Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber · Pflege zu Hause

Palliativversorgung zu Hause: SAPV, Hospizdienst, Notfallplan

SAPV nach § 37b SGB V braucht keinen Pflegegrad und kostet keine Zuzahlung. Wie die Verordnung läuft und warum man sie vor der Krise anfordert.

S Sarah Müller ca. 5 Min. Lesezeit
Palliativversorgung zu Hause: SAPV, Hospizdienst, Notfallplan

Auf einen Blick: Am Lebensende zu Hause bleiben zu können, ist in Deutschland ein Anspruch, kein Glücksfall. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V wird auf dem Muster 63 verordnet, braucht keinen Pflegegrad und ist für Versicherte ohne Zuzahlung. Daneben steht die allgemeine Palliativversorgung durch Hausarzt und Pflegedienst — und der ambulante Hospizdienst nach § 39a SGB V, der ehrenamtliche Begleitung in den Haushalt bringt und ebenfalls nichts kostet. Der häufigste Fehler ist, zu lange zu warten: Angefordert wird SAPV sinnvollerweise, bevor die Krise eintritt.

Die meisten Menschen möchten zu Hause sterben. Die meisten sterben im Krankenhaus. Zwischen diesen beiden Sätzen liegen Versorgungsstrukturen, die existieren, aber vielen Familien unbekannt sind — und die in dem Moment organisiert werden müssen, in dem niemand Kraft für Organisation hat.

Die drei Ebenen

Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV). Die Regelversorgung: Hausärztin, behandelnde Fachärzte und ein ambulanter Pflegedienst versorgen zu Hause — Schmerzbeobachtung, Symptomlinderung, Grund- und Behandlungspflege, Beratung der Angehörigen. Für die meisten Verläufe reicht das.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Kommt hinzu, wenn Symptome besonders komplex, instabil oder schwer beherrschbar sind — Schmerzen, Atemnot, Unruhe, Übelkeit. Ein multiprofessionelles Team aus spezialisierten Pflegefachkräften und Ärztinnen übernimmt die Symptomkontrolle, die Krisenplanung und die Koordination, meist mit Rufbereitschaft rund um die Uhr.

Ambulanter Hospizdienst. Qualifizierte ehrenamtliche Begleitung nach § 39a Abs. 2 SGB V — für die sterbende Person und für die Angehörigen. Er ersetzt weder ärztliche Behandlung noch Pflege und braucht keine Verordnung. Man ruft dort einfach an.

Diese drei schließen einander nicht aus. AAPV und SAPV laufen regelmäßig parallel; der Hospizdienst kommt zu beidem dazu.

Wer SAPV bekommt

§ 37b SGB V nennt vier Voraussetzungen, die zusammenkommen müssen:

  • eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung
  • eine begrenzte Lebenserwartung
  • ein besonders aufwendiger Versorgungsbedarf
  • das Ziel, Beschwerden zu lindern und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden

Die SAPV-Richtlinie nennt als typisches Kriterium eine voraussichtlich auf weniger als sechs Monate begrenzte Lebenserwartung, sofern eine komplexe Symptomkontrolle durch ein spezialisiertes Team erforderlich ist.

Zwei Missverständnisse halten sich hartnäckig. Erstens: Es braucht keinen Pflegegrad. Der Anspruch folgt aus dem Krankenversicherungsrecht, nicht aus dem Pflegeversicherungsrecht. Zweitens: Es geht nicht nur um Krebserkrankungen. Auch fortgeschrittene Herzinsuffizienz, COPD, neurologische Erkrankungen wie ALS und schwere Demenz können die Voraussetzungen erfüllen.

So wird SAPV angefordert

Verordnet wird durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte oder durch Krankenhausärzte — auf dem Vordruckmuster 63.

  1. Ansprechen. Die Hausärztin, die behandelnde Fachärztin oder der Sozialdienst der Klinik stellt die Verordnung aus.
  2. Verordnung an die Krankenkasse. Sie prüft die Leistung.
  3. Das SAPV-Team nimmt Kontakt auf und kommt zum Erstbesuch nach Hause.

Bei akuter Verschlechterung wird die Versorgung häufig unmittelbar organisiert, während die Kasse noch prüft. Scheuen Sie sich deshalb nicht, am Freitagnachmittag anzurufen.

Palliativversorgung zu Hause: SAPV, Hospizdienst, Notfallplan

Der wichtigste Rat betrifft den Zeitpunkt: Warten Sie nicht auf die Krise. Ein SAPV-Team, das die Situation bereits kennt, kann nachts am Telefon entscheiden. Ein Team, das zum ersten Mal kommt, wenn die Atemnot da ist, braucht Zeit, die dann niemand hat. Wer früh anfordert, verliert nichts — die Versorgung endet nicht, weil es jemandem besser geht.

Was es kostet

Die SAPV übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich ohne gesetzliche Zuzahlung.

Anders bei der häuslichen Krankenpflege, die im Rahmen der allgemeinen Versorgung nach § 37 Abs. 2 SGB V verordnet wird: Dort gelten grundsätzlich zehn Prozent der Kosten zuzüglich zehn Euro je Verordnung, begrenzt auf höchstens 28 Tage im Kalenderjahr — sofern keine Befreiung besteht. Prüfen Sie die Zuzahlungsbefreiung; in dieser Lebensphase ist die Belastungsgrenze meist längst erreicht.

Der ambulante Hospizdienst ist für Betroffene und Angehörige kostenlos. Die Krankenkassen fördern die Dienste nach § 39a Abs. 2 SGB V.

SAPV nach § 37b SGB V

ohne Zuzahlung, kein Pflegegrad nötig

Verordnungsvordruck

Muster 63

Ambulanter Hospizdienst § 39a SGB V

kostenlos, ohne Verordnung

Häusliche Krankenpflege § 37 Abs. 2 SGB V

10 % plus 10 € je Verordnung, max. 28 Tage im Jahr

Was der Pflegedienst in dieser Zeit tut

Das SAPV-Team ersetzt den ambulanten Pflegedienst nicht. Die Aufgaben sind geteilt: Der Pflegedienst übernimmt die vereinbarten täglichen Einsätze — Grundpflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe, Wundversorgung. Das SAPV-Team übernimmt die spezialisierte Symptomkontrolle, die ärztliche Mitbehandlung, die Krisenplanung und die Koordination.

Gut funktioniert das, wenn beide voneinander wissen. Fragen Sie beim Erstbesuch des SAPV-Teams danach, wie die Abstimmung läuft, und geben Sie dem Pflegedienst die Rufnummer der Rufbereitschaft.

Für Angehörige ist der entscheidende Punkt ein anderer: Es muss schriftlich festgehalten sein, was im Notfall passiert — welches Medikament bei Atemnot gegeben wird, wen man nachts anruft, und ob ein Krankenhausaufenthalt gewünscht ist oder gerade nicht. Ohne diesen Plan endet eine Krise um drei Uhr nachts fast zwangsläufig mit dem Rettungsdienst.

Dazu gehört auch die Patientenverfügung. Sie entfaltet ihre Wirkung genau in dieser Situation — und nur dann, wenn sie auffindbar ist.

Was Angehörige vorbereiten sollten

Es gibt wenige Dinge, die in dieser Zeit wirklich entlasten — und sie lassen sich vorher regeln, solange noch Ruhe dafür ist.

Der Notfallplan. Schriftlich, griffbereit, am besten an der Wohnungstür oder am Kühlschrank: Diagnose, aktuelle Medikation, Bedarfsmedikation mit Dosierung, die Rufnummer der SAPV-Bereitschaft, der Hausarztpraxis und des Pflegedienstes. Und der Satz, ob ein Krankenhausaufenthalt gewünscht ist.

Die Bedarfsmedikation im Haus. Ein Palliativteam hinterlegt üblicherweise Medikamente für Schmerz, Atemnot und Unruhe direkt in der Wohnung, mit schriftlicher Anweisung, wann sie gegeben werden dürfen. Fragen Sie aktiv danach — das ist der Unterschied zwischen einer durchwachten Nacht und einem Rettungswageneinsatz.

Die Vollmacht. Ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuung darf niemand stellvertretend entscheiden, auch nicht der Ehepartner. Was dabei gilt, steht in unserem Ratgeber zur Vorsorgevollmacht.

Entlastung für Sie selbst. Pflegende Angehörige in dieser Phase laufen regelmäßig über die eigene Grenze hinaus. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI mit 131 Euro im Monat und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nach § 42a SGB XI mit 3.539 Euro im Jahr stehen auch jetzt zur Verfügung — gerade jetzt.

Was nach dem Tod zu tun ist

Auch das gehört zur Vorbereitung, so unangenehm es ist. Eintritt des Todes feststellen darf nur eine Ärztin oder ein Arzt; rufen Sie die Hausarztpraxis oder, außerhalb der Sprechzeiten, die SAPV-Bereitschaft an — nicht den Notruf. Es besteht keine Eile: Die Zeit, sich zu verabschieden, steht Ihnen zu.

Wenn es doch nicht zu Hause geht

Nicht jede Situation lässt sich zu Hause auffangen, und dieses Eingeständnis ist kein Scheitern. Wenn die Symptomlast zu hoch wird oder Angehörige an ihre Grenze kommen, gibt es zwei Wege: die stationäre Palliativstation im Krankenhaus für eine begrenzte Zeit der Symptomeinstellung — mit dem Ziel, danach wieder nach Hause zu können — und das stationäre Hospiz für die letzte Lebensphase.

Beides schließt eine Rückkehr nicht aus. Eine Palliativstation ist ausdrücklich kein Abschied von der häuslichen Versorgung, sondern oft ihre Voraussetzung: Eine gut eingestellte Schmerztherapie macht zu Hause wieder möglich, was vorher unmöglich schien.

Sprechen Sie beide Möglichkeiten früh an, auch wenn sie gerade nicht in Frage kommen. Eine Entscheidung, die man in Ruhe vorbereitet hat, trifft sich in der Krise erheblich leichter.

Was wir dabei übernehmen

BeHome Care versorgt in Bochum, Wattenscheid und im angrenzenden Ruhrgebiet auch Menschen in der letzten Lebensphase. Wir übernehmen die pflegerische Seite — die täglichen Einsätze, die Behandlungspflege, die Abstimmung mit dem SAPV-Team und dem Hausarzt.

Was wir in diesen Wochen zusätzlich leisten, steht in keinem Leistungskatalog: dieselben Gesichter zu schicken, Angehörige nicht allein zu lassen und Dinge beim Namen zu nennen, auch wenn sie unangenehm sind. Wenn Sie überlegen, ob eine Versorgung zu Hause tragfähig ist, sagen wir Ihnen offen, was realistisch geht.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad für SAPV? Nein. SAPV folgt § 37b SGB V, also dem Krankenversicherungsrecht. Ein Pflegegrad ist trotzdem sinnvoll, weil dann zusätzlich Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen.

Wer stellt die Verordnung aus? Vertragsärztinnen und Vertragsärzte oder Krankenhausärzte, auf dem Muster 63.

Gilt SAPV nur bei Krebs? Nein. Entscheidend sind Verlauf, Lebenserwartung und die Komplexität der Symptome, nicht die Diagnose.

Was kostet der Hospizdienst? Nichts. Die ehrenamtliche Begleitung nach § 39a SGB V ist für Betroffene und Angehörige kostenfrei.

Wie schnell ist ein SAPV-Team da? Bei akuter Verschlechterung wird die Versorgung häufig noch am selben oder am nächsten Tag organisiert, während die Krankenkasse die Verordnung prüft. Planbar angefordert, kommt der Erstbesuch meist innerhalb weniger Tage.

Kann ich den Hospizdienst selbst anrufen? Ja. Für die ehrenamtliche Begleitung nach § 39a SGB V braucht es keine Verordnung und keine ärztliche Vermittlung — ein Anruf genügt.

Kann SAPV auch wieder enden? Ja. Stabilisiert sich die Situation, kann die Versorgung zurückgefahren und später erneut angefordert werden.


Sie überlegen, ob die Versorgung zu Hause tragfähig ist? Wir sagen Ihnen ehrlich, was geht — und was nicht. Telefon 02327 4177490 oder über das Kontaktformular.

Weiterführend:

Quellen:

Stand: Oktober 2026. Die Kriterien folgen § 37b SGB V und der SAPV-Richtlinie; die Einschätzung im Einzelfall trifft die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt. Wir prüfen diesen Ratgeber bei jeder Änderung nach.

Fragen zu Pflege oder Assistenz? Kostenlos beraten lassen 02327 4177490

Portrait von Sarah Müller
Fachbeitrag von

Sarah Müller

Teamleitung BeHome Care

Sarah Müller leitet seit über 10 Jahren die Pflege bei BeHome Care. Ihre Expertise liegt in der Strukturierung von Pflege-WGs und der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege.

Alle Beiträge von Sarah Müller →
Fachlich geprüft von Manuela Storek, Pflegedienstleitung · Stand: Oktober 2026
Pflege-Rechner
02327 4177490 Kostenlose Beratung