GdB und Pflegegrad sind zwei getrennte Systeme — wer nur eines hat, verschenkt Rechte und Geld. Antrag, Merkzeichen, Steuer-Pauschbeträge von 384 bis 7.400 € und die Gleichstellung ab GdB 30.
Auf einen Blick: Der Grad der Behinderung (GdB) und der Pflegegrad sind zwei verschiedene Systeme — sie ersetzen sich nicht und werden von verschiedenen Stellen festgestellt. Der GdB bewertet die Auswirkung einer Behinderung auf die Teilhabe und wird beim Versorgungsamt beantragt; ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert und erhält den Ausweis. Steuerlich bringt das den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG: von 384 € ab GdB 20 bis 2.840 € ab GdB 100, bei den Merkzeichen H, Bl und TBl sogar 7.400 € im Jahr.
„Wir haben doch schon einen Pflegegrad — brauchen wir das auch noch?" Diese Frage kommt in fast jeder Beratung, und die Antwort lautet fast immer ja.
Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis beantworten zwei völlig verschiedene Fragen. Wer nur eines von beidem hat, verschenkt regelmäßig Geld und Rechte.
Der Unterschied, den fast alle verwechseln
Grad der Behinderung (GdB)
Pflegegrad
Was wird bewertet
Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe
Hilfebedarf bei der Selbstständigkeit
Wer stellt fest
Versorgungsamt / Landesamt für Soziales
Medizinischer Dienst im Auftrag der Pflegekasse
Skala
20 bis 100
1 bis 5
Wofür
Nachteilsausgleiche, Steuern, Arbeitsrecht
Pflegeleistungen, Geld, Sachleistungen
Beide können nebeneinander bestehen, und sie beeinflussen sich nicht gegenseitig. Ein Mensch mit Pflegegrad 4 kann einen GdB von 100 haben — oder gar keinen, weil nie jemand einen Antrag gestellt hat.
Für Menschen mit Behinderung, die Assistenz beziehen, ist der GdB besonders relevant: Er ist oft die Eintrittskarte zu Nachteilsausgleichen, die neben der Eingliederungshilfe laufen.
Wie Sie den GdB beantragen
Die Schritte auf einen Blick
Antrag beim Versorgungsamt beziehungsweise Landesamt für Soziales des Bundeslandes stellen. In Nordrhein-Westfalen läuft das über die kommunalen Stellen — der Antrag ist formlos möglich, meist gibt es ein Formular online.
Behandelnde Ärztinnen und Ärzte angeben, mit Adresse und Fachrichtung. Die Behörde fordert die Unterlagen selbst an.
Eigene Unterlagen beilegen, wenn vorhanden: Arztbriefe, Reha-Berichte, Klinikentlassungsbriefe. Das beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Alle Erkrankungen nennen, nicht nur die Hauptdiagnose. Der GdB entsteht aus dem Gesamtbild, nicht aus einer einzelnen Diagnose.
Bescheid prüfen. Gegen die Feststellung ist Widerspruch möglich — genau wie beim Pflegegrad.
Häufigster Fehler: Nur die schwerste Erkrankung angeben. Mehrere Beeinträchtigungen werden nicht einfach addiert, sie werden aber gemeinsam bewertet — und wer sie verschweigt, bekommt einen zu niedrigen GdB.
Die Merkzeichen und was sie auslösen
Auf dem Ausweis stehen Buchstaben, die konkrete Rechte auslösen:
Merkzeichen
Bedeutung
Typischer Nachteilsausgleich
G
erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
Wertmarke, ÖPNV-Freifahrt
aG
außergewöhnliche Gehbehinderung
Parkerleichterungen, Behindertenparkplatz
B
Notwendigkeit einer Begleitperson
kostenfreie Mitnahme der Begleitperson
H
Hilflosigkeit
erhöhter Steuer-Pauschbetrag
Bl
Blindheit
erhöhter Pauschbetrag, Blindengeld
Gl
Gehörlosigkeit
Nachteilsausgleiche im ÖPNV
TBl
Taubblindheit
erhöhter Pauschbetrag
Die Merkzeichen werden nicht automatisch vergeben. Wenn Sie meinen, dass eines zutrifft, führen Sie das im Antrag ausdrücklich aus — mit Begründung, nicht nur mit dem Buchstaben.
Was der Ausweis steuerlich bringt
Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG wird ohne Einzelnachweis gewährt — Sie müssen keine Belege sammeln:
GdB
Pauschbetrag pro Jahr
20
384 €
30
620 €
40
860 €
50
1.140 €
60
1.440 €
70
1.780 €
80
2.120 €
90
2.460 €
100
2.840 €
Merkzeichen H, Bl, TBl
7.400 €
Bemerkenswert: Der Pauschbetrag beginnt bereits bei GdB 20 — also weit unterhalb der Schwerbehinderung. Wer einen GdB von 30 hat und ihn nie in der Steuererklärung angibt, verschenkt jedes Jahr 620 €.
Darüber hinaus können tatsächliche Pflegekosten geltend gemacht werden, wenn sie den Pauschbetrag übersteigen. Wie das funktioniert, steht in Pflegekosten steuerlich absetzen.
Gleichstellung bei GdB 30 oder 40
Wer einen GdB von 30 oder 40 hat, gilt nicht als schwerbehindert — kann aber bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen. Sie gleicht arbeitsrechtliche Nachteile aus, etwa wenn der Arbeitsplatz wegen der Behinderung gefährdet ist.
Zwei Punkte dazu, die häufig missverstanden werden:
Die Gleichstellung ist kein Schwerbehindertenausweis. Sie bringt keine Wertmarke und keine Parkerleichterung.
Sie ist erst ab GdB 30 möglich, nicht bei GdB 20.
Ab GdB 50 gilt dagegen die volle Schwerbehindertenstellung mit besonderem Kündigungsschutz und Zusatzurlaub. Für Menschen, die mit Assistenz arbeiten, ist das ein wichtiger Baustein — siehe auch Teilhabe am Arbeitsleben.
Was der Ausweis im Alltag konkret ändert
Jenseits der Steuer wirkt der Ausweis an Stellen, die im Antrag nirgends stehen:
Mobilität. Mit Merkzeichen G und einer Wertmarke fahren Sie im öffentlichen Nahverkehr kostenlos — im gesamten VRR-Gebiet, nicht nur in der Heimatstadt. Bei aG kommt der Behindertenparkplatz dazu, was in Bochumer Innenstadtlagen einen Arzttermin überhaupt erst machbar macht.
Begleitung. Merkzeichen B bedeutet, dass eine Begleitperson kostenfrei mitfährt. Für Menschen, die mit Assistenz unterwegs sind, halbiert das die Fahrtkosten jedes Termins.
Arbeit. Ab GdB 50 gelten besonderer Kündigungsschutz und fünf Tage Zusatzurlaub im Jahr. Der Arbeitgeber erfährt den Grad nicht automatisch — Sie entscheiden, ob und wann Sie ihn offenlegen.
Zuzahlungen. Chronisch Kranke können sich bei der Krankenkasse auf eine reduzierte Belastungsgrenze berufen. Das wirkt unmittelbar auf Rezeptgebühren und die Zuzahlung bei häuslicher Krankenpflege.
Wenn sich der Zustand verschlechtert
Der GdB ist keine einmalige Festlegung. Bei einer Verschlechterung können Sie einen Änderungs- oder Verschlimmerungsantrag stellen. Dabei werden GdB und Merkzeichen neu bewertet — beides kann steigen.
Sinnvoll ist der Antrag, wenn:
eine neue Erkrankung hinzugekommen ist,
sich eine bestehende deutlich verschlechtert hat,
ein Merkzeichen jetzt zutreffen könnte (etwa G nach zunehmender Gehbehinderung),
oder eine Pflegebedürftigkeit neu festgestellt wurde.
Achtung: Bei der Neubewertung wird der gesamte Zustand geprüft. In seltenen Fällen kann der GdB auch sinken, wenn sich etwas gebessert hat. Wer unsicher ist, lässt sich vorher beraten.
BeHome Care begleitet Menschen mit Behinderung in Bochum und im Ruhrgebiet, in der Assistenz auch bundesweit — und wir sagen im Erstgespräch, welche Anträge in Ihrer Situation offen sind. Zur Eingliederungshilfe.
Häufige Fragen
Brauche ich den Ausweis, wenn ich schon einen Pflegegrad habe?
Ja, wenn Sie die Nachteilsausgleiche nutzen wollen. Beide Systeme sind getrennt; der Pflegegrad ersetzt keinen GdB.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das schwankt stark nach Bundesland und Aktenlage. Wer vollständige Arztunterlagen beilegt, verkürzt die Zeit spürbar.
Kann ich gegen den Bescheid vorgehen?
Ja, mit Widerspruch innerhalb eines Monats. Begründen Sie ihn medizinisch, nicht nur mit dem Gefühl, zu niedrig eingestuft zu sein.
Ist der Ausweis befristet?
In der Regel ja. Vor Ablauf muss eine Verlängerung beantragt werden — kümmern Sie sich rechtzeitig, sonst entsteht eine Lücke bei den Nachteilsausgleichen.
Hat der GdB Einfluss auf die Assistenz?
Nicht direkt — Assistenz nach § 78 SGB IX hängt am individuellen Teilhabebedarf. Der GdB ist aber häufig ein wichtiger Beleg im Verfahren.
Unsicher, welche Anträge in Ihrer Situation offen sind? Wir schauen uns Pflegegrad, GdB und Teilhabeleistungen gemeinsam an und sagen Ihnen, was fehlt — kostenlos. Telefon 02327 4177490 oder über das Kontaktformular.