Auf einen Blick: Wundversorgung zu Hause ist keine Privatleistung. Sie wird als häusliche Krankenpflege auf Muster 12 verordnet und von der Krankenkasse getragen — bei akuten Wunden nach Nr. 31 der HKP-Richtlinie, bei chronischen und schwer heilenden Wunden nach Nr. 31a. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht, nur eine ärztliche Verordnung. Für Versicherte fällt in der Regel die gesetzliche Zuzahlung an: zehn Prozent der Kosten je Leistungstag, mindestens fünf und höchstens zehn Euro.
Eine Wunde, die nicht zugeht, verändert einen Haushalt. Der Verbandwechsel bestimmt den Tagesablauf, die Angst vor Infektionen sitzt mit am Tisch, und irgendwann kommt die Frage: Muss das jemand vom Fach machen — und wer bezahlt das dann?
Die Antwort ist klarer, als viele erwarten.
Wer die Wundversorgung übernimmt und wer sie anordnet
Verordnet wird die Wundversorgung vom Arzt, erbracht wird sie vom Pflegedienst. Rechtlich ist das häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V — also eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse.
Das hat eine Folge, die viele Familien überrascht: Sie brauchen keinen Pflegegrad. Wer nach einer Operation, bei einem offenen Bein oder bei einem Druckgeschwür Versorgung braucht, bekommt sie unabhängig davon, ob je ein Pflegeantrag gestellt wurde. Das unterscheidet die Behandlungspflege grundlegend von der Grundpflege, die einen Pflegegrad voraussetzt.
Muster 12: Was auf der Verordnung stehen muss
Die Verordnung erfolgt auf dem Formular Muster 12. Bei Wunden verlangt die Richtlinie konkrete Angaben — und genau hier scheitern Verordnungen am häufigsten, was zu Rückfragen und Verzögerungen führt.
Auf der Verordnung müssen stehen:
- die Wundart (zum Beispiel postoperative Wunde, Ulcus cruris, Dekubitus)
- die Lokalisation — wo genau am Körper
- die aktuelle Größe der Wunde
- die verwendeten Präparate und Verbandmaterialien
- Dauer und Häufigkeit der Versorgung
- bei Dekubitus zusätzlich der aktuelle Grad
Fehlt eine dieser Angaben, kann die Kasse die Genehmigung verzögern. Wenn Sie beim Arzt sind, lohnt ein Blick auf das Formular, bevor Sie die Praxis verlassen.
Praxistipp: Fotografieren Sie die ausgefüllte Verordnung mit dem Handy, bevor Sie sie abgeben. Geht sie auf dem Postweg verloren, sparen Sie sich einen zweiten Arzttermin.
Akut oder chronisch — Nr. 31 und Nr. 31a
Die Richtlinie unterscheidet zwei Leistungspositionen, und der Unterschied entscheidet über Aufwand und Qualifikation:
| Nr. 31 | Nr. 31a | |
|---|---|---|
| Wundart | akute Wunde | chronische und schwer heilende Wunde |
| Typische Fälle | postoperativ, Riss-, Schnittwunde | Ulcus cruris, Dekubitus, diabetischer Fuß |
| Anforderungen | reguläre pflegerische Versorgung | spezialisierte Qualifikation, engere Dokumentation |
| Angaben auf Muster 12 | Standardangaben | zusätzlich detaillierte Wundsituation |
Eine Wunde gilt üblicherweise dann als chronisch, wenn sie trotz fachgerechter Behandlung über einen längeren Zeitraum nicht abheilt. Die Einstufung trifft der Arzt — sie ist nicht Verhandlungssache, hat aber erhebliche praktische Folgen.
Wie oft wird der Verband gewechselt?
Eine feste Standardfrequenz gibt es nicht, und wer sie verspricht, arbeitet nicht nach Richtlinie. Das Intervall richtet sich nach Wundsituation und Verbandmaterial: In Verordnungsunterlagen finden sich Angaben wie „ein- bis zweimal wöchentlich" oder „bis zu drei Tage", je nach Material und Therapieplan.
Moderne Wundauflagen bleiben oft mehrere Tage liegen. Das ist kein Sparen, sondern fachlich gewollt: Jeder Verbandwechsel stört das Wundmilieu und kann die Heilung verzögern. Ein Dienst, der ohne Not täglich wechselt, arbeitet nicht unbedingt besser.
Entscheidend ist, dass Häufigkeit und Dauer auf der Verordnung konkret benannt sind — sonst ist die Leistung nicht sauber abgedeckt.
Was Sie selbst zahlen
Die häusliche Krankenpflege wird im Rahmen der Richtlinie von der Krankenkasse getragen, wenn Verordnung und medizinische Notwendigkeit vorliegen. Für Versicherte fällt in der Regel die gesetzliche Zuzahlung an: zehn Prozent der Kosten je Leistungstag, mindestens fünf und höchstens zehn Euro.
Zwei Hinweise dazu:
- Wer die individuelle Belastungsgrenze überschreitet, kann sich von Zuzahlungen befreien lassen. Der Antrag läuft über die Krankenkasse und wirkt für das gesamte Kalenderjahr.
- Verbandmaterial wird über die Verordnung mitgeliefert. Sie müssen es nicht selbst besorgen und auch nicht vorstrecken.
Wichtig für die Einordnung: Die Wundversorgung ist keine Privatleistung, wenn sie als häusliche Krankenpflege verordnet und von einem zugelassenen Dienst erbracht wird. Wenn Ihnen jemand eine Privatrechnung für den Verbandwechsel stellt, sollten Sie nachfragen.
Spezialisierte Wundversorgung — was sich geändert hat
Für chronische und schwer heilende Wunden hat der Gesetzgeber mit § 37 Abs. 7 SGB V einen zusätzlichen Weg geschaffen: Die Versorgung kann auch in spezialisierten Einrichtungen außerhalb der eigenen Wohnung als Leistung der häuslichen Krankenpflege erbracht werden — etwa in einem Wundzentrum.
Parallel dazu steigen die Anforderungen an die Pflegekräfte. Nach aktuellen Fachinformationen müssen Pflegefachkräfte, die chronische und schwer heilende Wunden eigenverantwortlich versorgen, eine Zusatzqualifikation von mindestens 84 Unterrichtseinheiten nachweisen; als Stichtag wird der 1. Januar 2026 genannt. Fragen Sie Ihren Dienst danach — bei chronischen Wunden ist das kein Detail, sondern der Kern der Sache.
Woran Sie eine gute Wundversorgung erkennen
Wundversorgung ist der Bereich der häuslichen Pflege, in dem Qualitätsunterschiede am deutlichsten durchschlagen — und am schwersten zu beurteilen sind. Vier Anhaltspunkte, die auch Laien prüfen können:
Wird der Verlauf dokumentiert? Bei chronischen Wunden gehören Größe, Wundgrund, Exsudat und Umgebungshaut in regelmäßigen Abständen erfasst. Ohne Verlauf gibt es keine Grundlage für eine Therapieänderung — und keine Möglichkeit, Stillstand zu erkennen.
Wird der Arzt eingebunden? Ein guter Dienst meldet sich beim Verordner, wenn die Wunde stagniert, statt monatelang denselben Verband zu wechseln.
Kommen dieselben Kräfte? Wundbeurteilung lebt vom Vergleich. Wer die Wunde vorige Woche gesehen hat, erkennt Veränderungen, die auf einem Foto untergehen.
Wird die Ursache mitbehandelt? Ein Ulcus cruris heilt nicht ohne Kompression, ein Dekubitus nicht ohne Druckentlastung. Wer nur die Auflage wechselt, behandelt das Symptom.
Was Sie zwischen den Einsätzen tun können
Die Heilung entscheidet sich nicht nur am Verbandwechsel:
- Druck entlasten. Bei Dekubitus ist konsequentes Umlagern wirksamer als jede Auflage. Wie das geht, steht in Dekubitus vorbeugen.
- Ernährung ernst nehmen. Eiweiß und Flüssigkeit sind Baustoffe der Wundheilung. Bei Appetitlosigkeit heilt jede Wunde langsamer.
- Verband trocken halten und beim Duschen abdecken, sofern nicht anders angeordnet.
- Veränderungen melden, nicht abwarten: Geruch, Rötung im Umfeld, zunehmende Schmerzen, Fieber.
- Fotos mit Datum machen, wenn der Arzt zustimmt. Ein Verlauf über vier Wochen sagt mehr als jede Beschreibung.
BeHome Care übernimmt Wundversorgung in Bochum, Wattenscheid und im angrenzenden Ruhrgebiet als Teil der Behandlungspflege — dokumentiert mit Fotoverlauf, damit Arzt und Pflege dieselbe Grundlage haben.
Häufige Fragen
Brauche ich für Wundversorgung einen Pflegegrad? Nein. Sie brauchen eine ärztliche Verordnung auf Muster 12. Der Pflegegrad spielt für die Behandlungspflege keine Rolle.
Wie lange gilt eine Verordnung? Das legt der Arzt fest. Bei chronischen Wunden werden Folgeverordnungen ausgestellt — kümmern Sie sich rechtzeitig darum, sonst entsteht eine Lücke in der Versorgung.
Kann ich den Verband selbst wechseln? Bei einfachen Wunden nach Anleitung oft ja. Bei chronischen Wunden ist davon abzuraten: Die Beurteilung des Wundgrundes gehört in geschulte Hände, und genau daran hängt die Therapieentscheidung.
Was, wenn die Kasse die Verordnung ablehnt? Sie können Widerspruch einlegen. Häufig fehlen nur Angaben auf dem Formular — dann genügt eine korrigierte Verordnung.
Wer bezahlt das Verbandmaterial? Es läuft über die Verordnung und wird von der Krankenkasse getragen.
Eine Wunde, die nicht heilt, und niemand hat den Überblick? Wir schauen uns die Verordnung an, sagen Ihnen, ob sie vollständig ist, und übernehmen die Versorgung mit Fotodokumentation. Telefon 02327 4177490 oder über das Kontaktformular.
Weiterführend:
Diabetes im Alter zuhause begleiten: worauf es ankommt Quellen:
Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege
Stand: September 2026. Angaben zur Zusatzqualifikation bei chronischen Wunden nach aktuellen Fachinformationen; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der HKP-Richtlinie.


