Die Grundlagen: Verhinderungspflege vs. Kurzzeitpflege
Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen (ab Pflegegrad 2) zu Hause versorgt, leistet Enormes. Um diese Belastung abzufedern, stellt die Pflegekasse zwei getrennte Jahresbudgets zur Verfügung:
- Verhinderungspflege (VHP): 1.612 Euro pro Jahr. Gedacht für eine Ersatzpflege zu Hause (z.B. durch einen ambulanten Dienst wie BeHome Care), wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder andere Termine verhindert ist.
- Kurzzeitpflege (KZP): 1.774 Euro pro Jahr. Ausschließlich gedacht für die vollstationäre Unterbringung in einer Einrichtung auf Zeit (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt).
💡 Das Problem vieler Pflegebedürftiger:
Rund 70% der Familien nutzen die vollstationäre Kurzzeitpflege überhaupt nicht. Die dafür vorgesehenen 1.774 Euro verfallen dann ungenutzt am Jahresende, während gleichzeitig das Geld für die stundenweise Entlastung zu Hause (Verhinderungspflege) nicht ausreicht.
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Der Geheimtipp: Budgets umwandeln und kombinieren
Hier greift eine gesetzliche Regelung, die viele nicht kennen: Sie können einen Teil der ungenutzten Kurzzeitpflege in das flexiblere Budget der Verhinderungspflege übertragen ("umwidmen").
Konkret dürfen Sie bis zu 50% des Kurzzeitpflege-Budgets (das sind exakt 806 Euro) auf die Verhinderungspflege aufschlagen.
Ihre Gesamtrechnung sieht dann so aus:
- Normales Jahresbudget Verhinderungspflege: 1.612 Euro
- Umwandlung aus der Kurzzeitpflege (50%): + 806 Euro
- Ihr neues Gesamtbudget für Entlastung zu Hause: 2.418 Euro
Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden)
Ein weiterer extrem wichtiger Punkt betrifft die Anrechnung auf das Pflegegeld. Nimmt man Verhinderungspflege für ganze Tage am Stück in Anspruch (8 Stunden und länger), wird das reguläre monatliche Pflegegeld für diese Tage um 50% gekürzt.
Der Ausweg ist die stundenweise Verhinderungspflege: Wenn Sie die Ersatzpflege durch einen Dienst wie BeHome Care für weniger als 8 Stunden am Tag abrufen (z.B. 2-3 Stunden Betreuung am Nachmittag), bleibt Ihr Pflegegeld zu 100% unangetastet!
Zudem wird bei der stundenweisen Verhinderungspflege nicht die zeitliche Höchstdauer von 42 Tagen pro Jahr (bzw. 6 Wochen) angerechnet. Sie können das Budget von bis zu 2.418 Euro stattdessen ganz flexibel über das gesamte Jahr hinweg stundenweise abrufen.
Antragstellung: Wie gehe ich vor?
Die Umwandlung geschieht nicht automatisch. Sie müssen diesen Kombinationsanspruch bei Ihrer Pflegekasse geltend machen. Dies geschieht in der Regel über das Standard-Antragsformular auf Verhinderungspflege.
- Schritt 1: Kreuzen Sie an, dass eine stundenweise Verhinderungspflege beantragt wird.
- Schritt 2: Setzen Sie das Kreuz bei der Option "Hälftiges Kurzzeitpflege-Budget (806 Euro) anrechnen" (die Formulierung variiert je nach Pflegekasse leicht).
- Schritt 3: Reichen Sie die Rechnungen des professionellen Pflegedienstes bei der Kasse ein. Wir rechnen bei BeHome Care auf Wunsch auch direkt mit der Kasse ab (Abtretungserklärung), sodass Sie gar nicht erst in Vorleistung treten müssen.
Lassen Sie kein Budget mehr verfallen
Die ungenutzten Beträge der Kurz- und Verhinderungspflege verfallen unwiderruflich, wenn sie nicht beansprucht werden. Unsere Pflegeberater in Bochum helfen Ihnen gerne dabei, das optimale Modell für Ihre Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen aufzustellen.