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Ratgeber · Pflege & Pflegegrade

Pflegereform 2027 bei Pflegegrad 3: Was sich ändern soll

Pflegegeld 630 statt 599 €, Sachleistung 1.590 €, aber keine Verhinderungspflege mehr: Was der Entwurf zur Pflegereform 2027 bei Pflegegrad 3 vorsieht, durchgerechnet.

L Lisa Richter ca. 5 Min. Lesezeit
Pflegereform 2027 bei Pflegegrad 3: Was sich ändern soll

Auf einen Blick (Stand: Anfang November 2026): Nach dem Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 ab 2027 von 599 € auf 630 € steigen, die Pflegesachleistung von 1.497 € auf 1.590 €. Gleichzeitig sollen Verhinderungspflege, der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € und die 42 € für Pflegehilfsmittel als eigene Leistungen wegfallen. Der Entlastungsbetrag von 131 € soll zu einem Sozialraumbudget von 175 € werden, das nur noch für anerkannte Alltagshilfe gilt. Wer heute Pflegegrad 3 hat, behält ihn. Beschlossen ist die Reform noch nicht: Bundestag und Bundesrat entscheiden bis Mitte Dezember.

„Was heißt die Reform für meine Mutter, sie hat Pflegegrad 3?" Seit dem Kabinettsbeschluss vom 30. September hören wir diese Frage täglich. Pflegegrad 3 ist der Grad, bei dem die Änderungen am deutlichsten spürbar werden: Die monatlichen Beträge steigen, aber mehrere Extras sollen in ihnen aufgehen. Dieser Ratgeber rechnet nach, was für Sie gleich bleibt, was sich ändert und was Sie in den letzten Wochen des Jahres tun können. Alles, was aus dem Entwurf stammt, ist als Entwurf gekennzeichnet.

Wann wird über die Pflegereform 2027 entschieden?

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen (Bundesministerium für Gesundheit). Danach berät der Bundestag in drei Lesungen, die erste ist für Anfang November angesetzt. Der Bundesrat befasst sich am 20. November im ersten Durchgang und am 18. Dezember abschließend. Geplant ist das Inkrafttreten am 1. Januar 2027.

Im parlamentarischen Verfahren werden Entwürfe häufig noch geändert. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das heutige Recht unverändert, auch für Pflegegrad 3.

Was ändert sich bei Pflegegrad 3? Heute und Entwurf im Vergleich

Die Seitenzahlen beziehen sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026.

Pflegegrad 3 laut Regierungsentwurf ab 2027

§ 37 SGB XI-E

Pflegegeld

630 € im Monat

heute 599 €

§ 36 SGB XI-E

Sachleistungsbudget

1.590 € im Monat

heute 1.497 €

§ 45b SGB XI-E

Sozialraumbudget

175 € im Monat

heute 131 € Entlastungsbetrag

Pflegereform 2027 bei Pflegegrad 3: Was sich ändern soll

§ 39 SGB XI-E

Überbrückungsbudget

2.285 € im Jahr

heute 3.539 € Jahresbetrag

Leistung bei Pflegegrad 3 2026 Laut Regierungsentwurf ab 2027
Pflegegeld 599 € im Monat (§ 37 SGB XI) 630 € im Monat, als „Entlastungsbudget" (S. 40)
Pflegesachleistung 1.497 € im Monat (§ 36 SGB XI) 1.590 € im Monat, als „Sachleistungsbudget" (S. 39)
Entlastungsbetrag 131 € im Monat, auch beim Pflegedienst (§ 45b SGB XI) Sozialraumbudget 175 € im Monat, nur anerkannte Alltagshilfe, kein Ansparen (S. 46)
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € (§ 42a SGB XI) Verhinderungspflege entfällt; Überbrückungsbudget bis 2.285 € im Jahr für Kurzzeitpflege und Notfälle (S. 41–43)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € im Monat (§ 40 SGB XI) keine eigene Leistung mehr, im Pflegegeld enthalten (S. 42)
Umwandlung von Sachleistung in Alltagshilfe bis 40 % (§ 45a SGB XI) entfällt
Tagespflege 1.357 € im Monat (§ 41 SGB XI) unverändert
Wohnungsanpassung 4.180 € je Maßnahme (§ 40 SGB XI) unverändert
Punkte für Pflegegrad 3 ab 47,5 ab 50, bestehende Grade geschützt (S. 31–32, 62)

Wer gewinnt, wer verliert? Zwei Rechenbeispiele

Sie pflegen selbst und bekommen Pflegegeld. Heute stehen Ihnen bei Pflegegrad 3 im Jahr bis zu 7.188 € Pflegegeld zu, dazu 1.572 € Entlastungsbetrag, 504 € für Pflegehilfsmittel und 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Laut Entwurf wären es 7.560 € Pflegegeld, 2.100 € Sozialraumbudget und 2.285 € Überbrückungsbudget. Das Pflegegeld steigt also um 372 € im Jahr. Es muss aber künftig auch die Vertretung bei Ihrem Urlaub und die Pflegehilfsmittel tragen, die bisher extra bezahlt wurden.

Ein Pflegedienst kommt. Die Sachleistung steigt um 93 € im Monat. Wer heute den Entlastungsbetrag beim Pflegedienst einsetzt, etwa für Hilfe im Haushalt, könnte das ab 2027 nicht mehr: Das Sozialraumbudget soll nur noch bei anerkannten Alltagshilfe-Angeboten gelten. Der Pflegedienst rechnet dann ausschließlich aus dem Sachleistungsbudget ab.

Ob Sie unterm Strich mehr oder weniger bekommen, hängt also davon ab, welche Leistungen Sie heute nutzen. Wer nur Pflegegeld bezieht und die Extras nie abgerufen hat, gewinnt. Wer Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag voll ausschöpft, hat künftig weniger.

Behalte ich meinen Pflegegrad 3?

Ja. Die geplante Übergangsregel (§ 142b des Entwurfs, neu im Elften Buch, S. 62) sieht einen Bestandsschutz vor: Ein nach dem bis Ende 2026 geltenden Recht festgestellter Pflegegrad bleibt bestehen. Eine neue Begutachtung soll nicht allein wegen der höheren Punktgrenzen zum Verlust führen. Neubegutachtungen nur wegen der Reform soll es nicht geben.

Bedeutsam ist das Antragsdatum: Laut Entwurf wird nach dem Recht entschieden, das bei Antragstellung gilt. Hat sich der Hilfebedarf bei Pflegegrad 2 deutlich erhöht, kann ein Antrag auf Höherstufung noch in diesem Jahr sinnvoll sein, weil dann die heutigen Grenzen gelten. Mehr dazu in Pflegegrad noch 2026 beantragen? und Höherstufung beantragen.

Was können Sie bei Pflegegrad 3 jetzt tun?

  1. Restbudgets nutzen: Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag für 2026 möglichst bis zum 31. Dezember einsetzen. Wie, steht in Restbudget 2026 vor der Pflegereform nutzen.
  2. Rechnungen einreichen: Belege für Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag aus 2026 zeitnah an die Pflegekasse schicken, nicht erst zum Ende der Frist.
  3. Vertretung für 2027 planen: Wer springt ein, wenn Sie krank werden oder Urlaub brauchen? Ab 2027 soll das aus Pflegegeld oder Sachleistung bezahlt werden, im Notfall aus dem Überbrückungsbudget.
  4. Anbieter prüfen: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag heute beim Pflegedienst, fragen Sie nach, ob es ein anerkanntes Alltagshilfe-Angebot gibt, bei dem Sie das Sozialraumbudget ab 2027 einsetzen können.
  5. Beratung nutzen: Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine gute Gelegenheit, die Versorgung für 2027 durchzugehen.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es 2027 bei Pflegegrad 3?

Laut Regierungsentwurf 630 € im Monat statt heute 599 €. Beschlossen ist das noch nicht.

Fällt die Verhinderungspflege 2027 weg?

Laut Entwurf ja, als eigene Leistung. Die geplante Vertretung soll künftig aus Pflegegeld oder Sachleistung bezahlt werden, Kurzzeitpflege und Notfälle aus einem Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr.

Verliere ich durch die Reform meinen Pflegegrad 3?

Nein. Der Entwurf sieht einen Bestandsschutz für Pflegegrade vor, die nach dem bis Ende 2026 geltenden Recht festgestellt wurden.

Was passiert mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3?

Er soll durch ein Sozialraumbudget von 175 € im Monat ersetzt werden, das nur bei anerkannten Alltagshilfe-Angeboten eingesetzt werden kann und sich nicht ansparen lässt.

Ab wann gilt die Pflegereform?

Geplant ist der 1. Januar 2027. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, der Bundesrat entscheidet abschließend am 18. Dezember 2026.

Pflegegrad 3 in Bochum: Wie BeHome Care hilft

Unser Pflegedienst begleitet Familien in Bochum, Wattenscheid und Umgebung durch die Umstellung. Wir rechnen mit Ihnen durch, wie Ihre Versorgung 2027 aussieht, welche Restbudgets Sie 2026 noch nutzen sollten und wie die Vertretung im nächsten Jahr bezahlt wird. Für unsere Alltagshilfe bereiten wir vor, dass Sie das Sozialraumbudget dort einsetzen können, sobald die Reform gilt. Mehr zur ambulanten Pflege.

Rufen Sie uns an: 02327 4177490, oder stellen Sie Ihre Frage über die kurze Anfrage. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Weiterführend:

Rechtsgrundlagen: § 36 SGB XI — Pflegesachleistung · § 37 SGB XI — Pflegegeld · § 39 SGB XI — Verhinderungspflege · § 42a SGB XI — Gemeinsamer Jahresbetrag · § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit — Pflegeneuordnungsgesetz · Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026 · Bundesministerium für Gesundheit — Leistungsbeträge 2026

Stand: November 2026 — Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen.

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Lisa Richter

Zertifizierte Pflegeberaterin

Lisa Richter berät täglich Familien in Bochum rund um Pflegegrade, Entlastungsangebote und optimale Wohnlösungen im Alter.

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Fachlich geprüft von Katja Niedzwecki, Stellv. Pflegedienstleitung · Stand: November 2026
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