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Für Menschen mit bestehender Bewilligung · bundesweit

Assistenzdienst wechseln —
ohne Versorgungslücke.

Ihre Bewilligung bleibt, nur der Dienst wechselt. Wir planen den Stichtag, bereiten die Schreiben an den Träger vor und stellen Ihnen ein festes Team zur Seite. Bei ALS, MS, ME/CFS, Querschnittlähmung und jeder anderen Diagnose.

Kein neuer Antrag Stichtag statt Lücke Träger-Schreiben übernehmen wir
Ein junger Mann im Rollstuhl wird umarmt — selbstbestimmtes Leben mit einem Assistenzdienst, der passt
★★★★★
5,0 auf Googlevon echten Familien bewertet
Bewilligung bleibtnur der Dienst wechselt
Kein neuer Antrag Ihre Bewilligung bleibt
Stichtag statt Lücke nahtlose Übernahme
Festes Team vorher kennenlernen
Bundesweit tätig Sitz in Bochum
Ihr Recht auf einen Dienst, der passt

Bewilligte Stunden nützen nur, wenn sie geleistet werden

Viele Menschen mit Assistenz haben ihren Anspruch längst erkämpft und erleben trotzdem offene Schichten, wechselnde Kräfte und Angehörige, die einspringen müssen. Der Bescheid ist da, die Hilfe nicht.

Ein Wechsel ist kein neuer Antrag. Er ist ein geplanter Übergang: erst der Stichtag, dann die Kündigung. So bleibt kein Tag unversorgt.

Geplanter WechselStichtag steht, Kündigung genau auf den Vortag, Kostenzusage beantragt. Der bisherige Dienst versorgt bis zuletzt, wir übernehmen am nächsten Morgen.
Kündigen ohne PlanDie Frist endet, der neue Dienst ist noch nicht zugesagt. Dazwischen liegen Tage oder Wochen, in denen niemand zuständig ist.
Der teuerste Fehler beim Wechsel ist die Kündigung vor dem Stichtag.
Warum Menschen wechseln

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Diese Gründe hören wir am häufigsten, wenn uns Menschen mit bestehender Bewilligung anrufen.

Schichten bleiben offen

Ihr Dienst findet kein Personal, Einsätze fallen kurzfristig aus, und am Ende springen doch wieder die Angehörigen ein. Bewilligte Stunden, die nicht geleistet werden, helfen niemandem.

Ständig neue Gesichter

Bei intimen Handgriffen und eigener Kommunikation, etwa per Sprachcomputer, ist jede neue Kraft ein Neuanfang. Sie möchten ein festes Team, das Sie kennt.

Arbeitgebermodell wird zu viel

Mit dem Persönlichen Budget sind Sie Arbeitgeber: Dienstpläne, Lohnabrechnung, Krankheitsvertretung. Wenn die Kraft dafür fehlt, kann ein Dienst diese Last übernehmen.

Der Bedarf ist gewachsen

Bei ALS, MS oder anderen fortschreitenden Erkrankungen steigt der Bedarf oft schneller, als der bisherige Dienst Stunden besetzen kann.

Absprachen klappen nicht

Rückrufe bleiben aus, Dienstpläne kommen zu spät, Ihre Wünsche zählen wenig. Assistenz soll nach Ihrer Anleitung arbeiten, nicht umgekehrt.

Umzug oder neue Lebenslage

Neue Stadt, neue Wohnung, Ausbildung oder Beruf: Wenn sich Ihr Leben ändert, muss die Assistenz mitgehen. Wir arbeiten bundesweit.

Was wir übernehmen

Der Schriftkram liegt bei uns

Sie unterschreiben, was nur Sie unterschreiben können. Alles andere bereiten wir vor:

Ihre Kündigung gegenlesen, bevor sie rausgeht
Den Stichtag so legen, dass keine Lücke entsteht
Die Wechselmeldung an den Träger vorbereiten
Die Kostenzusage für uns beim Träger beantragen
Unterlagen beim bisherigen Dienst anfordern
Den Abrechnungsstand im Wechselmonat klären
Pflegekasse und Krankenkasse informieren, wo nötig
Ihr neues Team vor dem ersten Einsatz vorstellen
Welche Bewilligung haben Sie?

Drei Ausgangslagen, ein Ziel

Wie der Wechsel läuft, hängt davon ab, wer Ihre Assistenz bezahlt:

§§ 104, 123 SGB IX

Fachleistung über den Träger

Der Träger der Eingliederungshilfe zahlt direkt an den Dienst. Ihre Bewilligung bleibt bestehen, ein neuer Antrag ist nicht nötig. Für den Wechsel braucht es eine Kostenzusage für den neuen Dienst; ohne Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung im Einzelfall möglich (§ 123 Abs. 5 SGB IX). Ihre Wünsche zur Gestaltung der Leistung sind zu berücksichtigen, soweit sie angemessen sind (§ 104 SGB IX).

§ 29 SGB IX

Persönliches Budget

Sie erhalten das Geld selbst und kaufen die Assistenz ein. Den Dienst wählen Sie damit selbst aus. Maßgeblich sind die Regeln Ihrer Zielvereinbarung, etwa zu Nachweisen und Qualität. Wer bisher im Arbeitgebermodell organisiert, kann mit demselben Budget zu einem Dienst wechseln.

§ 120 SGB XI

Leistungen der Pflegekasse

Einen Pflegevertrag über Leistungen der Pflegeversicherung können Sie jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI). Ihr Pflegegrad und Ihre Ansprüche bleiben davon unberührt. Pflegesachleistung erbringen wir in Bochum und Umgebung.

Oft greift mehr als eine Lage. Assistenz über die Eingliederungshilfe, Leistungen der Pflegekasse und Behandlungspflege der Krankenkasse laufen nebeneinander. Wir sortieren das mit Ihnen und wechseln alles zum selben Stichtag.

Schritt für Schritt

So läuft Ihr Wechsel

Vier Schritte, in dieser Reihenfolge. Die Reihenfolge ist der Grund, warum keine Lücke entsteht.

1

Gespräch und Unterlagen

Wir schauen gemeinsam auf Ihren Bescheid, den Vertrag mit Ihrem bisherigen Dienst und dessen Kündigungsfrist. Danach wissen Sie, welcher Wechseltermin realistisch ist.

2

Erst der Stichtag, dann die Kündigung

Wir legen den Tag fest, an dem wir übernehmen. Erst dann kündigen Sie, und zwar auf genau den Tag davor, mit der Bitte um schriftliche Bestätigung. So entsteht keine Lücke. Die Frist läuft ab Zugang beim bisherigen Dienst.

3

Zwei Schreiben an den Träger

Sie melden den Wechsel, wir beantragen die Kostenzusage für uns. Getrennte Schreiben, damit nichts verwechselt wird. Einen höheren Bedarf beantragen wir erst nach der Zusage, damit der Wechsel nicht daran hängt.

4

Start mit festem Team

Am Stichtag beginnt Ihr Team, das Sie vorher kennengelernt haben. Abläufe, Wünsche und Ihre Kommunikation haben wir vorab besprochen.

Eine Assistenzkraft hält behutsam die Hand — ein festes Team nach dem Wechsel
Verlässlich statt vertröstet

Ein Team, das bleibt.

Bevor wir starten, lernen Sie Ihre Bezugskräfte kennen. Wir besprechen Abläufe, Gewohnheiten und Ihre Art der Verständigung, damit der erste Tag nicht der erste Kennenlerntag ist. Wo genau und mit welchem Team, klären wir mit Ihnen und Ihrem Träger.

  • Feste Bezugskräfte statt Aushilfen
  • Kennenlernen vor dem ersten Einsatz
  • Ein Ansprechpartner für alle Fragen
Warum BeHome Care?

Was Sie von uns erwarten können

Wir sind Pflege- und Assistenzdienst mit Sitz in Bochum.

Wir kennen den Weg

Den Ablauf haben wir aus echten Wechseln gelernt, einschließlich der Stellen, an denen es typischerweise hakt: Fristen, Aktenzeichen, Abrechnung im Wechselmonat.

Feste Bezugskräfte

Ein eingearbeitetes Team statt wechselnder Aushilfen. Gerade bei ALS, MS und anderen fortschreitenden Erkrankungen zählt Kontinuität.

Der Schriftkram liegt bei uns

Vorlagen, Schreiben an den Träger, Unterlagen vom bisherigen Dienst. Sie unterschreiben, was Sie unterschreiben müssen, den Rest übernehmen wir.

Bundesweit, bis rund um die Uhr

Assistenz nach SGB IX leisten wir bundesweit, stundenweise oder im Schichtteam rund um die Uhr. Mit dem LWL rechnen wir direkt ab.

Häufige Fragen

Assistenzdienst wechseln — klar beantwortet

Muss ich die Assistenz neu beantragen, wenn ich den Dienst wechsle?
Nein. Ihre Bewilligung ist ein Bescheid über Ihren Anspruch und bleibt bestehen. Es wechselt nur der Dienst, der die Leistung erbringt. Der Träger braucht dafür eine Wechselmeldung von Ihnen und eine Kostenzusage für den neuen Dienst. Beides bereiten wir vor.
Wie lange dauert ein Wechsel?
Das hängt vor allem an der Kündigungsfrist in Ihrem bisherigen Vertrag und daran, wie schnell der Träger die Kostenzusage erteilt. Wir planen den Stichtag deshalb zuerst und kündigen erst danach. So überbrückt der bisherige Dienst bis zum Vortag, und wir übernehmen nahtlos.
Darf der Träger meinen Wunsch nach einem anderen Dienst ablehnen?
Ihre Wünsche zur Gestaltung der Leistung sind zu berücksichtigen, soweit sie angemessen sind (§ 104 SGB IX). Unangemessen kann ein Wunsch sein, wenn er unverhältnismäßig höhere Kosten verursacht als eine vergleichbare Leistung, die den Bedarf ebenso deckt. Hat der neue Dienst keine Rahmenvereinbarung mit dem Träger, ist eine Vereinbarung im Einzelfall möglich (§ 123 Abs. 5 SGB IX).
Ich habe ein Persönliches Budget im Arbeitgebermodell. Kann ich zu einem Dienst wechseln?
Ja. Mit dem Persönlichen Budget kaufen Sie die Assistenz selbst ein und können dafür auch einen Dienst beauftragen. Sie sind dann nicht mehr Arbeitgeber, sondern Auftraggeber. Prüfen Sie dabei die Zielvereinbarung mit Ihrem Träger und die Kündigungsfristen Ihrer Angestellten. Wir rechnen mit Ihnen durch, wie viele Stunden Ihr Budget beim Dienst trägt.
Was passiert mit den Leistungen der Pflegekasse?
Ihr Pflegegrad und Ihre Ansprüche bleiben, wie sie sind. Einen Pflegevertrag über Leistungen der Pflegeversicherung können Sie jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI). Wichtig ist, dass im Wechselmonat nicht zwei Dienste dieselben Tage abrechnen; den Stichtag teilen wir deshalb schriftlich mit.
Kostet mich der Wechsel etwas?
Der Wechsel selbst kostet Sie nichts. Ob und in welcher Höhe Sie einen Eigenbeitrag leisten, steht in Ihrem Bescheid und hängt nicht vom Dienst ab. Unser Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Ich habe ALS und werde beatmet. Können Sie trotzdem übernehmen?
Für die Assistenz ja. Die außerklinische Intensivpflege bei Beatmung erbringt ein darauf spezialisierter Dienst; diese Zulassung haben wir derzeit nicht. Wir übernehmen Alltag, Begleitung, Kommunikation und Teilhabe und stimmen uns eng mit Ihrer Intensivpflege ab.

Ihre Bewilligung ist da. Jetzt fehlt nur der passende Dienst.

Schicken Sie uns kurz Ihre Lage, oder rufen Sie an. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wann wir übernehmen können, und was als Nächstes zu tun ist.

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