Ihre Mutter ruft am Vormittag an und fragt, ob Sie heute vorbeikommen – zum dritten Mal in einer Stunde. Den Herd hat sie angelassen, den Termin beim Hausarzt vergessen. Dabei ist sie körperlich fit, geht spazieren, wirkt im Gespräch „eigentlich noch ganz klar". Genau das verunsichert viele Angehörige in Bochum, die zu uns in die Beratung kommen: Bekommt man überhaupt einen Pflegegrad, wenn der Mensch doch noch so gut zu Fuß ist? Bei einer Demenz lautet die Antwort fast immer: ja. Sie müssen nur wissen, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
Warum bei Demenz die Diagnose nicht über den Pflegegrad entscheidet
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Viele glauben, der Pflegegrad hänge an einer Diagnose oder an körperlichen Gebrechen. Tatsächlich zählt seit der Pflegereform 2017 ausschließlich die Selbstständigkeit im Alltag – erfasst über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) mit sechs Modulen.
Für Menschen mit Demenz sind dabei zwei Module besonders wichtig: Modul 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen). Hier werden Orientierung, Erinnern, das Verstehen von Aufforderungen, aber auch nächtliche Unruhe, Weglauftendenz, Ängste oder Aggression bewertet. Deshalb kann auch jemand, der körperlich noch mobil ist, einen mittleren bis hohen Pflegegrad erhalten – weil die Selbstständigkeit im Kopf, nicht in den Beinen eingeschränkt ist.
Welcher Pflegegrad ist bei Demenz realistisch?
Aus den gewichteten Punkten der Module ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. In der Praxis erreichen Menschen mit Demenz häufig Pflegegrad 2 oder höher, sobald sie regelmäßig Anleitung und Aufsicht brauchen – bei fortgeschrittener Demenz sind Pflegegrad 3 bis 5 typisch.
Daran hängen konkrete monatliche Leistungen (Stand 2026):
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
|---|---|---|
| PG 2 | 347 € | 796 € |
| PG 3 | 599 € | 1.497 € |
| PG 4 | 800 € | 1.859 € |
| PG 5 | 990 € | 2.299 € |
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber bereits den Entlastungsbetrag. Dieser nach § 45b SGB XI beträgt für alle Pflegegrade 1 bis 5 131 € im Monat und ist gerade bei Demenz wertvoll – damit lassen sich Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung finanzieren.
Wie Sie die Begutachtung vorbereiten
Der Gutachterdienst kommt zu Ihnen nach Hause. Drei Dinge entscheiden über das Ergebnis:
- Beschreiben Sie den Alltag konkret. Nicht „sie ist vergesslich", sondern: verwechselt Personen, findet den Weg im eigenen Viertel nicht mehr, vergisst Medikamente, ist nachts unruhig, lässt den Herd an. Genau solche Beispiele sind für Modul 2 und 3 entscheidend.
- Schildern Sie die schlechten Tage, nicht die guten. Viele Demenzbetroffene „funktionieren" im Begutachtungsgespräch erstaunlich gut (Fassade). Der Gutachter muss aber den realen Alltag beurteilen – schildern Sie ihn ehrlich.
- Halten Sie Unterlagen bereit: ein einfaches Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, Arztberichte, den Medikamentenplan und eine Liste der konkreten Hilfebedarfe.
Welche Leistungen Demenz-Familien besonders entlasten
Neben Pflegegeld und Sachleistung sind es oft die kleineren Bausteine, die den Alltag tragen: der Entlastungsbetrag für stundenweise Betreuung, die Verhinderungspflege für Ihre eigenen Auszeiten, und ein verlässlicher ambulanter Dienst, der zu festen Zeiten kommt – Verlässlichkeit gibt gerade Demenzkranken Sicherheit. Hier setzt die ambulante Pflege von BeHome Care in Bochum an: feste Bezugspflegekräfte statt ständig wechselnder Gesichter, weil Vertrautheit bei Demenz keine Nettigkeit, sondern Therapie ist.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Pflegegrad realistisch ist oder wie Sie die Begutachtung angehen: Rufen Sie uns an. Eine erste Einschätzung kostet nichts – und nimmt Ihnen oft schon die größte Sorge.
Weiterführend:
- Pillar: Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt
- Die MDK-Begutachtung vorbereiten
- Pflegegrad-Antrag abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein
- Pflege und Betreuung bei Demenz
Rechtsgrundlagen: § 15 SGB XI (Ermittlung des Pflegegrades, NBA-Module), § 37 SGB XI (Pflegegeld), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag).
Geprüft am 1. Juni 2026 von Lisa Richter, Pflegeberaterin bei BeHome Care.