Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Hilfebedarf ist im Alltag deutlich spürbar – beim Aufstehen, Waschen und Anziehen, bei der Mobilität oder weil eine Demenz die Orientierung erschwert. Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen 2026 spürbar höhere Leistungen zu als bei Pflegegrad 2. Dieser Ratgeber zeigt klar: Was bekommen Sie, wie kombinieren Sie es sinnvoll – und wann lohnt eine Höherstufung?
Wann bekommt man Pflegegrad 3?
Den Pflegegrad ermittelt der Medizinische Dienst (MD) mit einem Punktesystem, dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Pflegegrad 3 wird bei 47,5 bis unter 70 Punkten vergeben. Begutachtet wird in sechs Lebensbereichen – Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit der Erkrankung und Gestaltung des Alltags. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern der konkrete Hilfebedarf. Wie der Antrag läuft, erklärt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen; ob Pflegegrad 3 realistisch ist, zeigt unser Pflegegrad-Check.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3? (Stand 2026)
- Pflegegeld: 599 € / Monat – wenn Angehörige oder privat organisierte Personen pflegen (§ 37 SGB XI).
- Pflegesachleistung: bis 1.497 € / Monat – für einen ambulanten Pflegedienst (§ 36 SGB XI). Geld- und Sachleistung lassen sich kombinieren.
- Entlastungsbetrag: 131 € / Monat – für Betreuung, Hauswirtschaft und Alltagshilfe durch anerkannte Anbieter (§ 45b SGB XI).
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €, wenn die Pflegeperson verhindert ist (§ 42a SGB XI). Mehr unter Verhinderungspflege.
- Tages- und Nachtpflege: bis 1.298 € / Monat (teilstationär, § 41 SGB XI) – zusätzlich zu Geld- und Sachleistung.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € / Monat (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz).
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift).
- Hausnotruf-Zuschuss und kostenlose Pflegekurse für Angehörige.
Eine Gegenüberstellung Ihrer voraussichtlichen Kosten und Zuschüsse liefert unser Pflegekosten-Rechner.
Wie kombiniere ich die Leistungen am besten?
Bei Pflegegrad 3 ist der Pflegeaufwand oft so hoch, dass reine Angehörigenpflege an Grenzen stößt. Viele Familien nutzen deshalb eine Kombinationsleistung: Ein Teil läuft als Pflegesachleistung über einen Pflegedienst, der Rest anteilig als Pflegegeld. So bleibt die Versorgung fachlich abgesichert, und die Angehörigen werden spürbar entlastet. Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege kommen zusätzlich obendrauf – beides wird in der Praxis oft verschenkt, weil es nicht beantragt wird.
Hier setzt die ambulante Pflege von BeHome Care an: Wir übernehmen Grund- und Behandlungspflege als Sachleistung, rechnen direkt mit der Kasse ab und stimmen die Kombination so ab, dass kein Anspruch liegen bleibt.
Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 – wo liegt der Unterschied?
Der Schritt von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 bedeutet mehr Geld in fast allen Töpfen: Das Pflegegeld steigt von 347 € auf 599 €, die Sachleistung von 796 € auf 1.497 €. Wer merkt, dass die Unterstützung deutlich aufwendiger geworden ist, sollte den Pflegegrad überprüfen lassen.
Reicht Pflegegrad 3 noch – oder ist eine Höherstufung fällig?
Pflegebedarf verändert sich, gerade bei fortschreitenden Erkrankungen. Wenn die Hilfe spürbar umfangreicher geworden ist als bei der letzten Einstufung, lohnt eine Überprüfung. Wie Sie vorgehen, lesen Sie im Ratgeber Höherstufung des Pflegegrads beantragen. Eine regelmäßige Kontrolle stellt sicher, dass Leistungen und tatsächlicher Bedarf zusammenpassen.
Hinweis zur Pflegereform
Der Gesetzgeber plant Änderungen – unter anderem soll der Entlastungsbetrag ab 2027 in ein „Sozialraumbudget" überführt werden. Beträge und Regeln können sich also ändern. Im Zweifel hilft der Blick auf den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 3 im Monat?
599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € Pflegesachleistung, dazu 131 € Entlastungsbetrag – Stand 2026. Geld- und Sachleistung lassen sich kombinieren.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?
47,5 bis unter 70 Punkte im Begutachtungsassessment des Medizinischen Dienstes. Bewertet wird der Hilfebedarf in sechs Lebensbereichen, nicht die Diagnose.
Wie viel zahlt die Kasse bei Pflegegrad 3 für einen Pflegedienst?
Bis zu 1.497 € im Monat als Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Reicht das nicht, können Entlastungsbetrag und – bei Verhinderung der Pflegeperson – die Verhinderungspflege ergänzen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3?
Pflegegrad 3 bedeutet einen höheren Hilfebedarf und höhere Leistungen: mehr Pflegegeld (599 statt 347 €) und mehr Sachleistung (1.497 statt 796 €).
Lohnt sich bei Pflegegrad 3 eine Kombinationsleistung?
Häufig ja. Sie verbinden die fachliche Versorgung durch einen Pflegedienst mit Pflegegeld für die private Pflege – und nutzen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege zusätzlich.
Anspruch unkompliziert prüfen
Sie sind unsicher, ob Pflegegrad 3 vorliegt oder wie Sie die Leistungen optimal kombinieren? Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Check – oder sprechen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie unverbindlich und übernehmen auf Wunsch die ambulante Versorgung. Jetzt Kontakt aufnehmen.
Was sich bei Pflegegrad 3 im Alltag ändert
Pflegegrad 3 ist die Stufe, in der aus gelegentlicher Unterstützung eine tägliche Struktur wird. Fachlich liegt er bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit — praktisch heißt das meist: Hilfe ist mehrfach am Tag nötig, nicht mehr nur morgens.
Drei Dinge, die Familien an dieser Stelle regelmäßig zu spät angehen:
Die Nacht mitdenken. Wer nachts Unterstützung braucht, kommt mit einem Tagesplan nicht aus. Nächtliche Einsätze, ein Hausnotruf oder eine veränderte Wohnsituation gehören früh geprüft.
Die Hauptpflegeperson absichern. Ab Pflegegrad 3 wird die Belastung für Angehörige selten kleiner. Verhinderungspflege einmal jährlich fest einzuplanen ist kein Luxus, sondern Vorsorge — der gemeinsame Jahresbetrag verfällt sonst.
Den Bedarf dokumentieren, bevor er steigt. Eine Höherstufung setzt voraus, dass der Mehrbedarf belegbar ist. Wer erst beim nächsten Termin anfängt zu sammeln, verliert Monate.
Kombination statt Entweder-oder
Bei Pflegegrad 3 lohnt fast immer die Kombinationsleistung: Ein Teil der Versorgung läuft über den Pflegedienst, der Rest bleibt Pflegegeld. Wichtig ist, sie ausdrücklich zu beantragen — ohne Antrag verfällt der ungenutzte Sachleistungsanteil einfach.
Ebenfalls kombinierbar: der Entlastungsbetrag für Betreuung und Hauswirtschaft und, bei Bedarf, die Tagespflege mit eigenem Budget. Wie sich die Töpfe im Einzelfall verhalten, rechnet Pflegegeld oder Pflegesachleistung an Beispielen durch.
Fragen, die bei Pflegegrad 3 immer wieder kommen
Reicht Pflegegrad 3 für eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung? Nein. Die Leistungen decken einen Teil ab; eine durchgehende Betreuung ist damit nicht finanzierbar. Wie die Modelle tatsächlich aussehen, steht in 24-Stunden-Pflege zu Hause.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig bekommen? Ja, über die Kombinationsleistung. Sie muss beantragt werden — sonst verfällt der ungenutzte Sachleistungsanteil.
Was ist bei Pflegegrad 3 neu gegenüber Pflegegrad 2? Höhere Beträge in allen Töpfen und in der Praxis vor allem: Der Bedarf ist mehrfach täglich, nicht mehr punktuell.
Wann lohnt eine Höherstufung? Wenn der Hilfebedarf über mehrere Lebensbereiche zugenommen hat, nicht nur in einem. Der Ablauf steht in Höherstufung des Pflegegrads beantragen.
Läuft das Pflegegeld im Krankenhaus weiter? Zunächst ja, dann endet es nach einer gesetzlichen Frist. Planen Sie nach längeren Aufenthalten mit einer Lücke.
Muss ich Beratungsbesuche nachweisen? Bei Pflegegeldbezug ja — bei Pflegegrad 3 halbjährlich. Bleiben sie aus, darf die Kasse das Pflegegeld kürzen.
Der Beratungsbesuch: Pflicht, aber auch Chance
Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 3 halbjährlich einen Beratungseinsatz nachweisen. Für die Kasse ist das eine Kontrolle, für Familien ist es der einzige Termin im Jahr, bei dem jemand mit Fachblick in die Wohnung kommt.
Nutzen Sie ihn entsprechend: Fragen Sie nach Hilfsmitteln, die Sie nicht kennen, nach Entlastungsleistungen, die Sie nicht abrufen, und nach Anzeichen, die Sie übersehen könnten. Bereiten Sie zwei, drei konkrete Fragen vor — sonst wird daraus ein Formular in zwanzig Minuten.
Der Termin ist für Sie kostenfrei; die Pflegekasse trägt ihn. Bleibt er aus, darf sie das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz einstellen. Was dort besprochen wird, steht in Beratungsbesuch nach § 37.3.
Weiterführend:
- Pflegegrad 2: Leistungen und Voraussetzungen
- Pflegegrad 4: Leistungen und Voraussetzungen
- Höherstufung des Pflegegrads beantragen
- Pflegetagebuch führen — mit Vorlage
Stand: September 2026. Wir prüfen diesen Ratgeber bei jeder Änderung nach.


