Viele Angehörige fürchten bei häuslicher Pflege denselben hohen Eigenanteil wie im Pflegeheim. Doch das ist ein Missverständnis: Anders als im Heim entsteht bei der ambulanten Pflege ein Eigenanteil nur dann, wenn der tatsächliche Pflegebedarf das Budget der Pflegekasse übersteigt. Solange die Einsätze innerhalb der gesetzlichen Pflegesachleistung bleiben, zahlen Sie für die Pflege selbst nichts aus eigener Tasche. Wir von BeHome Care, Ihr ambulanter Pflegedienst in Bochum, erklären Ihnen, was 2026 wirklich auf Sie zukommt und wo Sie sparen können.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei ambulanter Pflege?
Die ehrliche Antwort lautet: In vielen Fällen liegt er bei 0 Euro für die reine Pflege. Die Pflegekasse zahlt die sogenannte Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI direkt an den Pflegedienst. Diese Budgets gelten 2026 monatlich:
- Pflegegrad 2: 796 €
- Pflegegrad 3: 1.497 €
- Pflegegrad 4: 1.859 €
- Pflegegrad 5: 2.299 €
Solange die Pflegeeinsätze (Körperpflege, Mobilisation, Hilfe beim An- und Ausziehen) innerhalb dieses Betrags bleiben, fällt kein Eigenanteil an. Nur wenn der Bedarf das Budget übersteigt, zahlen Sie die Differenz darüber privat. Ein Eigenanteil ist also kein fester Posten, sondern entsteht ausschließlich aus dem Mehrbedarf. Einen ersten Überblick gibt Ihnen unser Pflegekosten-Rechner.
Wann entsteht überhaupt ein Eigenanteil?
Ein Eigenanteil entsteht nur in klar abgegrenzten Situationen:
- Das Sachleistungsbudget reicht nicht. Wer in Pflegegrad 2 (796 €) täglich umfangreiche Hilfe braucht, kann das Budget ausschöpfen. Alles, was darüber hinausgeht, wird privat berechnet.
- Zusatzleistungen über die Grundpflege hinaus. Etwa zusätzliche hauswirtschaftliche Stunden, die weder durch die Sachleistung noch durch andere Töpfe gedeckt sind.
- Gesetzliche Zuzahlungen in der häuslichen Krankenpflege. Dazu gleich mehr.
Wichtig zu wissen: Mehrere Töpfe stehen zusätzlich zur Verfügung und müssen nicht aus eigener Tasche bezahlt werden. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 €/Monat in allen Pflegegraden und ist für Betreuung und Hauswirtschaft gedacht. Für Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel gibt es Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI in Höhe von 42 €/Monat. Diese Beträge senken Ihren möglichen Eigenanteil zusätzlich.
Wer statt der Sachleistung Angehörige pflegen lässt, erhält Pflegegeld nach § 37 SGB XI: 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5) monatlich. Sach- und Geldleistung lassen sich auch kombinieren.
Was ist mit Wundversorgung und Spritzen — kostet das extra?
Nein. Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V (zum Beispiel Wundversorgung, Injektionen, Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Medikamentengabe) läuft nicht über die Pflegekasse, sondern über Ihre Krankenkasse — und zwar budgetlos. Diese Leistungen werden ärztlich verordnet und vollständig von der Kasse übernommen.
Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an, die für alle Versicherten gilt: 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr plus 10 € je Verordnung. Diese Zuzahlung ist durch die individuelle Belastungsgrenze gedeckelt (in der Regel 2 % des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1 %). Ist die Grenze erreicht, sind Sie für den Rest des Jahres befreit. Die Wundversorgung selbst kostet Sie also keinen nennenswerten Eigenanteil. Welche Leistungen wir abdecken, sehen Sie auf der Seite unsere Leistungen.
Wie kann ich den Eigenanteil senken?
Auch wenn ein Eigenanteil entsteht, lässt er sich oft deutlich reduzieren. Diese Hebel helfen:
- Alle Töpfe ausschöpfen: Erst der Entlastungsbetrag (131 €), die Pflegehilfsmittel (42 €) und gegebenenfalls die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen, bevor etwas privat gezahlt wird.
- Sach- und Geldleistung clever kombinieren: So bleibt Spielraum, falls einzelne Wochen mehr Hilfe brauchen.
- Richtigen Pflegegrad sichern: Ein zu niedriger Pflegegrad bedeutet ein zu kleines Budget. Ein Höherstufungsantrag kann sich lohnen.
- Häusliche Krankenpflege ärztlich verordnen lassen: Was über § 37 SGB V läuft, belastet das Pflegebudget nicht.
BeHome Care hilft Ihnen dabei kostenlos. Wir prüfen, welche Leistungen Ihnen zustehen, unterstützen bei Anträgen und rechnen direkt mit Kasse und gegebenenfalls Sozialamt ab — Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Eine ausführliche Übersicht finden Sie unter Pflegekosten 2026 im Überblick.
Ambulante Pflege oder Pflegeheim — wo zahle ich weniger?
Hier liegt der größte Unterschied. Im stationären Pflegeheim zahlen Bewohnerinnen und Bewohner einen festen, oft sehr hohen Eigenanteil — für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Der durchschnittliche Eigenanteil im NRW-Pflegeheim liegt 2026 im ersten Jahr bei rund 3.582 € pro Monat.
In der ambulanten Pflege dagegen entsteht ein Eigenanteil nur für den Mehrbedarf über dem Kassenbudget. Es fallen keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung an, weil die pflegebedürftige Person zu Hause wohnt. Für viele Menschen ist die häusliche Versorgung daher deutlich günstiger — und zugleich der vertrautere Lebensraum.
Eine besondere Wohnform ist die ambulant betreute Pflege-WG. Hier gibt es zusätzlich den Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI in Höhe von 224 €/Monat. Wie sich die Kosten dort zusammensetzen, lesen Sie unter Kosten einer Pflege-WG.
Was, wenn das Geld nicht reicht?
Niemand muss aus finanziellen Gründen auf gute Pflege verzichten. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um einen verbleibenden Eigenanteil zu decken, übernimmt das Sozialamt diese Lücke über die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Voraussetzung ist eine Bedürftigkeitsprüfung, bei der Einkommen und Vermögen geprüft werden.
Diese Hilfe greift genau dort, wo das eigene Budget endet — der ungedeckte Eigenanteil wird dann vom Sozialhilfeträger getragen. Auch bei diesem Antrag unterstützt Sie BeHome Care und rechnet anschließend direkt mit dem Sozialamt ab. So bleibt Ihr persönlicher Aufwand minimal.
Was ändert sich 2026 bei den Beträgen?
Für die Planung wichtig: Die Leistungsbeträge 2026 entsprechen denen von 2025. Es gibt keine Erhöhung in diesem Jahr. Die nächste reguläre Anpassung der Pflegeleistungen ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Sie können also mit den genannten Zahlen verlässlich kalkulieren.
Lassen Sie sich kostenlos beraten. Ob Pflegegrad, Budget oder Antrag beim Sozialamt — wir nehmen uns Zeit und finden gemeinsam die für Sie günstigste Lösung. Rufen Sie uns einfach an: 02327 4177490. BeHome Care begleitet Sie als ambulanter Pflegedienst in Bochum von der ersten Frage bis zur fertigen Abrechnung mit der Kasse.