Assistenzdienst wechseln —
ohne Versorgungslücke.
Ihre Bewilligung bleibt, nur der Dienst wechselt. Wir planen den Stichtag, bereiten die Schreiben an den Träger vor und stellen Ihnen ein festes Team zur Seite. Bei ALS, MS, ME/CFS, Querschnittlähmung und jeder anderen Diagnose.

Bewilligte Stunden nützen nur, wenn sie geleistet werden
Viele Menschen mit Assistenz haben ihren Anspruch längst erkämpft und erleben trotzdem offene Schichten, wechselnde Kräfte und Angehörige, die einspringen müssen. Der Bescheid ist da, die Hilfe nicht.
Ein Wechsel ist kein neuer Antrag. Er ist ein geplanter Übergang: erst der Stichtag, dann die Kündigung. So bleibt kein Tag unversorgt.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Diese Gründe hören wir am häufigsten, wenn uns Menschen mit bestehender Bewilligung anrufen.
Schichten bleiben offen
Ihr Dienst findet kein Personal, Einsätze fallen kurzfristig aus, und am Ende springen doch wieder die Angehörigen ein. Bewilligte Stunden, die nicht geleistet werden, helfen niemandem.
Ständig neue Gesichter
Bei intimen Handgriffen und eigener Kommunikation, etwa per Sprachcomputer, ist jede neue Kraft ein Neuanfang. Sie möchten ein festes Team, das Sie kennt.
Arbeitgebermodell wird zu viel
Mit dem Persönlichen Budget sind Sie Arbeitgeber: Dienstpläne, Lohnabrechnung, Krankheitsvertretung. Wenn die Kraft dafür fehlt, kann ein Dienst diese Last übernehmen.
Der Bedarf ist gewachsen
Bei ALS, MS oder anderen fortschreitenden Erkrankungen steigt der Bedarf oft schneller, als der bisherige Dienst Stunden besetzen kann.
Absprachen klappen nicht
Rückrufe bleiben aus, Dienstpläne kommen zu spät, Ihre Wünsche zählen wenig. Assistenz soll nach Ihrer Anleitung arbeiten, nicht umgekehrt.
Umzug oder neue Lebenslage
Neue Stadt, neue Wohnung, Ausbildung oder Beruf: Wenn sich Ihr Leben ändert, muss die Assistenz mitgehen. Wir arbeiten bundesweit.
Der Schriftkram liegt bei uns
Sie unterschreiben, was nur Sie unterschreiben können. Alles andere bereiten wir vor:
Drei Ausgangslagen, ein Ziel
Wie der Wechsel läuft, hängt davon ab, wer Ihre Assistenz bezahlt:
Fachleistung über den Träger
Der Träger der Eingliederungshilfe zahlt direkt an den Dienst. Ihre Bewilligung bleibt bestehen, ein neuer Antrag ist nicht nötig. Für den Wechsel braucht es eine Kostenzusage für den neuen Dienst; ohne Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung im Einzelfall möglich (§ 123 Abs. 5 SGB IX). Ihre Wünsche zur Gestaltung der Leistung sind zu berücksichtigen, soweit sie angemessen sind (§ 104 SGB IX).
Persönliches Budget
Sie erhalten das Geld selbst und kaufen die Assistenz ein. Den Dienst wählen Sie damit selbst aus. Maßgeblich sind die Regeln Ihrer Zielvereinbarung, etwa zu Nachweisen und Qualität. Wer bisher im Arbeitgebermodell organisiert, kann mit demselben Budget zu einem Dienst wechseln.
Leistungen der Pflegekasse
Einen Pflegevertrag über Leistungen der Pflegeversicherung können Sie jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI). Ihr Pflegegrad und Ihre Ansprüche bleiben davon unberührt. Pflegesachleistung erbringen wir in Bochum und Umgebung.
Oft greift mehr als eine Lage. Assistenz über die Eingliederungshilfe, Leistungen der Pflegekasse und Behandlungspflege der Krankenkasse laufen nebeneinander. Wir sortieren das mit Ihnen und wechseln alles zum selben Stichtag.
So läuft Ihr Wechsel
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge. Die Reihenfolge ist der Grund, warum keine Lücke entsteht.
Gespräch und Unterlagen
Wir schauen gemeinsam auf Ihren Bescheid, den Vertrag mit Ihrem bisherigen Dienst und dessen Kündigungsfrist. Danach wissen Sie, welcher Wechseltermin realistisch ist.
Erst der Stichtag, dann die Kündigung
Wir legen den Tag fest, an dem wir übernehmen. Erst dann kündigen Sie, und zwar auf genau den Tag davor, mit der Bitte um schriftliche Bestätigung. So entsteht keine Lücke. Die Frist läuft ab Zugang beim bisherigen Dienst.
Zwei Schreiben an den Träger
Sie melden den Wechsel, wir beantragen die Kostenzusage für uns. Getrennte Schreiben, damit nichts verwechselt wird. Einen höheren Bedarf beantragen wir erst nach der Zusage, damit der Wechsel nicht daran hängt.
Start mit festem Team
Am Stichtag beginnt Ihr Team, das Sie vorher kennengelernt haben. Abläufe, Wünsche und Ihre Kommunikation haben wir vorab besprochen.

Ein Team, das bleibt.
Bevor wir starten, lernen Sie Ihre Bezugskräfte kennen. Wir besprechen Abläufe, Gewohnheiten und Ihre Art der Verständigung, damit der erste Tag nicht der erste Kennenlerntag ist. Wo genau und mit welchem Team, klären wir mit Ihnen und Ihrem Träger.
- Feste Bezugskräfte statt Aushilfen
- Kennenlernen vor dem ersten Einsatz
- Ein Ansprechpartner für alle Fragen
Was Sie von uns erwarten können
Wir sind Pflege- und Assistenzdienst mit Sitz in Bochum.
Wir kennen den Weg
Den Ablauf haben wir aus echten Wechseln gelernt, einschließlich der Stellen, an denen es typischerweise hakt: Fristen, Aktenzeichen, Abrechnung im Wechselmonat.
Feste Bezugskräfte
Ein eingearbeitetes Team statt wechselnder Aushilfen. Gerade bei ALS, MS und anderen fortschreitenden Erkrankungen zählt Kontinuität.
Der Schriftkram liegt bei uns
Vorlagen, Schreiben an den Träger, Unterlagen vom bisherigen Dienst. Sie unterschreiben, was Sie unterschreiben müssen, den Rest übernehmen wir.
Bundesweit, bis rund um die Uhr
Assistenz nach SGB IX leisten wir bundesweit, stundenweise oder im Schichtteam rund um die Uhr. Mit dem LWL rechnen wir direkt ab.
Assistenzdienst wechseln — klar beantwortet
Muss ich die Assistenz neu beantragen, wenn ich den Dienst wechsle?
Wie lange dauert ein Wechsel?
Darf der Träger meinen Wunsch nach einem anderen Dienst ablehnen?
Ich habe ein Persönliches Budget im Arbeitgebermodell. Kann ich zu einem Dienst wechseln?
Was passiert mit den Leistungen der Pflegekasse?
Kostet mich der Wechsel etwas?
Ich habe ALS und werde beatmet. Können Sie trotzdem übernehmen?
Ihre Bewilligung ist da. Jetzt fehlt nur der passende Dienst.
Schicken Sie uns kurz Ihre Lage, oder rufen Sie an. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wann wir übernehmen können, und was als Nächstes zu tun ist.