Viele Familien lassen jedes Jahr Geld liegen, das ihnen zusteht: Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse 42 € pro Monat für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – steuerfrei und ohne Zuzahlung. Geregelt ist das in §40 SGB XI. Wir zeigen, was dazugehört und wie Sie die Leistung in wenigen Schritten bekommen.
Was sind „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch"?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der Pflege zu Hause regelmäßig verbraucht werden und danach entsorgt werden. Sie erleichtern die Pflege, schützen vor Infektionen und entlasten pflegende Angehörige.
Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird – durch Angehörige, ehrenamtliche Helfer oder einen ambulanten Pflegedienst.
Wer hat Anspruch – und wie viel zahlt die Kasse?
Anspruch hat jeder Mensch ab Pflegegrad 1. Damit ist diese Leistung eine der wenigen, die schon bei Pflegegrad 1 vollständig zur Verfügung steht.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 € pro Monat (Stand 2026, unverändert gegenüber 2025). Für diese Verbrauchsmittel fällt keine Zuzahlung an. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende – es lohnt sich also, den Anspruch laufend zu nutzen.
Was gehört in die monatliche Box?
Zu den anerkannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen unter anderem:
- Einmalhandschuhe (medizinisch)
- Händedesinfektion und Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen (Einmalunterlagen)
- Mundschutz / FFP2-Masken
- Schutzschürzen (Einmal)
- Fingerlinge
Sie können die Produkte frei nach Bedarf zusammenstellen. Viele Anbieter liefern eine fertige „Pflegebox" monatlich nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie haben damit keinerlei Auslagen.
Und die technischen Hilfsmittel?
Davon zu unterscheiden sind technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Hausnotrufgerät oder ein Rollstuhl. Diese werden in der Regel leihweise überlassen. Falls eine Zuzahlung anfällt, beträgt sie 10 % der Kosten, höchstens jedoch 25 € pro Hilfsmittel.
So beantragen Sie die 42 € – Schritt für Schritt
- Pflegegrad sicherstellen. Es genügt Pflegegrad 1. Falls noch keiner vorliegt: So beantragen Sie einen Pflegegrad.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen. Ein kurzes Formular reicht; bei vielen Kassen (z. B. AOK NordWest) genügt ein Anruf. Alternativ übernimmt ein Pflegebox-Anbieter den Antrag für Sie.
- Produkte auswählen oder Box abonnieren. Sie stellen zusammen, was Sie wirklich brauchen.
- Direktabrechnung nutzen. Seriöse Anbieter rechnen monatlich direkt mit der Kasse ab – ohne Vorkasse.
Häufige Fragen
Muss ich die 42 € vorstrecken? Nein. Wenn ein Anbieter mit Direktabrechnung liefert oder Sie die Quittungen einreichen, entstehen Ihnen keine Kosten.
Bekomme ich die Leistung auch mit Pflegegrad 1? Ja. Die 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen bereits ab Pflegegrad 1 zu.
Kann ich nicht genutztes Budget ansparen? Nein, der monatliche Betrag verfällt. Nutzen Sie ihn deshalb regelmäßig.
Sie pflegen einen Angehörigen in Bochum oder Wattenscheid und möchten alle Leistungen ausschöpfen? Unser Team von BeHome Care berät Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Nehmen Sie Kontakt auf oder sehen Sie sich den Überblick über die Pflegekosten an.
Was genau zu den Verbrauchsprodukten zählt
Der Monatsbetrag von 42 € nach § 40 Abs. 2 SGB XI deckt Produkte ab, die verbraucht werden — nicht die Geräte selbst:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektion und Flächendesinfektion
- saugende Bettschutzeinlagen, auch waschbare
- Schutzschürzen, Einmal oder wiederverwendbar
- Mundschutz
Was nicht dazugehört: Vorlagen, Pants und Windeln. Die laufen als Hilfsmittel nach § 33 SGB V über die Krankenkasse und brauchen eine ärztliche Verordnung. Diese Verwechslung ist die teuerste im ganzen Bereich — wer sie nicht kennt, kauft die aufsaugende Versorgung jahrelang selbst.
So kommen Sie an die 42 €
- Pflegegrad vorausgesetzt — ab Pflegegrad 1, bei häuslicher Versorgung.
- Antrag bei der Pflegekasse, formlos möglich; viele Kassen haben ein Formular.
- Anbieter wählen. Es gibt Lieferdienste, die direkt mit der Kasse abrechnen — dann zahlen Sie nichts und reichen nichts ein.
- Oder gegen Beleg erstatten lassen. Sammeln Sie Quittungen; erstattet wird bis zum Monatshöchstbetrag.
Der Betrag wird nicht ausgezahlt und ist monatlich — nicht genutzte Beträge lassen sich in der Regel nicht ansparen. Wer die Box erst bestellt, wenn etwas fehlt, verschenkt jeden Monat, in dem nichts bestellt wurde.
Was viele nicht wissen
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Pflege ausschließlich von Angehörigen geleistet wird — ein Pflegedienst ist keine Voraussetzung. Ebenso gilt er in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft, nicht aber im Pflegeheim: Dort stellt die Einrichtung die Verbrauchsprodukte.
Und ein praktischer Hinweis: Viele Kassen bieten inzwischen eine Kombination aus Lieferung und Erstattung an. Wer nicht die komplette Standardbox braucht, kann sich die Zusammenstellung anpassen lassen — fragen Sie danach, statt Ungenutztes zu stapeln.
Ein letzter Hinweis: Der Betrag gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Haushalt. Werden zwei Angehörige zu Hause versorgt, besteht der Anspruch zweimal.
Weiterführend:
- Inkontinenz-Versorgung zu Hause
- Entlastungsbetrag 2026 richtig nutzen
- Pflegeleistungen 2026 im Überblick
- Pflegegrad 1: was steht mir zu?
Quellen:
Stand: September 2026. Wir prüfen diesen Ratgeber bei jeder Änderung nach.


