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Ratgeber · Pflege & Pflegegrade

Kurzzeitpflege: Anspruch, Kosten und Beantragung – der Leitfaden 2026

Eine vorübergehende vollstationäre Pflege überbrückt Engpässe – nach dem Krankenhaus, in der Krise oder wenn Angehörige ausfallen. Was die Pflegekasse 2026 zahlt und wie Sie es beantragen.

S Sarah Müller ca. 5 Min. Lesezeit
Kurzzeitpflege: Anspruch, Kosten und Beantragung – der Leitfaden 2026

Kurzzeitpflege ist die vorübergehende, vollstationäre Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen in einer Pflegeeinrichtung – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krise oder wenn die pflegenden Angehörigen selbst ausfallen. Sie ist gesetzlich in §42 SGB XI geregelt und für viele Familien in Bochum und Wattenscheid die wichtigste Atempause im Pflegealltag.

In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen, wer Anspruch hat, wie viel die Pflegekasse 2026 zahlt, wie lange Kurzzeitpflege möglich ist und wie Sie sie Schritt für Schritt beantragen.

Was ist Kurzzeitpflege – und wann brauchen Sie sie?

Kurzzeitpflege bedeutet: Ihr Angehöriger wird für einen begrenzten Zeitraum rund um die Uhr in einer stationären Einrichtung gepflegt, obwohl er normalerweise zu Hause lebt. Sie ist ausdrücklich als Übergangslösung gedacht, nicht als Dauerunterbringung.

Typische Situationen, in denen Kurzzeitpflege hilft:

  • Nach dem Krankenhaus: Die häusliche Pflege ist noch nicht organisiert, eine Anschlussversorgung muss überbrückt werden. (Mehr dazu in unserem Leitfaden Pflege nach dem Krankenhaus.)
  • Wenn die Hauptpflegeperson ausfällt: Krankheit, Operation oder eine dringend nötige Erholung.
  • In der Krise: Wenn sich der Zustand plötzlich verschlechtert und die Versorgung zu Hause kurzfristig nicht ausreicht.
  • Zum Ausprobieren: Manche Familien nutzen Kurzzeitpflege, um eine spätere Entscheidung in Ruhe vorzubereiten.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege – hier stehen nur der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und einzelne weitere Leistungen zur Verfügung.

Kurzzeitpflege: Anspruch, Kosten und Beantragung – der Leitfaden 2026

Der Anspruch ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden und gilt unabhängig davon, ob sonst Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden.

Wie viel zahlt die Pflegekasse 2026?

Seit dem 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (ab Pflegegrad 2). Diese Beträge bleiben 2026 unverändert – die nächste gesetzliche Anhebung greift erst zum 1. Januar 2028.

Das bedeutet konkret:

  • Wenn Sie die Verhinderungspflege in dem Jahr noch nicht genutzt haben, stehen für die Kurzzeitpflege die vollen 3.539 € zur Verfügung.
  • Zusätzlich läuft das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weiter (für bis zu acht Wochen).
  • Den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € (§45b) können Sie obendrauf einsetzen, um den Eigenanteil zu senken.

Wie lange ist Kurzzeitpflege möglich?

Kurzzeitpflege ist auf bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr möglich. Sie müssen diese acht Wochen nicht am Stück nehmen – mehrere kürzere Aufenthalte sind ebenso möglich, solange Sie das Jahresbudget nicht überschreiten.

Was kostet Kurzzeitpflege im Eigenanteil?

Eine häufige Frage von Angehörigen lautet: „Wie hoch ist der Eigenanteil bei Kurzzeitpflege?"

Die 3.539 € der Pflegekasse decken nur die pflegebedingten Aufwendungen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung tragen Sie selbst – das ist der Eigenanteil. Je nach Einrichtung in der Region Bochum liegt dieser bei rund 25 bis 50 € pro Tag.

Gut zu wissen: Diesen Eigenanteil dürfen Sie mit dem Entlastungsbetrag (131 €/Monat) verrechnen. Wer den Entlastungsbetrag das Jahr über angespart hat, kann so einen erheblichen Teil der Zusatzkosten abdecken.

Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege – was ist der Unterschied?

Beide Leistungen teilen sich seit 2025 denselben Jahrestopf (3.539 €), sind rechtlich aber zwei verschiedene Dinge:

  • Verhinderungspflege (§39 SGB XI): Ersatzpflege zu Hause oder ambulant, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
  • Kurzzeitpflege (§42 SGB XI): vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung.

Welche Variante sinnvoller ist, hängt vom Bedarf ab. In unserem Ratgeber Verhinderungspflege clever kombinieren zeigen wir, wie sich beide Töpfe optimal nutzen lassen.

So beantragen Sie Kurzzeitpflege – Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad prüfen. Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Falls noch kein Pflegegrad besteht: So beantragen Sie einen Pflegegrad.
  2. Einrichtung mit freiem Platz finden. Kurzzeitpflegeplätze sind knapp – kümmern Sie sich früh, idealerweise schon während des Krankenhausaufenthalts über den Sozialdienst.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen. Ein formloser Antrag genügt; viele Kassen (z. B. AOK NordWest) haben dafür ein eigenes Formular. Der Antrag kann auch nach Beginn gestellt werden.
  4. Kostenübernahme abwarten oder in Vorleistung gehen. Die Pflegekasse rechnet die pflegebedingten Kosten meist direkt mit der Einrichtung ab.
  5. Anschlussversorgung organisieren. Planen Sie frühzeitig, wie es nach der Kurzzeitpflege zu Hause weitergeht – hier unterstützen wir Sie als ambulanter Pflegedienst.

Rechenbeispiel

Posten Betrag
Jahresbudget Kurzzeitpflege (ab PG 2) bis zu 3.539 €
Pflegegeld während KZP (PG 3, 50 % von 599 €) 299,50 €/Monat zusätzlich
Entlastungsbetrag für Unterkunft/Verpflegung 131 €/Monat
Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investition) ca. 25–50 €/Tag

(Beträge nach BMG-Übersicht 2026, Stand 04.11.2025. Die Werte gelten 2026 unverändert.)

Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Bekomme ich während der Kurzzeitpflege weiter Pflegegeld? Ja. Das Pflegegeld wird für die Dauer der Kurzzeitpflege (bis zu acht Wochen) zur Hälfte weitergezahlt.

Kann ich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege im selben Jahr nutzen? Ja, beide teilen sich den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Sie können das Budget flexibel auf beide Leistungen verteilen, solange Sie es insgesamt nicht überschreiten.

Habe ich mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Kurzzeitpflege? Nein. Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen der Entlastungsbetrag (131 €) und Pflegehilfsmittel zu.

Wer hilft mir bei der Organisation? Der Sozialdienst des Krankenhauses und Ihre Pflegekasse beraten Sie. Als ambulanter Pflegedienst übernehmen wir die Versorgung danach zu Hause – und stimmen den Übergang mit Ihnen ab.


Sie suchen eine Anschlusslösung nach der Kurzzeitpflege in Bochum oder Wattenscheid? Unser Team von BeHome Care plant die häusliche Versorgung gemeinsam mit Ihnen – verlässlich und ohne Lücke. Sprechen Sie mit uns oder verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über die Pflegekosten.

Portrait von Sarah Müller
Fachbeitrag von

Sarah Müller

Teamleitung BeHome Care

Sarah Müller leitet seit über 10 Jahren die Pflege bei BeHome Care. Ihre Expertise liegt in der Strukturierung von Pflege-WGs und der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege.

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Fachlich geprüft von Manuela Storek, Pflegedienstleitung · Stand: Juni 2026
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