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Ratgeber · Pflege & Pflegegrade

Ambulante Pflege: Leistungen, Vertrag und Start

Was ein ambulanter Pflegedienst wirklich übernimmt, wie das Erstgespräch abläuft und was nach § 120 SGB XI im Pflegevertrag stehen muss — samt dem 14-Tage-Kündigungsrecht, das kaum jemand kennt.

S Sarah Müller ca. 5 Min. Lesezeit
Ambulante Pflege: Leistungen, Vertrag und Start | BeHome Care

Auf einen Blick: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt drei getrennte Dinge: Grundpflege (Körperpflege, Anziehen, Essen, Mobilität) über die Pflegekasse, Behandlungspflege (Verbände, Spritzen, Medikamente) über die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung, und Hauswirtschaft. Der Pflegevertrag muss nach § 120 Abs. 3 SGB XI Art, Inhalt und Umfang der Leistungen sowie die Vergütungen einzeln ausweisen. Und ein Recht kennen die wenigsten: Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten Einsatz ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI).

Die meisten Familien rufen einen Pflegedienst zum ersten Mal an, wenn es schon eng ist — nach einem Sturz, nach der Klinik, nach dem Bescheid über den Pflegegrad. Dann geht alles schnell, und hinterher weiß niemand genau, was eigentlich vereinbart wurde.

Dieser Ratgeber beschreibt, was ein Pflegedienst leistet, wie der Start abläuft und worauf Sie im Vertrag achten sollten.

Die drei Leistungsbereiche — und warum die Trennung zählt

Was aussieht wie ein Besuch, sind rechtlich bis zu drei verschiedene Leistungen mit verschiedenen Kostenträgern:

Grundpflege ist die Hilfe bei der Selbstversorgung: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang, Aufstehen und Umlagern. Sie läuft über die Pflegekasse als Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI und setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus. Was genau dazugehört, steht in Grundpflege: was dazugehört.

Behandlungspflege ist medizinische Pflege auf ärztliche Verordnung: Verbandwechsel, Injektionen, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe, Blutzuckermessung, Katheterversorgung. Sie läuft über die Krankenkasse nach § 37 SGB V — und braucht keinen Pflegegrad. Das ist der Punkt, den Familien am häufigsten übersehen: Nach einer Operation bekommen Sie Verbandwechsel auch dann, wenn nie jemand einen Pflegegrad beantragt hat.

Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung. Sie wird je nach Konstellation aus der Pflegesachleistung oder aus dem Entlastungsbetrag finanziert.

Ein guter Dienst bündelt das in einem Einsatz. Es gibt keinen Grund, warum morgens drei verschiedene Personen klingeln sollten.

Wie der Start abläuft

Zwischen dem ersten Anruf und dem ersten Einsatz liegen in der Regel drei Schritte.

1. Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Eine Pflegefachkraft kommt, sieht sich die Wohnung an und erfasst den Bedarf strukturiert: Was gelingt noch allein, was nicht mehr sicher, zu welchen Zeiten wird Hilfe gebraucht, welche Risiken bestehen — Sturzgefahr, Hautzustand, Ernährung, Medikamente. Diese Pflegeanamnese ist keine Formalie, sie bestimmt später den ganzen Leistungsplan.

Ambulante Pflege: Leistungen, Vertrag und Start | BeHome Care

2. Der Kostenvoranschlag. Der Dienst muss Sie vor Vertragsschluss schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren — und erneut, wenn sich etwas Wesentliches ändert. Bestehen Sie darauf. Ein Angebot, das nur „nach Aufwand" sagt, ist keines.

3. Der Pflegevertrag. Er wird geschlossen, bevor der erste reguläre Einsatz läuft.

Was im Pflegevertrag stehen muss

§ 120 Abs. 3 SGB XI schreibt den Mindestinhalt vor. Der Vertrag muss enthalten:

  • Art, Inhalt und Umfang der Leistungen — also welche Leistung wann und wie oft erbracht wird
  • die nach § 89 SGB XI vereinbarten Vergütungen, und zwar je Leistung beziehungsweise Leistungskomplex gesondert ausgewiesen

Das zweite ist der wichtigere Punkt. In Nordrhein-Westfalen werden ambulante Leistungen über Leistungskomplexe abgerechnet: Jeder Komplex hat eine Punktzahl, die mit einem Punktwert multipliziert wird. Für Sie heißt das: Sie müssen im Vertrag nachlesen können, welcher Komplex was kostet — nicht nur eine Monatssumme.

Prüfsatz: Wenn Sie im Pflegevertrag nicht erkennen können, welche einzelne Leistung wie viel kostet, ist der Vertrag nicht ausreichend — unabhängig davon, wie sympathisch das Gespräch war.

Das 14-Tage-Recht, das kaum jemand kennt

§ 120 Abs. 2 SGB XI gibt Ihnen ein Kündigungsrecht, das im Alltag fast nie erwähnt wird: Sie können den Pflegevertrag innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten Pflegeeinsatz ohne Angabe von Gründen kündigen.

Das ist kein Widerrufsrecht im Kleingedruckten, sondern gesetzlich verankert. Es existiert genau für die Situation, in der Familien landen: Man entscheidet unter Druck, und erst nach ein paar Tagen merkt man, ob die Chemie stimmt, ob die Zeiten passen, ob dieselben Gesichter kommen.

Umgekehrt sollte der Dienst sich selbst eine faire Frist geben. Die Verbraucherzentrale hält 14 Tage für das Minimum und empfiehlt sechs Wochen, damit im Fall einer Kündigung durch den Dienst genug Zeit für die Suche nach einem neuen bleibt. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben — die Antwort sagt viel über den Anbieter.

Was Sie zum Erstgespräch bereitlegen sollten

Das Erstgespräch wird deutlich kürzer und das Ergebnis genauer, wenn diese Unterlagen auf dem Tisch liegen:

  • Pflegegradbescheid der Pflegekasse — oder, falls beantragt, das Eingangsschreiben mit Datum
  • aktuelle Medikamentenliste, am besten vom Hausarzt ausgedruckt, nicht aus dem Gedächtnis
  • ärztliche Verordnungen für Behandlungspflege, falls vorhanden (Muster 12)
  • Arztbriefe der letzten Klinikaufenthalte — sie erklären Vorerkrankungen schneller als jedes Gespräch
  • Kontaktdaten von Hausarzt, Apotheke, Betreuer oder Bevollmächtigtem
  • Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis, falls jemand rechtlich vertritt

Und eine Sache, die auf keiner Liste steht, aber den Unterschied macht: Notieren Sie vorab drei bis fünf Situationen, die im Alltag konkret schiefgehen. „Sie kommt nachts nicht allein zur Toilette." „Das Frühstück bleibt stehen, wenn niemand da ist." Solche Sätze führen zu einer passenden Versorgung — allgemeine Angaben wie „es geht nicht mehr" führen zu Standardleistungen.

Was der Pflegedienst nicht leistet

Damit keine falschen Erwartungen entstehen:

Nicht Aufgabe des Pflegedienstes Wer stattdessen
Dauerhafte Anwesenheit über Stunden Betreuungskraft, Assistenz, 24-Stunden-Modelle
Ärztliche Diagnostik, Therapieentscheidungen Haus- oder Facharzt
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie Heilmittelerbringer auf Verordnung
Fahrten zu Terminen Krankenfahrdienst, bei Verordnung über Transportschein
Handwerkliche Wohnungsanpassung Fachbetrieb, Zuschuss über die Pflegekasse

Wo dauerhafte Begleitung gebraucht wird statt einzelner Einsätze, ist stundenweise Betreuung der passendere Weg — häufig kombiniert mit dem Pflegedienst.

Was das kostet — und was übrig bleibt

Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 ein festes Monatsbudget: 796 € (PG 2), 1.497 € (PG 3), 1.859 € (PG 4), 2.299 € (PG 5). Behandlungspflege läuft daneben über die Krankenkasse und belastet dieses Budget nicht.

Wird das Budget überschritten, entsteht ein Eigenanteil. Der ist in der ambulanten Pflege in aller Regel deutlich niedriger als im Heim — die Rechnung dazu steht in Eigenanteil bei ambulanter Pflege.

BeHome Care versorgt Bochum, Wattenscheid und das angrenzende Ruhrgebiet und kombiniert Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft im selben Einsatz. Den Leistungsumfang finden Sie unter ambulante Pflege.

Häufige Fragen

Wie schnell kann ein Pflegedienst starten? Bei Behandlungspflege mit Verordnung oft innerhalb weniger Tage. Bei planbarer Grundpflege hängt es an Tourenkapazität und Wohnort — fragen Sie konkret nach einem Datum, nicht nach „zeitnah".

Kann ich Zeiten festlegen? Ein Zeitfenster ja, die Minute nein. Touren sind gebunden an Wegstrecken. Seriös ist ein Korridor von etwa einer Stunde, nicht eine Uhrzeit auf den Punkt.

Was, wenn ich mit dem Dienst unzufrieden bin? In den ersten 14 Tagen nach dem Erstbesuch können Sie ohne Begründung kündigen. Danach gelten die vertraglichen Fristen.

Brauche ich für Behandlungspflege einen Pflegegrad? Nein. Sie brauchen eine ärztliche Verordnung. Näheres in häusliche Krankenpflege.

Wer haftet, wenn etwas passiert? Der Dienst ist haftpflichtversichert. Lassen Sie sich das im Erstgespräch bestätigen — bei privaten Absprachen fehlt dieser Schutz.


Sie stehen vor der Entscheidung und wollen erst verstehen, was Sie brauchen? Wir kommen zum Erstgespräch, hören zu und sagen Ihnen ehrlich, welche Leistung über welchen Kostenträger läuft — kostenlos und ohne Vertragsdruck. Telefon 02327 4177490 oder über das Kontaktformular.

Weiterführend:

Stand: September 2026. Vergütungen richten sich nach der jeweils geltenden Vereinbarung nach § 89 SGB XI in Nordrhein-Westfalen; wir prüfen diesen Ratgeber bei jeder Anpassung nach.

Portrait von Sarah Müller
Fachbeitrag von

Sarah Müller

Teamleitung BeHome Care

Sarah Müller leitet seit über 10 Jahren die Pflege bei BeHome Care. Ihre Expertise liegt in der Strukturierung von Pflege-WGs und der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege.

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Fachlich geprüft von Manuela Storek, Pflegedienstleitung · Stand: September 2026
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