflegegrad 1 2026 Laut Regierungsentwurf ab 2027
Entlastungsbetrag 131 € im Monat, bis 1.572 € im Jahr (§ 45b SGB XI) entfällt (S. 37–38)
Pflegeberatung ja (§ 7a SGB XI) bleibt
Pflegehilfsmittel ja (§ 40 SGB XI) bleiben
Zuschuss Wohnungsanpassung bis 4.180 € je Maßnahme (§ 40 SGB XI) bleibt
Pflegegeld, Sachleistung gibt es bei Pflegegrad 1 nicht gibt es bei Pflegegrad 1 nicht
Punkte für Pflegegrad 1 ab 12,5 ab 15, bestehende Grade geschützt (S. 31–32, 62)

Pflegegrad 1 — was laut Entwurf wegfallen soll

§ 45b SGB XI

Entlastungsbetrag heute

131 € im Monat

ab 2027 laut Entwurf 0 €

§ 45b SGB XI

Im Jahr

1.572 €

Pflegereform 2027 bei Pflegegrad 1: Was wegfallen soll

die einzige Geldleistung bei Pflegegrad 1

§ 15 SGB XI

Punktgrenze neu

15 Punkte

statt 12,5, nur für neue Anträge

Warum trifft es Pflegegrad 1 so hart?

Pflegegrad 1 bekommen Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Damit war der Entlastungsbetrag bisher der Kern der Leistungen: Er bezahlte Alltagshilfe, Haushaltshilfe, stundenweise Betreuung, bei Pflegegrad 1 sogar Körperpflege durch einen Pflegedienst.

Die anderen Pflegegrade bekommen für 2027 laut Entwurf ein Sozialraumbudget von 175 € im Monat, Pflegegrad 1 nicht. Pflegegrad 1 soll laut Entwurf nur Beratung, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld-Zuschüsse behalten. Für Betroffene heißt das: Hilfe im Haushalt, die heute die Pflegekasse bezahlt, müssten sie ab 2027 selbst tragen oder über andere Wege finanzieren.

Welche Hilfe bleibt bei Pflegegrad 1?

Auch ohne Entlastungsbetrag bleibt Pflegegrad 1 laut Entwurf mehr als ein Stempel. Drei Leistungen sollen bestehen bleiben, und sie werden oft unterschätzt:

  • Pflegeberatung: Eine persönliche Beratung durch die Pflegekasse, auf Wunsch zu Hause. Sie hilft, die Versorgung zu planen und andere Hilfen zu finden.
  • Pflegehilfsmittel: Technische Hilfen wie ein Pflegebett oder ein Hausnotruf, wenn sie die Pflege erleichtern oder ein selbständigeres Leben ermöglichen. Die Pflegekasse stellt sie häufig leihweise zur Verfügung.
  • Wohnungsanpassung: Bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder einen Treppenlift. Ein Umbau, der Stürze verhindert, kann den Verbleib in der eigenen Wohnung um Jahre verlängern.

Wer diese Leistungen bisher nicht genutzt hat, sollte sie sich spätestens jetzt ansehen.

Was können Sie bei Pflegegrad 1 jetzt tun?

  1. Guthaben 2026 einsetzen: Nicht genutzte Entlastungsbeträge dürfen nach heutigem Recht bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Für Reste aus 2026 sieht der Entwurf aber keine Übergangsregel vor. Sicher ist nur, was bis zum 31. Dezember 2026 als Leistung erbracht wird (Restbudget 2026 nutzen).
  2. Rechnungen einreichen: Belege aus 2026 zeitnah an die Pflegekasse schicken.
  3. Höherstufung prüfen: Hat sich Ihr Hilfebedarf erhöht, kann ein Antrag auf Pflegegrad 2 noch 2026 sinnvoll sein. Heute reichen dafür 27 Punkte, für Anträge ab 2027 wären es laut Entwurf 30.
  4. Andere Wege kennen: Haushaltshilfe der Krankenkasse bei akuter Krankheit, Hilfe vom Sozialamt bei geringem Einkommen, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen.
  5. Beratung nutzen: Die Pflegeberatung bleibt, sie hilft beim Planen für 2027.

Wie sieht es mit einer Höherstufung aus?

Ein Antrag auf Höherstufung lohnt sich, wenn sich etwas verändert hat: häufigere Stürze, nachlassendes Gedächtnis, Hilfe beim Waschen oder bei Medikamenten. Laut der geplanten Übergangsregel (§ 142b des Entwurfs, neu im Elften Buch, S. 62) gilt das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ein Antrag, der noch 2026 bei der Kasse eingeht, würde nach den heutigen Grenzen begutachtet.

Mit Pflegegrad 2 hätten Sie 2026 Anspruch auf Pflegegeld von 347 € oder Pflegesachleistung von 796 € im Monat, und ab 2027 laut Entwurf auf das Sozialraumbudget. Der Unterschied zu Pflegegrad 1 wird mit der Reform also deutlich größer. Wie Sie die Begutachtung vorbereiten, steht in Höherstufung beantragen und MD-Begutachtung vorbereiten.

Beantragen Sie nur, was dem tatsächlichen Hilfebedarf entspricht. Eine Begutachtung kann den Pflegegrad bestätigen, anheben oder, wenn sich der Zustand gebessert hat, auch niedriger einstufen.

Wer noch keinen Pflegegrad hat

Wer heute knapp über 12,5 Punkte erreichen würde, bekäme ab 2027 laut Entwurf keinen Pflegegrad mehr. Ein Antrag, der noch 2026 bei der Pflegekasse eingeht, würde nach den heutigen Grenzen entschieden, ein formloser Anruf oder eine E-Mail genügt. Mehr dazu in Pflegegrad noch 2026 beantragen?. Was ohne Pflegegrad möglich ist, zeigt Haushaltshilfe ohne Pflegegrad.

Häufige Fragen

Fällt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 2027 weg?

Laut Regierungsentwurf ja. Ab 2027 soll es bei Pflegegrad 1 keinen Entlastungsbetrag und kein Sozialraumbudget mehr geben. Beschlossen ist das noch nicht.

Was bekomme ich 2027 noch mit Pflegegrad 1?

Laut Entwurf Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung von bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Verliere ich meinen Pflegegrad 1 durch die neuen Punktgrenzen?

Nein. Der Entwurf sieht einen Bestandsschutz für Pflegegrade vor, die nach dem bis Ende 2026 geltenden Recht festgestellt wurden.

Kann ich Reste des Entlastungsbetrags 2027 noch nutzen?

Das ist offen. Der Entwurf sieht keine Übergangsregel für angesparte Beträge vor. Nutzen Sie Guthaben deshalb möglichst noch 2026.

Lohnt sich eine Höherstufung noch 2026?

Wenn Ihr Hilfebedarf gestiegen ist, ja. Laut Entwurf gilt das Recht zum Zeitpunkt des Antrags, 2026 reichen für Pflegegrad 2 noch 27 Punkte.

Pflegegrad 1 in Bochum: Wie BeHome Care hilft

Die Alltagshilfe von BeHome Care unterstützt Menschen mit Pflegegrad 1 in Bochum, Wattenscheid und Umgebung beim Haushalt, beim Einkaufen und bei Wegen, abgerechnet über den Entlastungsbetrag. Wir sagen Ihnen, wie viel Guthaben Sie 2026 noch haben, und prüfen mit Ihnen, ob eine Höherstufung Aussicht hat. Mehr dazu auf der Seite Alltagshilfe.

Rufen Sie uns an: 02327 4177492, oder nutzen Sie die kurze Anfrage. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Weiterführend:

Rechtsgrundlagen: § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag · § 15 SGB XI — Ermittlung des Pflegegrades · § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld · § 7a SGB XI — Pflegeberatung

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit — Pflegeneuordnungsgesetz · Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026 · Bundesministerium für Gesundheit — Leistungen bei Pflegegrad 1

Stand: November 2026 — Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen.

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Fachbeitrag von

Lisa Richter

Zertifizierte Pflegeberaterin

Lisa Richter berät täglich Familien in Bochum rund um Pflegegrade, Entlastungsangebote und optimale Wohnlösungen im Alter.

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Fachlich geprüft von Manuela Storek, Pflegedienstleitung · Stand: November 2026
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