Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber · Assistenz & Teilhabe

Freizeitassistenz für Kinder: Verein, Ferien, wer zahlt

Assistenz fuer Verein, Musikschule und Ferien: warum § 78 SGB IX das ausdruecklich nennt, wer zahlt, wie der offene Ganztag einzuordnen ist und was gute Begleitung ausmacht.

S Sarah Müller ca. 5 Min. Lesezeit
Freizeitassistenz für Kinder: Verein, Ferien, wer zahlt

Auf einen Blick: Assistenz für Verein, Musikschule, Ferienfreizeit oder Nachmittage mit Freunden fällt unter die soziale Teilhabe (§ 113 SGB IX); § 78 SGB IX nennt „Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten" und die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben ausdrücklich. Zuständig ist in der Regel die Eingliederungshilfe, nicht die Pflegekasse. Deren Leistungen — der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie der Entlastungsbetrag — entlasten die Eltern, ersetzen die Assistenz aber nicht.

Die Schulbegleitung endet am Schultor. Was danach kommt, organisieren die meisten Familien allein — und viele wissen nicht, dass sie das nicht müssen.

Was das Gesetz ausdrücklich nennt

Die Eingliederungshilfe ist nicht auf Schule und Pflege beschränkt. Zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX gehört Assistenz, und § 78 SGB IX benennt die Bereiche konkret: Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.

Das ist bemerkenswert deutlich formuliert — und es räumt mit einem verbreiteten Missverständnis auf: Assistenz ist keine Leistung nur für „notwendige" Dinge. Ein Kind, das ohne Begleitung nicht ins Fußballtraining kann, ist von etwas ausgeschlossen, das andere Kinder selbstverständlich tun. Genau darauf zielt die Vorschrift.

Der Maßstab ist immer derselbe: Könnte das Kind das Angebot ohne Behinderung selbstständig nutzen? Wenn nein, kommt Assistenz in Betracht.

Wo die Schulbegleitung endet

Die klassische Schulbegleitung deckt ab, was für den Schulbesuch erforderlich ist. Alles danach — Verein, Musikschule, Nachmittag bei Freunden, Ferienfreizeit — ist ein anderer Anspruch, aus einer anderen Vorschrift, oft aus demselben Topf.

Das führt in der Praxis zu einer Lücke, die niemand beabsichtigt hat: Der Bescheid über die Schulbegleitung liegt vor, das Kind ist bis 13 Uhr versorgt — und ab 13 Uhr beginnt für die Familie wieder das, was vorher war.

Praktischer Hinweis: Beantragen Sie beides in einem Vorgang. Wer die Freizeitassistenz erst ein Jahr später nachschiebt, durchläuft die Bedarfsermittlung ein zweites Mal — mit demselben Träger, für dasselbe Kind.

Wie der schulische Teil läuft, steht in Schulbegleitung beantragen und Wer zahlt die Schulbegleitung?.

Der offene Ganztag: die unklare Zone

Beim offenen Ganztag ist die Zuordnung tatsächlich strittig, und das sollte man wissen, bevor man den Antrag stellt.

Freizeitassistenz für Kinder: Verein, Ferien, wer zahlt

Entscheidend ist, wie die Leistung einzuordnen ist: Dient die Assistenz der Teilhabe am Ganztagsangebot — also der Mitwirkung an Gruppenaktivitäten, Ausflügen, Mittagessen —, kommt Eingliederungshilfe in Betracht. Handelt es sich um allgemeine Aufsicht oder um eine pädagogische Aufgabe der Einrichtung, ist es deren Sache.

Formulieren Sie den Antrag entsprechend: nicht „Betreuung im Ganztag", sondern welche konkreten Situationen ohne Begleitung nicht funktionieren und was dann passiert. Die Wortwahl entscheidet hier häufiger über den Bescheid als die Sachlage.

Die Ferien: zwei Töpfe, zwei Zwecke

In den Ferien laufen zwei Systeme nebeneinander, und Familien nutzen meist nur eines — oder keines.

Eingliederungshilfe für die Teilhabe des Kindes. Assistenz bei einer Ferienfreizeit, einem Ferienprogramm oder einem Ausflug, wenn das Kind ohne Begleitung nicht teilnehmen könnte.

Pflegeversicherung für die Entlastung der Eltern. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen seit dem 1. Juli 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung — ab Pflegegrad 2. Damit lässt sich eine Vertretung finanzieren, wenn die Pflegeperson selbst eine Pause braucht. Details in Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Der Unterschied ist wichtig: Das eine ermöglicht dem Kind etwas, das andere entlastet die Eltern. Beides gleichzeitig ist zulässig und in den Ferien meist auch sinnvoll.

Ergänzend kommt ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich in Betracht — er lässt sich ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen, was ihn für Ferienzeiten brauchbar macht. Er ersetzt die Eingliederungshilfe aber nicht, sondern ergänzt sie. Wie man ihn ausschöpft, steht in Entlastungsbetrag richtig nutzen.

Was Freizeitassistenz anders macht als Schulbegleitung

Ein fachlicher Punkt, der über den Erfolg entscheidet und in keinem Bescheid steht: In der Freizeit ist die Assistenz erfolgreich, wenn sie möglichst wenig sichtbar ist.

In der Schule ist die Begleitperson selbstverständlicher Teil des Settings. Auf dem Bolzplatz oder im Jugendtreff ist eine erwachsene Person neben einem Kind ein Signal an alle anderen — und im ungünstigen Fall genau das, was Kontakt verhindert. Fachlich heißt das: Nähe dosieren, sich zurückziehen, sobald es geht, und Kontakte zwischen den Kindern ermöglichen, statt sie zu ersetzen.

Woran Sie eine gute Freizeitassistenz erkennen:

  • Sie fragt vorab, was das Kind selbst will — nicht nur, was die Eltern für nötig halten.
  • Sie sucht Abstand, wo er möglich ist, und bleibt trotzdem erreichbar.
  • Sie unterstützt die anderen Kinder darin, mit dem Kind umzugehen, statt zwischen ihnen zu stehen.
  • Sie bleibt dieselbe Person. Wechselnde Gesichter zerstören in der Freizeit mehr als in der Schule, weil hier nichts durch Struktur getragen wird.

Für Jugendliche kommt hinzu: Ab einem gewissen Alter ist die Anwesenheit eines Erwachsenen selbst das Problem. Dann gehört besprochen, welche Situationen wirklich Begleitung brauchen — und welche nur deshalb, weil es noch nie anders probiert wurde.

Persönliches Budget: der flexible Weg

Für Freizeitassistenz ist das Persönliche Budget oft die praktikabelste Lösung. Statt für jeden Anlass eine Bewilligung zu erwirken, erhalten Sie eine Geldleistung und organisieren die Begleitung selbst — für das Training am Dienstag, den Ausflug am Wochenende, die Ferienwoche im Sommer.

Das passt zur Freizeit besser als zur Schule, weil Freizeit sich schlecht in Stundenpläne pressen lässt. Wie es beantragt wird, steht in Persönliches Budget beantragen; die Rechenlogik in Persönliches Budget berechnen.

Ein ehrlicher Hinweis: Das Budget bedeutet Organisationsaufwand — Verträge, Abrechnung, Ausfallplanung. Wer das nicht selbst tragen will, wählt einen Assistenzdienst; beides ist möglich, und beides ist richtig.

BeHome Care erbringt Assistenz nach § 78 SGB IX bundesweit, im Ruhrgebiet auch Schul- und Freizeitassistenz für Kinder. Zur Leistungsseite: Schul- und Freizeitassistenz.

Häufige Fragen

Zahlt jemand die Begleitung im Sportverein? In der Regel die Eingliederungshilfe, wenn das Kind ohne Begleitung nicht teilnehmen könnte. § 78 SGB IX nennt sportliche Aktivitäten ausdrücklich.

Deckt die Schulbegleitung auch den Nachmittag ab? Nein. Sie umfasst, was für den Schulbesuch erforderlich ist. Freizeit ist ein eigener Anspruch — beantragen Sie ihn möglichst im selben Vorgang.

Wer zahlt die Assistenz im offenen Ganztag? Das hängt an der Einordnung. Dient sie der Teilhabe am Angebot, kommt Eingliederungshilfe in Betracht; allgemeine Aufsicht ist Sache der Einrichtung. Beschreiben Sie im Antrag konkrete Situationen.

Können wir Verhinderungspflege für die Ferien nutzen? Ja, ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Sie entlastet die Pflegeperson — die Teilhabe des Kindes läuft über die Eingliederungshilfe.

Reicht der Entlastungsbetrag für Freizeitassistenz? Er hilft, ersetzt die Eingliederungshilfe aber nicht. Mit 131 € im Monat sind es wenige Stunden; angespart lässt sich daraus eine Ferienwoche mitfinanzieren.

Ist ein Persönliches Budget sinnvoll? Für Freizeit oft ja, weil sie sich schlecht planen lässt. Rechnen Sie den Organisationsaufwand ehrlich mit ein.

Braucht mein Kind einen Pflegegrad für Freizeitassistenz? Nein. Assistenz nach § 78 SGB IX setzt einen Teilhabebedarf voraus, keinen Pflegegrad.


Sie wollen wissen, was für Ihr Kind möglich ist? Wir sagen Ihnen, welche Anträge zusammengehören und in welcher Reihenfolge sie gestellt werden — kostenlos und unverbindlich. Telefon 02327 4177490 oder über das Kontaktformular.

Weiterführend:

Stand: September 2026. Die Zuordnung beim offenen Ganztag hängt von der Einordnung im Einzelfall ab und wird von Trägern unterschiedlich gehandhabt. Wir prüfen diesen Ratgeber bei jeder Änderung nach.

Portrait von Sarah Müller
Fachbeitrag von

Sarah Müller

Teamleitung BeHome Care

Sarah Müller leitet seit über 10 Jahren die Pflege bei BeHome Care. Ihre Expertise liegt in der Strukturierung von Pflege-WGs und der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege.

Alle Beiträge von Sarah Müller →
Fachlich geprüft von Katja Niedzwecki, Stellv. Pflegedienstleitung · Stand: Oktober 2026
Pflege-Rechner
02327 4177490 Kostenlose Beratung