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Assistenz bei Querschnittlähmung · bundesweit

Ihr Leben,
Ihre Regie.

Persönliche Assistenz bei Para- und Tetraplegie — im Alltag, im Beruf und rund um die Uhr, wenn nötig. Wir übernehmen Transfers, Behandlungspflege und Haushalt nach Ihrer Anleitung — damit Sie zu Hause selbstbestimmt leben. Und wir klären mit Ihnen, wer zahlt.

Auch nach Unfall (BG als Kostenträger) 24-Stunden-Assistenz möglich Pflege & Assistenz aus einer Hand
Ein junger Mann im Rollstuhl mit seiner Partnerin zu Hause — selbstbestimmtes Leben mit Assistenz bei Querschnittlähmung
★★★★★
5,0 auf Googlevon echten Familien bewertet
Sie führen RegieAssistenz nach Ihrer Anleitung
Kassenzugelassen § 72 SGB XI · § 132 SGB V
Sie führen Regie Assistenz nach Ihrer Anleitung
Schnell beraten Erstgespräch in wenigen Tagen
Bundesweit tätig Sitz in Bochum
Selbstbestimmt statt fremdbestimmt

Assistenz heißt: Sie behalten die Kontrolle

Eine Querschnittlähmung verändert vieles — aber nicht, wer über Ihr Leben bestimmt. Persönliche Assistenz bedeutet, dass wir nach Ihrer Anleitung arbeiten: Sie sagen, wie, wann und was — wir setzen es um.

So bleibt das eigene Zuhause eine echte Alternative zur Einrichtung — mit Transfers, Behandlungspflege und Alltag aus einer Hand.

Assistenz zu Hause (unser Weg)Sie führen Regie, wählen Ihr Team und bleiben in Ihrer Wohnung — mit Unterstützung genau dort, wo Sie sie brauchen.
Einrichtung / HeimFremde Abläufe, wechselndes Personal, wenig Mitsprache. Für viele mit Querschnittlähmung nicht nötig — wenn Assistenz zu Hause organisiert wird.
Selbstbestimmung ist der Maßstab — nicht ein Schlagwort.
Was die Assistenz leistet

Unterstützung, die Selbstständigkeit ermöglicht

Von der Morgenroutine bis zum Arbeitsplatz — abgestimmt auf Ihren Bedarf und Ihre Vorgaben.

Transfers & Mobilität

Sicheres Umsetzen (Bett, Rollstuhl, Auto), Begleitung unterwegs und Unterstützung dort, wo Sie sie brauchen — Sie geben das Wie vor, wir setzen es um.

Rund um die Uhr — wenn nötig

Bei hoher Läsion oder Tetraplegie organisieren wir Assistenz als festes Schichtteam, Tag und Nacht — damit Sie zu Hause leben statt in einer Einrichtung.

Behandlungspflege

Intermittierender Katheterismus, Darmmanagement, Dekubitusprophylaxe, Hautkontrolle, Medikamente — fachlich sicher und ärztlich verordnet (§ 37 SGB V), diskret und respektvoll.

Alltag & Haushalt

Anziehen, Körperpflege, Einkauf, Kochen, Haushalt, Behörden- und Arztkram — alles, was Ihre Kraft und Zeit für das Wesentliche frei hält.

Arbeit, Studium & Bildung

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, in der Uni oder in der Ausbildung — damit Teilhabe am Arbeitsleben nicht an Wegen, Griffen oder Assistenzlücken scheitert.

Freizeit, Sport & Reisen

Sport, Ehrenamt, Freunde, Urlaub — mit verlässlicher Begleitung, die vorausdenkt (Barrierefreiheit, Wege, Ausrüstung), statt Sie auszubremsen.

Konkrete Beispiele

Was wir bei Querschnittlähmung für Sie tun

Eine Auswahl typischer Aufgaben unserer Assistenz:

Morgenroutine: Transfer, Anziehen, Körperpflege
Intermittierender Katheterismus & Darmmanagement
Dekubitusprophylaxe und Hautkontrolle
Begleitung zu Arbeit, Uni oder Terminen
Einkauf, Kochen und Haushalt übernehmen
Nacht- und Wochenenddienste im Schichtteam
Anträge bei BG, Eingliederungshilfe & Pflegekasse
Reisen barrierefrei und vorausschauend planen
Wer trägt die Kosten?

Meist zahlen Sie nichts dazu

Welcher Träger zuständig ist, hängt vor allem davon ab, ob ein Unfall die Ursache war. Wir sortieren das mit Ihnen:

§§ 26, 44 SGB VII

Unfallversicherung (BG)

War die Querschnittlähmung Folge eines Arbeits-, Wege- oder Schulunfalls, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig — und oft der stärkste Kostenträger: Teilhabe „mit allen geeigneten Mitteln", inklusive Assistenz, Pflege und Haushaltshilfe. Wir kennen den Weg über den Reha-Manager.

§ 78 SGB IX

Eingliederungshilfe

Ist die Lähmung nicht unfallbedingt (Krankheit, Tumor, angeboren), trägt die Eingliederungshilfe die Assistenz — über den Träger Ihres Wohnorts (z. B. LWL/LVR in NRW). Nach Bedarfsermittlung bewilligt, rechnen wir direkt ab: Sie zahlen nichts dazu.

§ 29 SGB IX

Persönliches Budget

Sie erhalten die Leistung als Geld und bestimmen selbst, wer Sie wann assistiert — mit einem festen, eingearbeiteten Team von uns. Volle Regie, ohne dass Sie zum Verwaltungsprofi werden müssen.

Zusätzlich prüfen wir Pflegegrad und Nachteilsausgleiche. Liegt ein Pflegegrad vor, lassen sich Leistungen der Pflegekasse (SGB XI) kombinieren. Was für Sie zusammenpasst, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Schritt für Schritt

So starten wir — an Ihrer Seite

Vom ersten Kontakt bis zum eingespielten Team begleiten wir jeden Schritt.

1

Erstgespräch

Wir hören zu: Wie sieht Ihr Alltag aus, was brauchen Sie, was wollen Sie selbst behalten? Telefonisch, schriftlich oder bei Ihnen zu Hause.

2

Kostenträger klären

Unfall oder nicht? Danach richtet sich der Weg — BG, Eingliederungshilfe oder Persönliches Budget. Wir sortieren das mit Ihnen und prüfen zusätzlich Pflegegrad und Nachteilsausgleiche.

3

Antrag & Bewilligung

Wir begleiten Antrag und Bedarfsermittlung. Läuft die Bewilligung noch, können wir auf Wunsch als Selbstzahler starten und später rückwirkend abrechnen.

4

Start mit festem Team

Eingearbeitete Bezugskräfte, die Ihre Abläufe und Ihre Wünsche kennen — nach Ihrer Anleitung. Sie führen Regie, wir assistieren.

Assistenz unterstützt eine Frau im Rollstuhl im Alltag — persönliche Assistenz bei Querschnittlähmung
Verlässlich & respektvoll

Ein Team, das Ihre Handgriffe kennt — bundesweit.

Transfers, Katheterismus, Darmmanagement — das sind intime, sicherheitsrelevante Handgriffe. Deshalb setzen wir auf feste, eingearbeitete Bezugskräfte statt wechselndes Personal. Unsere Assistenz nach SGB IX leisten wir bundesweit; wo genau und mit welchem Team, klären wir individuell mit Ihnen.

  • Feste, eingearbeitete Bezugskräfte
  • Pflege und Assistenz aus einer Hand
  • Übernahme direkt aus der Reha-Klinik möglich
Warum BeHome Care?

Assistenz, die Selbstbestimmung ernst nimmt

Was uns als Pflege- und Assistenzdienst bei Querschnittlähmung ausmacht.

Sie führen Regie

Assistenz heißt nicht „umsorgt werden", sondern Ihr Leben nach Ihren Vorgaben. Wir arbeiten nach Ihrer Anleitung — nicht umgekehrt.

Pflege & Assistenz aus einer Hand

Katheterismus, Darmmanagement und Dekubitusprophylaxe leisten wir mit demselben Team wie die Alltagsassistenz — ein Ansprechpartner statt drei.

Festes, eingearbeitetes Team

Vertraute Bezugskräfte, die Ihre Transfers, Ihre Routinen und Ihre Grenzen kennen — kein ständiges Neu-Anlernen bei intimen Handgriffen.

Wir kennen die Kostenträger

BG, Eingliederungshilfe, Persönliches Budget, Pflegekasse — wer wofür zahlt und wie man Anträge sauber begründet, ist unser Handwerk. Sie müssen den Dschungel nicht allein durchdringen.

Häufige Fragen

Assistenz bei Querschnittlähmung — klar beantwortet

Habe ich bei Querschnittlähmung Anspruch auf persönliche Assistenz?
In aller Regel ja. Wer durch eine Querschnittlähmung dauerhaft in der Teilhabe am Leben eingeschränkt ist, hat Anspruch auf Assistenzleistungen — je nach Ursache über die gesetzliche Unfallversicherung (bei Unfall), die Eingliederungshilfe nach § 78 SGB IX oder als Persönliches Budget nach § 29 SGB IX. Der Umfang richtet sich nach Ihrem individuellen Hilfebedarf. Wir prüfen mit Ihnen, was zusteht, und begleiten den Antrag.
Wer zahlt — besonders nach einem Unfall?
War die Lähmung Folge eines Arbeits-, Wege- oder Schulunfalls, ist die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) zuständig. Sie ist oft der stärkste Kostenträger: Sie leistet Teilhabe „mit allen geeigneten Mitteln" und übernimmt Assistenz, Pflege und Haushaltshilfe (§§ 26, 44 SGB VII). Ist die Lähmung nicht unfallbedingt, trägt die Eingliederungshilfe die Assistenz. In beiden Fällen zahlen Sie nichts dazu — wir rechnen direkt mit dem Träger ab.
Ist 24-Stunden-Assistenz möglich?
Ja. Gerade bei hoher Läsion oder Tetraplegie organisieren wir Assistenz rund um die Uhr — als festes Schichtteam mit Nacht- und Wochenenddiensten, damit Sie in Ihrer eigenen Wohnung leben können statt in einer Einrichtung. Umfang und Besetzung stimmen wir mit Ihnen und Ihrem Kostenträger ab. Mehr dazu auf unserer Seite zur 24-Stunden-Assistenz.
Übernehmt ihr auch Katheterismus und Darmmanagement?
Ja. Intermittierender Katheterismus, Darmmanagement, Dekubitusprophylaxe, Hautkontrolle und Medikamentengabe gehören zur Behandlungspflege und werden ärztlich verordnet (§ 37 SGB V). Wir leisten das fachlich sicher, diskret und mit denselben festen Bezugskräften wie die übrige Assistenz — kein ständiges Neu-Anlernen bei intimen Handgriffen.
Kann ich meine Assistenz selbst bestimmen (Persönliches Budget)?
Ja. Beim Persönlichen Budget (§ 29 SGB IX) erhalten Sie die Leistung als Geld und entscheiden selbst, wer Sie wann assistiert. Wir sind dann Ihr Vertragspartner — mit einem festen, eingearbeiteten Team und transparenter Abrechnung, ohne dass Sie zum Verwaltungsprofi werden müssen. Der spätere Wechsel zwischen den Modellen ist möglich.
Arbeitet ihr bundesweit — und wie schnell kann es losgehen?
Unsere Assistenz nach SGB IX leisten wir bundesweit, unabhängig vom Wohnort; unser Sitz ist in Bochum. Ein Erstgespräch richten wir in der Regel innerhalb weniger Werktage ein — telefonisch, schriftlich oder bei Ihnen zu Hause. Bei akutem Bedarf, etwa vor einer Entlassung aus der Reha-Klinik oder wenn Ihr bisheriger Dienst ausfällt, geht es deutlich schneller.

Selbstbestimmt leben — mit der richtigen Assistenz?

Wir prüfen Ihren Anspruch kostenfrei, klären den Kostenträger und stellen ein Team zusammen, das Ihre Handgriffe kennt.

Pflege-Rechner
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