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Magazin · Angehörige & Alltag

Urlaub als pflegender Angehöriger: So klappt es 2026

Wer pflegt, braucht selbst Erholung. Wir zeigen, wie pflegende Angehörige Urlaub machen können, welche Leistungen die Pflegekasse 2026 übernimmt und wie BeHome Care die Vertretung übernimmt.

B BeHome Care Redaktion ca. 5 Min. Lesezeit
Urlaub als pflegender Angehöriger: So klappt es 2026

Auf einen Blick

Pflegende Angehörige haben in Deutschland mehrere Töpfe, mit denen sie sich eine echte Auszeit organisieren können — ohne den eigenen Geldbeutel zu strapazieren: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bilden seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (§ 42a SGB XI) und zusätzlich 131 € Entlastungsbetrag pro Monat (§ 45b SGB XI). Während der Verhinderungspflege läuft das halbe Pflegegeld weiter. Wer die Töpfe kennt, kann ein oder zweimal jährlich eine Woche Urlaub planen, ohne dass die Versorgung zusammenbricht — und ohne dass das Konto leidet.

In Kürze: Urlaub als pflegende:r Angehörige:r ist möglich und gesetzlich gewollt. Der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (§ 42a SGB XI) für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege deckt in vielen Fällen die Vertretungskosten. Vorlauf 4-6 Wochen, frühzeitige Übergabe, klar kommunizierte Erreichbarkeit — und Sie kommen erholt zurück, statt erschöpft anzukommen.

Es gibt diesen Moment am Frühstückstisch: Der Sommer rückt näher, die Kollegen erzählen von Reiseplänen, und Sie merken, wie weit Sie selbst von dem Gedanken an Urlaub entfernt sind. Wer einen Angehörigen pflegt, fragt sich oft nicht „Wohin?", sondern „Geht das überhaupt?". Die Antwort lautet meistens: Ja — wenn man weiß, wie.

Warum Urlaub für Pflegende kein Luxus ist

Pflegende Angehörige tragen eine doppelte Last: körperlich und emotional. Studien des Wissenschaftlichen Instituts der AOK und des Zentrums für Qualität in der Pflege zeigen seit Jahren, dass mehr als die Hälfte aller pflegenden Angehörigen an Erschöpfungssymptomen, Schlafstörungen oder depressiven Verstimmungen leidet. Wer durchgehend pflegt, ohne sich selbst Pausen zu erlauben, riskiert die eigene Gesundheit — und damit auch die Versorgungssicherheit für den Angehörigen.

Eine Auszeit ist deshalb kein Luxus. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die häusliche Pflege langfristig tragbar bleibt. Die Pflegeversicherung kennt diese Logik und stellt mehrere Töpfe zur Verfügung, mit denen Sie die Versorgung während Ihres Urlaubs sichern können.

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Option 1: Ambulanter Pflegedienst übernimmt

Der Pflegedienst kommt während der Abwesenheit täglich vorbei und übernimmt alle vereinbarten Leistungen. Die pflegebedürftige Person bleibt in der gewohnten Wohnung — mit vertrauter Umgebung und ohne Umzug.

Diese Variante eignet sich besonders, wenn der Pflegebedarf gut planbar ist und die Person stabile Verhältnisse schätzt. Auch bei Demenz oder Orientierungsproblemen ist die Verlagerung in eine fremde Einrichtung oft riskanter als die Mehrkosten einer engmaschigeren ambulanten Betreuung. BeHome Care in Bochum und im Ruhrgebiet bietet solche Übergangslösungen an — kurzfristig, verlässlich und direkt mit der Pflegekasse abrechenbar.

Option 2: Kurzzeitpflege im Heim

Für einen begrenzten Zeitraum kann die pflegebedürftige Person in eine stationäre Einrichtung wechseln. Das ist sinnvoll, wenn der Pflegebedarf intensiv ist oder eine Rund-um-die-Uhr-Präsenz erforderlich ist, die ambulant nicht abdeckbar wäre — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden seit dem 1. Juli 2025 aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € finanziert (§ 42a SGB XI) — daraus lässt sich die Lücke oft schließen. Heim und Plätze müssen früh gesucht werden — gerade in den Sommermonaten und über die Feiertage sind die Plätze in Kurzzeitpflege-Einrichtungen schnell ausgebucht.

Option 3: Gemeinsamer Urlaub

Manche Reiseanbieter haben sich auf Pflegereisen spezialisiert: barrierefreie Unterkünfte, Pflegekräfte vor Ort, medizinische Begleitung. Auch ein gemeinsamer Kuraufenthalt nach § 23 SGB V (Vorsorgeleistung) oder § 40 SGB V (Rehabilitation) kann eine Form von Erholung sein — für beide Seiten. Wichtig: Für pflegende Angehörige gibt es eine eigene Vorsorgeleistung nach § 23 Abs. 6 SGB V, die seit der Pflegestärkungsreform unabhängig vom Erholungsbedarf des Pflegebedürftigen beantragt werden kann.

Option 4: Privat organisierte Vertretung

Wenn ein Familienmitglied oder eine vertraute Person die Pflege übernehmen kann, ist das oft die einfachste Lösung. Für nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatten) gelten allerdings Sonderregeln: Der Erstattungsbetrag der Verhinderungspflege ist auf die Höhe des Pflegegeldes begrenzt — es sei denn, konkrete Mehrkosten oder Verdienstausfälle werden nachgewiesen.

Was zahlt die Pflegekasse für Urlaubsvertretung?

Die wichtigsten Leistungen für Ihre Urlaubsplanung im Überblick:

Leistung Betrag 2026 Rechtsgrundlage
Gemeinsamer Jahresbetrag (VHP + KZP) bis 3.539 € / Jahr § 42a SGB XI (seit 1.7.2025)
davon Verhinderungspflege flexibel, bis 8 Wochen § 39 SGB XI
davon Kurzzeitpflege (stationär) flexibel § 42 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 € / Monat § 45b SGB XI
Pflegegeld weiter (½) 50 % für max. 8 Wochen § 37 Abs. 2 SGB XI
Pflegezeit (unbezahlt) bis 6 Monate § 3 PflegeZG
Familienpflegezeit bis 24 Monate (75 % AZ) § 2 FPfZG

Wichtig: Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Die früher geforderte sechsmonatige Vorpflegezeit ist zum 1. Juli 2025 entfallen.

Was bedeutet die Pflegezeit für Berufstätige?

Wer berufstätig ist und kurzfristig oder mittelfristig pflegen muss, hat zusätzliche Rechte:

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG): bis zu 10 Arbeitstage Freistellung pro Pflegefall mit Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse (rund 90 % des Nettoeinkommens).
  • Pflegezeit (§ 3 PflegeZG): bis zu 6 Monate unbezahlte Freistellung mit Kündigungsschutz, bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten.
  • Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG): bis zu 24 Monate Teilzeit (mind. 15 Wochenstunden) mit zinslosem Darlehen über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Anders als die Verhinderungspflege betreffen diese Leistungen Ihren Job — nicht direkt den Versorgungsbedarf des Angehörigen.

Wie planen Sie Ihren Urlaub konkret?

1. Frühzeitig planen

Sprechen Sie BeHome Care oder Ihre Pflegekasse mindestens vier bis sechs Wochen im Voraus an. Gerade im Sommer und über Feiertage sind Kapazitäten schnell ausgebucht. Bei Kurzzeitpflege empfiehlt sich noch früher — drei bis vier Monate.

2. Antrag bei der Pflegekasse stellen

Für Verhinderungspflege reicht oft ein formloses Schreiben. Für Kurzzeitpflege benötigen Sie ggf. einen Heimplatz und einen Kostenvoranschlag. Ihr Pflegedienst hilft dabei. Seit dem 1. Juli 2025 müssen Sie nichts mehr umlenken: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI).

3. Übergabe vorbereiten

Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen weitergegeben werden: Medikamente, Allergien, Gewohnheiten, Kontaktpersonen, Arzttelefone, Hausarzt-Notdienst, Notfallplan. Ein kurzes Übergabeprotokoll erleichtert den Einstieg für die Vertretung — und es beruhigt Sie selbst.

4. Erreichbarkeit klären

Vereinbaren Sie mit dem Pflegedienst oder dem Heim, in welchen Situationen Sie kontaktiert werden möchten — und in welchen nicht. Viele Angehörige können erst wirklich loslassen, wenn sie wissen, dass das Team eigenständig handelt und nur in echten Notfällen anruft.

5. Sich selbst erlauben, abzuschalten

Das ist oft die schwierigste Hürde. Nach Jahren der Pflege ist es ungewohnt, nicht erreichbar zu sein. Hilfreich: Ein verlässlicher Rhythmus (etwa ein kurzer täglicher Anruf am Abend), klare Eskalationsregeln, und das Wissen, dass eine kontinuierliche Versorgung läuft.

Häufige Fragen zum Pflegeurlaub

Darf ich wirklich Urlaub machen, wenn mein Angehöriger zu Hause bleibt? Ja. Es gibt kein Gesetz, das Sie zur Anwesenheit verpflichtet — solange die Versorgung sichergestellt ist. Für genau diese Situation wurde die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI geschaffen.

Was passiert, wenn der Urlaub teurer wird als erwartet? Den Mehrkostenbetrag tragen Sie selbst. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Kombinationsbudget ausreicht, und fragen Sie bei der Pflegekasse nach, ob noch freie Mittel vorhanden sind. Bei Härtefällen helfen örtliche Sozialdienste oft mit Zuschüssen oder zinslosen Darlehen.

Kann ich den Entlastungsbetrag auch für Urlaubsvertretung nutzen? Ja, wenn der Pflegedienst zugelassen ist und die Leistungen im Rahmen anerkannter Entlastungsangebote erbracht werden. Klären Sie das direkt mit Ihrem Pflegedienst.

Mein Angehöriger möchte nicht, dass ich wegfahre. Was tun? Das ist häufig. Ein vertrautes Gesicht aus dem Pflegeteam als erstes Bezugspflegetreffen kann helfen. Manchmal braucht es ein gemeinsames Gespräch mit dem Pflegedienst, der erklärt, wie die Übergabe funktioniert. Und manchmal braucht es einfach Zeit und Gewöhnung — der zweite Urlaub klappt fast immer besser als der erste.

Bekomme ich während der Verhinderungspflege weiter Pflegegeld? Ja, zur Hälfte und für maximal acht Wochen pro Jahr. Das regelt § 37 Abs. 2 SGB XI. Viele Familien wissen das nicht und glauben, sie verlieren das Pflegegeld vollständig — das stimmt nicht.

Was, wenn ich krankheitsbedingt ausfalle, nicht urlaubsbedingt? Auch das ist Verhinderungspflege. Ein ärztliches Attest reicht — Sie müssen nicht erst gesund werden, um das Geld zu beantragen.

So unterstützt BeHome Care in Bochum

BeHome Care organisiert für Familien in Bochum und im Ruhrgebiet Vertretungs-Versorgungen — von der Urlaubs-Woche bis zur mehrwöchigen Krankschreibung der Hauptpflegeperson. Wir kennen die Anforderungen Ihrer Pflegekasse, helfen beim Antrag und übernehmen die Versorgung verlässlich, in den gewohnten Abläufen und mit klarer Übergabe.

Kostenloses Erstgespräch in Bochum vereinbarenVerhinderungspflege als BeHome-Care-Leistung


Weiterführend:


Stand: Juli 2026. Beträge und gesetzliche Grundlagen können sich ändern — wir aktualisieren bei jeder relevanten Änderung.

Quellen: § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € · § 39 SGB XI – Verhinderungspflege · § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege · § 37 Abs. 2 SGB XI (½ Pflegegeld bei Verhinderung) · § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag 131 €) · § 23 Abs. 6 SGB V (Vorsorge für pflegende Angehörige) · § 2, § 3 PflegeZG (Pflegezeitgesetz, kurzzeitige Arbeitsverhinderung + Pflegezeit) · § 2 FPfZG (Familienpflegezeitgesetz) · Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) · Wissenschaftliches Institut der AOK · Zentrum für Qualität in der Pflege

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Fachlich geprüft von Manuela Storek, Pflegedienstleitung · Stand: Juli 2026
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