Auf einen Blick: Der Umzug ins Pflegeheim ist keine Einbahnstraße. Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu leben — das schützt das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX, und die UN-Behindertenrechtskonvention benennt in Artikel 19 ausdrücklich das Recht auf eine unabhängige Lebensführung. Mit Persönlicher Assistenz lässt sich der Weg aus der Einrichtung zurück in die eigenen vier Wände gehen. Der Schlüssel liegt in der guten Vorbereitung: den Assistenzbedarf klären, barrierefreien Wohnraum finden und die Leistungen der Eingliederungshilfe rechtzeitig beantragen.
„Das geht doch nicht mehr" — diesen Satz hören Menschen, die aus einer Einrichtung zurück in ein selbstständiges Leben möchten, oft. Dabei stimmt er meistens nicht. Der Auszug aus dem Heim ist anspruchsvoll, aber er ist möglich. Und für viele Menschen bedeutet er einen enormen Gewinn an Lebensqualität und Würde.
Sie haben ein Recht auf ein Leben in den eigenen vier Wänden
Beginnen wir mit dem Wichtigsten: Niemand muss dauerhaft in einer Einrichtung leben, nur weil dort einmal ein Platz gefunden wurde. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX schützt Ihre Entscheidung, wo und wie Sie leben möchten. Ein Zwang zum Wohnen in besonderen Wohnformen ist rechtlich nicht der Regelfall.
Noch grundlegender formuliert es die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch in Deutschland gilt: Ihr Artikel 19 verbrieft das Recht von Menschen mit Behinderung auf eine unabhängige Lebensführung und die Einbeziehung in die Gemeinschaft. Das schließt ausdrücklich die Möglichkeit ein, den eigenen Wohnort und die eigene Wohnform zu wählen — und nicht in einer bestimmten Einrichtung leben zu müssen. Diese Rechte sind keine leeren Worte, sondern eine belastbare Grundlage, auf die Sie sich berufen können.
Wie gelingt der Weg zurück nach Hause?
Der Übergang aus der Einrichtung in die eigene Wohnung will gut vorbereitet sein. In der Praxis führen einige Schritte zum Ziel:
- Den Assistenzbedarf klären: Überlegen Sie gemeinsam mit einer Beratungsstelle oder einem Assistenzdienst, welche Unterstützung Sie im Alltag brauchen würden. Je konkreter der Bedarf beschrieben ist, desto reibungsloser läuft der Antrag.
- Passenden Wohnraum finden: Eine barrierefreie und ausreichend große Wohnung ist oft die größte praktische Hürde. Planen Sie hier Zeit ein und nutzen Sie Beratungsangebote zur Wohnungssuche und Anpassung.
- Die Leistungen beantragen: Persönliche Assistenz und gegebenenfalls ein Persönliches Budget beantragen Sie beim Träger der Eingliederungshilfe. Wichtig zu wissen: Seit 2020 werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe getrennt von den existenzsichernden Leistungen beantragt.
- Den Übergang begleiten lassen: Ein erfahrener Partner hilft, die Zuständigkeiten zwischen Eingliederungshilfe, Pflegekasse und weiteren Trägern zu klären — eine unklare Zuordnung ist einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen.
Gut zu wissen: Klären Sie den Assistenzbedarf so früh wie möglich, am besten schon während Sie noch in der Einrichtung leben. Für das Wohnen in der eigenen Wohnung muss die notwendige Assistenz konkret dargelegt werden. Eine gute Vorbereitung, unterstützt durch eine unabhängige Teilhabeberatung, macht den entscheidenden Unterschied.
Das Leben danach: mehr als nur eine andere Adresse
Warum lohnt sich dieser Aufwand? Weil ein selbstbestimmtes Leben mehr ist als eine andere Postadresse. Es bedeutet, selbst zu entscheiden, wann man aufsteht, was man isst, wen man trifft und wie man den Tag gestaltet. Es bedeutet Privatsphäre, eigene Rituale und die Freiheit, das eigene Leben in die Hand zu nehmen — mit Assistenz, die unterstützt, ohne zu bevormunden.
Natürlich ist der Umzug auch mit Unsicherheit verbunden, und nicht jeder Tag wird leicht. Doch die Erfahrung vieler Menschen zeigt: Die zurückgewonnene Selbstbestimmung wiegt die anfänglichen Mühen bei Weitem auf. Wer morgens entscheidet, ob heute ein Spaziergang oder ein ruhiger Tag ansteht, wer Besuch empfangen kann, wann immer er möchte, und wer sein Zuhause nach eigenem Geschmack einrichtet, erlebt einen Unterschied, der sich nicht in Worte fassen lässt. Assistenz macht diesen Unterschied möglich — sie ist das Werkzeug, das die eigene Wohnung wieder zum Lebensort werden lässt, statt zum Ort der Abhängigkeit.
Als Assistenzdienst begleitet BeHome Care Menschen mit Behinderung bundesweit auf genau diesem Weg. Wir helfen, den Assistenzbedarf zu ermitteln und verständlich darzustellen, unterstützen bei der Vorbereitung des Antrags und stehen mit einem festen Stamm an Assistenzkräften an Ihrer Seite, wenn das eigene Zuhause wieder zum Lebensmittelpunkt wird. Der erste Schritt ist ein Gespräch — und die Erkenntnis, dass es möglich ist.
Häufige Fragen
Habe ich ein Recht, aus dem Heim auszuziehen?
Ja. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX schützt Ihre Entscheidung, wo und wie Sie leben möchten; ein Zwang zum Wohnen in einer besonderen Wohnform ist nicht der Regelfall. Die UN-Behindertenrechtskonvention verbrieft in Artikel 19 zusätzlich das Recht auf eine unabhängige Lebensführung in der Gemeinschaft.
Wer bezahlt die Assistenz in der eigenen Wohnung?
Die Kosten der Assistenz trägt der Träger der Eingliederungshilfe. Die Leistung kann als Sachleistung über einen Assistenzdienst erbracht oder als Persönliches Budget ausgezahlt werden. Seit 2020 sind die Fachleistungen der Eingliederungshilfe getrennt von den existenzsichernden Leistungen zu beantragen.
Was ist die größte Hürde beim Auszug?
In der Praxis ist es oft die Suche nach barrierefreiem und ausreichend großem Wohnraum, dazu die rechtzeitige Klärung des Assistenzbedarfs und der Zuständigkeiten. Mit guter Vorbereitung und Unterstützung durch Beratungsstellen und einen erfahrenen Assistenzdienst lassen sich diese Hürden aber Schritt für Schritt nehmen.
Weiterführend:
- Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX: der Überblick
- Alltagsassistenz: selbstbestimmt leben
- Persönliches Budget beantragen — Schritt für Schritt
- Barrierefreiheit zuhause schaffen
Rechtsgrundlagen: § 8 SGB IX — Wunsch- und Wahlrecht · § 78 SGB IX — Assistenzleistungen · § 29 SGB IX (Persönliches Budget) · UN-Behindertenrechtskonvention Art. 19
Quellen: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen — UN-Behindertenrechtskonvention (behindertenbeauftragter.de); Familienratgeber der Aktion Mensch (familienratgeber.de); gesetzliche Grundlagen im SGB IX.
Stand: Juli 2026 — Rechtslage geprüft (Wunsch- und Wahlrecht § 8 SGB IX, Assistenzleistungen § 78 SGB IX, UN-BRK Art. 19).


