Ihre Mutter ruft am Vormittag an und fragt, ob Sie heute vorbeikommen – zum dritten Mal in einer Stunde. Den Herd hat sie angelassen, den Termin beim Hausarzt vergessen. Dabei ist sie körperlich fit, geht spazieren, wirkt im Gespräch „eigentlich noch ganz klar". Genau das verunsichert viele Angehörige in Bochum, die zu uns in die Beratung kommen: Bekommt man überhaupt einen Pflegegrad, wenn der Mensch doch noch so gut zu Fuß ist? Bei einer Demenz lautet die Antwort fast immer: ja. Sie müssen nur wissen, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
Warum bei Demenz die Diagnose nicht über den Pflegegrad entscheidet
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Viele glauben, der Pflegegrad hänge an einer Diagnose oder an körperlichen Gebrechen. Tatsächlich zählt seit der Pflegereform 2017 ausschließlich die Selbstständigkeit im Alltag – erfasst über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) mit sechs Modulen.
Für Menschen mit Demenz sind dabei zwei Module besonders wichtig: Modul 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen). Hier werden Orientierung, Erinnern, das Verstehen von Aufforderungen, aber auch nächtliche Unruhe, Weglauftendenz, Ängste oder Aggression bewertet. Deshalb kann auch jemand, der körperlich noch mobil ist, einen mittleren bis hohen Pflegegrad erhalten – weil die Selbstständigkeit im Kopf, nicht in den Beinen eingeschränkt ist.
Welcher Pflegegrad ist bei Demenz realistisch?
Aus den gewichteten Punkten der Module ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. In der Praxis erreichen Menschen mit Demenz häufig Pflegegrad 2 oder höher, sobald sie regelmäßig Anleitung und Aufsicht brauchen – bei fortgeschrittener Demenz sind Pflegegrad 3 bis 5 typisch.
Daran hängen konkrete monatliche Leistungen (Stand 2026):
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
|---|---|---|
| PG 2 | 347 € | 796 € |
| PG 3 | 599 € | 1.497 € |
| PG 4 | 800 € | 1.859 € |
| PG 5 | 990 € | 2.299 € |
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber bereits den Entlastungsbetrag. Dieser nach § 45b SGB XI beträgt für alle Pflegegrade 1 bis 5 131 € im Monat und ist gerade bei Demenz wertvoll – damit lassen sich Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung finanzieren.
Wie Sie die Begutachtung vorbereiten
Der Gutachterdienst kommt zu Ihnen nach Hause. Drei Dinge entscheiden über das Ergebnis:
- Beschreiben Sie den Alltag konkret. Nicht „sie ist vergesslich", sondern: verwechselt Personen, findet den Weg im eigenen Viertel nicht mehr, vergisst Medikamente, ist nachts unruhig, lässt den Herd an. Genau solche Beispiele sind für Modul 2 und 3 entscheidend.
- Schildern Sie die schlechten Tage, nicht die guten. Viele Demenzbetroffene „funktionieren" im Begutachtungsgespräch erstaunlich gut (Fassade). Der Gutachter muss aber den realen Alltag beurteilen – schildern Sie ihn ehrlich.
- Halten Sie Unterlagen bereit: ein einfaches Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, Arztberichte, den Medikamentenplan und eine Liste der konkreten Hilfebedarfe.
Welche Leistungen Demenz-Familien besonders entlasten
Neben Pflegegeld und Sachleistung sind es oft die kleineren Bausteine, die den Alltag tragen: der Entlastungsbetrag für stundenweise Betreuung, die Verhinderungspflege für Ihre eigenen Auszeiten, und ein verlässlicher ambulanter Dienst, der zu festen Zeiten kommt – Verlässlichkeit gibt gerade Demenzkranken Sicherheit. Hier setzt die ambulante Pflege von BeHome Care in Bochum an: feste Bezugspflegekräfte statt ständig wechselnder Gesichter, weil Vertrautheit bei Demenz keine Nettigkeit, sondern Therapie ist.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Pflegegrad realistisch ist oder wie Sie die Begutachtung angehen: Rufen Sie uns an. Eine erste Einschätzung kostet nichts – und nimmt Ihnen oft schon die größte Sorge.
Die zwei Module, die bei Demenz den Ausschlag geben
Die Begutachtung bewertet sechs Lebensbereiche. Bei Demenz entscheiden vor allem zwei über die Einstufung — und genau die werden von Familien am schlechtesten beschrieben:
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. Erkennen von Personen, örtliche und zeitliche Orientierung, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligung an Gesprächen. Hier zählt nicht, ob jemand redet, sondern ob er versteht und behält.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Nächtliche Unruhe, Weglauftendenz, Abwehr bei der Pflege, Ängste, Wahnvorstellungen, Aggression. Diese Punkte werden häufig aus Scham verschwiegen — und fehlen dann im Gutachten.
Der wichtigste Hinweis für den Termin: Sprechen Sie schwierige Verhaltensweisen offen an, auch wenn es sich unloyal anfühlt. Was Sie verschweigen, existiert für die Einstufung nicht.
Warum Demenz-Begutachtungen so oft zu niedrig ausfallen
Drei Muster begegnen uns immer wieder:
Der gute Tag. Menschen mit Demenz mobilisieren in fremder Gegenwart oft erstaunliche Reserven. Die Gutachterin sieht eine Person, die freundlich antwortet — und nicht die Nacht davor.
Die höfliche Fassade. Auf die Frage „Können Sie sich allein waschen?" kommt fast immer ein Ja. Es ist keine Lüge, sondern Selbstbild.
Die unsichtbare Beaufsichtigung. Angehörige zählen nur auf, was sie tun. Der größere Teil der Belastung ist aber das ständige Beobachten: der Herd, die Haustür, die Medikamente. Diese Präsenz ist Hilfebedarf und gehört benannt.
Führen Sie deshalb zwei Wochen ein Tagebuch mit Uhrzeiten und konkreten Situationen — einschließlich der Nächte. Wie das aufgebaut wird, steht in Pflegetagebuch führen.
Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Demenz
Bekommt man bei Demenz automatisch einen Pflegegrad? Nein. Bewertet wird die Selbstständigkeit im Alltag, nicht die Diagnose. Eine Demenz allein begründet keinen Pflegegrad.
Welcher Pflegegrad ist bei beginnender Demenz realistisch? Häufig Pflegegrad 1 oder 2 — entscheidend ist, wie stark Orientierung, Kommunikation und Alltagsgestaltung bereits betroffen sind.
Zählt Beaufsichtigung als Hilfebedarf? Ja. Ständige Präsenz wegen Weglauftendenz oder Gefahren im Haushalt ist Unterstützungsbedarf und gehört ausdrücklich ins Gutachten.
Was, wenn mein Angehöriger im Termin alles gut kann? Sprechen Sie es an: „Was Sie hier sehen, entspricht nicht dem Alltag." Ein Tagebuch über zwei Wochen belegt das.
Sollten wir getrennt mit der Gutachterin sprechen? Bitten Sie darum, wenn Sie Verhaltensweisen schildern müssen, die in Anwesenheit verletzend wären. Das ist üblich und wird meist ermöglicht.
Lohnt ein Widerspruch? Bei Demenz überdurchschnittlich oft — gerade weil kognitive und verhaltensbezogene Punkte im Erstgutachten regelmäßig zu niedrig gewichtet werden.
Was Familien bei Demenz zusätzlich zusteht
Neben den üblichen Leistungen gibt es einige, die bei Demenz besonders passen und regelmäßig ungenutzt bleiben:
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für Betreuungsangebote — bei Demenz oft das Wichtigste überhaupt, weil er stundenweise Begleitung finanziert.
Tagespflege mit eigenem Budget: Struktur, Kontakt und ein verlässlicher Rhythmus für die erkrankte Person, verlässliche freie Stunden für die Angehörigen.
Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Betreuungsgruppen — anerkannt nach Landesrecht und über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
Pflegekurse für Angehörige, kostenfrei über die Pflegekasse. Der Umgang mit Verhaltensänderungen lässt sich lernen, und das entlastet mehr als jede Hilfsmittelversorgung.
Wer diese vier Bausteine kombiniert, verschiebt den Zeitpunkt, an dem es zu Hause nicht mehr geht, oft um Jahre. Wie der Alltag konkret zu strukturieren ist, steht in Demenz im Alltag zu Hause begleiten.
Wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt
Bei Demenz lohnt der Widerspruch überdurchschnittlich oft. Sie haben dafür einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit.
Legen Sie ihn zunächst fristwahrend und formlos ein und reichen Sie die Begründung nach — so gewinnen Sie Zeit, um das Tagebuch zu vervollständigen und eine ärztliche Stellungnahme zu besorgen. Wiederholen Sie dabei nicht den Erstantrag, sondern ergänzen Sie, was im Gutachten fehlt: die Nächte, die Beaufsichtigung, die Verhaltensweisen.
Weiterführend:
- Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt
- Die MDK-Begutachtung vorbereiten
- Pflegegrad-Antrag abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein
- Demenzbetreuung zu Hause — unsere Leistungen
Quellen: § 15 SGB XI (Ermittlung des Pflegegrades, NBA-Module), § 37 SGB XI (Pflegegeld), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag).
Geprüft am 1. Juni 2026 von Lisa Richter, Pflegeberaterin bei BeHome Care.
Stand: September 2026. Wir prüfen diesen Ratgeber bei jeder Änderung nach.


