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Persönliches Budget berechnen: Wie hoch fällt es in NRW aus? | BeHome Care
Ratgeber

Persönliches Budget berechnen: Wie hoch fällt es in NRW aus? | BeHome Care

Lisa Richter · · ca. 5 Min. Lesezeit

Das Persönliche Budget ist die Königsdisziplin der Eingliederungshilfe — und gleichzeitig das, woran viele Familien scheitern. Nicht weil das Konzept zu komplex wäre, sondern weil niemand verständlich erklärt, wie hoch das Budget eigentlich ausfällt. Der LWL Westfalen-Lippe sagt: „Höhe wie vergleichbare Sachleistung". Das hilft im ersten Moment wenig. In diesem Ratgeber zeigen wir konkret, wie sich Ihr Persönliches Budget zusammensetzt, mit welchen Beträgen Sie rechnen können und wo die typischen Stolperfallen bei der Antragstellung in NRW liegen.

Was ist das Persönliche Budget — kurz und ohne Paragraphen

Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist ein Geldbetrag, der Ihnen monatlich von der zuständigen Stelle (in Westfalen-Lippe: dem LWL) auf Ihr eigenes Konto überwiesen wird. Damit kaufen Sie selbst die Assistenz, die Sie brauchen — bei dem Anbieter Ihrer Wahl, in dem Zeitraster, den Sie selbst festlegen.

Der Unterschied zur Sachleistung:

  • Sachleistung: Der LWL beauftragt einen Assistenzdienst, dieser rechnet direkt mit dem LWL ab, Sie haben keinen Verwaltungsaufwand — aber auch wenig Auswahl.
  • Persönliches Budget: Sie sind selbst „Arbeitgeber" oder „Auftraggeber" — entweder gegenüber einem Assistenzdienst Ihrer Wahl oder gegenüber Einzel-Assistenzkräften, die Sie selbst beschäftigen.

Das Persönliche Budget gibt Ihnen maximale Selbstbestimmung, kostet aber Zeit für Verwaltung. Viele Familien lösen das, indem sie das Budget an einen vertrauten Assistenzdienst weiterleiten — die Mittelstellung, bei der man Anbieter wählt, aber die Buchhaltung delegiert.

Wie hoch ist das Persönliche Budget — die Rechenlogik

Der entscheidende Satz aus dem Gesetz (§ 29 Abs. 2 SGB IX):

„Die Höhe des Persönlichen Budgets soll die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten."

Klartext: Das Persönliche Budget ist so hoch wie die Sachleistung, die Sie ohne PB bekommen würden. Es gibt also keinen finanziellen Nachteil — aber auch keinen Bonus dafür, dass Sie sich für die selbstbestimmte Variante entscheiden.

Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW. Im Gespräch mit dem LWL-Mitarbeiter wird Ihr individueller Unterstützungsbedarf in Stunden pro Woche oder Monat bemessen — und diese Stunden werden anschließend mit dem Stundensatz multipliziert, den der LWL für vergleichbare Sachleistungen ansetzt.

Konkrete Rechenbeispiele für NRW

Folgende Beträge sind Orientierungswerte aus unserer Beratungspraxis in Bochum und Umgebung (Stand 2026). Die tatsächliche Höhe ist immer individuell und hängt vom Bedarf, den Qualifikationsanforderungen und dem Anbieter ab:

Persönliches Budget berechnen: Wie hoch fällt es in NRW aus? | BeHome Care

Beispiel 1: Junger Erwachsener mit Körperbehinderung, eigene Wohnung, 25 h Assistenz/Woche

  • Bedarf laut BEI_NRW: 25 Std/Wo × 4,33 Wochen = ~108 Std/Monat
  • Stundensatz Assistenzdienst NRW 2026: ~ 45–55 € (für Helfer-Qualifikation), bis ~ 65–75 € (Fachkraft-Anteil)
  • Monatliches Budget: ~ 5.000 – 6.500 €

Beispiel 2: Schulkind mit Behinderung, 30 h Schulassistenz pro Schulwoche

  • Bedarf: 30 Std/Schulwoche × ~40 Schulwochen/Jahr = 1.200 Std/Jahr
  • Stundensatz Schulassistenz NRW: ~ 30–40 €
  • Jahresbudget: ~ 36.000 – 48.000 € (auf 12 Monate verteilt: ~ 3.000 – 4.000 €/Monat)

Beispiel 3: Erwachsener mit 24-h-Bedarf, schwerere Behinderung, Stamm-Assistenz-Team

  • Bedarf: 24 Std × 7 Tage = 168 Std/Wo = ~ 728 Std/Monat
  • Stundensatz im Mix (Tag/Nacht, Helfer/Fachkraft): ~ 30–55 €
  • Monatliches Budget: ~ 22.000 – 35.000 € — diese hohen Budgets sind eher bei LVR oder im Persönlichen Budget mit Arbeitgeber-Modell üblich

Wichtig: Die Stundensätze sind in NRW nicht öffentlich tabelliert. Der LWL handelt sie individuell aus, oft mit Bezug auf Tarifverträge wie TVöD oder AVR-Diakonie. Wer einen Antrag stellt, sollte nicht zögern, eine Begründung mitzuliefern, warum die im LWL-Standard hinterlegte Stunden-Schätzung zu niedrig ist.

Was vom Budget tatsächlich bei Ihnen ankommt

Das auf Ihr Konto überwiesene Budget muss alle Kosten der Assistenz decken — wenn Sie selbst Arbeitgeber sind, also auch Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Berufshaftpflicht.

Wenn Sie einen Assistenzdienst beauftragen (wie BeHome Care), bekommt der Assistenzdienst direkt sein Stundenhonorar — Sie übernehmen die Funktion des Auftraggebers, aber nicht des Arbeitgebers. Das ist der bei weitem häufigste Weg, weil er den geringsten Verwaltungsaufwand bedeutet.

Wenn Sie selbst Assistenzkräfte anstellen (Arbeitgeber-Modell), brauchen Sie:

  • Lohnbuchhalter oder Steuerberater (~ 50–100 €/Monat pro Mitarbeiter)
  • Berufshaftpflicht-Versicherung
  • Eigenes Geschäftskonto
  • Lohnabrechnung jeden Monat
  • Arbeitgeber-Anteil Sozialversicherung (~ 21 % auf das Brutto)

Das Arbeitgeber-Modell lohnt sich finanziell oft nicht — die Verwaltungskosten und das Risiko (Krankheit, Kündigung) sind hoch. Es ist eher dann sinnvoll, wenn Sie eine ganz bestimmte Vertrauensperson dauerhaft binden wollen.

Wann lohnt sich das Persönliche Budget — wann eher Sachleistung?

Persönliches Budget passt besser, wenn:

  • Sie eine bestimmte Assistenzkraft bevorzugt einsetzen wollen (z.B. eine Person aus dem Bekanntenkreis)
  • Sie einen Anbieter wechseln möchten, der nicht im LWL-Vertragsnetz ist
  • Sie viel Mitsprache beim Personal wünschen (Einstellung, Wechsel, Schichtplan)
  • Sie organisatorisch gut aufgestellt sind (oder jemanden in der Familie haben, der die Verwaltung übernehmen kann)
  • Sie ein trägerübergreifendes Budget wollen (LWL + Pflegekasse + Krankenkasse in einem Topf)

Sachleistung passt besser, wenn:

  • Sie keine Lust auf Verwaltung haben
  • Der LWL-Vertragsdienst Sie gut versorgt
  • Personalwechsel okay sind (Sie haben kein festes Stamm-Team-Bedürfnis)
  • Sie noch in der Findungsphase sind (Sachleistung lässt sich später jederzeit in Persönliches Budget umwandeln)

In der Praxis sehen wir bei unseren Bochumer Klienten: Viele Familien starten mit der Sachleistung und wechseln nach 12–24 Monaten ins Persönliche Budget, wenn klar ist, dass eine bestimmte Konstellation passt.

Trägerübergreifendes Persönliches Budget — der unterschätzte Hebel

Bei vielen Familien überlappen sich Ansprüche aus verschiedenen Töpfen:

  • Eingliederungshilfe vom LWL (Teilhabe-Assistenz)
  • Pflegeleistungen von der Pflegekasse (SGB XI)
  • Häusliche Krankenpflege von der Krankenkasse (SGB V)
  • Hilfen zur Pflege vom Sozialamt (SGB XII, falls einkommensabhängig)

In normalen Fällen muss jede dieser Leistungen separat beantragt werden — vier Antragsstellen, vier Bescheide, vier mögliche Widersprüche. Das trägerübergreifende Persönliche Budget nach § 29 Abs. 1 Satz 3 SGB IX erlaubt es, all diese Leistungen in einem Antrag bei einer Stelle zu bündeln. Der LWL koordiniert dann die Beteiligung der anderen Träger.

Beantragen können Sie das einfach mit dem Satz: „Ich beantrage ein trägerübergreifendes Persönliches Budget unter Einbeziehung von [LWL, Pflegekasse, Krankenkasse]." Der LWL leitet die nötigen Schritte ein und koordiniert.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum ersten Geldeingang? Realistisch 8–16 Wochen. Der LWL muss zunächst die BEI_NRW-Bedarfsermittlung machen, danach den Gesamtplan beschließen, danach Sie noch eine Zielvereinbarung unterzeichnen lassen (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Erst danach läuft das Budget an.

Wer kontrolliert, ob ich das Budget zweckgemäß verwende? Sie müssen jährlich (manchmal auch quartalsweise) gegenüber dem LWL nachweisen, wie das Budget verwendet wurde. Bei Sachleistung über einen Assistenzdienst genügen die Rechnungen. Bei Arbeitgeber-Modell sind detailliertere Belege nötig. Wer das Budget zweckwidrig verwendet, riskiert Rückforderungen und Kürzungen.

Kann ich das Budget auch für Familienangehörige als Assistenz nutzen? Grundsätzlich ja — Verwandte können als Assistenz beschäftigt werden, aber es gibt rechtliche Einschränkungen (Schwarzarbeit-Risiko, Sozialversicherungspflicht). Mit Vertrag, Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und korrekt abgerechnetem Lohn ist es legal möglich, ist aber selten die einfachste Lösung.

Was, wenn das Budget nicht reicht? Sie können jederzeit eine Anpassung beantragen — entweder weil sich der Bedarf erhöht hat oder weil sich nach 6 Monaten zeigt, dass die ursprüngliche Schätzung zu niedrig war. Sammeln Sie dafür konkrete Belege (geleistete Stunden, Rechnungen, Tagebuch-Vermerke).

Wir wohnen in Bochum, haben aber Familie im Rheinland — kann der LWL für uns zuständig bleiben, wenn wir umziehen? Nein, der zuständige Träger richtet sich nach dem Wohnsitz. Beim Umzug nach Düsseldorf wäre der LVR zuständig, beim Umzug nach Bayern entsprechende dortige Bezirke. Das Budget muss neu festgesetzt werden, aber die Anerkennung des Bedarfs läuft mit.

Was kostet die Beratung durch BeHome Care? Unsere Erstberatung zum Persönlichen Budget ist kostenlos. Wir helfen mit der Antragsformulierung, mit der Vorbereitung auf das BEI_NRW-Gespräch und mit einer realistischen Budget-Kalkulation. Wenn Sie sich für unsere Dienstleistung entscheiden, refinanziert sich das aus dem späteren Budget.

Weiterführend

Rechtsgrundlagen

  • § 29 SGB IX (Persönliches Budget)
  • §§ 90–100 SGB IX (Eingliederungshilfe)
  • § 117 SGB IX (Gesamtplanung)
  • BEI_NRW — Bedarfsermittlungsinstrument NRW
  • LWL-Verfahrenshinweise zum Persönlichen Budget

Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Persönliches Budget realistisch ausfallen würde?

Wir kalkulieren mit Ihnen unverbindlich, was bei Ihrem individuellen Bedarf in NRW herauskommen würde — und welche Variante (Sachleistung, Persönliches Budget, trägerübergreifend) für Ihre Situation am besten passt. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Beratungstermin in Bochum oder telefonisch vereinbaren


Geprüft am 16. Mai 2026 von Lisa Richter, Pflegeberaterin BeHome Care.

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Fachbeitrag von

Lisa Richter

Zertifizierte Pflegeberaterin

Lisa Richter berät täglich Familien in Bochum rund um Pflegegrade, Entlastungsangebote und optimale Wohnlösungen im Alter.

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