Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber · Pflege zu Hause

Was kostet 24-Stunden-Pflege zu Hause? Die Rechnung 2026

2.500 bis 4.000 Euro im Monat — und was die Kassen davon tragen. Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Jahresbetrag senken den Eigenanteil erheblich.

S Sarah Müller ca. 5 Min. Lesezeit
Was kostet 24-Stunden-Pflege zu Hause? Die Rechnung 2026

Auf einen Blick: Eine seriöse Antwort auf die Kostenfrage besteht aus zwei Teilen: was der Anbieter verlangt und was die Kassen davon tragen. Im Entsendemodell liegt die Marktspanne 2026 bei etwa 2.500 bis 4.000 Euro im Monat, dazu kommen Vermittlung, Anreise und Wechseltage. Dagegen rechnen lassen sich Pflegegeld nach § 37 SGB XI, der Entlastungsbetrag von 131 Euro nach § 45b SGB XI und der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro nach § 42a SGB XI. Wer diese Töpfe abruft, senkt die Eigenbelastung häufig um mehrere hundert Euro im Monat — ohne am Angebot etwas zu ändern.

Die Frage nach den Kosten kommt fast immer als erste. Sie lässt sich beantworten, aber nicht mit einer einzigen Zahl: Der Preis hängt davon ab, welches Modell Sie wählen, wie hoch der Pflegebedarf ist und welche Leistungen Sie parallel abrufen.

Warum ein Monatspreis allein nichts sagt

Angebote für 2.600 Euro und für 3.800 Euro können dieselbe Leistung meinen — oder völlig verschiedene. Was den Unterschied macht, steht selten im Prospekt:

  • Qualifikation und Sprachkenntnisse. Eine Kraft mit guten Deutschkenntnissen und Pflegeerfahrung kostet deutlich mehr als eine ohne.
  • Der tatsächliche Pflegeaufwand. Je höher der Pflegegrad, desto teurer wird die Vermittlung — weil die Kraft mehr leisten muss.
  • Was im Preis enthalten ist. Unterkunft und Verpflegung stellt der Haushalt. Anreise, Vermittlungsgebühr und Wechseltage sind oft extra.
  • Die Vertretungsregelung. Ein Angebot ohne verbindliche Vertretung ist billiger — und im Krankheitsfall wertlos.

Fragen Sie deshalb nie nach dem Monatspreis, sondern nach den Jahreskosten einschließlich aller Wechsel. Erst diese Zahl ist vergleichbar.

Die Kostenseite

Entsendemodell · Betreuungskraft

2.500 – 4.000 € im Monat

Vermittlungsgebühr

100 – 300 €, einmalig oder monatlich

An- und Abreise je Wechsel

150 – 400 €

Wechselrhythmus

typischerweise alle 4 – 12 Wochen

Arbeitgebermodell · Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile

individuell, deutlich über dem Mindestlohn kalkulieren

Beim Arbeitgebermodell kommen zu Lohn und Arbeitgeberanteilen Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Unfallversicherung und Lohnbuchhaltung. Wer rund um die Uhr abdecken will, braucht außerdem mehr als eine Person — allein deshalb, weil § 3 ArbZG die tägliche Arbeitszeit auf acht, ausnahmsweise zehn Stunden begrenzt. Das verdoppelt die Personalkosten eher, als dass es sie senkt.

Dass auch Bereitschaftszeiten zu vergüten sind, hat das Bundesarbeitsgericht 2021 entschieden (5 AZR 505/20). Angebote, die deutlich unter der Marktspanne liegen, kalkulieren diese Zeit in aller Regel nicht ein. Günstig ist daran nichts — das Risiko trägt am Ende der Haushalt.

Was die Kassen dagegenrechnen

Hier liegt der Teil, den die meisten Familien unterschätzen. Keine dieser Leistungen zahlt die 24-Stunden-Betreuung als solche, aber jede senkt die Eigenbelastung:

Was kostet 24-Stunden-Pflege zu Hause? Die Rechnung 2026

Pflegegeld § 37 SGB XI · Pflegegrad 2

347 € im Monat

Pflegegeld · Pflegegrad 3

599 € im Monat

Pflegegeld · Pflegegrad 4

800 € im Monat

Pflegegeld · Pflegegrad 5

990 € im Monat

Entlastungsbetrag § 45b SGB XI

131 € im Monat, ab Pflegegrad 1

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege § 42a SGB XI

3.539 € im Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2

Dazu kommt die Behandlungspflege nach § 37 SGB V — Wundversorgung, Insulingabe, Medikamentenstellung. Sie läuft auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse, setzt keinen Pflegegrad voraus und darf von einer Betreuungskraft ohnehin nicht übernommen werden. Wer sie separat über einen Pflegedienst abdeckt, kauft sie nicht doppelt ein.

Wichtig ist die Reihenfolge: Erst klären, welche Leistungen zustehen, dann das Betreuungsangebot zuschneiden. Umgekehrt zahlen Familien regelmäßig für Stunden, die eine Kasse getragen hätte.

Ein Rechenbeispiel

Eine Seniorin mit Pflegegrad 3 lebt allein, die Tochter arbeitet. Gewählt wird eine Betreuungskraft im Entsendemodell für 3.200 Euro im Monat, Wechsel alle acht Wochen.

Die Kostenseite: 3.200 Euro monatlich, dazu rund 250 Euro Anreise je Wechsel — über das Jahr etwa 1.600 Euro, also umgerechnet rund 133 Euro im Monat. Macht etwa 3.333 Euro.

Die Gegenseite: 599 Euro Pflegegeld, 131 Euro Entlastungsbetrag. Die Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Dienst über die Krankenkasse — für den Haushalt kostenneutral. Bleiben rund 2.600 Euro Eigenanteil im Monat.

Kommt es zu einem Ausfall, trägt die Verhinderungspflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro die Ersatzversorgung, solange ein zugelassener Dienst einspringt. Diesen Topf nicht zu nutzen ist der teuerste Fehler in dieser Rechnung.

Dasselbe bei Pflegegrad 5

Ein zweites Beispiel, weil sich die Rechnung mit steigendem Pflegegrad verschiebt. Ein Mann mit Pflegegrad 5 lebt mit seiner Frau zusammen, nachts ist regelmäßig Hilfe nötig. Eine einzelne Betreuungskraft reicht hier nicht: Nächtliche Einsätze sind Arbeitszeit, und was nachts geleistet wird, fehlt tagsüber an Ruhezeit.

Realistisch wird es erst mit zwei Kräften im Wechsel oder mit einer Kombination aus Betreuungskraft und ambulantem Dienst für die Nacht. Die Kostenseite steigt dadurch auf 4.500 bis 5.500 Euro im Monat. Dem stehen 990 Euro Pflegegeld, 131 Euro Entlastungsbetrag und die vollständig von der Krankenkasse getragene Behandlungspflege gegenüber.

Der Eigenanteil liegt damit häufig zwischen 3.400 und 4.400 Euro — und genau an diesem Punkt lohnt der ehrliche Vergleich mit einer stationären Versorgung. Nicht, weil sie besser wäre, sondern weil die Entscheidung dann bewusst fällt und nicht aus finanzieller Erschöpfung heraus.

Die Alternative, die oft günstiger ist

Nicht jede Familie braucht Anwesenheit rund um die Uhr. Häufig geht es um drei kritische Zeiten: morgens, abends und nachts.

Eine Kombination aus ambulantem Pflegedienst, stundenweiser Betreuung über den Entlastungsbetrag und einem Hausnotruf liegt oft deutlich unter 2.600 Euro Eigenanteil — und lässt sich nach oben und unten anpassen, wenn sich der Bedarf ändert. Welche nächtlichen Modelle es dafür gibt, steht im Ratgeber Nachts zu Hause versorgt.

Geht es nicht um Versorgung, sondern um Teilhabe — Arbeit, Ausbildung, Alltag außerhalb der Wohnung —, ist persönliche Assistenz der andere Weg. Sie wird von der Eingliederungshilfe getragen, nicht von der Pflegekasse, und richtet sich nach dem individuell ermittelten Bedarf.

Welche Modelle es überhaupt gibt und was rechtlich gilt, haben wir in einem eigenen Ratgeber sortiert: 24-Stunden-Betreuung zu Hause.

Steuerlich absetzbar

Ein Posten, der regelmäßig vergessen wird: Aufwendungen für Pflege und Betreuung im eigenen Haushalt lassen sich steuerlich geltend machen — als haushaltsnahe Dienstleistung oder als außergewöhnliche Belastung. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Heben Sie Rechnungen und Überweisungsbelege auf; Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Die Posten, die erst später auftauchen

Drei Kostenblöcke stehen in keinem Angebot und treffen trotzdem fast jeden Haushalt.

Der Wechsel. Betreuungskräfte arbeiten in Turnussen. Zwischen zwei Kräften liegen Anreise, Übergabe und oft ein bis zwei Tage, an denen beide anwesend sind. Rechnen Sie bei einem Acht-Wochen-Rhythmus mit sechs bis sieben Wechseln im Jahr — bei 250 Euro Anreise sind das rund 1.600 Euro, die im Monatspreis nicht auftauchen.

Der Ausfall. Krankheit, familiäre Notlagen, eine abgesagte Anreise: Wenn kurzfristig niemand kommt, brauchen Sie innerhalb von Stunden eine Lösung. Ohne vertraglich zugesagte Vertretung zahlen Sie dann doppelt — einmal den laufenden Vertrag, einmal die Überbrückung. Genau dafür ist der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI gedacht, aber er greift nur, wenn ein zugelassener Pflegedienst einspringt.

Die Steigerung des Bedarfs. Pflege wird selten weniger. Wird aus Betreuung Pflege, ändert sich die Kalkulation: Behandlungspflege darf eine Betreuungskraft nicht übernehmen, und für Grundpflege bei höherem Pflegegrad reicht eine Person oft nicht mehr aus. Klären Sie vor Vertragsschluss, wie sich der Preis bei einer Höherstufung entwickelt.

Ein vierter Punkt betrifft nicht das Geld, sondern den Haushalt: Die Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer. Wo das fehlt, scheidet das Modell unabhängig von allen Zahlen aus.

Häufige Fragen

Übernimmt die Pflegekasse die 24-Stunden-Betreuung? Nein, nicht als eigene Leistung. Pflegegeld, Entlastungsbetrag und der gemeinsame Jahresbetrag lassen sich anrechnen und senken den Eigenanteil.

Wie viel bleibt realistisch an Eigenanteil? Bei Pflegegrad 3 und einem Angebot um 3.200 Euro landen die meisten Haushalte zwischen 2.400 und 2.800 Euro im Monat.

Ist das Arbeitgebermodell günstiger? Selten. Es gibt mehr Kontrolle, aber Arbeitgeberanteile, Urlaub, Krankheit und die Arbeitszeitgrenzen machen es in der Summe meist teurer.

Zahlt das Sozialamt, wenn das Geld nicht reicht? Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kommt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht. Der Antrag läuft über den örtlichen Sozialhilfeträger, und er sollte früh gestellt werden — Leistungen beginnen nicht rückwirkend.

Lässt sich der Entlastungsbetrag ansparen? Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer sie liegen lässt, verliert sie danach endgültig.

Muss die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer haben? Ja. Unterkunft und Verpflegung stellt der Haushalt, und ohne separaten Raum ist das Modell nicht umsetzbar — unabhängig davon, was der Vertrag vorsieht.

Was ist mit BeHome Care? Wir vermitteln keine Betreuungskräfte im Entsendemodell. Wir rechnen mit Ihnen durch, was die Kassen tragen — und sagen, wenn eine Kombination aus Pflegedienst und stundenweiser Betreuung günstiger ist.


Sie wollen die Zahlen für Ihre Situation? Wir gehen sie mit Ihnen durch, kostenfrei und ohne dass daraus ein Vertrag folgen muss. Telefon 02327 4177490 oder über das Kontaktformular.

Weiterführend:

Quellen:

Stand: Oktober 2026. Preisangaben sind Marktspannen, keine Zusagen; Leistungsbeträge folgen dem Stand der Pflegereform zum 1. Juli 2025. Wir prüfen diesen Ratgeber bei jeder Änderung nach.

Fragen zu Pflege oder Assistenz? Kostenlos beraten lassen 02327 4177490

Portrait von Sarah Müller
Fachbeitrag von

Sarah Müller

Teamleitung BeHome Care

Sarah Müller leitet seit über 10 Jahren die Pflege bei BeHome Care. Ihre Expertise liegt in der Strukturierung von Pflege-WGs und der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege.

Alle Beiträge von Sarah Müller →
Fachlich geprüft von Manuela Storek, Pflegedienstleitung · Stand: Oktober 2026
Pflege-Rechner
02327 4177490 Kostenlose Beratung