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Ratgeber · Angehörige & Alltag

Vorsorgevollmacht: Was, wann und wie — der Ratgeber für Angehörige

Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Ernstfall das Gericht. Wir erklären, was eine Vorsorgevollmacht regelt, wann sie notariell sein muss und warum man sie so früh wie möglich erstellen sollte.

B BeHome Care Redaktion ca. 5 Min. Lesezeit
Vorsorgevollmacht: Was, wann und wie — der Ratgeber für Angehörige

Auf einen Blick

Eine Vorsorgevollmacht ist ein einfaches, kostenloses und folgenreiches Dokument: Mit einer eigenhändigen Unterschrift erlauben Sie einer Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu entscheiden, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Ohne diese Vollmacht setzt das Betreuungsgericht nach § 1814 ff. BGB einen rechtlichen Betreuer ein — und das ist nicht automatisch der Ehepartner oder das Kind. Seit der Reform des Betreuungsrechts (Betreuungsrechtsreform 2023) gibt es zudem das Ehegatten-Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB für maximal sechs Monate — das ersetzt aber keine Vorsorgevollmacht. Wer Vollmacht und Patientenverfügung kombiniert, trifft Vorsorge gleich auf zwei Ebenen.

In Kürze: Vorsorgevollmacht regelt wer entscheidet. Patientenverfügung regelt was entschieden wird (lebensverlängernde Maßnahmen, Reanimation, künstliche Ernährung). Beides gehört zusammen, beides kostet kein Geld — die Kombination verhindert, dass Gericht und Fremde über Ihr Leben bestimmen.

Ein Schlaganfall. Ein Unfall. Eine schwere Erkrankung. In einem einzigen Moment kann die Fähigkeit verloren gehen, eigene Entscheidungen zu treffen — und zu erklären, was man möchte. Wer dann keine Vorsorgevollmacht hinterlegt hat, überlässt diese Entscheidungen dem Zufall. Oder dem Gericht.

Die meisten Menschen wissen, dass eine Vorsorgevollmacht sinnvoll ist. Die wenigsten haben eine. Dieser Ratgeber erklärt, was sie enthält, warum sie so wichtig ist — und wie Sie heute damit anfangen können.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie nach §§ 164 ff. BGB einer Person Ihres Vertrauens die Befugnis, in Ihrem Namen zu handeln — wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, das zu tun. Sie bestimmen, wer für Sie entscheidet, und Sie bestimmen, worüber diese Person entscheiden darf.

Ohne Vorsorgevollmacht ist niemand automatisch bevollmächtigt — auch nicht der eigene Ehepartner oder die eigenen Kinder. Stattdessen muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer nach § 1814 BGB bestellen. Das dauert mehrere Wochen bis Monate, kostet Geld und führt häufig zu Entscheidungen, die nicht dem entsprechen, was die betroffene Person sich gewünscht hätte.

Was ist das Ehegatten-Notvertretungsrecht?

Seit Januar 2023 sieht § 1358 BGB ein eingeschränktes Notvertretungsrecht für Ehegatten vor: Ist ein Ehepartner durch Bewusstlosigkeit oder Krankheit vorübergehend nicht in der Lage, gesundheitliche Entscheidungen zu treffen, darf der andere Ehepartner für maximal sechs Monate in Gesundheitsangelegenheiten vertreten — Behandlungen einwilligen, ärztliche Aufklärung entgegennehmen, Rehabilitationsmaßnahmen anstoßen.

Vorsicht: Das Notvertretungsrecht gilt nur in Gesundheits- und Krankenhaus-Angelegenheiten, nicht für Vermögen, Bankgeschäfte oder Wohnungsentscheidungen. Es endet automatisch nach sechs Monaten. Es ersetzt keine Vorsorgevollmacht — es überbrückt nur eine erste Phase. Wer also denkt, „mein Mann darf ja sowieso alles", übersieht die Lücken.

Vorsorgevollmacht: Was, wann und wie — der Ratgeber für Angehörige

Was kann in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden?

Die Vorsorgevollmacht kann alle Lebensbereiche abdecken:

Gesundheitsangelegenheiten Medizinische Entscheidungen, Einwilligung in Operationen oder Behandlungen, Ablehnung bestimmter Maßnahmen, Einsicht in Krankenakten, Auswahl von Pflegedienst oder Pflegeheim. Für freiheitsentziehende Maßnahmen (zum Beispiel Fixierung am Bett, geschlossene Heimunterbringung) braucht es nach § 1831 BGB zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Vermögensangelegenheiten Kontenführung, Vertragsabschlüsse, Verwaltung von Immobilien, Behördenkorrespondenz, Steuererklärung. Für Schenkungen, Erbschaftsausschlagung oder den Verkauf von Immobilien sind oft Sonderregelungen sinnvoll.

Aufenthaltsbestimmungsrecht Entscheidung über den Wohnort — ob in der eigenen Wohnung mit Unterstützung oder in einem Heim. Auch hier gilt: Eine zwangsweise Heimunterbringung gegen den Willen des Betroffenen erfordert die Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Wohnungsangelegenheiten Kündigung oder Fortführung der Mietwohnung, Beauftragung von Handwerkern, Verwaltung des Haushalts.

Die bevollmächtigte Person erhält nur die Befugnisse, die Sie ihr ausdrücklich erteilen. Sie können die Vollmacht auf einzelne Bereiche beschränken.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung — was ist der Unterschied?

Die beiden Dokumente ergänzen sich:

  • Die Vorsorgevollmacht regelt, wer entscheidet.
  • Die Patientenverfügung nach § 1827 BGB regelt, was entschieden werden soll — vor allem in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung, Reanimation, Beatmung.

Ideal ist, beides gemeinsam zu verfassen und aufeinander abzustimmen. Eine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht kann im Ernstfall schwer durchzusetzen sein, weil unklar ist, wer sie geltend macht und gegenüber den Ärzten vertritt. Eine Vollmacht ohne Patientenverfügung lässt der bevollmächtigten Person sehr viel Spielraum, der manchmal als belastend empfunden wird.

Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein und die konkreten Situationen so genau wie möglich beschreiben — pauschale Aussagen („keine lebensverlängernden Maßnahmen") sind seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2017 (XII ZB 604/15) zu unbestimmt und werden im Zweifel nicht angewendet.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Nein — für die meisten Bereiche genügt eine handschriftliche oder maschinell geschriebene Vollmacht mit eigenhändiger Unterschrift und Datum.

Eine notarielle Beurkundung nach § 8 BeurkG ist jedoch in mehreren Fällen erforderlich oder dringend empfohlen:

  • Immobiliengeschäfte: Grundbuchämter akzeptieren ausschließlich notarielle oder amtlich beglaubigte Vollmachten.
  • Großkredite und Darlehen: Banken verlangen häufig notarielle Vollmachten.
  • Handelsregisterangelegenheiten: Bei GmbH-Anteilen oder Einzelfirmen notarielle Beurkundung notwendig.
  • Erhöhte Beweissicherheit: Eine notarielle Urkunde gilt als öffentliche Urkunde (§ 415 ZPO) und ist schwerer angreifbar.
  • Streitige Verhältnisse in der Familie: Wer mit Anfechtungen rechnet, sollte beurkunden lassen.

Die Kosten für eine notarielle Beurkundung richten sich nach dem zugrunde liegenden Geschäftswert nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Bei einem mittleren Vermögen liegen sie meist zwischen 70 und 300 €. Eine reine Beglaubigung der Unterschrift (ohne Beratung) kostet rund 20 €.

Wann sollte man eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Sofort — solange Sie noch geschäftsfähig sind. Eine Vorsorgevollmacht kann nur erstellt werden, wenn die Person zum Zeitpunkt der Unterzeichnung voll entscheidungsfähig ist (§ 104 ff. BGB). Wer wartet, bis die Demenz fortgeschritten oder ein Unfall passiert ist, ist zu spät.

Das richtige Alter zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht: ab 18. Realistisch ist das Thema spätestens ab dem 60. Lebensjahr aktuell, bei Vorerkrankungen oder familiärer Demenz-Häufung früher.

In Bochum und dem Ruhrgebiet helfen unter anderem das Betreuungsgericht, Beratungsstellen der Caritas, der Diakonie, des Volksbundes Deutscher Soldatengräberfürsorge sowie Notare beim rechtssicheren Formulieren. Das Bundesministerium der Justiz stellt zudem ein kostenloses Musterformular zur Verfügung, das viele Standardfälle abdeckt.

Was hat das mit Pflege zu tun?

Sehr viel. Wenn Angehörige oder ein Pflegedienst wichtige Entscheidungen treffen müssen — etwa über einen Umzug ins Heim, die Auswahl des Pflegedienstes, die Aufnahme einer Behandlung oder die Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen — brauchen sie eine rechtliche Grundlage dafür. Ohne Vorsorgevollmacht können selbst nahe Angehörige nicht rechtsverbindlich handeln, abgesehen vom kurzen Ehegatten-Notvertretungsrecht.

Bei BeHome Care sprechen wir das Thema im Rahmen unserer Pflegeberatung frühzeitig an — gemeinsam mit Angehörigen und, wenn möglich, mit einem Notar oder einer Beratungsstelle. Es ist kein Thema für die Krise, sondern für ruhige Stunden.

Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht

Kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen? Ja, jederzeit — solange Sie noch geschäftsfähig sind. Informieren Sie die bevollmächtigte Person schriftlich und vernichten Sie alle Ausfertigungen. Bei notariellen Vollmachten den Notar informieren, der dann eine Widerrufsbestätigung erteilen kann.

Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen? Ja. Sie können verschiedenen Personen für verschiedene Bereiche Vollmacht erteilen (Tochter für Gesundheit, Sohn für Vermögen) oder zwei Personen gemeinsam bevollmächtigen — also nur gemeinsam handlungsfähig. Achten Sie auf klare Zuständigkeiten, um Konflikte zu vermeiden. Eine Hierarchie (Person A vorrangig, Person B ersatzweise) ist möglich und oft sinnvoll.

Was ist das Vorsorgeregister? Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ermöglicht es, Vorsorgevollmachten registrieren zu lassen. Betreuungsgerichte und seit 2023 auch behandelnde Ärzte können dort im Notfall nachfragen. Die Registrierung ist freiwillig (einmalig rund 20 €), erhöht aber die Auffindbarkeit im Ernstfall erheblich.

Gilt die Vollmacht auch im Ausland? Eingeschränkt. In anderen EU-Ländern wird eine deutsche Vollmacht nicht automatisch anerkannt. Für internationale Gültigkeit ist eine notarielle Beurkundung und meist eine Apostille (Haager Übereinkommen 1961) oder Übersetzung erforderlich. Wer regelmäßig im Ausland lebt, sollte zusätzlich eine Vollmacht nach dortigem Recht erstellen lassen.

Was passiert, wenn ich keine Vollmacht habe und plötzlich nicht mehr entscheiden kann? Das Betreuungsgericht bestellt nach § 1814 BGB einen rechtlichen Betreuer. Das ist oft, aber nicht immer der nächste Angehörige; das Gericht prüft nach § 1816 BGB die Eignung. Bis zur Bestellung dürfen Angehörige außer im engen Rahmen des Ehegatten-Notvertretungsrechts (§ 1358 BGB) keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgeben.

Was ist eine Betreuungsverfügung — und brauche ich die zusätzlich? Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Gericht zum Betreuer bestellen soll, falls trotz Vollmacht eine Betreuung notwendig wird (etwa weil die Vollmacht angefochten wird). Sie ist eine zusätzliche Sicherung — viele Notare empfehlen, beides zu kombinieren.

So unterstützt BeHome Care in Bochum

BeHome Care berät pflegebedürftige Menschen und ihre Familien in Bochum und im Ruhrgebiet auch zu den rechtlichen Vorbereitungen vor und während einer häuslichen Versorgung. Wir sprechen das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung frühzeitig an, verweisen auf Notare und Beratungsstellen vor Ort und sorgen dafür, dass die Vollmacht im Versorgungs-Alltag auch wirklich gefunden und beachtet wird.

Kostenloses Erstgespräch in Bochum vereinbarenPflegeberatung nach § 7a SGB XI


Weiterführend:


Stand: Juli 2026. Verweise auf Paragrafen entsprechen der Fassung nach Betreuungsrechtsreform vom 01.01.2023.

Quellen: §§ 164 ff. BGB (Stellvertretung) · § 1358 BGB (Ehegatten-Notvertretungsrecht) · § 1814 ff. BGB (Rechtliche Betreuung) · § 1816 BGB (Auswahl des Betreuers) · § 1827 BGB (Patientenverfügung) · § 1831 BGB (Freiheitsentziehende Maßnahmen) · § 8 BeurkG (Notarielle Beurkundung) · § 415 ZPO (Beweiswirkung) · GNotKG (Notarkosten) · BGH-Beschluss vom 08.02.2017 (XII ZB 604/15) · Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister

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