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Ratgeber · Pflege & Pflegegrade

Pflegegeld 2026: Höhe, Auszahlung und Kombination mit dem Pflegedienst

347 bis 990 € im Monat: so hoch ist das Pflegegeld 2026, so wird es ausgezahlt — und so kombinieren Sie es clever mit einem Pflegedienst.

R Redaktion BeHome Care ca. 5 Min. Lesezeit
Pflegegeld 2026: Höhe, Auszahlung und Kombination mit dem Pflegedienst

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist die zentrale Geldleistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt werden. Wer 2026 einen Pflegegrad hat, fragt sich vor allem: Wie hoch ist das Pflegegeld, wann kommt das Geld, und lässt es sich mit einem ambulanten Pflegedienst kombinieren? Dieser Ratgeber von BeHome Care, Ihrem ambulanten Pflegedienst in Bochum, beantwortet die wichtigsten Fragen Schritt für Schritt – mit den gültigen Zahlen für 2026. Einen kompakten Gesamtüberblick finden Sie zusätzlich unter Pflegekosten 2026 im Überblick.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Das Pflegegeld ist nach Pflegegrad gestaffelt und wird als fester monatlicher Betrag gezahlt. Die Sätze nach § 37 SGB XI betragen 2026:

  • Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: 990 € pro Monat

Diese Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die nächste gesetzlich vorgesehene Erhöhung des Pflegegeldes ist erst zum 01.01.2028 geplant. Wer also für 2026 plant, kann mit genau diesen Summen kalkulieren. Bei Pflegegrad 1 gibt es zwar kein Pflegegeld, dafür aber andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag – mehr dazu weiter unten.

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegegeld erhält, wer zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt wird – also ohne dass für die Grundversorgung zwingend ein professioneller Pflegedienst eingesetzt wird. Das Pflegegeld ist eine Anerkennung und finanzielle Unterstützung für diese private Pflege.

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 2 bis 5. Wer noch keinen Pflegegrad hat oder eine Höherstufung anstrebt, sollte zuerst den Antrag bei der Pflegekasse stellen. Wir unterstützen Sie dabei gern – wie das geht, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen.

Pflegegeld 2026: Höhe, Auszahlung und Kombination mit dem Pflegedienst

Wichtig: Das Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie verfügt frei darüber und kann das Geld zum Beispiel an pflegende Angehörige weitergeben, für Hilfsmittel verwenden oder ansparen. Es gibt keine Pflicht, Belege über die Verwendung vorzulegen.

Wie und wann wird Pflegegeld ausgezahlt?

Das Pflegegeld wird monatlich auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Die Auszahlung erfolgt also nicht als Einmalzahlung, sondern als verlässlicher monatlicher Betrag, solange der Pflegegrad besteht und die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird.

Ein paar Punkte sind dabei wichtig:

  • Das Geld geht direkt an die pflegebedürftige Person, nicht an den Pflegedienst.
  • Die Auszahlung erfolgt monatlich, in der Regel zu Beginn des jeweiligen Monats.
  • Wird Pflegegeld erstmals bewilligt, gilt es ab dem Monat der Antragstellung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Möchten Sie wissen, mit welchen monatlichen Leistungen Sie konkret rechnen können? Nutzen Sie unseren Pflegekosten-Rechner für eine schnelle, unverbindliche Übersicht.

Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst kombinieren?

Ja – und das ist für viele Familien die praktischste Lösung. Über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI lassen sich Pflegegeld und Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) anteilig kombinieren.

Das Prinzip: Wer einen Teil der Pflegesachleistung über einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, erhält das Pflegegeld anteilig in Höhe des nicht genutzten Sachleistungsanteils. Ein Beispiel: Wer 50 % der Sachleistung über einen Pflegedienst wie BeHome Care nutzt, bekommt zusätzlich noch 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt.

Zur Orientierung – die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI beträgt 2026 monatlich:

  • Pflegegrad 2: 796 €
  • Pflegegrad 3: 1.497 €
  • Pflegegrad 4: 1.859 €
  • Pflegegrad 5: 2.299 €

So lässt sich die Versorgung flexibel aufteilen: Angehörige übernehmen, was sie leisten können, und der Pflegedienst ergänzt dort, wo professionelle Unterstützung gebraucht wird – etwa bei Körperpflege, Mobilisation oder medizinischer Versorgung. Welche Aufteilung für Ihre Situation sinnvoll ist, klären wir in einer kostenlosen Pflegeberatung.

Muss ich Beratungseinsätze nachweisen?

Ja. Wer ausschließlich oder anteilig Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Dieser Beratungsbesuch dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und unterstützt pflegende Angehörige mit Tipps und Hilfestellungen.

Die vorgeschriebene Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle sechs Monate)
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle drei Monate)

Wichtig: Wird der Beratungseinsatz versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Es lohnt sich also, die Termine zuverlässig wahrzunehmen. BeHome Care bietet die gesetzlichen Beratungsbesuche nach § 37.3 an und übernimmt auf Wunsch auch die Terminkoordination, damit Sie keine Frist verpassen.

Was passiert mit dem Pflegegeld bei Verhinderungspflege?

Auch wenn die private Pflegeperson zeitweise ausfällt – etwa wegen Urlaub oder Krankheit – sind Sie nicht ohne Geld. Während der Verhinderungspflege (bis zu 8 Wochen pro Jahr) wird das Pflegegeld zu 50 % weitergezahlt. So bleibt die laufende finanzielle Unterstützung erhalten, während eine Ersatzpflege organisiert ist.

Zusätzlich steht Ihnen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 € pro Monat zu. Diesen Betrag gibt es bei jedem Pflegegrad – also auch bei Pflegegrad 1 – zusätzlich zum Pflegegeld, etwa für Betreuungs- und Entlastungsangebote.

Kostenlose Beratung bei BeHome Care

Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung und Beratungseinsätze richtig zu kombinieren, ist oft komplexer, als es zunächst klingt. Damit Sie keine Leistung verschenken, beraten wir Sie gern kostenlos und unverbindlich.

Rufen Sie uns an unter 02327 4177490 – das Team von BeHome Care in Bochum nimmt sich Zeit für Ihre Fragen, hilft bei Anträgen und findet gemeinsam mit Ihnen die passende Versorgungslösung. Den Überblick über alle Kosten behalten Sie mit unserem Pflegekosten-Rechner und der Übersicht unter Pflegekosten 2026 im Überblick. Ob sich für Sie eher Pflegegeld, Sachleistung oder die Kombination lohnt, zeigen wir mit drei Rechenbeispielen in Pflegegeld oder Pflegesachleistung: welcher Mix lohnt sich?.

Wichtig für alle, die Pflegegeld beziehen: Der gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI muss regelmäßig stattfinden — sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Wir übernehmen ihn für Sie in Bochum und Umgebung.

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Fachlich geprüft von Katja Niedzwecki, Stellv. Pflegedienstleitung · Stand: Juli 2026
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