Morgens um sieben klingelt bei Jan der Wecker. Er ist 27, studiert in Bochum Sozialwissenschaften – und er kann nach einer Erkrankung Arme und Beine nur eingeschränkt bewegen. Was jetzt passiert, entscheidet nicht ein Pflegeplan, sondern Jan selbst: aufstehen, duschen, anziehen, Frühstück, dann mit der Bahn zur Uni. An seiner Seite ist eine Assistenzkraft – aber sie übernimmt nicht, sie unterstützt. Wann, wie und wobei, das gibt Jan vor. Genau das ist der Kern von persönlicher Assistenz: nicht für jemanden sorgen, sondern jemandem ermöglichen, sein Leben selbst zu führen.
Persönliche Assistenz ist keine Pflege – sondern Teilhabe
Der wichtigste Satz vorweg, weil er so oft verwechselt wird: Assistenz ist nicht dasselbe wie Pflege. Pflegeleistungen nach dem SGB XI sichern die pflegerische Versorgung. Persönliche Assistenz dagegen ist eine Teilhabeleistung nach dem SGB IX – sie soll Menschen mit Behinderung ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.
Rechtlich steht das in § 78 SGB IX: Assistenzleistungen unterstützen bei der eigenständigen Bewältigung des Alltags – beim Haushalt, bei der Mobilität, der Kommunikation, bei Behördengängen, in der Freizeit oder beim Strukturieren des Tages. Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist dieses System konsequent auf Selbstbestimmung ausgerichtet: Nicht die Einrichtung gibt den Takt vor, sondern der Mensch, der die Assistenz in Anspruch nimmt.
Wie Alltagsassistenz konkret aussieht
„Assistenz" klingt abstrakt – im Alltag ist sie sehr konkret und sehr unterschiedlich, je nach Lebensbereich:
- Alltagsassistenz begleitet das tägliche Leben zu Hause und im sozialen Umfeld: Einkaufen, Kochen, Körperpflege auf Wunsch, Termine, Freizeit.
- Schulassistenz ermöglicht Kindern den Schulbesuch und die Teilhabe am Unterricht.
- Arbeitsassistenz unterstützt am Arbeitsplatz bei behinderungsbedingten Tätigkeiten, die nicht zu den eigentlichen Kernaufgaben gehören.
- Elternassistenz hilft Eltern mit Behinderung dabei, ihre Kinder selbst zu versorgen und zu erziehen.
Allen gemeinsam ist die Haltung dahinter: Die Assistenzkraft handelt nach dem Wunsch der Person – nicht umgekehrt. Bei BeHome Care arbeiten wir deshalb mit festen Stamm-Assistenzkräften statt einem ständig wechselnden Pool: Wer einander kennt, muss nicht jeden Morgen alles neu erklären. Das ist gerade bei Assistenz keine Nettigkeit, sondern Voraussetzung für echte Selbstbestimmung.
Wer das bezahlt – und warum Sie selbst steuern können
Finanziert wird persönliche Assistenz in der Regel über die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. In Nordrhein-Westfalen sind dafür meist die beiden Landschaftsverbände zuständig: LWL (Westfalen-Lippe, also auch Bochum und das Ruhrgebiet) und LVR (Rheinland). Anspruch haben Menschen mit einer wesentlichen Behinderung – oder Menschen, die davon bedroht sind –, wenn die Hilfe für ihre Teilhabe erforderlich ist. Bewilligt wird immer einzelfallbezogen.
Wie viel Steuerung Sie selbst übernehmen, entscheiden Sie über das Modell:
- Beim Dienstleistungsmodell stellt ein Assistenzdienst das Personal, die Verwaltung und die Vertretung bei Ausfällen – Sie müssen sich um Organisation und Arbeitsrecht nicht kümmern.
- Beim Arbeitgebermodell beschäftigen Sie Ihre Assistenzkräfte selbst. Das bringt die größtmögliche Steuerungshoheit über Zeiten, Aufgaben und Team – aber auch Personalverantwortung.
Ein eigener Hebel für mehr Selbstbestimmung ist das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX: Statt einer Sachleistung erhalten Sie einen Geldbetrag und kaufen Ihre Assistenz selbst ein. So bestimmen Sie, wer wann mit Ihnen arbeitet.
Wenn Pflege und Assistenz zusammenkommen
In der Praxis schließen sich beide Welten nicht aus. Jemand kann pflegebedürftig im Sinne des SGB XI und auf Teilhabe-Assistenz nach dem SGB IX angewiesen sein – etwa ein junger Mensch nach einem Unfall oder mit einer fortschreitenden Erkrankung. Dann greifen beide Systeme nebeneinander. Wichtig ist nur, sie nicht zu verwechseln: Pflege sichert die Versorgung, Assistenz sichert das selbstbestimmte Leben.
Wenn Sie für sich oder einen Angehörigen überlegen, ob persönliche Assistenz der richtige Weg ist – und welches Modell zu Ihrem Alltag passt: Sprechen Sie mit uns. Wir kennen die Verfahren bei LWL und LVR, und ein erstes Gespräch ist unverbindlich. Manchmal ist schon die Klarheit darüber, was möglich ist, der erste Schritt zurück in den eigenen Alltag.
Weiterführend:
- Eingliederungshilfe beim LWL beantragen – der Leitfaden
- Persönliches Budget in NRW berechnen
- Alltagsassistenz – unser Angebot
Rechtsgrundlagen: § 78 SGB IX (Assistenzleistungen), § 29 SGB IX (Persönliches Budget), Bundesteilhabegesetz (BTHG).
Geprüft am 2. Juni 2026 von Sarah Müller, Teamleitung BeHome Care.