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Assistenz nach Schlaganfall (jüngere Erwachsene) · bundesweit

Nach dem Schlaganfall —
zurück ins eigene Leben.

Persönliche Assistenz nach Schlaganfall in jüngeren Jahren — mit Fokus auf Rückkehr: in den Alltag, zur Familie und, wo möglich, in den Beruf. Wir nehmen Aphasie ernst, fördern Ihre Selbstständigkeit und unterstützen dort, wo es (noch) nicht geht. Und wir prüfen mit Ihnen Ihren Anspruch.

Fokus auf Rückkehr in Alltag & Beruf Aphasie ernst genommen Fördern statt abnehmen
Ein jüngerer Mensch lächelt zuversichtlich in der Reha — Assistenz nach Schlaganfall, zurück ins Leben
★★★★★
5,0 auf Googlevon echten Familien bewertet
Zurück ins LebenAlltag, Familie & Beruf
Kassenzugelassen § 72 SGB XI · § 132 SGB V
Zurück ins Leben Alltag, Familie & Beruf
Aphasie ernst genommen Sie entscheiden
Bundesweit tätig Sitz in Bochum
Ein Einschnitt, kein Schlusspunkt

Assistenz, die auf Rückkehr setzt

Ein Schlaganfall mit 40 oder 50 wirft vieles um — Beruf, Familie, Selbstständigkeit. Unsere Assistenz ist keine Verwahrung, sondern auf Rückkehr ausgerichtet: Wir fördern, was Sie selbst können, und tragen dort mit, wo es noch nicht geht.

So werden Alltag, Familie und der Weg zurück in den Beruf wieder zu realistischen Zielen.

Assistenz mit Reha-Blick (unser Weg)Wir fördern Selbstständigkeit und richten alles auf Rückkehr aus — Alltag, Familie und, wo möglich, den Beruf.
Reine Versorgung wie im AlterEin Angebot, das nur abnimmt und verwahrt, passt nicht zu einem Leben, das noch vor Ihnen liegt.
Rückkehr ist der Maßstab — nicht Verwaltung.
Was die Assistenz leistet

Unterstützung, die zurück ins Leben führt

Vom Alltag bis zum Wiedereinstieg in den Beruf — abgestimmt auf Ihre Ziele und Ihr Tempo.

Alltag & Selbstständigkeit

Nach der Reha geht es weiter zu Hause: Körperpflege, Anziehen, Haushalt, Mahlzeiten. Wir unterstützen dort, wo eine Halbseitenlähmung Handgriffe erschwert — und fördern, was Sie selbst können.

Kommunikation bei Aphasie

Wenn Sprache oder Verstehen betroffen sind, nehmen wir uns Zeit: mit Geduld, Gesten, Bildern und Hilfsmitteln. Wir hören hin, bis wir Sie verstanden haben — nicht umgekehrt.

Mobilität & Begleitung

Sicher unterwegs trotz Lähmung oder Gleichgewichtsproblemen — zu Terminen, zur Therapie, zurück in den Alltag. Wir begleiten Wege und unterstützen bei Transfers.

Zurück in den Beruf

Ein Schlaganfall mit 40 oder 50 muss nicht das Ende des Arbeitslebens sein. Wir unterstützen die Wiedereingliederung und, wo nötig, die Assistenz am Arbeitsplatz.

Familie & Kinder stützen

Wenn Sie Kinder haben, entlasten wir den Familienalltag mit — damit Sie Elternteil sein können, während Sie sich erholen. Assistenz, die die ganze Familie im Blick hat.

Behandlungspflege & Medikamente

Medikamentengabe, Blutdruck- und Sekundärprophylaxe, Wundversorgung — was ärztlich verordnet ist, leisten wir fachlich sicher (§ 37 SGB V), diskret und aus einer Hand.

Konkrete Beispiele

Was wir nach dem Schlaganfall für Sie tun

Eine Auswahl typischer Aufgaben unserer Assistenz:

Unterstützung bei Körperpflege und Anziehen
Kommunikation bei Aphasie — geduldig und mit Hilfsmitteln
Begleitung zu Therapie- und Arztterminen
Wiedereinstieg in den Beruf unterstützen
Haushalt und Familienalltag stützen
Medikamente und Sekundärprophylaxe im Blick
Anträge auf Assistenz, Reha & Nachteilsausgleiche
Selbstständigkeit fördern, statt sie abzunehmen
Wer trägt die Kosten?

Meist zahlen Sie nichts dazu

Je nachdem, ob es um Alltag, Beruf oder Pflege geht, greifen verschiedene Träger. Wir sortieren das mit Ihnen:

§ 78 SGB IX

Eingliederungshilfe

Bleiben nach dem Schlaganfall dauerhafte Einschränkungen, kann Assistenz über die Eingliederungshilfe getragen werden — über den Träger Ihres Wohnorts (z. B. LWL/LVR in NRW). Nach Bedarfsermittlung bewilligt, rechnen wir direkt ab: Sie zahlen nichts dazu.

§§ 49 ff. SGB IX

Teilhabe am Arbeitsleben

Für die Rückkehr in den Beruf sind oft die Rentenversicherung oder das Integrationsamt zuständig — mit beruflicher Reha und Arbeitsassistenz. Gerade in jüngeren Jahren ist der Wiedereinstieg ein realistisches Ziel, das wir unterstützen.

SGB XI · § 29 SGB IX

Pflege & Persönliches Budget

Körpernahe Pflege trägt die Pflegekasse nach Pflegegrad. Wollen Sie Ihre Assistenz selbst bestimmen, geht das als Persönliches Budget — mit einem festen Team von uns, das Sie kennt.

Gerade der Wiedereinstieg in den Beruf hat eigene Leistungen und Fristen. Je früher wir gemeinsam planen, desto besser gelingt der Übergang. Was für Sie passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Schritt für Schritt

So begleiten wir den Weg zurück

Von der Reha bis zum Alltag zu Hause begleiten wir jeden Schritt.

1

Erstgespräch — oft aus der Reha

Wir hören zu: Wie war Ihr Leben vorher, was möchten Sie zurück? Gern schon während der Reha, telefonisch, schriftlich oder bei Ihnen zu Hause.

2

Ziele & Kostenträger klären

Alltag, Beruf, Familie — wir sortieren, was Eingliederungshilfe, Rentenversicherung, Integrationsamt und Pflegekasse tragen, und richten die Unterstützung an Ihren Zielen aus.

3

Antrag & nahtloser Start

Wir begleiten die Anträge und können die Versorgung direkt an die Reha anschließen — notfalls parallel als Selbstzahler mit späterer Abrechnung, damit keine Lücke entsteht.

4

Start — auf Rückkehr ausgerichtet

Mit festen Bezugskräften, die Ihre Ziele kennen. Wir fördern, was Sie selbst können, und unterstützen dort, wo es (noch) nicht geht.

Ein Mann lächelt zuversichtlich mit Unterstützung an seiner Seite — Assistenz nach Schlaganfall
Verlässlich & fördernd

Ein Team, das Ihre Ziele kennt — bundesweit.

Wer zurück ins Leben will, braucht Unterstützung, die mitzieht statt zu bremsen. Deshalb setzen wir auf feste Bezugskräfte, die Ihre Ziele kennen und fördern, was Sie können. Unsere Assistenz nach SGB IX leisten wir bundesweit — wo genau und mit welchem Team, klären wir mit Ihnen.

  • Feste Bezugskräfte, die Ihre Ziele kennen
  • Fördern statt bevormunden
  • Anschluss direkt an die Reha
Warum BeHome Care?

Assistenz, die auf Zukunft setzt

Was uns als Pflege- und Assistenzdienst nach einem Schlaganfall in jüngeren Jahren ausmacht.

Für ein Leben, das weitergeht

Ein Schlaganfall in jungen Jahren ist ein Einschnitt, kein Schlusspunkt. Wir richten die Assistenz auf Rückkehr aus — in Alltag, Familie und, wo möglich, in den Beruf.

Aphasie ernst genommen

Wenn Sprache betroffen ist, entscheiden trotzdem Sie. Wir nehmen uns die Zeit für Verständigung — mit Geduld, Gesten und Hilfsmitteln — und reden nie über Ihren Kopf hinweg.

Fördern statt abnehmen

Assistenz soll Selbstständigkeit zurückbringen, nicht ersetzen. Wir unterstützen gezielt und lassen Sie tun, was Sie können — das ist Teil der Genesung.

Pflege & Assistenz aus einer Hand

Behandlungspflege, Alltagsassistenz und Begleitung zur Therapie mit einem Team — ein Ansprechpartner statt mehrerer Dienste, gerade in der wichtigen ersten Zeit zu Hause.

Häufige Fragen

Assistenz nach Schlaganfall — klar beantwortet

Habe ich nach einem Schlaganfall Anspruch auf Assistenz?
Wenn dauerhafte Einschränkungen bleiben, oft ja. Assistenz für die Teilhabe am Leben kann über die Eingliederungshilfe nach § 78 SGB IX getragen werden — auch als Persönliches Budget nach § 29 SGB IX. Für die Rückkehr in den Beruf kommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hinzu (§§ 49 ff. SGB IX). Wir prüfen mit Ihnen, was zusteht, und begleiten die Anträge.
Wie unterstützt ihr bei Sprachstörungen (Aphasie)?
Mit Geduld und ohne Zeitdruck. Wir verständigen uns über Sprache, Gesten, Bilder und Kommunikationshilfen — und nehmen uns die Zeit, bis wir Sie verstanden haben. Entscheidungen treffen immer Sie; wir reden nie über Ihren Kopf hinweg. Bei Bedarf stimmen wir uns mit Ihrer Logopädie ab.
Kann ich nach dem Schlaganfall wieder arbeiten?
In vielen Fällen ist ein Wiedereinstieg möglich — gerade in jüngeren Jahren. Zuständig sind je nach Situation die Rentenversicherung (berufliche Reha) oder das Integrationsamt (Arbeitsassistenz). Wir unterstützen die Wiedereingliederung und, wo nötig, die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, damit der Weg zurück gelingt.
Wer bezahlt die Assistenz?
Meist die Eingliederungshilfe (§ 78 SGB IX) oder das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) für die Teilhabe, die Rentenversicherung bzw. das Integrationsamt für die berufliche Rückkehr und die Pflegekasse (SGB XI) für körpernahe Pflege. Sie zahlen die Leistung nicht selbst. Welche Kombination passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Könnt ihr direkt nach der Reha übernehmen?
Ja, und das ist oft entscheidend. Wir bereiten die Versorgung schon während der Reha vor, damit der Übergang nach Hause ohne Lücke gelingt. Läuft eine Bewilligung noch, können wir auf Wunsch parallel als Selbstzahler starten und später rückwirkend abrechnen.
Arbeitet ihr bundesweit?
Ja. Unsere Assistenz nach SGB IX leisten wir bundesweit, unabhängig vom Wohnort; unser Sitz ist in Bochum. Wo genau, in welchem Umfang und mit welchem Team wir Sie unterstützen, stimmen wir individuell mit Ihnen und Ihrem Kostenträger ab.

Zurück ins eigene Leben — mit der richtigen Assistenz?

Wir prüfen Ihren Anspruch kostenfrei, klären die Kostenträger und stellen ein Team zusammen, das Ihre Ziele kennt und den Weg zurück mit Ihnen geht.

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